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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 29.04.1924
Umfang: 8
Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. 16. Telephon Nr. 180. Einzelnummer 25 Cent. Ausgabe täglich 12 Uhr Mittags. Nr. 98 Dienstag, den 29. April 1934 32. Jahrg. des Erbprinzen Umberto. Die Adresse der Frauen unserer Heimat an den Kronprinzen. Anläßlich des Empfanges im Rathause der Stadt Bozen,- wo unter änderen Persönlichkei ten die Vorsteher und Bürgermeister des Bezirkes Sr. kgl. Hoheit vorgestellt wurden, er schien auch eine Abordnung von vier Frauen aus Bozen, Mtzran, Brixen und Brun

eck, die!dem Kronprinzen folgende Bittschrift überreichten: ^ E u e r e k gl. Hoheit! Die Frauen des Alto Adige hatten schon einmal Gelegenheit, sich der gütigen Interven tion Ihrer Majestät, der Königin, zu erfreuen, in einer Angelegenheit, welche uns Müttern vor allem am Herzen liegt; .wir schätzen uns nun be sonders glücklich; ein Mitglied des kgl. Hauses Zu begrüßen, ihm persönlich unsere Aufwartung zu machen und unsere Wünsche unterbreiten zu dürfen. Die Verdrängung der «deutschen Sprache

aus den Schulen des Alto Adige bereitet uns Frauen so viel Sorge und Kummer, daß wir auch heute vor Eurer kgl. HolM wiederum die dringliche Bitte, vorbringen müssen, uns -das Heiligste, was ein Volk besitzt, seine Muttersprache, ungeschmä lert zu belassen -und sohin iden Volksschulunter richt in der Muttersprache wieder herzustellien. Eure kgl. Hoheit, der erlauchte Sproß eines alten Königsgeschlechtes, wird es gewiß als Pflicht der Menschlichkeit und des Edelsinnes empfinden, ein kleines, anderssprachiges

, würden unsere Kinder mit ganz anderem Eifer auch der Erlernung der italienischen Sprache sich widmen können. Darum bitten wir Vertreterinnen der gesam ten Frauen des Alto Ad ige, Eure kgl. Hoheit möge für unsere natürlichen Rechte eintreten und an maßgebender Stelle für die Erhaltung der deutschen Unterrichtssprache in den Volks schulen Ihr gewichtiges Wort einlegen. Der wärmste Dank aller Staatsbürger deut scher Zunge wird Ihnen dafür sicher sein. Maria Mumelter, Bozen. Katharina Gemaßmer, Meran. Agy

von Mörl, Briden. Minna Web- - hoser, Bruneck. Ansprache des Händdlskammer- Prasidenten. Königliche Hoheit! Als' Präsident der Handels- und Gewerbekammer Bozen erlaube ich mir. Eurer Königlichen Hoheit die untertänigste Huldigung und meinen herzlichsten Tank für den liebenswürdigen Besuch anszuorücken, mit dem uns Eure Kgl. Hoheit würdigte. Ich glaube nicht die billigen Grenzen der Bescheidenheit zu über schreiten, nein, es freut mich vielmehr, es zu sagen, daß dieser alte, historische» Saal

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 21.02.1922
Umfang: 8
s Seite 6 „Bozner Nachrichten', den 21. Februar 1922 ArtiZK 15. Die Erklärung, die italienische Staats bürgerschaft im Sinne der Artikel s und 7 des kgl. De kretes vom 3V. Dezember ISA), Rr. 1890, zu wählen, Aann von jenen abgegeben werben, die am 18. Jänner -1V22 das 18. Lebensjahr vollendet haben — ausgenom men jene, die die Bestimmung des Artikels 13 vorliegen den Dekrets trisft — und die eine der folgeren Bedin gungen für die Wahl, von der im Artikel 72 des Vertra ges von Saint Germain

gesprochen ist, erfüllen: a) zwar nicht innerhalb der neuen Grenzen geboren, wohl aber in einer Gemeinde der neuen Provinzen hei matsberechtigt, wenn auch vielleicht nur Beamtenzustän digkeit, oder die Zuständigkeit nach dem 24. Mai 1915 erworben: 1o) gegenwärtig nicht in einer Gemeinde der neuen Provinzen heimatberechtigt sind, es aber früher waren, oder deren Vater oder, wenn dieser unbekannt, deren Mutter in einer solchen Gemeinde zuständig.war: c) im kgl. italienischen Heere Dienste geleistet

: 1. Vaterschaft, Ort und Datum der Geburt der Ge mahlin, Name. Ort und Datum der Geburt der Kinder, die am 18. Jänner 1S21 noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatten. ' ^ 3. Die gegenwärtige Zuständigkeit oder jene der Vorfahren öder auch die Gemeinde, in der der Erklärende wlchttt oder zu wohnen gedenkt oder sein Wohnhaus hat vder in welcher er auf Grund des Art. 4 des kgl. Dekre tes vom L9. Jänner 1V22, Nr. 43, eingeschrieben zu sein wünscht. ' 4. Wenn der Erklärende nicht in der Gemeinde

, von der in Punkt 3 die Rede ist, wohnt, mutz er eine Person und deren Wohnung angeben, die in jener Gemeinde wohnt und der eventuelle Mitteilungen zugeschickt werden könnten. Jene, die im italienischen Heere gedient haben oder Nachkommen solcher Personen sind, müssen den Ent lassungsschein oder das Dienstzertifikat vorweisen. Die italienische Nationalität wird in der Regel durch^ ein Zeugnis der kgl. Konsularbehörden in deren Bezirk sich die Aufenthaltsgemeinde des Erklärenden befindet, be stätigt

. Diese Bestätigung kann durch eine solche, die von den Zivilkommissären oder von den Bürgermeistern von Stödten mit eigenem Statut ausgestellt ist, -ersetzt werden.' ^ ' ' Artikel 7. Die Gesuche um Gewährung der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 23. Jänner 1S22, Nr. 43, müssen mit den im ersten Absatz des Artikels K dieses Dekretes genannten Dokumenten belegt sein, da sie das Zutreffen j>er im Artikel K des kgl. Dekretes vom 3Y. Dezember 19LS, Nr. 18S0, verlangten

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Seite 2 von 8
Datum: 14.11.1906
Umfang: 8
2 „Bozner Nachrichten', Mittwoch, 14. November 1906. Nr. 260 men; die zweite Hälfte der Eskadron ritt hinter dem Hof galawagen. In weiteren Wagen fuhren die Herren und Tamm des Gefolges der Majestäten und die Herren des EhreMenstes ; diesen Wagen folgten die Wagen der Prinzen des kgl. iHauses. ^ . Es war ein farbenprächtiges Bild, das sich 'bei dem Ein zige des deutschen Kaiserpaares in die ehrwürdige Residenz entfaltete. Im Brlunnenhof stani> eine Ehrenkompagnie des Jirfanterie-Leibregiments

, und ein dichtes Spalier von, mit besonderen! Einlaßkarten versehenen, Personen 'hatten zu bei den Seiten Auffteltimg genommen!. Der Brunnen War mit einem schönen PflaiHenarran'gement geschmückt worden, uno der ganze Hof mit gelben Kies beschüttet. Auf 'dem First der Residenz weht'neben der kgl. bayerischen Hausflagge die Standarte des Kaisers. An der schwarzen Treppe waren Obersthofmeister Graf M Eaiftell und Obersthofmarschall Graf zu Seinsheim, in? Wen roten, goldbestickten Galauniformen, ferner

- und Pflanzenschmuck prangte, in iden im ersten Stock gelegenen festlichen Thronsaale, wo sämtliche Prinzessinnen des kgl. Hauses, an ihrer Spitze Erz herzogin Adelgunde von Modenk und Frau Prinzessin Leo pold das Kaiserlpaar erwarteten. Der Kviser küßte dm Prin zessinnen die Hand Md dankte nrit der Kaiserin für den freundlichen Empfang. Nach längerer Unterhaltung zog sich das Kaiserpaar!, begleitet von Sr. kgl. Hoheit dem Prin- Regenten, in 'die von ihnen bewohnten prunkvollen Königs zimmer, die nach dem Max

'der Große persönlich im täglichen Gebrauch bedimt hatte, Waren seinerzeit von seinem Nachfolger König Friedrich Wilhelm II., dem Herzog Karl AuMst von Zweibriückenl dils Andenken an Friedrich den Großen überlassen worden u?rd befiirden sich seitdem im Eigentum des bayerischen Hofes. Se. kgl. Hoheit der Prinz- Regent bat 'den Kaiser, die für Äas HoheNzollernhaus beson ders wertvollen Erinnerungsstücke entgegenzunehmen. Se. kgl. Hoheit der Prinz-Reigent begab sich nun in seine Ap partements rmd schon

nach wenigen Minuten traten Kaiser Wilhelm und Kaiserin Viktoria» aus ihren Zimmern heraus, um alAbald der Erzherzogin Adelgunde von Modena und Se. kgl. Hoheit dem Prinz-Regenten in «deren Gemächern Besuchs a^ustatten. Um 12i/^ Uhr fand in dem Speisesaal des Königsapparts- ments ein Familienfr ü h st ü ck zu 32 Gedecken statt. Bei demselben hatte Kaiser Wilhelm seinen Platz zwischen Erzherzogin Adelgunde von Modena und Frau Prinzessin Ludwig, die 'Kaiserin zwischen Se. kgl. Hoheit dein Prinz

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Seite 1 von 12
Datum: 27.10.1923
Umfang: 12
Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. IS. Telephon Nr. 180. Ausgabe täglich L Uhr nachmittags. Einzelnummer 25 Cent. Nr. 243 Samstag, 27. u. Sonntag, den 28. Oktober 1933 31. Jahrg. Die uns heute zugekommene Gazzetta Ussi- cialeNr.2IV enthält das kgl. DMret vom 1.Oktober 1923 Nr. 2185, mit welchem in allen unseren Volksschulen noch in diesem Schuljahre mit der ersten Klasse beginnend die italienische Unterrichtssprache eingeführt wird. 40 0 deutsche Schulen sind dem Untergänge geweiht

-Nicowss;, Dr. v. Walther, Dr. Tinzl Graf Toggenburg. Vis Unterdrückung der öeutsihen Volksschulen. Was uns ein Trientiner Blatt unter diesem Titel in den letzten Tagen angekündigt hat, ist in dem kgl. Dekret, das die Gazzetta Uffieiale vom 24. Oktober veröffentlichte, tatsächlich aus gesprochen. Unsere Vorstellungen und Proteste, die Notschreie unseres Volkes sind unbeachtet geblieben. Mit der ersten Klasse Heuer beginnend wird die deutsche Schule im ganzen Lande bis hinauf zum Brenner und hinein

. Das ist der Stoff, der unsern Müttern und Vätern in diesen Tagen das Herz schnür macht. Im Nachfolgenden bringen wir, soweit dies heute technisch möglich, eine Auswahl der wich tigsten Artikel in Uebersetzung: Das kgl. Dekret vom 1. Oktober betreffend die Einrichtung und den Lehrplan für de uVolksschulunterricht verordnet: Art. 1. Ter Volksschulunterricht Zerfällt in drei Abstufungen: den Vorbereitungsunterricht, die Un terstufe und die Oberstufe. Tie Vorbereitungsstufe hat normalerweise eine Dauer von drei

Jahren, die Unterstufe von gleichfalls von drei Jahren, die. Oberstufe von mindestens zwei Jahren. Art. 2. Die Klassen über der fünften erhalten den Namen Fortbildungsklassen für die berufliche Ausbildung. Dort wo zur Zeit der Veröffentlichung dieses Dekretes eine 6. Volksschulklasse existiert, wird sie durch 3 Jahre lang als Fortbildungsklasse er halten. - Während dieser drei Jahre wird der kgl. Stu dienprovisor über die endgültige Beibehaltung ent scheiden, wenn die Schüle genügende Frequenz

als notwendig erweist, nach einem einheitlichen Stundenplan und mit ein- aber sind sie immer, und zwar unbeachtet ihres Studienjahres, in Klassen oder Gruppen auszu teilen, was den Unterricht und die Übungen in der beruflichen Fortbildung betrifft. . Gewerbliche Volksschulen, welchen Titels immer, die Nicht wesentliche Teile einer, gewerblichen Mittel schule sind, können vom kgl. Studienprovisor als den Fortbildungsklassen (6. bis 8.) einer Schule gleich gestellt anerkannt werden. Solche Schulen

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Seite 1 von 8
Datum: 19.09.1923
Umfang: 8
). die in der gegenwärtigen Einheitlichkeit im ganzen Königreiche oft »den Interessen des Han dels und der Industrie Schaan machen. Aus der Menge von Dekreten, die bezüglich der Post- und Telegraphenverwaltung genehmigt wurden, sind zu erwähnen: ein kgl. Dekretent wurf, wodurch die legislativen und reglemen- tären Bestimmungen, die die interne und inter nationale Organisation des radiotelegraphi- schen und radiotelephonischen Dienstes regeln, auf die neuen Pr o v i n z e n ausgedehnt werden. — Dekretentwurs betreffend

Tarif reduzierungen bei Büch,'erversand vonsei ten der Verleger und Buchhändler. — Dekret entwurf über die neuen Posttarife für A n- s ich ts karten. — Dekretentwurf betreffend Matznahmen für den Widerruf der A n- stellung von Personal des alten Regimes und betreffend Revision der in den neuen Provinzen nach dem 3. November 1916 gemachten Person a l - Aufnahme n. Zum Schlüsse der Sitzung prüfte und genehmigte der Ministerrat ein kgl. Dekret, durch das in M e- ran ein kgl. italienisches Gymnasium

errichtet -und das dort bestehende technische Institut in ein kgl. ital. wissenschaftliches Lyceum umge wandelt wird. — Somit hat die italienische Be völkerung des Alto Adige in Zukunft an mitt leren Lehranstalten: das technische Institut von Bozen, das Gymnasium von Bruneck, das Gymnasium und wissenschaftliche Lyceum in Meran. . . Nach Genehmigung noch einiger ähnlicher Bestimmungen für das Görzer und Triester Gebiet wurde die Sitzung geschlossen. (In Trienter Blättern lesen wir nachstehende Mitteilung

der dortigen Schulbehörde: Das kgl. Studienproveditoriat Trient gibt bekannt, daß mit Beginn des Schuljahres 1923/24 folgende Mittelschulen eröffnet werden. In Bozen: 1. Ein kgl. Technisches Institut mit zwei Unter stufen. (eine deutsch, eine italienisch) und einer Oberstufe (ital.). 2. Eine kgl. Lehrerbildungs anstalt mit zwei deutschen Unterstufen und einer deutschen Oberstufe. In Meran: Ein kgl. wissenschaftl. Lyzeum (ital.). Weitere Mitteilun gen bezüglich Eröffnung von Mittelschulen be hält

sich die Schulbehörde vor, da noch weitere Matznahmen des Ministeriums in Aussicht stehen.) ^ Iuftizorganisation und Iustizdienst. Rom, 19. Sept. (Ag. Br.) Das Amtsblatt veröffentlicht den Bericht und das kgl. Dekret vom 14. September 1923, Nr. 1921 betreffend Modifizierungen der G eriHt Morgan is a- tion und der Systemisierung des Richter per s o n a ls der n eu e n Provinzen. Das Dekret.besteht aus vier Titel, von denen der erste behandelt: die Gerichtskarriere, der zweite die allgemeinen Bestimmungen, der dritte

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Seite 1 von 8
Datum: 10.09.1923
Umfang: 8
einverstanden sei. Die obgenannte Untersuchung hat bis 27. September abgeschlossen zu sein. An Albanien wurde die Bitte gerichtet, der Untersuchungs kommission, wenn es nötig sein sollte, daß sie such auf albanischem Wehiete Nachforschungen anstelle, jede Erleichterung -zu gewähren. M VeMvsbereHtisnAs der enthobenen StMMZeWtes. Kgl. Dekret Nr. 1879 vom 17. Juni 1923 (Gäzz. Uff. Nr. 211 vom 7. Art, 1. Anter Aufrechterhaltung der Bestim mung^ des Äbsatz 2, Artikel 1 des kgl. Dekretes vom 16. Juni 1923

, Nr. 1017, sind jeneB e a m- t e n und AnZestellten des früheren Regimes, die die ital. Staatsbürgerschaft erhalten haben und in der Zeit zwischen der Datierung der Veröffentlichung der Bestimmungen des Art. 27 des kgl. Dekretes Nr. 4M vom 18. Februar 1923 Und der des Inkraft tretens des kgl. Dekretes Nr. 440 irgendwie vom Dienst zeitweilig oder dauernd enthoben worden find, sowie diejenigen, denen in der Zeit nach dem -Lbgenannten Datum der Veröffentlichung die Be stätigung oder Wiederaufnahmein

den provisorischen Dienst verweigert oder wiÄ>eraber?annt (revocata) iwnrde — auch in Anwendung des Art. 1 des kgl« Dekretes Nr. 440 —, als in P e n s i o n gesetzt ^-u be^ra chten mit dem Dag, an dem ihre ak tive Diensttätigkeit aufgehört hat; die Pensionsbe handlung, die diesen Beamten und Angestellten, so wie ihren Hinterbliebenen zukommt, geschieht nach Hen Normen des Königreiches,-wie sie in den Art. M bis 17 und 22 des kgl, Dekretes Nr. 440 be stimmt'sind. ^ Art: L. Vorbehaltlich der Bestimmungen

des ' woranstchenden Artikels 1 sind mit der Liquidie rung der Pensionen, die in Gemäßheit der Art. 1 -und 4 des kgl. Dekretes Nr^ M4 vom 18. Februar 1923 zu erteilen sind, die Provinzverwaltungsbe- chörden betraut, die nach den Bestimmungen der ^Gesetzgebung des Exregimes hiezu kompetent sind, wobei dem Rechnungshof jedoch die Kontrolle vor- bÄalteniift. Art. 3. Die Bestimmungen des Art. 1 und 4 des kgl. Dekretes Nr. 464 vom 18. Februar 1923 und jene des voranstehenden Artikels 2 werden auch angewendet

Hinsichtlich der Beamten und Angestell- : ten des früheren Regimes (sowie ihrer Hinterbliebe nen), die die ital. Staatsbürgerschaft erworben ha ben, jedoch mach dem Inkrafttreten des kgl. De kretes Nr. 440 vom 18. Februsr 1923, jedoch vor j dem WeröffeMichungsdatum der Bestimmungen, die im Art. 27 dieses Dekretes enthalten sind, vom Dienst zeitweilig oder gänzlich enthoben wurden. Art. 4. Dieses Dekret tritt sm 7. September 1K23 in Kraft. Jas arme deutsche Reich. Warum sich ein X für ein U vormachen

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Seite 8 von 10
Datum: 26.04.1924
Umfang: 10
- reto, Kaltern, Riva und. Vrixen richtiggehende^ Eichämter. w. Die Maul- und Klauenseuche. Dem Pro fessor ^D ah men von der tierärztlichen Hoch schule in Berlin ist es gelungen, den Erreger der Maul- und Klauenseuche in Reinkultur zu züch ten. Dadurch wird die Möglichkeit der Bekämp fung dieser Seuche verwirklicht. Aus Sand in Tausers. Die unterdrückte Gemeindevertretung. Herr G. B. Trappmann von Bruneck ist zum kgl. Kommissär der Gemeinde Sand in Täufers ernannt worden. Mit kgl. Dekret

ist. Nun Herr Torwesten nicht nur von jedem Verdacht, sondern besonders auch von dem Druck der Erinnerung an eine übereilte Ehe, die ihm nur Leid brachte, frei ist, sällt es ihm gar nicht mehr ein, ein Sonderling zu sein!' l „Von den höchsten Staatsbehörden mit der ^ Leitung dieser Gemeinde als kgl. Kommissär l betraut, entrichte ich zuerst an alle Bewohner derselben meinen wärmstgesühlten Gruß. Ich fordere alle Bürger — besonders aber die Ho noratioren — dazu aus, durch eine aufrichtige Mitarbeit

chen kann. Der kgl. Komm.: G. B. Trapp mann in. p. Bürgermeister Joses Iungma n n, ein Mann der Gerechtigkeit, das Muster eines pflicht eifrigen, mit den Gesetzen vollkommen vertrau ten, tatkräftigen Gemeindevorstehers, wurde aus noch unbekannten Gründen enthoben. In unverdrossener Weise leitete er durch mehr als ein Vierteljahrhundert die Geschicke seiner Hei- matsgemeinde und vieles vLeles Gute wurde, sei ner eigenen Initiative entspringend, in dieser langen Reihe von Iahren durchgeführt

des Journalistenverbandes werden darauf aufmerk-' sam gemacht, daß sie gelegentlich des Besuches Sr. Kgl. Hoheit des Kronprinzen Presseabzeichen bekom men, die ihnen die freie Zirkulation ermöglichen. Solche Abzeichen sind heute nachmittags erhältlich ^in der Redaktion des „Landsmann' und bei der „Ag. Brenner' im Parkhotel. Freiw. Feuerwehr Bozen. Montag, den 28. d., um 8-^ Uhr vormittags. Versammlung vor der Ge rätehalle zum Empfang Sr. Kgl. Hoheit des Kron prinzen. Adjustierung in voller Rüstung. Zahl reiches Erscheinen notwendig

. Das Kommando. Freiw. Feuerwehr 'Zwölfmalgreien. Anläßlich der Anwesenheit Sr. Kgl. Hoheit des Kronprinzen am Montags den 28. ds., rückt das gesamte Korps in voller Rüstung aus. Sammelpunkt Gerätehalle, Zollstange. Punkt 8^ Uhr. Alle Abteilungen wer den ersucht, sich vollzählig zu beteiligen. Das Kom mando. * Freiwillige Feuerwehr Gries. Unser Korps er hielt den ehrenvollen Auftrag, bei der am 28. ds. erfolgenden Durchfahrt Seiner Kgl. Hoheit des Kronprinzen durch Gries einen Teil des Ordnungs dienstes

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Seite 6 von 8
Datum: 29.09.1900
Umfang: 8
im bayrischen Königshause. Das Pro gramm für die Trauungsfeierlichkeit des Prinzen Albert von Belgien mit der Prinzessin Elisabe t h, Herzogin in Bayern, wurde gestern ausgegeben. Es ist im Wesentlichen das gleiche, wie bei den früheren Hochzeiten, die dieses Jahr schon im kgl. Hause stattgefunden haben. Am Dienstag, 2. Oktober, 10^ Uhr Vormittags, versammeln sich sämmtliche Mitglieder des kgl. Hauses, sowie sämmtliche am kgl. Hofe weilenden Hochzeitsgäste in den Gemächern des Königsbaues. Die Herrschaften

be treten den Thronsaal, wo um 10^ Uhr der standesamtliche ^ Akt der Eheschließung durch den Staatsminister des kgl. Hausesund des Aeußern vorgenommen wird. Der feierliche kirchliche Trauungsalt wird durch den Erzbischos von München-Freising in der Allerheiligen-Hoskirche um 11 Uhr vollzogen. Hierzu begeben sich Se. kgl. Hoheit der Prinz- Regent und Se. Majestät der König der Belgier mit dem Brautpaare und sämmtlichen anwesenden Herrschaften sammt Gefolge in der festgesetzten Ordnung über die schwarze

Treppe in die genannte Kirche. Nach der kirchlichen Ein segnung wird vom Erzbischof eine heil. Messe gelesen, während welcher die kgl. Vokalkapelle Gesänge zum Vor trage bringt. Nach der Rückkehr in den Königsbau ver einigen sich die Herrschaften im Thronsaale. Dort werden demnächst der kgl. belgische Gesandte, sowie die Herren und Damen, welche im Zuge anwesend waren, eingeführt, um ihre Ehrsuvchts- u. Huldigungsbezeigungen darzubringen. Bei dem Gang zur Kirche schreiten rechts von der Braut Se. Maj

. der König der Belgier, links Se. kgl. Hoheit der Prin z-R e g e n t, rechts vom Bräutigam Se. Maj. der König von Rumänien, links Ihre kgl. Hoheit die Prinzessin Marie von Belgien, Gräfin von Flandern. Attentat auf eine» deutsche» Geschäftsträger. Ueber ein Attentat auf den deutschen Geschäftsträger in Guatemala wird von osficiöser Seite folgendes mitgetheilt: Auf den deutschen Geschäftsträger in Guatemala, v. E y b, war in der Nacht zum 16. September ein Angriff verübt worden. Als er im Wagen

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Seite 5 von 8
Datum: 19.12.1924
Umfang: 8
Nr. 290 stenaufwande umgebaut wurde, nichts, und die Landwirtschaft treibende Bevölkerung Pustertals ist um eine Hdffnung wieder ärmer. Oesterreichischer Wetterbericht. Immer schön bei starken Kälten (Innsbruck hatte heute —7 Grad). Voraussage: Keine Aenderung. ' Das vorfthriftsmäßige Wagenrad. Borschriften über die Mindestbreite der Radreifen. Punzierung nicht vorschriftsmäßiger Räder. Der Präfekturkommissär von Bozen findet in /Gemäßheit der Bestimmungen des Art. 17 des kgl. Dekretes

vom 31. Dezember 1S23, Nr. 3043, sowie des kgl. Dekretes vom 4. August 1924, Nr. 1438, Ävomit obiges Dekret hinsichtlich der Rundreisen aus Gründen der Einhaltung der öffentlichen Stra ßen abgeändert wird, über Erlaß der Provinzial- Herwaltung in Trient vom 23. November 1924, Nr. 3841/2 kundzumachen wie folgt: ^ Die Dimensionen der Räder aller Fuhrwerke deren Räder nich^mit Gummireifen oder sonstigem Hehr elastischem Materiale versehen sind, müssen in Gemäßheit der nachstehenden Normen nach dem Gesamtgewichte

des belasteten Wagens bemessen werden: 1. Für zweirädrige Wagen, Mindestbreite: TM. 4 bei Bruttogewicht. von über 3 — 5 q. ,, 5 „ „ „ „ 5 7.5„ ,,6 „ „ „ „ 7.5 10 „ 8 ,, „ „ ,, 10 15 „ „ 10 „ „ ^ „ /, 15 20 „ „ 12 „ ,, „ „ 20 »---25 „ .. 2. für Wagen mit 4 Rädern, Mindestbreite: '4M. 4 bei Bruttogewicht von über 5 — 7.5q. „ 6 „ „ „ „ 7.5 15 „ „ 8 „ ,, » 15 25 ,, „ 10 „ „ „ „ 25 —40 Im Sinne des Art. 1 obzitierten kgl. Dekretes Aom 4. August 1924 sind von dieser Vorschrift des Art. 17 des kgl. Dekretes

vom 31. Dezember 1923, Nr. 3043, die landwirtschaftlichen Fuhrwerke aus genommen, insoferne dieselben zum Transporte von Sachen bestimmt sind, die ausschließlich zum Be triebe der. Landwirtschaft gehören und im Brutto gewichte 10 Meterzentner bei zweirädrigen und 15 Meterzentner bei vierrädrigen Wagen nicht überstei gen. Bei solchen Fuhrwerken muß die gemäß Abs. 1 des Art. 20 obigen kgl. Dekretes vorgeschriebene 'Erkennungstafel außer dem Vor- und Zunamen, der Firmabezeichnung und der Wohnsitzgemeinde

er Käte jetzt mit einer glaubhasten Lüge täuschen — es wenigstens ver buchen. „Bozner Nachrichten', den 19. Dezember 1924 welche, wenn auch zu bäuerlichem Betriebe gehö rend, zu Materialtransporten für Rechnung drit ter verwendet werden. Die Räder solcher nicht landwirtschaftlicher Fuhrwerke mit Zugtieren, welche nach Inkrafttre ten des kgl. Dekretes vom 4. August 1924, Nr. 1438, noch mit Radreifen versehen sind, die nicht die ge mäß Art. 17 des kgl. Dekretes vom 31. Dezember 1923, Nr. 3043

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Seite 6 von 8
Datum: 03.10.1923
Umfang: 8
beschlossen. Die Regierungen -der in der Union vertretenen Staaten sollen er sucht werden, möglichst bald die Patzbarrieren, die so sehr den Reiseverkehr hemmen, zu besei tigen oder wenigstens zu erleichtern. w. Abschaffung der 1 Lire- und 2 Lirescheine. Rom, 3. Okt. (Ag. Br.) Das Amtsblatt ver öffentlicht das kgl. Dekret vom 10. September 1923, Nr. 1989 betreffend die Außerkurssetzung der 1 Lirescheine mit 31. Dezember 1923 und der 2 Lirescheine mit 31. Dezember 1924. w. Deutsche Goldanleihe. Berlin

- und Handelsbetriebs. . (Kgl. Dekret Nr. 1955 vom 10. Sept. 1923.) Art. 1. Das gegenwärtige Dekret wird hinsicht lich aller Gewerbe- und Handelsunternehmungen sowie für alle Arbeiten angewendet, welche Art. 1. Absatz 1, des kgl. Dekretgesetzes vom 15. März 1923. Nr. 692, vorsieht. Ausgenommen sind landwirt schaftliche Arbeiten und Betriebe. Art. 2. DieMitglieder von Kooperativen, welche bei Arbeiten auf Rechnung derselben beschäftigt sind, unterliegen mit Ausnahme derjenigen, welche unter Punkt 2 des folgenden Art

. 3 angeführt sind, dem Dekretgesetz vom 15. März 1923, Nr. 692, falls sie eine fixe Periodische Bezahlung bekommen, auch „Vozner Nachrichten', den 3. Oktober 1923 wenn diese durch Teilnahme am Gewinn oder in. anderer ähnlicher Form ergänzt wird; ebenso. Wenn sie gemeinsam mit Arbeitern, die der Kooperativa nicht angehören, tätig sind. . - Art. 3. Laut Absatz 2 des Art. 1 des kgl. De kretgesetzes werden: 1. Als Hausarbeit e n alle Arbeitsleistun gen betrachtet, die zur normalen Funktion des in neren Lebens

. Jedoch darf die Arbeitszeit-Verlängerung täglich nicht mehr wie eine Stunde betragen und müssen die Bedingungen derartiger Verlängerungen durch die Arbeitsverträge festgelegt sein. Art. 6. Beschäftigungen, welche nicht dau ernde Betätigung, einfaches Abwarten oder Bewachen erfordern, werden in einer besonderen Ta belle, die durch kgl. Dekret über Veranlassung des Ministers für Volkswirtschaft herausgegeben und abgeändert wird, aufgezählt. Art. 7. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und -nehmern

für jede Industrie einzeln mittels kgl. Dekretes im Sinne des Art. 4 des kgl. Dekretgesetzes vom 13. März 1923, Nr. 692, fest gesetzt. ° Die Übereinkommen zwischen den Parteien nach dem vorzitierten Art. 4 über die Aufteilung der normalen Höchstarbeitszeit werden von den Arbeit geber- und Arbeitnehmer-Organisationen festgelegt: und falls solche nicht bestehen, zwischen den Vertre tern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Ab kommen sind dem Leiter des Industrie- und Ar- beits-Jnspektionszirkels

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Seite 1 von 8
Datum: 28.04.1924
Umfang: 8
und der Sarner Scharte glänzten im Neuschnee, der gestern während des Sturmes gefallen war. So zeigt heute unsere Gegend sich in ihrer vollen Pracht. Aber auch die Stadt Bozen hatte zum Empfange Sr. kgl. Hoheit des Kronprinzen reichsten Festschmuck angelegt. Von allen Häu sern der Straßen und Plätze, durch die der Kö nigsohn bei seinem Besuche der Stadt geführt wird, wehen und flattern unzählige Trikoloren in allen Größen, Girlanden aus frischvm Grün schmücken die Fassaden und Teppiche und Blu men zieren

viele Fenster. Der Waltherplatz, der „Salon der Stadt Bozen', wo der feierliche Empfang Sr. kgl. Hoheit stattfindet, prangt in besonderem Feststaat. Hohe mit Fahnen und Wappen geschmückte Masten, die durch Girlan den miteinander verbunden sind, umsäumen den weiten Platz, an dessen Nvrdende . eine- Tribüne zum Empfange bereitsteht. In einem Schaufen ster der Firma Gotth. Ferrari ist ein treffliches Bild des Prinzen ausgestellt und dort war auch das vom Meister A. Stolz künstlerisch ausge führte

sich die Reihen des Publikums, die Fenster der Häuser waren mit Zuschauern besetzt, ebenso die Dächer der Häuser und die Balustrade über dem Chorum gang der Pfarrkirche und sogar der Turm, der eine lange wehende Trikolore trug. - ' Die Ankunft Sr. kgl. Hoheit verzögerte sich etwas gegenüber der festgefetzten Stunde, bis ferne Musikklünge das Eintreffen in der Stadt bekundeten. Nachdem der Reisestaub während eines kurzen Aufenthaltes im Hotel Bristol entfernt war, erfolgte der Einzug nach dem Wal therplatz

, freundlichem Gefichtsaus- druck, ein Bild jugendlicher Gesundheit in ein facher Leutnantsuniform. Unterpräfekt Bolis von Bozen und der Präfekturskommissär von Bozen, Comm. Mossino. letzterer mit Amts schärpe, erschienen gleichfalls aus der Tribüne. Der Präsekwrskommissär hielt an Seine kgl. Hoheit die .Begrüßungsansprache folgenden Wortlauts. - Hoheit! Sie allein untev vielen, welche bestimmt sind, die Geschicke der Völker zu leiwn, können sich Heute rühmen, daß fast seit einem Jahrtausend blühende Länder

den auch die Eurigen sind, daß Italien für sie das wiedergefundene Vaterland, das Haus Sa- voyen der Beschützer und BeHüter Ihrer Zu kunft ist. Und ich schreibe es einem gütigen Geschick zu, daß mir heute die hohe Ehre zuteil gewor den, als Vertreter dieses tapferen, starken und arbeitssamen Volkes, Ihnen seine Hoffnungen, seine Treue und Dankbarkeit ausdrücken zu dürfen. ; * Und damit auch ein äußeres und unvergäng liches Zeichen an diesem Tag des Festes erhal ten bleibe, bitte ich kgl. Hoheit wollen die ehr

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 30.04.1924
Umfang: 8
Bozner Unabhängiges Landesblatt. Bezuasgebühren: gum Abholen monatlich Lire 5.80. Zustellgebühr monat lich in Bozen 60 Centesimi, in Gries, Neutsch, Bozner« . boden KV Centesimi. Per Post im Inland Monatlich Lire S.3V, ins Ausland Lire 1V.8V. Die fortlaufende Annahme des Blattes gilt als ßlbonnementsverpflichtung. Nr. 99 Besuch Seiuer Kgl. Hoheit des Erbprinzen Umberto. Der Erbprinz im Eisacktal. Von Meran herkommend, passierte der Erb prinz -und sein Gefolge gestern 9 Uhr vormittags Bozen

mit Girlanden reich geschmückt. In der Stadtgasse selbst war eine zahlreiche Menge zu beiden Seiten dichtes Spalier bildend. Der Prinz nahm huldvoll die Begrüßung der Stadtvertre tung entgegen. Nach Kurzem Aufenthalt ging die Fahrt in raschem Tempo weiter, bis wieder in Gossensaß Halt gemacht wurde, wo . ebenfalls eine feierliche Begrüßung stattfand. Gossensaß, 29. April. Se. kgl. Hoheit, Erb prinz Humbert wurde aus der Durchreise heute 11.13 mittags im festlich geschmückten Markte feierlich empfangen

herzlich und reichte dem Herrn Bürger- Meister Konrad Mayr und 5em Ortspfarrer Hochw. Herrn Alois Lechnsr leutselig die Hand.- Se. kgl. Hoheit fuhr dann unter den Grüßen der Anwesenden gegen Brenner. Der Kronprinz ist eine stattliche und sympathische Erscheinung. Möge er unser Land und Volk lieb gewinnen und ein Hort unseres Volkstums, unserer Sprache, Sitten und Gebräuche werden! Die Witterung war recht gut, wenn auch die liebe Sonne nicht immer ihr Antlitz leuchten ließ. Am Brenner

. Nach viertelstündiger Fahrt in der kühlen Paßluft traf der Prinz pünktlich um 11V« Uhr am Brenner ein. Dort, waren sämtliche Ge bäude von Blumenschmuck und Flaggen wie überdeckt, besonders der Bahnhof. Zahlreiches Militär, Atpini und Gebirgsartillerie, sowie starke Abteilungen' der Nationalmiliz. Der Kronprinz schritt die am Bahnhofplatz aufge stellte Ehrenkompagnie ab. Hierauf begab sich Se. kgl. Hoheit, gefolgt von der Suite und zahl reichen Offizieren des Heeres und der Miliz, un ter letzteren

geschmückt worden, Girlanden spannen ^ sich von Baum zu Baum; unter einem blauen Baldachin hielt der Wagen des Erbprinzen an. Prinz Humbert stieg' aus und wurde vom hoch würdigsten Fürstbischof Johannes Rafft und von den Zivil- und Militärbehörden feierlich begrüßt. Hierauf begab sich der Prinz an der Seite des Bischofs in die Stadt, wo er im Hotel Exelsior abstieg und wo auch die Festtafel stattfand. Der Aufenthalt Sr. kgl. Hoheit in Brixen dauerte von 1 bis.3 Uhr 40 nachmittags. Nach dem Festmahl

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Seite 5 von 8
Datum: 16.09.1924
Umfang: 8
Mangels jeder Bautätigkeit schwer lastet, während in anderen Städten die Errichtung von Neubauten in voller Entwicklung-ist. die penflonsbehanölung öer Mt- penfionisten. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 216 vom 13. Sept. 1924 veröffentlicht .das folgende kgl. Dekret Nr^ 1371 vom 24. August 1924, welches Bestimmungen zu Gunsten der Altpensionisten in den neuen Pro vinzen enthält. Art. 1. Die direkten und reversierbaren Pensio nen, Teuerungszulagen, Gnadengehälter usw. der Zivil- Und Militärangestellten

und deren Nachkom men, die die Staatsbürgerschaft erlangt haben, in den neuen Provinzen, und denen nicht die in den Art. 14 bis 17 und 22 des kgl. Dekretes 440/1923 bezw. Art. 1 des kgl. Dekretes 1879/1923 zukommt, .die nach den zur Zeit des Wassenstillstandes gelten den Normen vom Staat in Kronen liquidiert wur den oder zu liquidieren sind, werden in Lire al pari (zu 100^) ausgezahlt. Art. 2. Die Bestimmungen des Art. 1 sind auch ausgedehnt auf die Pensionen und Teuerungszu lagen, die dem Klerus

in den neuen Provinzen aus dem Religionsfond gebühren und provisorisch vorbehaltlich der endgültigen Regelung — vom Staate ausbezahlt wurden. Art. 3. Aufgehoben sind die Bestimmungen des Art. 21 .Absatz 1, 3 und letzter des kgl. Dekretes 440/1923, serner des Art. 1, Absatz 2, 3 und letzter des kgl. Dekretes 464/1923 sowie des Art. 16, 17, 18, Abs. 2 des kgl. Dekretes 2477/1923. Art. 4. Das vorliegende Dekret tritt mit 1. Juli 1924 in Wirksamkeit. Vie österreichischen Zölle. Der österr. Nationalrat

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Seite 6 von 8
Datum: 14.04.1925
Umfang: 8
' Seite ö ersucht die Direktion alle Interessenten, möglichst genau bei der Anmeldung zu sein. ' Außerdem wirb ob Ostermontag zugunsten der Gemeinde ein A u fsch l ag für Wein unda l- koholische Getränke eingehoben, welche ein Drittel der staatlichen Weinsteuer beträgt, kraft kgl. Dekretes Nr. 117 vom 13. Fcibruar 1925. Wer nähere Aufklärungen wünscht, möge sich an diese DirÄtion wenden. . ^ Die Zolldirektion. ZorSerungen gegen öas k. v k. unS k. ung. Merar. Achtung! Letzter Aumeldetermin

: 24. April. Wir erinnern unsere Leser noch einmal, daß am 24. April unwiderruflich die Anmeldefrist für For derungen gegen das k. u. k. Lsterr.-ungar. Aerar, sowie gegen das kgl. ungar. Aerar (Honvsd) ab läuft. .. . ' ^ . Wer zur'Anmeldung berechtigt ist, haben wir in zahlreichen Artikeln eingehent>st erörtert (siehe u. a. die „Industrie- und Handelszeitung', Jahrg. . 1923, Nr. 50, Jahrg. 1924, Nr. 9, 11 uud 27). Welche Forderungen an das k. u. ?. und kgl. - s Aerar sind anzumelden? 1. Forderungen

-, Beamten-und Vertragskautionen. Wo sind diese Forderungen anzumelden? a) Die unter Zahl 1, 2, 4, 3, 6, 7, 8, 9 und 10 angeführten Forderungen sind bei der kgl. Prä- fektur in Trient anzumelden. ^ b) Die unter Zahl 3 angefi'chrten Forderungen (ReguisitionsschÄ>en!) siud bei der kgl. Finanzin tendanz in Trient (mit den bei allen Gemeindeäm tern erhältlichen Formularien) angumeCien. Sind solche Requisitionen bereits srüher einmal als .Kriegsschäden angemeldet worden, so ist die Mel dung trotzdem

! Es ist zwecktunlich sich eine Abschrift der eingereichten Anmeldungen aufzu bewahren, da sie später. noch gebraucht werden könnte. . - , , . ' Volkswirtschaft. Betreff Preistabellen in den Gastherbergen, die laut Verfügung der kgl. Präfektur von Gastwirten' angekauft werden -müssen und nur in italienischer Sprache verfaßt sein dürfen, wäre zu bemerken, daß das im Oktober 1923 erschienene und bisher' stets als maßgebend angesehene Dekret der Präfek tur Trient ausdrücklich besagt, daß rein-italienische Aufschriften

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Seite 6 von 8
Datum: 28.11.1923
Umfang: 8
der Gemeindekonsumabgabe auf Wein. 6. Abänderung des Gesetzes über das ^Brennen. w. Konzessionsgebühren. Mit kgl. Gesetzdekret. Nr. 2447 vom 11. November (Gazz. Usf. Nr. 246) wurden die Gebührentarife für die Regierungskon- zessionen (Lizenzen) neu geregelt. Sie Lretcn mit 1. Dezember in Kraft, mit Ausnahme der Kanzlei gebühren, die mit 1. Jänner in Kraft treten. w. Die Einbeziehung des Jnvalidenzuschlages bei einigen Stenern nnd Gebühren wird mit kgl.^ Dekret-Gesetz Nr. 2459 vom 11. Nov. 1923 verfügt. Es betrifft

die Schenkungs-, Erbschaftssteuern, kirchl. Gebührenäquivalent vor dem 9. Juli 1923, die Einkommen frommer Vereine und Kirchengüter, die Stempel- und Register-Ersatztaxen, sowie Bör senkontrakte, sämtlich mit Gültigkeit ab 24. Novem ber 1923. w. Bersichernngssteuer. Der Steuertarif für die Versicherungen (kgl. Dekret Nr. 2163 vom 24. Nov., Anhang L) ist mit 1. Jänner (auch in den neuen Provinzen) neugeregelt laut des soeben erschienenen kgl. Gesetzdekretes Nr. 2457 vom 11. Nov. (Gazz. Üff. Nr. 276). w. Neue

Bestimmungen für Sparkassen, die auch in den neuen Provinzen ab 1. Jänner 1924 in Kraft treten, wurden mit kgl. Gesetzdekret Nr. 2413 vom 21. Okt. (Gazz. Uff. Nr. 276) getroffen. Den Spar kassen wird verboten, in jenen Gerichtsbezirken (mandamenti) Filialen- und Agenturen zu eröff--> nen, wo am 1. Jänner 1923 bereits andere Spar kassen oder deren Filialen bestanden, ebenso nicht in anderen Provinzen. Wenn derartige Filialen nach ! dem 1. Jänner 1923 gegründet worden sind, so ! kann die. Regierung

die Schließung derselben ver fügen. ' - w. Die finanziellen Begünstigungen für öffentl. Spitäler, die im Gesetzdekret Nr. 114 vom 2. Febr. 1922 enthalten sind, tretcn laut eben erschienenen kgl. Dekret Nr. 2426 vorn 24. September auch sü?» die neuen Provinzen mit 24. November 1923 in Geltung. Jus aller Welt. t. Der Löwe auf dem Korso. Aus Czernowitz wird unter dem 25. ds. berichtet: Gestern brach aus einem Käfig der Menagerie „Medrano' ein Löwe aus und ging ein wenig auf der Resi denzgasse

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Seite 4 von 8
Datum: 17.01.1923
Umfang: 8
der „Lehrerzeitung' ver öffentlichten Satzungen der Krankenkasse zu studie ren, um in der Konferenz bei diesem Punkte nicht zu lange verweilen zu müssen. Im Interesse der Sache wird auf vollzähliges. Erscheinen gerechnet. Ausdehvuugdese-e.neiade-«.Provinz- Gesetzes au? die muen ProvAzev. Mit kgl. Dekret Zl. 9 vom 11. Jänner 192Z wurde das ital. Gemeinde- und Prvvinzgesetz, sowie das darauf bezügliche Reglement auf die neuen Provinzen ausgedehnt, sowie einige Abänderungen und Übergangsnormen erlassen. Das Dekret

, das wir in den wichtigeren Stelle» im Wortlaut überfetzen, hat folgenden Inhalt: Das neue Gesetz. Art. 1. Zur Einführung gelangt a) das- Ge meinde- und Provinzgesetz, kgl. Dekret vom 4. Febr. 1915, Zl. 148; ferner die Reichsverweser-Dekrete Zl. 129 vom 4. Jänner 1917, Zl. 156 (Art. 2) vom 13. Februar 1919; Zl. 504 vom 23. März 1919; die kgl. Dekrete Zl. 1825 vom 18. September 1919 und Zl. 1576 (Art. 2) vom 20. Oktober 1921; die kgl. Gesetzdekrete Zl. 1285 vom 8. September 1922 und Zl. 1654 vom 21. Dezember 1922

. Alle diese De krete enthalten Nachtragsbestimmungen zum ein gangs angeführten Gesetz (Testo muco); b) das Reglement zwecks Durchführung des Gesetzes, appro biert mit kgl. Dekret vom 12. Februar 1911, Zl. 297, modifiziert mit den kgl. Dekreten vom 18. April 1920, Zl. 585 und 7. April 1921, Zl. 559. Art. 2. Zur erstmaligen Bildung der a d min i- st r a t i v e n A b g r e n z u n g e n in den annektier ten Gebieten wird auf Art. 242, Abf. 1, des Gesetzes (Testo unico) die Entscheidung dem Provinzialrat übertragen

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Seite 10 von 12
Datum: 14.10.1922
Umfang: 12
Wohnungseinrichtungsfahrnisfe öffentlich versteigert. k?. Ppeturs — Kgl. Prätur Lolsano-Loöen, Abt. II., 13. Okt. 1922. Sieberer» Direktor. 1346 Geschäftszahl L 1428/21 1344 Bersteigerungsedikt. Am 25. Oktober 1922, vormittags 9 Uhr» werden in Siebeneich, Ziegelfabrik, folgende Ge^ genstände: zirka 3K.9VV Maurerziegel öffentlich versteigert. ki. k'retui's — Kgl. Prätur L 012 an 0 - L026N, Abt. 11., 13. Okt. 1922. Sieberer» Direktor. UVUSs-KIWO VOTUW ^lz Wellie Zelsnßt 6er ^roLsrti^e, lrao^ösisclie Abenteuer- Roman <les Journale

. . ki. preturs — Kgl. Prätur L0l2AN0-L02eii, Abt. II.. 13. Okt. 1922. Sieberer» Direktor. Geschästszahl L 1040/22 1342 Versteigerungsedikt. Am 24. Oktober 1922, vormittags 9 Uhr, werden in Bozen, Mühlgasse Nr. 22, folgende Gegenstände: Wohnung, Mühlgasse 22: 1 Zimmerkredenz, 1 Pendeluhr» 1 landfch. Bild» 1 Regenschirmständer mit Spiegel, 1 großer Wandspiegel, sodann Werk st ä t t e, Rosengartenstraße: 2 Schraubstöcke famt Zubehör» 1 große Dreh maschine <3,50 w). 1 kl. Lastauto ? I 349 öffentlich versteigert

. pretura — Kgl. Prätur Lol2an0-L026u, Abt. 11., 13. Okt. 1922. Sieberer» Direktor. in 8Me!öerZ!W!>i!r ösum^ott- unci SeksfwoUgsi-nsn» ü,1iscls^ ^sncisekuks im ^ociewsi'sngesokstt kizii! tsiülllisclier, koieii l!-«»»- »,,is j Geschästszahl L 14S4/21 t34! Bersteigerungsedikt. i Am 39. Oktober 1922» vormittags 9 Uhr, wer- l den a) in Bozen Defreggerstratze Nr. 8 folgende 'Gegenstände: ^ ^ . 1 brauner Koffer famt Inhalt, 1 Ottomane samt Decke» 1 Schreibmaschine, 1 Pelz» 1 Pelzfutter, j 1 Herrenwintermantel

, b) Automagazin im Hofe des Parkhotel: 2 Personenauw ? 982 und 859 öffentlich versteigert. tt. Preturs — Kgl. Prätur Lolsano-Loöeii, Abt. II-, 13. Okt. 1922. Sieberer» Direktor. Geschäftszahl 8 791/22 ^ Bersteigerungsedikt. Am SS. Oktober 1922, vormittags S U?r. werden in Bozen» Zollstange Nr. 149» solgen Gegenstände: 4 Pferde öffentlich versteigert. N. ffretui-s — Kgl. Prätur LoI 2 Äno -Lo^ev, Abt. l I., 13. / Sieberer. Direktor. -Usbvrnskmv. ^Ilen ineinen verehrten kren-i6en nn6 Relcannten Sie Se-ieweacle

/21 Bersteigerungsedikt. Am 7. November 1922, vormittags N werden in Bozen» St. Justina, Rumpleryos» gende Gegenstände: und 12 silberne Kaffeelöffel, K silberne Gabeln Messer. 1 silb. Taschenuhr. 1 Traubenmuhle, chettgefchirr und verschiedene Keller-. Kues und Wohnungseinrichtungsfahrnme öffentlich versteigert. N. k'i'sturs — Kgl. Prätur . Lol2»ll<>-Lo2on, Abt. I l.> 13. !)bt. Sieberer» Direktor.

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Seite 3 von 8
Datum: 06.05.1924
Umfang: 8
sie die gefertigte Vertretung der Bank für Tirol und Vorarlberg um Aufnahme folgender Zeilen: Die in den julischen und tridentinischen Provin zen befindlichen Filialen der Bankinstitute, welche ihren Hauptsitz jenseits des Brenners haben, sind mit kgl. Dekret vom 1. September 1920, Nr. 1236, kundgemacht in der „Gazzetta ufficiale' vom 15. September 1920, hinsichtlich der Zahlung ihrer Pas siven und der Eintreibung der Aktiven vollständig gleichgestellt worden den Filialen der Bankinstitute aus den alten

Provinzen. Diese Gleichstellung ist an keinerlei Bedingung geknüpft worden. Dieses kgl. Dekret ist heute noch in Geltung und ist daher das Schatzministerium Wohl nicht in der Lage, die ses kgl. Dekret zu ignorieren oder gar etwas gegen teiliges zu verfügen. Tie kgl. italienische Regierung hat später lediglich verfügt, daß die im julischen und tridentinischen Venezien sich befindlichen Filialen der auswärtigen Banken um die Weiterführung der Geschäfte bei ihr einkommen müssen und nachdem diese Filialen

dieses Ansuchen zu stellen bisher un terlassen haben, ist nun eine Aufforderung seitens der kgl. ital. Regierung in diesem Sinne ergangen. Diese Aufforderung dürfte vielleicht Anlaß zu der irrtümlichen Auffassung der in Ihrem Artikel „An 'Äie'Kriegsanleihebelehnungsschuldner' niedergelegt :st> gewesen sein. Nun hat auch diese Aufforderung mit den bisherigen Filialen der Bank für Tirol und Vorarlberg nichts zu tun, weil ja diese Filialen nicht mehr die Bankgeschäfte weiterführen. Die hie sigen Filialen

der B. f. T. u. V. sind in Liquidation und sind die von diesen Filialen der Bank f. T. u. V. eingebrachten Klagen auf Bezahlung der Kriegs- anleihebclehnungsforderungen lediglich Akte der Liquidation, die weder das Schatzministerium noch irgend eine andere-Dtelle verbieten kann. In Übereinstimmung mit dieser Auffassung be findet sich das kgl. Tribunal in Bozen, das über die Kriegsanleihebelehnnngsklagen die Verhandlungs termine anberaumt und über die eingebrachten Kla gen verhandelt hat. Es ist daher Wohl zweifellos

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Seite 1 von 8
Datum: 15.10.1924
Umfang: 8
es derart zwei Gattungen von Präfekturskommifsären: den, der für einzelne, besondere Maßnahmen geschickt wurde und jenen, der die ganze Gemeindegebarung über nahm; diesen hätte man erst dann akzeptieren dür fen, wenn früher der Gemeinderat aufgelöst wurde; danach nämlich erscheint der mit kgl. Dekrete er nannte außerordentliche Kommssär. Tatsächlich je doch wurden auch Präfekturskommiffäre an Stelle der außerordentlichen Kommissäre ernannt und Präfekturskommiffäre zur Leitung von Gemeinden nach Ablauf

Vorgang kann der Präfekt im Falle des Art. 321 be obachten. Mit anderen Worten: da der Präfekt nach Art. 3 unbeschränkte Vollmachten^genießt, genoß sie auch, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Prä fekten, der Präfekturskommissär. Und diese Anoma- , lie erfuhr ihre Bestätigung auch durch die Autorität , der Gerichte. Ein Urteil des Oberlandesgerichtes von Trani besagt, daß der Präfekturskommissär im Ge gensatze zum kgl. Kommissär ein Delegierter des Prä fekten in der ÄusübUng

von dessen Vollmachten und Befugnissen auf Grund der Gemeinde- und Provin- zialgesetzgebung sei; seine Amtshandlungen seien daher ebenso wie die nicht der Kontrolle unterwor fenen des Präfekten nicht kontrollierbar, sondern benötigen nur die Genehmigung des Präfekten, ohne welche sie unwirksam seien. Während der mit kgl. De kret ernannte außerordentliche Kommissär der Pro- vinzialverwaltung untersteht, trifft dies also beim Prafefturskommissärs nicht zu! Die Folge dieses Grundsatzes war, daß — ent

gegen anderen gerichtlichen Entscheidungen, die ei nige Zeit sich für die Beschränkung der Befugnisse der Präfekturskommissäre mit Rücksicht auf deren bloß zeitliche Wirksamkeit und die Ausnahmsstel lung ausgesprochen haben — der Präfekturskom missär, wie auch der Staatsrat und schließlich der Kassionshof in Rom annahmen, alle Machtbefug nisse des Gemeinderates besitzt und seine Dringlich-- keitsmaßnahinen nicht der nachträglichen Genehmi gung durch den neuen Gemeinderat (wie es beim kgl. Kommissär zutrifft) bedürfen

, ja daß er, was dem kgl. Kommissär absolut untersagt war, sogar das Budget über ein Jahr hinaus festlegen konnte. Die einzige Beschränkung, welche die Ju risprudenz sür den Präfekturskommissär gelten ließ, betraf die Entlassung von Beamten und die Abän derung von Statuten, die ihm verwehrt sei. Nun erschien das Dekret vom 30. Dezember 1923, Nr. 2839 (Reformierunq des Gemeinde- und Provinzialgesetzes), das das Ministerium Musso l i n i auf Grund der ihm erteilten unbeschränkten Vollmachten erließ. Dieses Dekret beließ

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