2.356 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1895/15_03_1895/BRC_1895_03_15_1_object_132096.png
Seite 1 von 8
Datum: 15.03.1895
Umfang: 8
Dutzend ebenfalls ein Freiexemplar. ->? AnImNld'tattttittw kür den ^TirvltR B°l!»b°ten» pro dteigespaltene PetitzeUe (»-« L«. ireit) « k? ' ' . Wr. 2S. Hnterhaltüngsblatt ^ . Nr: 11. . Brixen, Freitag, den j 5. März 1^895. VIll. Jahrg. ). ^ Das Abgeordnetenhaus hat mit großer Mehr heit ,bei dem Gesetzentwurfe „Steuer-Reform'' < für das Eingehen in die Specialdebätte gestimmt/ nachdem die Generaldebatte, für die 44 Redner angemeldet waren, abgebrochen worden war. Wir j bringen aus der Generäldebatte

nachstehend die Hede des Abgeordneten Baron Dipauli als «ine der wichtigsten, die gehalten wurden. Zur Hesseren Orientierung seien aber folgende Be merkungen vorausgeschickt: . Die Steuer-Reform, die jetzt im Abgeordneten- Haus in Verhandlung steht, betrifft die directen Hersonalsteuern (Erwerbsteuer und Ein kommensteuer), nicht die directen Reali st euern (Grund- und Gebäudesteuer). . Die Erwerbsteuer, die abgeändert werden soll, datiert aus dem Iahte 1812, die Einkommen steuer aus dem. Jahre 1849

im besten Falle fl. 66,144^000. Aber um was er mit diesen fünf Steuern mehr einnehmen wird, also 20 Millionen, würde er >an der Grund- und Gebäudesteuer abziehen. Bei der Specialdebattewerden nun die einzelnen Steuerarten durchbetathen werden. Aus der KM des Ab?. Karon MpMj, gehalten in der 347. Sitzung des Reichsrathes! am K. Wärz-1335. ^ > (Nach dem „Baterland'.) Die bisher gegen die Steuer-Reform vor-' gebrachten Angriffe gehen von zwei entgegen gesetzten Standpunkten aus: Den einen ist die Steuer

-Reform zu kapitalistisch, den anderen ist sie zu socialreformatorisch. Es fei begreiflich, dass ein solcher Standpunkt beiderseits eingehalten werden könne; denn der Steuer-Ausschuss habe, sich eines vor Augen gehalten: dass eine Steuer- Reform durchgeführt werde. Unter einer Steuer- Reform habe er aber nicht eine Steuer-Re volution verstanden, sondern ein Anlehnen an das Bestehende; ! denn M könne unmöglich ein radicaler Bruch mit den gestehenden Verhältnissen verantwortet werden. Wem es darum

zu thun sei, dass die wirklich, guten Seiten der Steuer- Reform Verwirklichung finden/ dem müsse auch daran gelegen sein, eine Majorität dafür im Hause zu finden. Es gehe schon aus praktischen Motiven nicht an, bei einer Steuer-Reform die bestehenden Verhältnisse so total umzuwälzen, dass dieselbe für gewiss? Kreise und Classen der gesellschaft lichen Schichtung unannehmbar werde. Der große Zug einer Steuer-Reform muss in dem Principe der Gerechtigkeit zu finden sein. Bon verschiedenen Seiten wurden

1
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1895/15_03_1895/BRC_1895_03_15_2_object_132101.png
Seite 2 von 8
Datum: 15.03.1895
Umfang: 8
AMS. Steuerträger, die vor allem berücksichtigungs bedürftig sind. (Zustimmung.) — Es sind in der Debatte viele Recriminationen vorgebracht worden. Dieselben beziehen sich aber auf die heutige Ver anlagung der Steuern, sie. beziehen sich auf den Steuerinspektor, der ja doch durch die Steuer- Reform beseitigt werden soll. Bis heute war in Oesterreich der Steuerinspector ein allmächtiger Mann, der absolute Herrscher. Die Steuer-Reform schafft aber eine weitgehende Autonomie der Steuerträger

, und es kommt der Grundsatz zur Geltung, dass die Steuerträger sich selbst be steuern, und über einen solchen Grundsatz sollte man nicht so leicht absprechen. — Redner wider- sprichtderBehauptung, dass dieLandwirtschaftdurch die Steuer-ReformNachtheileerleide,und führt dem gegenüber die Bortheile an, die der Landwirt schaft zugute kommen sollen. Es müsse in dieser Richtung dem Finanzminister der wärmste Dank ausgesprochen werden, dass er die heutigen Ver hältnisse der Landwirtschaft bewusst und klar erfasst

und den vorgebrachten Bedenken Rechnung getragen und begriffen habe, dass die Vertreter der Landwirtschaft niemals für ein Gesetz stimmen könnten, welches die Landwirtschaft in besonders harter Weise belasten würde. — Bezüglich der Personal-Einkommensteuer sei die Frage auf geworfen worden, wie man das mobile Capital sicher fassen wolle. Wenn wir dies wussten, hätten wir sicherlich den Paragraph in die Steuer- Reform hineingenommen, denn es war die ein stimmige Ansicht des.Ausschusses, dass die Per sonal

-Einkommensteuer dazu dienen solle, die bis her unbesteuert gebliebene Capitalmacht einer Be steuerung zu unterziehen. Uebrigens dürfte es nicht gar so schwierig sein, vorausgesetzt, dass man es ernstlich will. 'Die reichen Leute leben schließlich auch nicht in einer Nebelkappe. Es gibt Mittel und Wege, um dieselben einer Be steuerung zu unterziehen, aber wollen muss man. Die Steuer-Commission dürfte diese Leute nicht mit Glacehandschuhen anrühren. Auch der Bor wurf, dass die Einkommensteuer kapitalistisch sei

, sei nicht gerechtfertigt. Eine Steuer, die eine Progressive sei> könne man doch nicht als eine kapitalistische erklären ; dass in der Steuer-Reform kapitalistische Anklänge enthalten sind, sei begreif lich, denn man könne doch bei einem Anknüpfen an die bisherige Steuer nicht mit allem bisher Bestehenden brechen. Bezüglich Her Progression sei das Aeußerste erreicht worden, was zu er reichen war. Für die erste Veranlagung sei es nicht klug, das mobile Capital kopfscheu

2
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1889/12_04_1889/BRC_1889_04_12_9_object_153221.png
Seite 9 von 12
Datum: 12.04.1889
Umfang: 12
der Wöhn-- hochste Staaten zu haben, die die hgM? > ^ Verhältnisse zu der direkten Steuer, höchstes» ZU allen Abgaben, die während ^ der Einwohnerzahl, und Pro Kopf°a,. Preußen und Württemberg 'baudesteuer gezahlt wird 1 M.. in Pfennig i,', ^»krerch 91, in Großbritannien 9« N P e. Z!° ? 1 M. 7? Pf., in Ungarn 1 M. Wenn? ^ Oesterreich 2 M. 30 Pf. pro Kops, landsbauvtstx^.^^ richtig ist, daß die Kron- so möchte ick Gebäudesteuer entrichten, gtgen verw»f>^° ^ ^ unt aller Entschiedenheit da- ^ daß im Falle

einer Steuerreform dieselbe auf Kosten der übrige» hauszinssteuerpflich tigen Objekte ermäßigt wird, etwa in der Weise, wie es die Regierungsvorlage vom Jahre 1331 intendirte, in welcher der Steuerfuß für Orte im Verzeichnisse ^ von 26 '/-> Procent auf 24 Procent hergab, für die übrigen auf 24 Procent hinauf fest gesetzt wurde, und zwar aus dem Grunde, weil in den Kronlandshanptstädten, mit Ausnahme von Innsbruck und Trieft, diese Steuer im Laufe der Zeit wenigstens zum Theile amortisirt wurde, und zweitens

deshalb, weil trotz der hohen Steuer die Gebäude in den Kron- landshauptstädten eine ungleich höhere Rente, eine höhere Verzinsung abwarfen als anderwärts. Endlich ist es gewiß zu mißbilligen, daß Gebäude zu industriellen uud gewerblichen Zwecken, in Fällen, wo sie nicht vermiethet sind, sondern vom Hauseigenthümer selbst benützt werden, einer Besteuerung unterzogen werden, und zwar aus dem Grunde, weil sie ja keinen von den betreffenden Gewerbebetrieben verschiedenen Ertrag abwerfen

erlaubt haben. Während indeß die Gebäudezinssteuer trotz aller Mangel immerhin noch als ein Muster einer Besteue rung angesehen werden kann, ist nicht dasselbe der Fall bezüglich der Gebäudeklassensteuer, beziehungsweise bei der nach Z 1 lit. b und ß ö des Gesetzes vom 9. Fe bruar 1882 berechneten Zinssteuer. Die Hausklassen steuer, welche nicht auf einem Ertrag, sondern auf einer willkürlichen Klasseneitheilung beruht, ist die härteste und drückendste aller Steuerarten. Sie ist keine Ertrags steuer

, auch keine Aufwands- oder Kapitalssteuer, sondern eine Objektssteuer in der allerrohesten Form. Es ist mir unbegreiflich, wie man in unserer Zeit, der man doch klarere finanzpolitische Ideen zutrauen sollte, als welche vor 60 bis 70 Jahren gang und gäbe waren, diese Steuer durch Erhöhung des Tarifes noch verschärfen und auch auf Kronländer ausdehnen konnte, in welchen sie bisher nicht statthatte. Die Klassensteuer entspricht nicht nur nicht den modernen Grundsätzen der Finanzwissenschaft, sondern sie steht

3
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1891/04_12_1891/BRC_1891_12_04_2_object_145436.png
Seite 2 von 8
Datum: 04.12.1891
Umfang: 8
aber die Ermäßigung der Realsteuer (Grund- und Gebäudesteuer) einzutreten habe, das habe der Finanzminister weder in seinem Berichte (Finanz- exposH, noch bei einer anderen Gelegenheit aus gesprochen, ja, nicht einmal angedeutet. „Wir befinden uns in dieser Hinsicht vollkommen im Unklaren. Wir wissen nicht, ob bloß die Grund- steuer-Hauptsumme oder das Steuerprocent bei der Grundsteuer oder Gebäudesteuer herabgesetzt werden soll, ob auch, ähnlich wie bei der Erwerb steuer, bei kleineren Grundbesitzen

deshalb als nothwendig, weil in der Bestimmung der Bonitäts classe, sowie des Reinerträgnisses zahllose Ungleich heiten und andere gewaltige Missstände Platzge griffen haben, die unmöglich fortbestehen können. Die Schuld an diesen Missständen tragen die beklagenswerte Uebereilung, mit der das Grund- steuer-Regulierungswerk vollendet wurde, ferner die Art der Nachbesserung und die vielfache Ver schiebung der Steuerobjecte in andere Classen. „Würde eine Revision in dieser Richtung mcht emtreten, so wäre

Revision des gegenwärtigen Grundsteuer katasters unter Beibehaltung aller im Gesetze festgestellten Grundlagen desselben nicht genügen, das große Reformziel einer gleichmäßigeren und gerechteren Vertheilung der Steuerlasten unter Be rücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Steuer träger auch hinsichtlich des Grundbesitzes zu er reichen, sondem man wird nicht umhin können, früher oder später zu einer eigentlichen Re form des Katasterwesens zu schreiten und Grundsätze und Gesichtspunkte anzunehmen

, welche bereits in unserem ehemaligen tirolischen Steuer system enthalten waren.' Redner hebt sodann hervor, dass .man das tirolische Steuersystem, welches auf dem Wert kataster beruhte, einfach gering geschätzt und ohne die erforderliche Ueberlegnng bei Seite ge fetzt habe. Und doch sei dieses System ein sehr gutes gewesen, was der Redner auch kurz im folgenden beweist. Die Vortrefflichkeit des tirolischen Wertkatasters. Für die Güte und den Wert des tirolischen Wertkatasters sprach schon der Umstand, dass

auch der Umstand, dass nach> dem schwierigen und umfangreichen Werke der Steuer bereitung der Jahre 1774 bis 1784 Vorwürfe und Beschwerden weder von Seite der Aus- gleichungseommission, noch von dem landschaftlichen Ausschusscougreffe und auch nicht aus der Mitte der steuerzahlenden Bevölkerung erhoben worden sind, sondern alle interessierten Kreise durch die Billigkeit und Gerechtigkeit, welche sich in diesem ausgezeichneten Steuersystem bekundeten, voll kommen befriedigt waren. Als weiteren Beweis

4
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1923/04_08_1923/BRC_1923_08_04_3_object_112648.png
Seite 3 von 8
Datum: 04.08.1923
Umfang: 8
und Dekrete) kann leicht da oder dort ein Irrtum unterlaufen. Die italienische Gesetzgebung kennt folgende eigene Gemeindesteuern, die von der Gemeinde beschlossen werden können: 1. Steuer auf Gewerbe- und Handelsbetriebe; 2. Familien- und Herdsteuer; 3. Viehsteuer; 4. Steuer auf den Mietwert; 5. Steuer auf die benutzten Lokale (Ersatzsteuer für 4); 6. Steuer auf Zug-, Last- und Saumtiere; 7. Steuer auf Hunde; 8. Steuer auf Wagen und Dienstboten; 9. Steuer auf Klaviere und Billarde; 10. Steuer

auf Photographien und Inschriften; 11. Steuer auf die Benützung öffentlicher Grund flächen; 12. Steuer auf die Lizenz von Gasthöfen; 13. Aufenthaltssteuer; 14. Steuer auf die bebaubaren Grundflächen. Ferner Verzehrungssteuer und Konsumabgaben auf Futtermittel, Brenn-, Baumaterialien, soserne nicht staatliche Abgaben darauf lasten. Außerdem können von der Gemeinde, teilweise nur unter bestimmten Voraussetzungen, Zuschläge zu den staatlichen Steuern (Grund-, Gebäude- und Einkommensteuer) erhoben

des ordentlichen Budgets aus Quellen stammt, die nach wie vor gleich sind (hauptsächlich Mobiliarbesitz der Gemeinde). Vie Bedeckung in der Zukunft. Es frägt sich nun, wie rund L. 245.000 nach den neuen Gemeindesteuern aufgebracht werden sollen, um eine möglichst gerechte Verteilung und Belastung zu erzielen. Voraus möchten wir bemerken, daß die unter Zl. 4 genannte Steuer auf den Mietwert fast unserer bisherigen Zinshellerabgabe entspricht, die nach dem Voranschlag 10°/o des Mietzinses betragen hat und deren

Erträgnis mit L. 67.000 veranschlagt war. Die Mietwertsteuer nach dem neuen Gesetz ist nach oben beschränkt, sie kann, wenn sie als Prozentualsteuer erhoben wird, höchstens 4'/g betragen (früher bloß 2°/g, jetzt bis auf weiteres 4°/„). Wenn diese Steuer, da sie sich schon ganz gut eingeführt hat und keine neuen Erhebungen braucht, belassen wird, so kann damit ein Betrag von L. 26.800 (statt bisher L. 67.000) erzielt werden und kämen dann noch L. 218.200 durch die anderen Steuern zur Bedeckung

. Finanztechnisch wäre es für die Gemeinde das einfachste, im Weg von Zuschlägen zu den staat lichen Steuern sich die nötigen Einnahmen zu ver schaffen, da es auf diese Weise keine besondere Mühe für die Erhebung kostet. Zuschläge sind möglich zur Grund- und Ge bäudesteuer in der Höhe von höchstens 60'/» so wie zu einzelnen Gruppen der Einkommensteuer im Höchstausmaß von 10°/<,. Die Gemeindezuschläge zur Grund steuer betrugen in Brixen bisher 300'/g und hatten ein Erträgnis von L. 8400. In Zukunft

5
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1898/25_02_1898/BRC_1898_02_25_4_object_120143.png
Seite 4 von 8
Datum: 25.02.1898
Umfang: 8
zu meinem Antrage zu sprechen, wobei ich mit- Rücksicht auf die be schränkte Zeit des Hauses mich kurz fassen will. Wie Ihnen allen bekannt ist, unterliegen die Zinsen der Hypothekarcapitalien der Renten steuer, jene einer großen Zahl von Wertpapieren aber nicht. Wer also z. B. 50.000 fl. jähr liches Einkommen von solchen Papieren hat, zahlt keine Rentensteuer und auch keine Landes- und Gemeindezuschläge. Der Z 130 des Gesetzes be stimmt sogar, dass in der Regel nicht einmal die Passivzinsen abgerechnet

und der Gemeinden, so dass man sagen kann, die Steuer wird wohl in vielen Fällen bis auf 5 und mehr Procent hinaufschnellen. Nun ist es aber klar, dass eigentlich nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner diese Steuer zu tragen haben wird. In den meisten Urkunden, welche in der letzten Zeit abgefasst wurden, ist überhaupt die Be stimmung enthalten, dass der Gläubiger ohne jeden Abzug die Zinsen erhalten soll, der Schuldner eventuelle Steuern tragen muss. Aber selbst wenn das nicht bestimmt wäre

verzinsliche keine großen Kosten er laufen, so werden überhaupt die Folgen nicht so schwerwiegend sein. Aber gefährlich wird die Sache, wenn es sich um zweifelhafte Schuldner und zweifelhafte Sicherheit handelt; dann kann es allerdings geschehen, dass diese Steuer dazu treibt, dass der verschuldete Bauer von Haus und Hof gehen muss. Thatsächlich zahlt eigentlich die Renten steuer nicht derjenige, der sie zahlen sollte. ^>ch will davon absehen, meine Herren, dass das bewegliche Capital es bisher vielfach

verstanden hat, sich leichter der Steuer zu entziehen als der Realitätenbesitz, der aus den öffentlichen Büchern ersichtlich ist. Die Rentensteuer wird den erwarteten Er folg nicht haben. Diese Rentensteuer wird die Steuermoral schädigen. Wie es mit der Steuer moral bei uns beschaffen wär, mögen Sie aus den Worten entnehmen, welche vor 30 Jahren, im Jahre 1868, ein Abgeordneter im Reichs rathe gesprochen hat. Derselbe sagte: „Es ist leider eine traurige Erscheinung, der wir auch in Oesterreich nur zu oft

diese Worte auch heute Wahrheit sind, aber jedenfalls wird die Steuer moral durch solche. Gesetze, wie das gegenwärtige Rentenstenergesetz, nicht gehoben. Denn, meine Herren, wenn man sieht, dass der reiche Coupon abschneider bei seiner mühelosen „Arbeit', wenn er noch soviel Einkommen hat, keine Rentensteuer zahlt, der verschuldete Grundbesitzer aber die Rentensteuer zahlen muss, so werden solche Zu stände unmöglich dazu beitragen, die Steuer moral zu heben. Das Capital, wenn es sich nicht in gewagte

6
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1896/19_05_1896/BRC_1896_05_19_2_object_127792.png
Seite 2 von 8
Datum: 19.05.1896
Umfang: 8
lsits A. Dienstag, „VmtzSUöV 19. Mai 1896. um Verhältnisse handelt, die entschieden in unsere Zeit nicht mehr passen. Bei der Grundsteuer stehen wir einer Steuer gegenüber, die im Jahre 18L3 das letztemal der Regulierung unterzogen wurde. Es sagt mir nun der Herr Antragsteller, dass bei dem Principe der gleichmäßigen Auf theilung der Nachlässe eine Reihe von Steuer trägern des Großgrundbesitzes außerordentlich gut dazukommen. Das ist ja richtig. Wer kann das in Abrede stellen

? Aber, meine Herren, wie ist es denn heute? Heute kommt einer der reichsten, und zwar der allerreichsteu Menschen, der Be sitzer des mobilen Capitals, in die angenehme Lage, gar keine Steuer zu zahlen. Ja, meine Herren, warum suchen Sie denn gegen diesen nicht auch ein Remedium, oder haben Sie nicht schon lange gesucht? Und gerade Sie wollten die Steuerreform nicht, welche die Aenderung dieser Verhältnisse herbeiführen soll. Ich gebe zu, dass es eine Reihe von Personen gibt, die mög licherweise

bei diesen Nachlässen ein gutes Ge schäftmachen ; aber wegen dieser wenigen Personen ein großes steuerpolitisches und nationalökonomisches Princip zu verletzen, das heißt doch Mücken seihen und Kameele schlucken. Ich sage es ganz offen, dass der Antrag mich auch dadurch überrascht hat, -da er merk würdigerweise diese Bestimmung nur für die Grund steuer und nicht auch für dieGebäude- steuer trifft. (Sehr richtig!) Es ist doch höchst sonderbar, warum gerade für die Grundbesitzer ein xrivilsZiuin oäiosmn geschaffen

, eine progressive Steuer einem Fabrikanten oder Landwirte gegenüber anzuwen den, wo durch die Progressivität der Steuer der eine Besitzer nicht mehr in die Lage kommt, mit seinen Concurrenten zu concurrieren, die infolge einer geringeren Steuer auch billiger verkaufen und producieren können. Sie werden mir sagen, das sind Minima, die hier eintreten. Aber es handelt sich um das Princip, und principiell müssen sie zügeben, dass es nicht angeht, eine Progressivität in die Steuer zu legen, die gerade dadurch

Wirtschaftliche Ungleichheiten stipuliert. Aber noch mehr! Wissen Sie, was Sie eigentlich durch einen solchen Antrag erreichen werden? Einfach, dass die Grundsteuer auf einen verschiedenen Fuß gestellt wird. (Sehr richtig!) Wir hätten nicht eine Grundsteuer von 22°7 Percent, sondern von so viel Percent für den einen, von so viel Percent für den zweiten, von so viel für den dritten, und das ist ein Steuer- curiosum, mit dem Sie in der Welt Furore machen können. Aber eingebracht und durchgeführt ist das sür

7
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1905/11_03_1905/BRC_1905_03_11_2_object_132042.png
Seite 2 von 8
Datum: 11.03.1905
Umfang: 8
Seite 2. Nr. 30. Samstag, waS — gelinde gesagt und menschlich gesprochen — widersinnig ist. Dies kann aber bei der Grund steuer mit dem fingierten, d. i. Katastralremertrag vorkommen und kommt, wenn überhaupt ein Reinertrag existiert, sicherlich vor. Einer solchen Steuer in dieser Form muß unbedingt die Exi stenzberechtigung abgesprochen werden. 2. Die Veranlagung dieser Steuer, bemessen nach dem Katastralremertrag, bedingt notwendig, daß aufpersönlicheBerhältnisse keine Rücksicht genommen

werden kann. Man schaut nicht auf die Gesamtlage des Steuerzahlers; nicht darauf, wie viel Grund er besitzt; nicht darauf, ob er noch anderes Einkommen besitzt; nicht darauf, wieviel erwerbsunfähige Fanulien- mitglieder da sind, die versorgt werden müssen. Auf die Anlagen der Besitzer, Befähigung der selben. Intelligenz einerseits und Schwachsinn andererseits wird keine Rücksicht genommen. Diese? alles involviert unerträgliche Härten. Ein Parzellenbesitzer von zusammen 100 Joch muß 100mal mehr Steuer zahlen

als der Besitzer eines Joch Grundes von gleicher Ertrags fähigkeit und Güte; auf die größere Steuerkraft beim Großgrundbesitzer wird keine Rücksicht ge nommen ; aber auch nicht darauf, daß der kleine Mann, der sich von seinem Grunde kümmerlich ernähren und erhalten kann, eben keine Steuer kraft ist; von einer stärkeren Heranziehung der wirklich steuerkräftigen Elemente findet sich keine Spur. Ein intelligenter Bauer versteht, aus einem Grundstück mehr herauszuschlagen als ein minder veranlagter Besitzer

. Verschieden ist bei beiden der Ertrag, den sie vom Grundstück erhalten, und dennoch zahlen sie gleichviel Steuer. Daß das eine Ungerechtigkeit ist, wird niemand leugnen können; denn die Steuer soll gleich bei allen entsprechend dem Ertrag bemessen werden. Allerdings ist es schwer möglich, bei An nahme eines Katastralremertrages auf persönliche Verhältnisse Rücksicht zu nehmen. Und eben wegen dieser Unmöglichkeit soll die Bemessung der Grund steuer nicht nach dem Katastralremertrag erfolgen

; und jeder Steuer, die nach dem Katastralremertrag bemessen wird, muß unbedingt die Existenz berechtigung abgesprochen werden. IV. Um den Reinertrag zu erhalten, werden vom Rohertrag die Gewinnung?- und Bewirt schaftungskosten in Abzug gebracht. Davon, daß auch die Schuldzinsen vom Rohertrag in Abzug zu bringen sind, wird nichts gesagt; sie werden in Wirklichkeit auch nicht in Abzug ge bracht. Selten werden Grundbesitzer existieren, die ihren Grund unverschuldet haben. Im Gegen teil greift die Verschuldung

8
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1910/12_11_1910/BRC_1910_11_12_1_object_145873.png
Seite 1 von 10
Datum: 12.11.1910
Umfang: 10
-m Ta-ff. Mr. 135 Brixen, Samstag, den ^2. November MO. xxiii, Iayrg. Um Tiroler Landtag. Me Aett^uwachzfteuer. Am 9. November hat der Landtag auf Leben und Tod gearbeitet. Er hielt an diesem Tage nicht weniger als drei Sitzungen: die erste vor mittags, die zweite von 5 Uhr bis 8 Uhr und die dritte gegen 9 Uhr. Ueber die erste haben wir schon in der letzten Nummer berichtet. In der zweiten Sitzung kam nach einigen Interpellationen als erster Punkt der Tages ordnung die Vorlage über die Wertzuwachs steuer

. Was ist die Wertzuwachssteuer? Das Wort Steuer hat sonst keinen angenehmen Klang. Aber die Wertzuwachssteuer ist einmal eine Steuer, mit der das ganze Volk einverstanden ist. Sie ist eine wirklich soziale Steuer, die weder die Produktion noch den Konsum belastet. Sie ist ausschießlich eine Belastung des unver dienten Gewinnes. Sie schränkt auch die Speku lation ein und der Bodenwucher kann bei ihr nicht mehr gedeihen. Diese Steuer trifft nur den Wertzuwachs, das ist den Unterschied zwischen dem Veräußerungswert

einer Liegenschaft und dem früheren Kaufs- oder Erwerbswert. An der Peripherie einer größeren Stadt kaufte jemand z. B. vor 20 Jahren ein großes Grundstück um einen Spottpreis. Jetzt hat die Stadt sich aus gedehnt, jenes Grundstück ist, ohne daß der Besitzer etwas tat, riesig im Werte gestiegen, für diesen Wertzuwachs muß eine Steuer bezahlt werden. Aehnlich ist es bei Gebäuden. Wann soll die Steuer eintreten? Die Steuer tritt erst ein, wenn der Wertzuwachs bei Gebäuden 10 Prozent und bei landwirt schaftlichen

Grundstücken 15 Prozent übersteigt. Und dann ist sie progressiv aufgebaut und hat 13 verschiedene Ansätze, die übrigens sehr gering sind und den Gewinn um ein ganz minimales Quantum beschneiden. Als Berichterstatter über die Vorlage fungierte der christlichsoziale Abgeordnete Doktor Kapferer. Er erörterte gründlich und sachlich den Zweck und das Wesen der Wertzuwachs steuer. Als erster Gegenredner trat der Frei sinnige Dr. v. Walther auf. Er beantragte die Rückverweisung des Antrages an den Budget ausschuß

und die Bautätigkeit beschränkend, er reize zu Hinter ziehungen und belaste die Städte zugunsten des Landes. Alle Gegner stießen in das gleiche Horn, das Dr. v. Walther an seine beredten Lippen gesetzt hatte. Nach Dr. v. Walther sprach der Bürger meister von Innsbruck. Neues brachte er gegen die Steuer nicht vor, er machte aber fort während gute Witze, was auch der nachfolgende Redner Dr. Kofler mit kläglichem Erfolge ver suchte. Dr. Bertolini sagte ungefähr das selbe wie der erste Gegenredner, nur italienisch

9
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1906/27_03_1906/BRC_1906_03_27_2_object_125178.png
Seite 2 von 8
Datum: 27.03.1906
Umfang: 8
gegen irgend eine Klasse. Em Doppelwahlrecht aber für jene, welche Kr. 8,10 oder 30 direkte Steuer zahlen, halte ich für un gerecht. Die Wertung des Menschen als Menschen ist Christenpflicht, aber diese Wertung hat nur dann einen Wert, wenn sie nicht bloß eine Phrase ist, sondern einen Effekt hat. Wenn wir nun z. B. allen jenen, welche Kr. 8 direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen einräumen, allen übrigen, die über 24 Jahre alt sind, nur eme Stimme, dann haben die Nichtzensuswähler nur dort noch eine Aussicht

würde. Will man das, dann ist es klüger, die nicht direkte Steuer Zahlenden vom Wahlrecht auszu schließen, damit man sich die Anlegung der wert losen Stimmlisten ersparen kann und den Ge meinden nicht Arbeit aufgetragen wird, die keinen Zweck hat. Ich bin aver für so etwas unter gar keinen Umständen zu haben. Ich halte eine Überschwemmung des Wahlrechtes Nichtbesitzender durch das Pluralwahlrecht der Acht Kronen- Männer für unchristlich, ungerecht und unklug. Für un christlich deshalb, weil kein Be sitzender wünschen

. Bei uns in Tirol z. B. zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Gctreideaufschlage, Wein- und Bieraufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns, sowohl vonseiten des Reiches, als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte. Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil z. B. ein einzelner Be sitzer, der Kr. 8 Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staat eine viel geringere Summe an Jahres

beitrügen abliesert als einer, der keine Kr. 8 direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil es eben unmöglich ist, daß ein einziger fünfmal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, auf welchen die hohen Konsumsteuern liegen. Ungerecht wäre auch ein doppeltes Wahl recht der Acht Kronen-Männer gegenüber dem jenigen, der seine Militärpflicht zurückgelegt hat. Jeder, der drei Jahre beim Militär gedient hat, hat dadurch, wenn ich eine minimale Rechnung anwende, mindestens

Kr. 600 Arbeitskraft dem Staat abgeliefert. Ein solches Kapital wirft mindestens eine jährliche Rente von Kr. 18 ab. Nachdem also der Soldat, der drei Jahre aktiv gedient hat, nicht nur jährlich Kr. 18 an Lasten gegenüber dem Staate zu tragen hat, sondern sogar ein Kapital in dies?r Höhe dem Staate ausgefolgt hat, verliert man das Recht, den gedienten Soldatm anders zu behandeln wie denjenigen, der Kr. 8 direkte Steuer zahlt. Ich halte aber eine derartige Bevorzugung auch für unklug

10
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1914/03_03_1914/BRC_1914_03_03_5_object_121300.png
Seite 5 von 12
Datum: 03.03.1914
Umfang: 12
Jahrgang 1914. Dienstag, Die neuen Steuergksthe. Die perfonaleintommensteuer. Nach der neuen Personaleinkommensteuer bleiben, wie schon einmal ausgeführt, bekanntlich die Ein kommen bis 1600 X steuerfrei, eine Erhöhung der bisherigen Einkommensteuer tritt aber schon bei Einkommen von 1800 X ein. Um einige Proben aus der prozentual steigenden neuen Einkommen skala zu bieten, so zahlen Einkommen von 1600 X an Steuer 13 60, von 1800 X 17, von 3000 X 40 80, von 4000 X 69.50, von 5000 X 90, von 6000

X 127, von 8000 X 184 50, von 9000 X 207, von 10.000 X 273, von 50.000 X 2106 40, von 100.000 X 4841. Von Einkommen über 100.000 bis 200.000 X steigen die Stufen um je 4000 X und die Steuer um je 266 X. bei Ein kommen von über 200.000 bis 210.000 X beträgt die Steuer 12.030 X, bei solchen über 210.000 X steigen die Stufen um je 10.000 X und die Steuer um je 670 X. Sehr drückend für die mittleren Einkommen sind die Bestimmungen des neuen Gesetzes, die als Iunggesellensteuer bezeichnet

werden. Steuerpflichtige, die nur allein für sich zu sorgen und ein Einkommen von mehr als 2400 X haben, müssen eine Erhöhung der Steuer um 15 Prozent über sich ergehen lassen. Haben sich- nur eine Person mehr zu versorgen, so beträgt die Erhöhung 10 Prozent. Erläutern wir die Sache an zwei Beispielen: Ein Industrieller, dessen steuerpflichtiges Einkommen 20.000 X beträgt, hatte bisher zu bezahlen 638 X. Seine Steuerpflicht beträgt nunmehr 685 87 X. Hiezu kommt der dreiprozentige Zuschlag, welcher 2013 X beträgt

dann von dem Vorsitzenden der Schätzungskommission vorgenommen werden. Wagt sich der Vorsitzende aus irgend einem Grunde nicht an diese Arbeit, so kann er einen beliebigen Staatsbeamten damit schriftlich betrauen oder von der Steuerbehörde bestimmen lassen. Wenn die Steuerbehörde und der Steuerpflichtige miteinander übereinkommen, kann die angebotene Bucheinsicht auch von einem Steuerkommissionsmitglied, das! nicht Staatsbeamter ist, in Anwesenheit deS Steuer pflichtigen oder seines Vertreters vorgenommen

derselben dem Steuerpflichtigen rechtzeitig bekannt zu aeben; dieser kann gegen die Beiziehung von Geschäftskon kurrenten und deren Angestellten Einwendung er heben. Das Gesetz enthält zum Schutze des Steuer pflichtigen besondere Bestimmungen über die Pflicht der Geheimhaltung einer Geldstrafe bis zu X 2000, Staatsbeamte über« dies der Disziplinarbehandlung. Noch in letzter Stunde wurde diese Sicherheit durch das Herren haus und das Abgeordnetenhaus verstärkt und eS sind gewisse Aufzeichnungen, die sich auf Fabri

11
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1907/20_07_1907/BRC_1907_07_20_9_object_116560.png
Seite 9 von 12
Datum: 20.07.1907
Umfang: 12
die Grundsteuer mit 53 Millionen. Wenn man diese Summe mit den anderen Steuer- summen vergleicht, muß man sagen, daß diese Steuer noch nicht gar so hoch ist, denn die Gebäudesteuer beträgt bereits 76 Millionen. Indirekte Steuern weism noch höhere Ziffern auf. Ich werde mir dann erlauben, ewige davon anzuführen. Wmn man die Bauern fragt, ob fie durch die Grundsteuer gedrückt werden, dann sagen Ihnen viele: „Ja, wissen Sie, die Grundsteuer wäre schon zu ertragen, die ist nicht gar so hoch.- (Rufe

, die wirklichen Reinertrag abwerfen, aber die Besteuerung ist da. ES ist dies also eine Steuer, durch die nicht, wie das Gesetz meint, der Ertrag des Bodens be steuert wird,sondern die Arbeitskraft des Bauern, denn das Bauerngut ist heute in den aller meisten Fällen nicht mehr als ewe Arbeits gelegenheit, bei der der Bauer ein halbwegs gesichertes Dasein fristet, wo er für seine Familie und für den Staat lebt und arbeitet. (Zustim mung) Das ist es und sonst nichts mehr. Wenn Sie aber in das Hochgebirge gehen

, diese Höfe, ein, zwei Stunden oberhalb der Talsohle, diese Oertlichkeiten ansehen, oder noch tiefer hineingehen und die Alpen betrachten, zu denen die Besitzer mitunter eineu Wez von 4, 6, 8, 10 Stunde« haben, wmn Sie die Be schwerlichkeiten und Gefahren dieser Arbeit sehen und dann finden,, daß der Betreffende noch Steuer dafür zahlen muß, daß er diesen Boden mit so viel Aufopferung und mit so viel Beschwernissen bearbeitet, daß er Kinder erzieht, die dann den Militärdienst ableisten müssen: da muß

man sich wirklich fragen, wie kommt die Staatsverwaltung dazu, von diesen noch ewe Steuer zu verlangen, anstatt ihnm eine Prämie zu gebm, damit fie wirklich da droben aushalten. (Zustimmung.) Auch diese würden noch gerne die Steuer zahlm, wenn der Staat ihren Besitz schützte. Sie würden sagen, die Grundsteuer betrachten wir nicht als ewe Ertragssteuer. Ertrag haben wir keinen; wir kleben an unserer Scholle, so wie das HauS an dem Bode» klebt. Aber das ist unverständlich, wie die Gesetz gebung alles Mögliche tun

bei, darauf zu sprechen kommen. Es ist also schon die staatliche Grundsteuer als Ertrag steuer viel zu hoch, in dm meisten Fällen ganz unberechtigt. Aber nehmm Sie an, daß dazu noch vielleicht 40 bis btt Prozent Landes- znschläge kommen und dann 100 Prozent Gemeindezuschläge, und zwar um so mehr, je ärmer die Gemeinde ist. Was soll denn dann überhaupt noch vom ganzm landwirtschaftlichen Erwerb übrig bleiben? Gar nichts als die Not, und auch diese Umlagenwirtschaft macht die Reform unseres StenerwefmS

12
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1909/03_04_1909/BRC_1909_04_03_2_object_156691.png
Seite 2 von 8
Datum: 03.04.1909
Umfang: 8
machen kann. Wir haben die geradezu unmoralische Hausklassen steuer nicht eingeführt. Traurig und hinderlich ist es, daß das Land Tirol der Regierung gegenüber weniger Recht hat als die kleinste Ge meinde: ersteres darf nur 10^, letztere bis 100 °/g Umlagenerhohuug durchführen. Redner erörtert die verschiedenen Steuervorschläge der Regierung, welche jedoch vom Lande zum großen Teil als nicht annehmbar betrachtet wurden, mit Ausnahme der Bierumlagenerhöhung auf Kr. 3'70, wogegen aber von anderer Seite unbedingt

und gegen die Schnapsjuden eingetreten fei. Schließlich kommt er noch auf die Aeußerungen der Abg. Frick und Windisch zurück bezüglich der „Hetze' gegen die Abgeordneten. Dr. v. Guggenberg spricht dem Verhalten des Pfarrers Schrott, welcher in ganz Deutsch südtirol herumreist, dem Volke die Privatwein steuer als furchtbares Gespenst vormacht und die Leute zur Stellungnahme gegen diese Steuer zu überreden sucht, seine schärfste Mißbilligung aus und macht ihn darauf aufmerksam, daß er (Schrott) in den Versammlungen

nur alle Gründe gegen die Steuer, nicht aber auch die Gründe der Notwendigkeit sür dieselbe vorbringe und das sei weder ehrlich noch gut katholisch. (Beifall.) Dr. v. Guggenberg (mit erhobener Stimme): Es steht einem katholischen Geistlichen gar nicht gut an. von einem Ort zum andern zu gehen und den Bauern, wenn das Land notwendig Geld braucht, zuzureden: „Bauern, wehrt's euch, zahlt nicht!' Das ist eine Hetze! (Beifall.) Wenn man aber fragt: „Ja, wo foll denn das Land das Geld hernehmen

, sowohl den T a l- als auch denB erg- bauern, sowohl dem Weinproduzenten als auch dem Weinkonsumenten eine ueue und großeGesahr, eine unerträg liche neue Steuer, nämlich die Steuer auf Privatwein. Die weitaus größere Mehrheit der deutscheu Landtagsabgeordneten hat am 14. Januar 1V09 bei der Proöeabstimmuug für diese Steuer gestimmt. Nur der Widerstand der italienischen Ab geordneten hat vorderhand die Einführung dieser Steuer verhindert. Alle Bauern Tirols sehen ein, daß eine solche neue Steuer sowohl

sür die Weinpro duzenten als auch für die Weinkonsumenten einfach unerträglich ist. Die Gesahr, daß wir diese Steuer wirklich bekommen, ist durch die Vertagung des Landtages wohl aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Es werden alle An strengungen gemacht, diese Stener beim nächsten Landtage einzuführen. Es kann nur ein Mittel dagegen helfen, wenn die ganze Bevölkerung von Südtirol, wenn insbesondere alle Bauern auf Berg und Tal zusammenhalten und gegen diese Steuer laut protestieren

13
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1906/08_11_1906/BRC_1906_11_08_4_object_121288.png
Seite 4 von 8
Datum: 08.11.1906
Umfang: 8
. Und auf Grund welcher Be stimmungen erhält der adelige Großgrundbesitzer seine ungeheuerlichen Vorrechte ? Er muß vor allem mindestens Kr. 100 Realsteuern zahlen. Unter diesen adeligen Großgrundbesitzern gibt es nun zirka 157, welche mehr als Kr. 200 Real- steucrn zahlen und darunter mehr als Kr. 100 Grundsteuer. Die andern zahlen diesbezüglich weniger. Unter der bäuerlichen Bevölkerung Tirols finden sich nun 289 nichtadelige Steuer zahler, die mehr als Kr. 200 Realsteuern und darunter über Kr. 100

Abgeordnet! Diese angeführten Beispiele — es wären noch andere anzuführen — glaube ich, illustrieren zur Genüge die horrenden Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten des Tiroler Landtagswahl»mrechtes. Große Ungerechtigkeiten entstehen bei der Wahl der städtischen Abgeordneten insbesondere auch in bezug auf das Wahlrecht. Viele, die eine Bagatelle an direkten Steuern zahlen, haben in den Städten das Wahlrecht; wenn man hört, daß Personen, die Kr. 1 60 direkte Steuer zahlen, im II. Wahlkörper

sind (in Jnnichen sogar bei 80 Heller Steuern!), andererseits Per sonen, die 100 und mehr Kronen Steuer zahlen, aber nicht, so kann sich jeder leicht ausrechnen, wie viele gute Steuerträger vom Wahlrechte zum Landtag ausgeschlossen sind. So etwas gibt es schon in der Städtekurie. Noch ärgere und unglaublichere Wahl ungerechtigkeiten kommen bei der Land gemeindenkurie vor. Aus dem Berge von Ungerechtigkeiten folgende Beispiele: Im Bezirke Hall, Schwaz sind 20.099 Einwohner, Steuer leistung Kr. 149.094

geradezu als frivol zu bezeich.ien. Und nun: In Berwang, Außsern beträgt die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahl körper (drei Wahlkörper sind) 13 Heller und ist also derjenige, der 13 Heller direkte Steuer zahlt, wahlberechtigt für den Landtag. In Obermais, Bezirk Meran, beträgt die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahlköiper Kr. 288 37, in Algnnd Kr. 96 82, in Untermais Kr. 165'16; es sind also in diesen Orten der Reihe nach diejenigen, die zirka Kr. 380, Kr. 90 und Kr. 160 direkter Steuer

zahlen, vom Landtaaswablreckt ausgeschlossen. Mm mochte so was in das Reich der Fabel verlegen. Es ist aber faktisch so. ^ Ebenso ist inZamS derjenige, der 22 Heller Steuer zahlt, m Serfaus, der 3 Heller Steuer zahlt, in Pfunds, der 5 Heller Steuer zahlt in Kappl, der 31 Heller Steuer zahlt, wahlberechtigt und kann das Landtagswahlrecht ausüben Nicht wahlberechtigt ist, der in Hötting weniger als zirka Kr. 70, in Kematen weniger als zirka Kr. 60 in einer Unmasse von Gemeinden weniger

14
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1901/28_11_1901/BRC_1901_11_28_3_object_150886.png
Seite 3 von 8
Datum: 28.11.1901
Umfang: 8
werden. Der bezügliche Antrag gieng auch durch, und da durch wird ohne Zweifel der Wert dieser Papiere gedrückt, der Darlehenswerber also ge schädigt.' Zur Vermeidung einer Schädigung der Hypothekenanstalt sehe ich mich genöthigt, namens des Caratoriums diesen Satz richtigzu stellen. In der LandtagSsitzung vom 12. Februar 1898 handelte es sich nicht um die Frage, ob die Coupons der Pfandbriefs der tirolischen Landes-Hypothekenanstalt ohne jeden Steuer abzug eingelöst werden sollen, sondern nur darum

also geschädigt wird'. Der Landtag hat vielmehr in der Sitzung vom 22. December 1900, also vor Eröffnung der Hypothekenanstalt und vor Ausgabe von Pfandbriefen, beschlossen: „Die Hypothekenanstalt wird ermächtigt, die nach dem Gesetze vom 25. October 1896, Ni.-G.-Bl. 220, von den Psandbiisfzinsen zu entrichtende 1^/z°/gige Renten steuer für den Pfandbriefbesitzer zu zahlen.' Demnach werden die Coupons der Pfand briefe der Landes-Hypothekenanstalt ohne Abzug einer Steuer eingelöst. Im Auftrage des Curatoriums

aus gesprochen; wir wissen ja nicht, mit welchen Plänen sich dis Finanzverwaltung in 10, 20, 30, 40 Jahren tragen wird, und ob nicht anstatt der missglückten bisherigen Renten st euer, die man ja aufheben oder modifieieren will, eine andere Steuer» vielleicht eine noch größere, schwerere, eingeführt wird.' Payr beantragte deshalb, dass die Worte: „Ohne jeden Steuerabzug' (im Statut der Landes-Hypothekenanstalt) gestrichen werden. Dazu sprach Dr. Wamernell: „Es ist ja gewiss richtig, dass der Cours

der Pfandbriefe sehr wesentlich davon abhängt, ob die Steuer von dem Be sitzer der Pfandbriefe getragen werden muss — oder ob die Anstalt die Steuer trägt. Allein daraus folgt noch nicht, dass statutarisch für alle Zukunft festgesetzt werden muss, dass jede Steuer, die von einem solchen Coupon vom Staate oder dem Lande gefordert werden kann, von der An stalt zu zahlen ist. Was wird die Anstalt machen, wenn der Staat heute eine Rentensteuer von zehn Pereent auf die Coupons legen würde? Ich möchte die Anstalt

nicht der Gefahr ausgesetzt wissen, dass sie lant statutenmäßiger Bestimmung in Zukunft die Steuer setvst zu tragen hat, wenn dieselbe anch noch so hoch ist.' Der Berichterstatter, Dr. v. Gcabmayr, er widert darauf: „Die eben stattgefundene kurze Debatte bewahrheitet die zwei, von mir in meiner einleitenden Rede konstatierten Thatsachen, nämlich die Verschiedenheit der Auffassung von- seite des Landesausschusses und von- seite des Hypothekenbank-Ausschusses. Der LandeSauSschuss fasst vor allem die Interessen

15
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1903/31_03_1903/BRC_1903_03_31_2_object_143256.png
Seite 2 von 8
Datum: 31.03.1903
Umfang: 8
Seite 2. Nr. 39. Dienstag, Steuerjahresschuldigkeit (oder zur Steuer) einer Fraktion? Dazu gehören ganz gewiß alle Real steuern für Steuerobjekte, welche im Gebiet der Fraktion liegen, also die Grundsteuer für alle Parzellen im Frak- tionSgebiet, die Gebäudesteuer sür sämtliche Häuser im Fraktionsgebiet und die Erwerbsteuer für sämtliche im Frak tionsgebiet betriebenen Gewerbe. Dazu kommen noch die Personalsteuern für sämtlichein der Fraktion wohnenden Personen. Es war also in der Gemeinde

können. Wenn darum jemand in mehreren Fraktionen Realbesitz hat, seien es nun Grundstücke, Häuser oder Gewerbe, so gehört dennoch jede solche Realität zur Fraktion, in der sie liegt, und die dasür schuldige Realsteuer gehört zur Steuer schuldigkeit der Fraktion. Es sind daher, wenn es sich darum handelt, die einzelnen der auf eine Fraktion treffenden Ausschußmitglieder zu be- Ammen, die Steuern für alle in ihr liegenden Steuerobjekte, mögen auch die Eigentümer außer halb der Fraktionen wohnen, in die Steuer

berechnet, sondern, wenn jemand in mehreren Fraktionen steuerpflichtige Objekte hatte, wurden die Steuern für alle diese Steuerobjekte einer einzigen Fraktion zugeschrieben. Dadurch wurde die Steuer bei mehreren Frak tionen unter, bei der Fraktion Markt über dem wirklichen Stand angegeben, indem nicht bloß vereinzelte Parzellen, sondern sogar ganze Güter mit HanS und Hof sowie auch Gewerbe, als ob sie zur Fraktion Markt gehörten, behandelt wurden. Die notwendige Folge davon war eine ungerechte

in § 4, wie die Wähler listen in den Fraktionen anzufertigen und welche Wähler in die Liste dieser oder jener Fraktion aufzunehmen seien. Darin wird nun unter anderem bestimmt, daß ein Wähler, welcher in. mehreren Fraktionen steuerpflichtig ist, nur in eine und zwar in die Wählerliste jener Fraktion aufzunehmen sei, wo er die größte Steuersumme zahlt, daß er aber in dieser Fraktion in jener Rangordnung zu wählen habe, die ihm durch die ganze in der Gesamtgemeinde zu zahlende Steuer zukommt. Zu diesem Zweck

wird ihm in der Wählerliste dieser Fraktion die ganze in der Ge meinde schuldige Steuer vorgeschrieben. Was diese Statthaltereiverordnung über die Art der Bornahme der Wahl, beziehungsweise über die Verfertigung der Wählerlisten bestimmt, hat nun die Statthalterei auf die ganz andere Frage übertragen, wie die Ausschußmitglieder auf die einzelnen Fraktionen zu verteilen seien. Wollte dem Landesgesetz vom 14. Oktober 1893 und der Durchführungsverordnung vom 24. Jänner 1895 zugleich entsprochen werden, so müßte

16
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1896/24_11_1896/BRC_1896_11_24_3_object_125020.png
Seite 3 von 8
Datum: 24.11.1896
Umfang: 8
veran schlagt mit 114,325,(XX) fl., das ist gegenüber dem Präliminare des Vorjahres um 708.600 fl. Mehr. Hiebet ist zu bemerken, dass der Vor anschlag für das Jahr 1896 den des Jahres .1895 schon um 1,524.400 fl. überstieg. Der präliminierte Mehrertrag für das Jahr 1897 be trägt bei der Gebäude- und fünfprocentigen Steuer 1,487.000 fl., bei der Erwerbsteuer .225.000 fl., bei der Einkommensteuer 1,776.000 fl., daher zusammen 3,380.000 fl., eine Steigerung in diesen drei Steuerkategorien

, wie sie von einem Jahre auf das andere bisher noch nicht vorgenommen wurde. Dagegen ist bei der Grund steuer aus den. oben angeführten Gründen eine Mindereinnahme von 2,750.000 fl. zu erwarten, so dass sich der Mehrertrag aus den gesammten directen Steuern bloß auf 638.000 fl. beziffert. Der Erfolgausweis für die ersten neun Monate des laufenden Jahres ergibt bloß eine Mehr einnahme von 365.000 fl. gegenüber dem Vor jahre. Doch ist mit Sicherheit zu erwarten, nachdem die stärkste Einzahlung immer im letzten Quartal

erfolgt, dass diese Mehreinnahmen um ein Bedeutendes sich erhöhen werden. Abgeord neter Dr. Pacak urgiert die Vorlage eines Ge setzes, wonach den Gemeinden für das Steuer- einhebungsgeschäft ein entsprechendes Entgelt gegeben werde. Redner beklagt die Art der Handhabung des Gesetzes über die Steuer abschreibung infolge der Elementarschäden und wünscht den Wortlaut der Instruktion zu kennen, die diesfalls an die Steuerbehörden hinaus gegangen sei. Endlich kommt Redner auf die vielen Executionsfälle

, wodurch die Stener-Jnspectoren aufgefordert werden, im Sinne der vom Finanz- minister wiederholt und eindringlich kundgegebenen humanen Principien vorzugehen. Redner könne actenmäßige Fälle nachweisen, dass zu einem Fabrikanten, der die vorgeschriebenen Steuern pünktlich zahlt, ein neuer Steuer-Inspektor kommt, die Steuerbemessung neu vornimmt und eine be deutende Summe als neue Steuer vorschreibt. Der Fabrikant ergreift gegen die neue Steuer bemessung den Recurs, die Steuerbehörde lässt die Forderung

aus den Realitäten des Fabri kanten vormerken und ist so 'mindestens für den zehnfachen Betrag gesichert. Nun hält es der Steuer-Jnspector für zulässig, die Möbel und die Cafse des Fabrikanten noch überdies zu pfänden. Es fei dies ein Vorgehen, welches kein nur halbwegs anständiger Gläubiger an wenden wird. Es werden diese Pfändungen als Pressionsmittel angewendet, um die Zahlung von Steuern, bezüglich deren ein Recurs läuft, und bezüglich deren der Staat vollständig sicher ge stellt ist, zu erzwingen

17
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1892/25_03_1892/BRC_1892_03_25_3_object_144598.png
Seite 3 von 8
Datum: 25.03.1892
Umfang: 8
mühlen. In großen Oekonomien, wie auf dem Missionshof, wird durch ein solches Rad der Butterkübel gedreht. Die großen Haushunde werden in dieser Gegend überhaupt viel zu dienst lichen Verrichtungen verwendet, dafür find sie auch frei von der Steuer, sobald nachgewiesen werden kann, dass sie Karre ziehen oder im Rad laufen müssen, während die Luxushündchen, die Schoßhündchen, die Möpschen n. a. große Steueranslagen verursachen. Das ist ja auch billig und recht und wäre es auch anderswo

waren. In der Schlächterei sahen wir an einem Haken den Rest eines Rind viehes hängen; die Spitze des Schwanzes war intact und mit einer Bleimarke versehen. Das ist die Steuermarke. Das führte das Gespräch wieder auf die Steuern, die dortzulande im Ge brauch sind. Von jedem Rind, das geschlachtet wird, müssen 10 V« vom geschätzten Werte als Steuer entrichtet werden. Vor der Schlachtung kommt auf die erfolgte Anzeige der Beamte; der Bauer schätzt das Thier, und darnach wird die Steuer bemessen. Erscheint dem Beamten

die Schätzung zu nieder gegriffen, so kann der Bauer verlangen, dass derselbe um diesen Preis ihm das Stück Vieh abkaufe. Kommen sie überein, und ist die Steuer erlegt, so wird die Spitze des Schwanzes mit der Steuermarke geziert, was als Beweis einer gesetzmäßigen Schlachtung gilt. Darum muss das Schwänzchen bis zum Ende geschont werden. Und wehe dem Oekonomen, m dessen Schlächterei die Behörde ein Stück 23. März 1(392. Seite Z. und Schrecken. Das Schwurgericht in Lüttich hat vor einigen Tagen drei

in der aufrichtigen Rückkehr zum Christenthum. Aber alles will man eher als das! SpMtiett. Dem Vernehmen nach follen in Madrid vorläufige Besprechungen über den Ab schluss eines neuen französisch-spanischen Handels vertrages eingeleitet worden sein. Telegramme. Wien, 24. März. Der Verwaltungsgerichts hof entschied anlässlich einer Beschwerde mehrerer Wähler des Dornbirner Wahlbezirkes dahin, dass dieWahlberechtignng außer derdirecteuEinkommen steuer auch von außerordentlichen Zuschlägen be dingt

wird. Der Gesammtbetrag ist für die Ein reihung in die Wählerclaffe maßgebend. Rom, 24. März. In der Kammer inter pellierte Abg. Jmbriani über den Artikel betreffs Anwendung der Weinzollclansel gegenüber Oester reich-Ungarn. Ministerpräsident Rndini ant wortete vorerst ablehnend. Fleisch ohne Schwanz oder einen Schwanz ohne Marke entdeckt. Diese Steuer mag für das Volk empfindlich sein, denn auch die gemeinen Leute nähren sich dort mit Fleischkost. Erträglicher sind dafür andere Steuern. Von der Hunde steuer

18
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1904/09_06_1904/BRC_1904_06_09_2_object_136352.png
Seite 2 von 8
Datum: 09.06.1904
Umfang: 8
2. ^MvLxenev Vhvonik.^ Jahrg. xvu. Ueber Steuer- und Gebührenwefen enthielt die Extraausgabe der „Tiroler Bauern zeitung', welche aus Anlaß des Bauerntages war veranstaltet worden, einen Resolutionsvor- schlag, zu welchem Abgeordneter Dr. Schoepfer das Wort nahm. Er verwies darauf, daß auf der vom konservativen politischen Bauemverein in Bruneck einberufenen Agrarversammlung am 20. März d. I. die Aufhebung der Grundsteuer gefordert wurde; als ebendort die Herabminderung der Hausklassensteuer

beantragt wurde, habe es geheißen: nicht Herabminderung, sondern Auf hebung '. Als Redner den Absatz der hier vor geschlagenen Resolution verlas, welcher die Auf hebung dieser Steuer forderte, erschollen von allen Seiten spontane Bravo Rufe, ein Zeichen, daß diese Steuer als besonders «»rückend und un gerecht empfunden wird. Der Resolutionsantrag lautete: „Die österreichische Grundsteuer ist die höchste der ganzen Welt uno wird erst noch um die immer steigenden Landes- und Gemeindeumlagen erhöht

. Diese Steuer ist umso ungerechter, als sie einen Reinertrag be steuert, der in den allermeisten Fällen über haupt nur mehr auf dem Papier steht, wes halb sie in Wirklichkeit eine Belastung des bloßmArbeitsertrages ist. Dazukommt noch, daß die Grundsteuer voll und ganz zu leisten ist, wenn auch Grund und Boden tief ver schuldet lst, und selbst vom sauer verdienten Arbeitsertrag noch ein guter Teil in Form von Schuldzinsen in fremde Hände wandert. — Solange die Steuer auf Grund und Boden liegt

mit dem Tiroler Landtag für die bäuerlichen Wohnhäuser die Abschaffung dieser drückenden Steuer. Da die staatlichen Real steuern in Preußen aufgehoben werden konnten, so wird dies wohl auch in Oesterreich möglich sein.' Fernerbesprach Dr. Schoepfer dasGebühren- Wesen, welches so verwickelt ist, daß sich manchmal selbst die Beamten nickt 'auskennen, wie Fälle falscher Vorschreibungen beweisen. Der Resolutions antrag besagte hier: „Der Bauerntag begrüßt es dankbar, daß durch die Gebührennovelle

werden muß. Es möge aber der Staat dieSteuern dort nehmen, wo die Erträgnisse sind; er möge auch Vorsorge treffen, daß der Grundbesitz nicht einem blutleeren Körper gleicht; dann gibt es Steuern in Hülle und Fülle ab und werden auch die Bauern den sie mit Recht treffenden Teil von Herzen gerne zahlen. Der Bauerntag verlangt darum eine das ganze Steuer- und Gebührenwesen umfassende gründliche Reform, inbesondere den weiteren Ausbau der Personal-Einkommen steuer mit erhöhter Progressiv

19
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1918/15_01_1918/BRC_1918_01_15_5_object_135598.png
Seite 5 von 8
Datum: 15.01.1918
Umfang: 8
ist sehr berechtigt. Land- und Volkswirtschaft. Die neue Wemfleuer. In Angelegenheit der neuen Weinsteuer wäre ergänzend, bezm richtigstellend zu er gänzend, beziehungsweise richtigstellend zu er wähnen, daß nach der vom Weinbauausschuß des Abgeordnetenhauses beantragten neuen Fassung für alle Weine bei einem Verkaufs preis bis 300 X die Steuer 20 X und bei einem höheren Verkaufspreis um 10^ des über 300 Kronen steigenden Verkaufspreises mehr, be tragen würde, so daß es bei einem Verkaufs preis von 400

X eine Steuer von 30 und bei einem Verkaufspreis von 500 X die Steuer 40 Kronen treffen würde. Während im Regie- rungsentwurf vorgesehen war, daß die Steuer von den Produzenten zu entrichten sei, geht die Fassung des Ausschußantrages dahin, daß die Steuer vom Käufer bei der Weinübernahme zu zahlen ist. Eine ratenweise ZahlnngssLundung für Käufer ist nicht vorgesehen. Nur im Negie- runasentwnrse, nach welchem die Produzenten selbst die Steuer zu bezahlen gehabt hätten, war von der ratenweisen Entrichtung

der Steuer seitens der bodenständigen Produzenten die Re de. Die Bestimmung der Steuerfreiheit für den für die Familie notwendigen Vossweines hät te nur Geltung für Niederösterreich, wo in manchen Gegenden die Erzencmna des Halb- weines überbannt nicht üblich ist. Die Steuer einhebung fällt, wie schon berichtet, be^w. de- rcn Organen zu: die lhs>meinde ist der Finanz- bebörde für die Einbringung der Steuer haft bar. Eine Kantralle in d ^n K'^ler^ien hat die Gemeinde auszuüben, ländlich wäre zu dem Punkte

, in welchen die Nvde danan war, daß in Ungarn für die aewäbnlicben Handelsweine nur eine 14 X betraaen^e Steuer zu bezahlen ist, noch zu erwäbnen das; in Ungarn die nahe zu 5, X betragende SchanMener beiheften worden ist. mährend sie in Oesterreich entfällt, so daß die Stenerbelastnna in Unaav-r, beiläufig aleich boch ist wie sie das öste ^reich'^cb» Wein- stenergesetz für die diesseitige Reichshälfte vor siebt. Österreichische Valuta Anleihen ln Deutsch land. Der ungarische Ministerpräsident Wekerle

20
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1905/01_08_1905/BRC_1905_08_01_1_object_128970.png
Seite 1 von 8
Datum: 01.08.1905
Umfang: 8
Volk. LrtcbeLnt jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Bestellungen und Ankündigungen sind sn die Verwaltung. ZSrtren. Dompl»tz. zu rieten. ck», 1 A-igade der .vrixener «hron»- mtl dem oll» »» Ta,, erich'wa»» mi^ «anjiähr^ m j, posi icu«>o. tsolbjährig ^ »«u. .Tirol« ^jährig Set ,2 At.°nn.n.'en un„. 'tn.r'ÄdVeN. «<'77?, ^ )n Z ^ ..... s . mt j . eierempIar f». den Udressa.en. A.s' j^. Wr. M Brixen, Dienstag, den August ^905. XVIII^ Iahrg steuer?^) (Bon 8. r.) Die Höhe der Grundsteuer in den ver

Rein ertrag doppelt so hoch als der eingeschätzte sei -7 mehr behauptet selbst der eifrigste Ver teidiger des niederen österreichischen Reinertrages nicht. Demzufolge würde man dann, wie leicht zu berechnen ist, in Oesterreich gleichviel Grund steuer zahlen als in Preußen, um die Hälfte mehr als in Italien und immer noch zirka 2'/zMal mehr als in Frankreich. Nach dem früher erwähnten, einzig richtigen Vergleichungsmaßstab für die Höhe der Grund steuer in den verschiedenen Staaten

, daß die Grundsteuer in diesen Ländern niedriger ist. Drastischer Widerspruch. Der verhängnisvolle Schlußsatz bezüglich des angeblich herausgebrachten fünf- bis sechsmal höheren Katastralreinertrages in anderen Ländern widerlegt weiters noch drastisch die Behauptung, daß Frankreich eine dreimal höhere Grund- steuer habe als Oesterreich. Der konservative Artikelschreiber sagt, daß dort fünf, bis sechsmal höherer Katastralreinertrag herausgefunden, be- zi-hungsweise eingeschätzt wurde. Also angenommen: Oesterreich

hat gesetzliche Grundsteuer 22 7 Pro- zent des Katastralreinertrages; dem Staate fließen zirka 19 Prozent zu. In Frankreich zahlt man 4 Prozent des Katastralreinertrages als Grund steuer. Lassen wir nun wirklich ein fünfmal höheres Kataftralreinerträgnis in Frankreich herausgebracht haben, sage fünfmal höher als m Oesterreich, dann zahlt man m Frankreich wch noch nicht mehr Grundsteuer als in Oesterreich. Ein Beispiel: Katastralreinertrag in Hefter- reich Kr. 100, macht Grundsteuer Kr. 2«! 70 (oder berechnet

, was voll dem Staate zufließt, Kr. 19); Katastralreinertrag in Frankreich fünf mal soviel, macht Kr. ü00 und vierprozentige Steuer hievon macht Kr. 20. Hieraus ergibt sich, daß nicht, wie die konservativen Blätter einige Zeilen früher schreiben, Frankreich eine dreimal höhere Grundsteuer hat wie Oesterreich; es ergibt sich das gerade Gegenteil, nämlich, daß Frankreich nach diesen Angaben höchstens eine gleich hohe Grundsteuer hat wie Oesterreich. Aehnliches gilt auch bezüglich der Grund steuer

21