bei dieser Operation le istete. Deponierung öftere, u. Ungar, vorkriegstitel. Die weiter unten verzeichneten österreichischen Vorkriegs-Titel, seien sie nun vom italienischen Schatzamte abgestempelt oder nicht, sowie jene, die von ausländischen Staaten abgestempelt wurden, wogegen die Besitzer protestierten, sind bis 15. Jän ner d. Js. bei einer Sektion des Provinzialschatz- amtes mit einem dopvelt ausgeführten Verzeich nisse, in dem die Titel genau nach Kategorie und fortschreitender Nummer, sowie der Name
werden. Jene italienischen Staatsbürger, die'unten ver zeichnete Titel im Gebiete der Republik Deutschöster- reich oder anderen Nachfolgestaaten Österreichs de poniert und gegen »die Abstempelung Verwahrung eingelegt haben, müssen die Anmeldung derselben m einein dreifachen Exemplare vornehmen, von denen wieder eines als Empfangsbestätigung sofort zu rückgestellt wird. In dem Verzeichnisse müssen die Titel und die Körperschaft, wobei die Titel depo-, niert sind, sowie Name, Zuname. Abstammung vä terlicherseits
und Adresse des Deponierenden genau angegeben sein. Es muß außerdem dem Staats- Schatzamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben werden, von der Regierung des Landes, in dem sich die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu ver langen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestä tigung oder das Depot-Büchlein sowie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beizuschließen. ^ ^ Ausländische Staatsbürger müssen chre Titel, müssen ihre vom italienischen Schatzamte abgestem pelten
, aber nicht eingewechselten Titel in einem dop pelten Verzeichnisse anmelden. Die zu deponierenden Titel sind: Z. Unifizierte Rente 4L Mai—November: (Nendita unificata) 2. „ 46 Jänner—Juli; 8. .. .. 4.2^ Februar—August: 4. „ „ 4.2F April—Oktober: 5. „ ,.Gold4^ April—Oktober-, 6. Österr. Rente 4^ März—September: 7. Osterr. Rente 4-^ Juni—Dezember; 8. Investierte Rente 3.5^ Februar—August: 9. Osterr. Schatzscheine 1914; 1V. Staatsobligationen, für Eisenbahnen 4.5S Emis sion 1913; 11. Staatsobligationen für Kronprinz Rudolf
. Provinzialschatzamtes vorlegen. Der Deponent muß in «dem Verzeichnisse aus drücklich auf Ehrenwort erklären, daß er die Titel nicht nach dem 26. Juli 1921, dem Tage des In krafttretens des Vertrages von Trianon, von einer Perfon erhalten habe, die einem ungarischen Nach folgestaat angehört. Eines der Verzeichnisse wird sosort mit Siegel und Unterschrift versehen und als Empfangsbestäti gung zurückgestellt und mutz dann seinerzeit bei der eventuellen Behebung der neuen Titel vorgelegt wer den, wenn diese der italienischen