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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
. '^ Ausdehnung wichtiger Gesetze auf die neuen Provinzen. R o m. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung von kgl. Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des st aatlichen Personals des alten Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt

. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzgebung aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines' Schiedsgerichtes und eineh. technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionäle Infortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Nicht er amtsprüfungen der Am nächsten Tag -— es ist der 30. Juli — er fahre ich zufällig auf meiner neuerlichen Fahrt

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehend 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, kurch das die Neuernennung der Kom mission für allgemeine Jndustriesteüer und der Schätzungskommission für Ei nkommen- steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonifiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von Entwässerungs arbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len auf die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo n o pole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die'Vorkehrungen zugunsten der Erzeugüng u. Ausnützung der e l e k t rischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. 12.. Dekret, das die Bestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 09.01.1922
Umfang: 8
von Verhandlungen ist, sondern mehr weniger ein Diktat darstellt. An der Hand dre.ses Entwurfes hielt in der letzten Vollversammlung des Verbandes der Ob mann, Professor L. Paldele, ein Referat, dem die nach folgenden Ausführungen entnommen sind. Der erste Artikel verfügt, daß die ökonomischen und juridischen Normen der alten Provinzen auch auf die Mittelschullehrcrschaft 'der neuen Provinzen ausge dehnt werden. Was das für unsere Mittelschüllehrer und auch für die Mittelschule selbst bedeutet, ist jedem klar

, der weiß, daß gerade die Mittelschulprofessoren die Parias unter allen Staatsangestellten der alten Provinzen sind; nach der finanziellen Seite wird dies ein Blick auf die Gehaltstabelle lehren. Für die recht liche Seite sei hervorgehoben, daß man eine einheit liche Behandlung aller an einer und derselben Schul type tätigen Professoren bezw. Lehrer dort nicht kennt; sie teilen sich in die Gruppen A, B und C. Der ersten gehören im allgemeinen die Akademiker an, die in der Oberstufe lehren; der Gruppe

B die Akademiker der Unterstufe, der Gruppe C die Übrigen Lehrkräfte. Auch die Anstalten selbst sind einheitlich, sondern streng ge teilt in Ober- und Unterstufen, die didaktisch und juri disch eine eigene Anstalt bilden, sodaß in den alten Provinzen z. B. ein Professor des Lyzeums (unserer, letzten drei Gymnasialklassen) nie auch im Unter- gymnasium unterrichtete Die Einheitlichkeit unserer Schule hält nun das Dekret vorläufig aufrecht, „so lange nicht neue Verfügungen über den didaktischen Aufbau der Schulen

der neuen Provinzen erlassen »verdenk Innerhalb der einzelnen Gruppen gibt es nun wiederum drei Abstufungen: den Supplenten, den außerordentlichen und den ordentlichen Profestor. Der Ubergang von der einen zur anderen wird durch in Rom abzulegende Prüfungen erwirkt, die über die Reihenfolge der Würdigkeit der einzelnen Bewerber entscheiden, in welcher denn auch die zu vergebenden Stellen verliehen werden; abgesehen davon, daß der, Leidensweg ein sehr langsamer ist, da es verhältnis mäßig nur sehr wenige

der Personalzulage, die die Differenz zwischen den exösterreichischen Be zügen und denen der alten Provinzen beträgt; denn die meisten Professoren, zum mindesten alle verheira teten, stehen sich mit den letzteren bis zu etwa 2000 Lire Pro Jahr schlechter,. Es ist nun ein großer Un terschied, ob diese Zulage nach dem Stande vorn 1. Juli festgesetzt wird, wie es der Dekret-Entwurf will, oder ob dieselbe Jahr für Jahr neu festgestellt wird. Sie vermindert sich, bezw. wird sukzessive aufgehoben durch das Vorrücken

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 10
Datum: 20.01.1923
Umfang: 10
der Korrektheit und Loyalität der Bevölkerung des Pustertales gegenüber der Regierung und der Nation ab. ' Dies der Bericht des „Piecolo Posto' über die in Rede stehende Konferenz. In Sachen der Erhaltung der politischen Be- Zirksstelle in Bruneck fft sonach der Schritt der Gemeinde Bruneck bei der Faschistenpartei er- fÄglos geblieben. Die Jinonzkraft öer neueaprovinzen In einem Kürzlich herausgegebenen Buche, betitelt-„Für die neuen Provinzen und für Ita lien' spricht Exz. Salata, der seit

den: Zu? sammenbruche von der ital. Regierung sozusagen Ium Lenker der Geschicke, insbesonders der Ver waltung -der annektierten Gebiete bestellt war, ausführlich über alle Fragen, die mit den neuen Provinzen in Zusammenhang stehen, gibt einen Üeberblick über die Geschichte der neuen Pro vinzen seit dem November 1918 bis zur Auflö- Hmg d^s Zentralamtes, dessen Leiter er selbst war und nach dessen Auflösung er von den neu zur Macht gelangten nationaliftisch-zentraluti- Hchen Regierungsmännern 'sang- und klang los

aus der politischen Tätigkeit ausgeschaltet wurde. Zur finanziellen Seite, die das Pro blem der neuett Provinzen sür Italien bietet, -nimmt nun der Volkswirtschaftlier Senator AchKle Loria. m seiner Zeitschrift „Echi Com- menti' Stellung. Loria sagt, in Rom mache sich ein höherer Beamter des (aufgÄösten) Schotz- ministeriums gerne darüber lustig, daß Italien -von den neuen Provinzen das „Fleisch von den Knochen gezogen', also ausgesaugt wurde. An dere sagen gar, die neuen Provinzen seien für Italien ein Finanz

-Caporetto gewesen, o^er nennen die annektierten Gebiete gesalzene (sslste!) Provinzen, oder anstatt reäenti (er löste) besser rväsntj (nagende) Provinzen. Jedoch zerstört Salata in seinem Buche diese „Mtze' gründlich. Der Wert der neuen Provinzen ist hinsichtlich seines steuerfaßbaren Volksvermö gens auf 30 Milliarden Lire einzuschätzen, das alte Italien auf 580 Milliarden (Lire nach heu tigem Werte gerechnet). Somit, hat Italien eine ganz beträchtliche Neueerwerbung gemacht. Die staatl. Einnahmen

aus den neuen Provinzen kann man auf jährliche 590 Millionen Lire schätzen,, so daß die Steuerleistung per Kopf etwa 32'/» Lire beträgt. Weniger begreiflich scheint uns die Bemer- -kung. daß die neuen Provinzen- obwohl sie hin sichtlich der Steuerbelastung schlechter behandelt würden, als das vom Feind geräumte Aenetien, doch weniger Steuergelder geliefert hätten. Die Schuld daran trage die Desorganisation de? Steuerapparates. Die Besetzungskosten, die all mähliche Einrichtung dieser Provinzen haben jedoch

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Seite 2 von 8
Datum: 03.05.1922
Umfang: 8
, wie es vom Zentralamt der neuen Provinzen angewendet werde, sei deshalb total verfehlt, der Beweis dafür sei die Lage des Ita- lienertums in Südtirol. Oft hätten dringend notwendige Reformen in der Veneria Triden- tina den Widerstand' des Zentralamtes gefun den, weil dieselben nich't ohne Schaden auch auf die adriatischen Provinzen hätten angewendet werden können. ' - Barzini glaubt, daß Salata sich mehr um die adriatischen Gebiete kümmere, weil er sie eben besser kenne. Das dürfe aber nicht so wei tergehen

und man müsse ehestens auch einen t r i > e n t i n i s ch e n S e n'a t o r in das Zentral- amt der neuen Provinzen hineinsetzen. Soweit Luigi Barzini. Auch bei' ihm fehlt es ein bißchen am Sy stem. Er spricht oben von den verfehlten Sy stem der Einh e i t sverwaltung verschie- dener Gebiete. Wenn Herr Barzini konsequent die vollen Folgerungen, ziehen wollte. danN .hätte er sich nicht darauf beschränken dürfen, einen t r i e n ti n i s ch e'n Senator w das Zen tralamt der neuen Provinzen zu fordern, son

de!r Macht in den Zentralstellen, infolge der unglückseligen Pro- tektionswirtschast, der großen Schwäche gegen- über den Gewaltparteien und der märchenhas ten Mißwirtschaft in allen öffentlichen Diensten leider in den alten u. neuen Provinzen herrscht. Das geben auch die Nationalisten zu, aber die von ihnen angegebenen Gegenmittel sind nur undeutliche Hinweise aus theoretische Re formen, die in Vergessenheit geraten werden, kaum daß einmal die gewünschte Ausdehnung der italienischen Gesetzgebung

auf die neuen Provinzen erreicht ist, und die für immer die so notwendige gründlich Verwaltungsreform ver- schwinden machen würden. Wir haben hier in den neuen Provinzen ein ganzes Autono- miefystem, das an und für sich gut funktio niert. - Unter der österreichischen . Herrschast war es in den gemischtnationalen Provinzen <ein mächtiges Instrument nationaler Willkür- Gewalt, aber in Provinzen mit einheitlich na tionaler Bevölkerung ein vorzügliches Verwal tungsorgan: Warum setzt diesen Organismus Zerstören

oder Kasteninteressen ausbeu- ten, verzweifelt verteidigt wird: es ist die Über zeugung der erllösten Provinzen von ihrer Mis sion, die sie unter ihren neuen Brüdern auszu- üben haben, nämlich an einem großen Werke teilzunehmen, das bei konsequenter und unpar teiischer Durchführung auch die alten Provinzen .zu neuer Blüte bringen wird. Glaubt man vielleicht, daß dies dem Gefüae und der Größe Italien^ schaden könnte? — Be stellt denn seine EinWit '! im Weiterverbleiben der Unordnung? Liegr die Macht ides Stöcktes

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Seite 2 von 12
Datum: 17.06.1922
Umfang: 12
Schulverhältnisse und Echulzustände so ohne allen ^Wortschwall, in ehrlichster Treue schilderte, ohne die im „alten' Königreiche zu bemängeln. Unter Autonomie verstehe niemand mehr eine Losreißung, son dern die Selbstregierung in gewissen Punkten und diese sei sogar der Einheit förderlich. Von unten herauf, von der Gemeinde steigt es zum Bezirk, zum Gau und zum Lande empor. In dM neuen Provinzen hatten zunächst die Ge meinden selbst Einfluß auf die Schulzuständö, denn der Ortsschulrat hatte die Schulverwal tung

in der Hand und war mit größtem Eifer bemüht, die Schulverhältnisse zu heben. Ihm zur Seite, gleichsam als erste Stütze, stand der Bezirksschulrat, der mit größeren Machtbefug nissen ausgestattet war. Ortsschulrat und Be zirksschulrat stellen gleichsam die Vorposten der obersten Landesschulverwaltung dar, die in der Hand des Landesschulrätes lag, in dessen Bereich auch Vie Leitung der Mittelschulen aller Art ge Heben war. Es. sei seht zu bedauern, daß der Landesschulrat in den.neuen Provinzen ausge lassen

wurde, da der neu eingesetzte Landesaus schuß schlechterdings die Aufgaben der Schulbe hörde. nicht bewältigen könne. - An zweiter Stelle spricht Tamanini über die Schulpflicht. Die achtjährige Schulpflicht werde mit Nachdruck dSrchgbführt und widerspenstige Eltern werden bestraft. Diesem Umstände sei es zu verdanken, dgß in den neuen Provinzen bloß drei Prozent AnaWabeten ^ erscheinen und auch . diese rührten von Zugewanderten her. Bei uns dro ben, lagt Tamanini, gibt es bloß für die außer

eine drei jährige Bürgerschule angegliedert mit erweiter tem Lehrplane; ' diese sogenannte Bürgerschule Entspricht ungefähr der Leuow teebniea in den apenZörovinzen. ^ ... Zm Mittelschule übergehend betont Tama nini, daß der ausfälligste Unterschied zwischen . dek alten und den neuen Provinzen in den Leh rerbildungsanstalten zu finden sei. In den neuen Provinzen werden die Zöglinge erst nach vollendetem 15. Lebensjahre aufgenommen und müssen durch volle vier Jahre die Anstalt besu chen. Das Reisezeugnis

, das sie sich durch eine strenge Prüfung erwerben, befähigt aber die Zöglinge bloß zu einer provisorischen Anstel lung; wer definitiv bestellt werden will, kann nach befriedigender zweijähriger Dienstleistung die Lehrbefähigungsprüfung ablegen, auf welche er sich durch fleißiges Studium vorbereiten muß. Demnach kann die Lehrerbildung als eine sechs jährige angesehen werden, während sie in den alten Provinzen dreijährig ist. Es sei einleuch-! tend, daß die neuen Provinzen gegenüber den! alten einen weiten Vorsprung

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Seite 4 von 8
Datum: 28.04.1922
Umfang: 8
l. I. und des Ge schäftsberichtes für das vierte Quartal 1921 verlas hier auf der Vorsitzende folgende Mitteilungen des Präsidiums: Das Zentralamt der neuen Provinzen hat den ehe maligen Zivil-Kommissär von Bozen, Herrn Postinger trotz seiner Versetzung nach Trient als Regierungskom missär der Kammer belassen. Der neue Handelsminister Conte Teosilo Rossi hat der Kammer seinen Amtsan tritt mitgeteilt, worauf ihm mit dem Ersuchen um För derung unserer besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse geantwortet wurde. Die Wahl

des Präsidiums wurde seitens des Zentralamtes für die' neuen Provinzen be stätigt. Vor kurzem ist Herr Hosrat Portele, der tech nische Konsulent des ehemaligen österreichischen Acker- bauministeriums in Weinangelegenheiten, gestorben. Sei ner Verdienste um die Hebung unserer heimischen Wein produktion und der Kellereiwirtschaft ist bereits in der Öffentlichkeit gedacht worden. Auch die Kammer wird dem hochverdienten Manne eine stets dankbare Erinne rung bewahren. Dem Ansuchen um Ausschreibung der Neuwahlen

für die Kammer, die seit dem Jahre 1911 nicht mehr statt gefunden haben, ist seitens des Zentralamtes stattgegeben worden. Sie werden auf Grund der bisherigen Kam merwahlordnung durchgeführt »werden. Die Aufstellung der Wählerliste, -die eine beträchtliche Erhöhung der Zahl der Wahlberechtigten aufweisen wird, ist in Vorbereitung. Die eigentliche Wahlhandlung wird erst im Spätherbste stattfinden. Die Kammer hat, sich an einer Berawng der Kam mern der neuen Provinzen über die Reform des italie nischen

Handelskammergesetzes beteiligt, die die Institu tion dieser Körperschaften aus eine höhere Stufe zu stel len bestimmt ist, wofür die Grundsätze de5 alten öster reichischen Handelskammergesetzes als Richtschnur die nen. Die Kammern der neuen Provinzen HÄ>en einmütig der Anschauung Ausdruck verliehen, daß das alte öster reichische Kammergesetz beibehalten und das neue ita lienische Gesetz solange nicht auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden möge, solange die wirtschaftliche Ge setzgebung der Heiden Gebiete noch wesentliche

, die vom Kammerbezirk Bozen ausgehen, gestattet wurde. —Die Regierung hat für Straßenbauzwecke in den neuen Provinzen einen Betrag von 15V Millionen Lire ausge worfen; die Kammer hat Anlaß genommen, bei dem Ministerium per lavori pubbliei und dem Generalkommis sariat auf die besonders Berücksichtigung unseres Stra- tzelibauprogrammes hinzuweisen und um Einleitung dies bezüglicher Verhandlungen mit der Kammer zu ersuchen. — Ein Erlaß des Generalzivilkommissariates verfügte die Einziehung der Legitimationskarten

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Seite 1 von 8
Datum: 03.11.1924
Umfang: 8
, mit der Bitte, diesen zu veröffentlichen. Der Brief lautet: .. „Lieber Jtalo! Ich erlaube mir, deine Aufmerksamkeit so wie die Aufmerksamkeit deiner Abgeordneten- Kollegen aus dem Trentino auf den Bericht des Abg. De Stefani betreffs die Maßnahmen zur Neuordnung der Aufteilung der direkten Steuern zu lenken. Aus diesem Bericht geht Hervor, daß das Ergebnis der Gebäudesteuer pro 1924 sich aus 222 Millwn>en ^für die alten Provinzen und 16 Millionen für die neuen Pro vinzen belies, während nach der Neuordnung

ein Steuerergebnis von,286 Millionen auf die alten Provinzen und '8 Millionen auf die neuen Provinzen vorgesehen erscheint. Das will besa gen, daß die neuen Provinzen im Jahre. 1924 V- (?) der gesamten Steuersumme gezahlt höben, während ihnen gemäß der Revision bloß ein Sechsunddreißigstel der gesamten Steuer summe zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen haben daher eine Ueberbesteuerung von 152°/» zu tragen gehabt. Während sie gerechterweise Lire 6,350.000 (d. i. — von 222 Millionen als der Steuersumme der alten

Provinzen) hät ten zahlen sollen, haben sie in Wirklichkeit 16 Millionen gezahlt, das heiß^AM 10 Millionen zu viel. Diese Sache hat übrigens nur die Voraussicht jener bestätigt, welche in Kenntnis der großen -Verschiedenheit in der Abschätzung des besteuer baren Einkommens in den alten und neuen Provinzen die Anwendung der in den alten Pro- vinzen geltenden Bemessungsmethoden auf die neuen Provinzen für ungerecht hielten. Ich' bin nun der Ansicht, daß man solche Vor kommnisse nicht unberücksichtigt

lassen darf und daß da unbedingt Abhilfe geschafft werden muß. Es handelt sich tatsächlich nicht bloß um einen Einzelfall ungleicher Steuerbemessung, die wohl vorkommen Kann und unvermeidlich ist, sondern um «die Ungleichbehandlung gänzer Provinzen, welche um das 2'/-fache im Verhältnis mehr Steuer gezahlt haben als die anderen Provin zen und dies, nur infolge falscher Anwendung eines Gesetzes; man wird doch! -nicht annehmen dürfen, daß die so auffällig verschiedene Anzie hung der Steuerschraube

ausdrücklich beabsich tigt war. Abgesehen davon, daß diese Belastung umso drückender erscheint, als die davon betroffenen Steuerträger zum guten Teil Gebieten angehö ren, welche schon vom Krieg hart heimgesucht wurden, kann man ruhig sagen, daß wir da einer ungebührlichen Steuereinforderung des Fiskus gegenüberstehen. Und ich gebrauche mit vollem Bewußtsein das Wort „ungebührlich', denn wenn die Steuerbehörde für die neuen Provinzen die gleiche Steuerbemessung in An wendung bringt, wie sie in den alten

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Seite 2 von 8
Datum: 03.09.1923
Umfang: 8
, wo er am Samstag um 5 Uhr früh seinen Verletzungen erlegen ist. Der Verblichene war .27 Jahre alt. An seiner Bahre trauern die Mutter Frau Toni Gröbner, zwei Bruder Ludwig und Wolfgang, so wie zwei Schwestern. - MusKehnvZlg des ital. Patent-unS Markenschutzes Die „Gazz. Uff.' Nr. 200 vom 25. August ver öffentlicht das kgl. Dekret Nr. 1797, womit die ital. Gesetzgebung betreffend des Schutzes des in dustriellen Eigentums auf die neuen Provinzen aus gedehnt hat. Diese tritt, insoweit nicht Ausnahms bestimmungen

im Dekret angeführt sind, am 25.' August in Kraft.' Die wichtigsten Bestimmungen des Dekretes sind: Art. 1. Zählt die in Betracht kommenden Ge setze und Dekrete auf, die nun in Kraft treten. Fer ner wird besagt, daß alle internationalen Verträge, die in Italien in dieser Sache dermalen in Kraft sind (über Schutz der Handels- und Fabrikmarken, Modelle, Zeichnungen und Jndustriepatente). Art. 2. Alle in den neuen Provinzen derzeit zurecht bestehenden Rechte bezüglich Patente, Mo delle, Fabriks

und ^ brauchen nicht erneuert zu werden; jedoch werden die Rechte von jenem Tage ab, an dem sie nach dem österr. Gesetze neuerlich registriert werden sollten, nach dem ital. Gesetze behandelt. 5. Hinsichtlich der öffentlichen Einsichtnahme und Abschriften der Re gistrierungen, Beschreibungen und Dokumente ist künftig ausschließlich das ital. Gesetz maßgebend. Art. 4. Die derzeit in den neuen Provinzen an hängenden (laufenden) Gesuche sind binnen 6 Mo naten kostenfrei gemäß den Bestimmungen des ital. Gesetzes

zu erneuern. Bewilligungen werden dann auf Grund der neuen Gesuche mit Gültigkeit für die alten und neuen Provinzen erlassen. Art. 5. Wer (nach Art. 2) die Registrierung seiner Rechte verlangt, kann auch die Ausdehnung deren Gültigkeit auf die alten Provinzen, jedoch auf sein Risiko und Gefahr und vorbehaltlich der vorbestehenden Rechte Dritter, verlangen. Hiefür ist eine feste Gebühr von 60 Lire für Patente, 30 L. für Markenschutz, 10 Lire für Modelle und Zeich nungen zu erlegen. Im Register

und Zertifikat wird der Vermerk eingetragen: „Auch in den neuen Pro vinzen gültig.' Die solchermaßen in den alten Provinzen (durch die Ausdehnungsforderung) er wachsenden Rechte werden nach den ital. besetzen geregelt. Die Ausdehnung ist jedoch ungültig bezw. wirkungslos, wenn der zum Schutze beantragte Ge genstand (Patent, Marke usw.) in den alten Provin zen bereits für den öffentlichen Gebrauch preisge geben ist. Für die Aufrechterhaltung solcher Rechte gelten die unter Punkt 1 im Art. 3 angeführten

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Seite 4 von 8
Datum: 22.02.1924
Umfang: 8
Seite 4 Die Neuregelung i Bericht der Handels-- und Gewerbekammer Bozen Durch ein Dekret des -Volkswirtschaftsministe riums vom 22. Jänner l. Js. ist eine eigene Kom mission eingesetzt worden, die beauftragt wurde, die Frage der Abänderung und eventuellen Aufhebung der Gewerbeordnung und ihrer Nebengesche, in den neuen Provinzen zu studieren und diesbezügliche Vorschläge dem Ministerium zu erstatten. In diese Kommission wurden der Direktor der Handelshochschule in Triest als Vorsitzender

für ein demnächst erscheinendes kgl. Dekret bilden, waren in der Hauptsache die folgenden: Die Gewerbeordnung und alle ihre Nebengesetze werden ausgehoben. Maßgebend hiefür waren zwei Erwägungen: die Durchführung der Vereinheitlichung der Gesetz gebung in den alten und neuen Provinzen, die das Nebeneinanderbestehen zweier verschiedener Gesetze gebungen im einheitlichen Staate nicht gestatte. Dazu kommt die Unmöglichkeit, die Gewerbeordnung als solche etwa aus die alten Provinzen ausdehnen

', den 22. Februar 1924 »es Gewerberechts. über die Beratungen der Ministerialkommission. fachlichen Ausbildung in besonderen Schulen gewährt wird. Den Handel betreffend, fallen) abgesehen vom dem Befähigungsnachweis für den Gemischtwaren- Handel, auch die einschränkenden Bestimmuckgen über das Aussuchen von Bestellungen. ^ Die sonstigen Bestimmungen der alten Gewerbe ordnung werden durch die diesbezüglichen in den al ten Provinzen geltenden Bestimmungen, die im we sentlichen keine große Verschiedenheit

(Privatangestellten vertrag) ersetzt wird, das in den wesentlichsten Punk ten für den Angestellten, günstiger ist. Eine besondere Besprechung erheischt die Lluf- hebung des BaugewerbegesetzeS. In den alten Provinzen besteht die Porschrift, daß Bauführungen nur unter der verantwortlichen Leitung eines Ingenieurs stattfinden können.^Die Ausführung selbst ist nicht an eine besondere Kon zession geknüpft. Die Rechte der Ingenieure sind durch ein im vorigen Jahre erschienenes Gesetz ge regelt worden. Das hiefür

erforderliche Negolamento wird jetzt in einer besonderen Kommission beraten. Es wurde beschlossen, daß die in den neuen Provinzen bis nun konzessionierten Bau- und, Ma urermeister ihre bisherigen- Rechte zur Entwerfung von Projekten, Leitung und Aus führung von Bauten bis zum Erscheinen des oben erwähnten Negolamento beibehalten und daß in diesem Negolamento diese Rechte auch für die Zukunft gewahrt bleiben sollen. . Auch die Gewerbe der Z imme r m e i st er, S t ein m e tz e mld Brunn

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Seite 1 von 8
Datum: 21.03.1922
Umfang: 8
als Abon» - - . nements-Verpflichtung. ^ ^ Dienstag, den 21^ März 1922 3V. Katzrg. Zoröerungen öer neuen n in öer röm. Kammer. -ienter Abgeordnete sprachen gestern izelegenheiten der neuen Provinzen, 'tmokrat Flor und der Popolark- Degasperz. Sie behandelten Forderungen, die nicht bloß die Indern auch die Südtiroler angehen, ^ ihren Reden auf Südtirol wreder- genommen wurde. Die Gegenstände Lesern gelaufig. weil sie aury in den gm der deutschen Abgeordneten erörtert und gefordert wurden, e wurden

n st b e , freit' geblieben wären7 Die Regionalberä- tüngskonnnission entspricht nicht dem Wunsche der Bevölkerung und wird stark daran gezwei felt, ob es unter der Diktatur. des Sena tors Eonci eine freie Vertretung g^e. Red ner beklagt es, daß gegen das Gutachten^ der Regionalkommission das italienische Stra.s- geletzbuch und die Strafprozeßordnung in den neuen Provinzen schon. eincK führt werden soll. Er.erklärte meiter, daß Man entweder der Bs- rätungskommission - größere - Machtbefugnisse einräumen

oder aber ein wirkliches Ministerium für die erlösten Gebiete einrichten soll, das Zen- tralämt für die. neuen Provinzen sei nichts an deres als eine bureaukratische Maschine, die un nütz ist. Die zweideutige Politik in den neuen Pro vinzen sei überdies sür die Interessen Italiens auch sehr schädlich. Die Bevölkerung Südtirols wünsche nichts anderes als den Frieden im ei genen Lagde. Das Nationalgefühl ^ner Gebiete empfehle keine Politik der Heftigkeit. Diese Be völkerung hat die g l e iche »Rechte zu ge nießen

, wie die anderen u^> in der Entwicklung nach ihren Traditionen ist ihnen . die weiteste Freiheit zu geben. ' Der Trienter Popolari-Abgeordnete Doktor Degasperi fordert eine gründliche Aus sprache im Parlamente über 'die verwaltungs rechtliche Ordnung der neuen Provinzen. Er betont die UnHaltbarkeit der Tatsache, daß nie mand der eigentliche Ches der Verwaltung der neuen Provinzen sei, daß dies auch auf die Ver waltung selbst einen Einfluß habe, sei klar. Er verlangt eine gründlich? Änderung des ganzen Systems

, wenn man nicht ernstliche Schwierig keiten in die Beziehungen zwischen den verschie denen Nationen bringen oder dieselben gefähr den will. Die in letzter Zelt erfolgte neue Rechteübertragung an den Ehef des Zentral- amtes für die nÄen Provinzen stellt keine Lösung des Problems dar. Die Lösung der Kompetenz der Provinziallandtage sei .höchst notwendig. Die Systemisierung der Be amten des alten Regimes ist unbedingt not- l wendig. Er fordert eine Reform des letzten .Dekretes über Vorkehrungen für die Invaliden jder neuen

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Seite 1 von 12
Datum: 14.10.1922
Umfang: 12
Annoncen« bureau nimmt Aufträge entgegen. ' Di» fortlaufende Annahme des Blattes gilt als Abon» ncments-Verpslichtung. Annoncen «. Verwaltung: Telephon 18? Nr. 23.? Samstag» 14.» «. Sonntag, 13. Oktober 19s3 3V. Jahrg. Sie Neuerungen im Verwaltungswesen. Zu den Veränderungen in der Verwaltung der neuen Provinzen schreibt der römische Ge währsmann des ,,N. Trentino': „Die getroffenen.Maßnahmen beziehen sich nur auf die politischen Staatsorgane, berühren aber nicht den Verwaltungsapparat der Ge meinden

und der P rovi n z. Bei den staat lichen Amtsorganen wird auch bloß der Namen geändert, nicht ihr Wirkungskreis. Dieser ist ja in der Tat dem der Behörden im alten Kö nigreich gleiche nur daß die Beamten der neuen Provinzen in gewisser Hinsicht mit noU größerer Amtsgewalt ausgestattet sind als die im Reichs unten. Zum Beispiel der Kommissär oder P r a se Kt, wie er jetzt heißt, von Trient wird wie .bisher berechtigt sein, einen Gemeinderat auf zulösen (das ist der Fall Bozen), ohne sich an das Ministerium

, und zwar auch von der Ver waltungsreformkommission. Im Dekrete, wo mit die Neuordnung in den neuen Provinzen getroffen werden wird, ist ausdrücklich gesagt: 1. Daß man „für die weiteren Bestimmun gen hinsichtlich der Ausdehnung der Reichsgesetz gebung und hinsichtlich jeglicher Form der ad ministrativen Einrichtung' kein Präjudiz schas sen wolle; 2. „daß die Amtsbesugnisse und der Amtsbe reich (Umfang der Bezirke) der Unterpräfektu- ren (bisher Zivilkommissariate, beziehungsweise Bezirkshauptmannschaften) bestehen

'bleiben'. Diese Mitteilungen sollen wohl beruhigend wirken. Der „N. Trentino' bringt jedoch in derselben Nummer zugleich einen Warnungs- rUs und schreibt unter heftigen Klagen, daß die Stunde des Mißtrauens jetzt sür die neuen Provinzen geschlagen hat. Alle in Rom anwesenden italienischen Abgeordneten aus dem annektierten Gebiet seien sich über die Fragen der Verwaltung der neuen Provinzen einig. Aber die Faschisten wollen sogar die Auflösung der bratenden Kommissionen, weil dort die Mehrzahl

der Mitglieder aus den neuen Provinzen sind. Deshalb schon Mißtrauen der Faschisten. Während die Faschisten jetzt die un bedingte Glei ch m achung der neuen Pro vinzen mit dem Königreich proklamieren, wol len sie doch in Personalfragen wieder Ausnahmen machen. So wird in der „Jdeä Na- zionale' gegen die Eiitreihung. der Eisenbahner aus den netten Provinzen in den Angestellten status des Reiches protestiert. Ganz ausdrück lich wird gesägt, daß man. die deutschen Eisen bahner nicht übernehmen wolle

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Seite 5 von 16
Datum: 22.10.1921
Umfang: 16
Nr. 839 Südtiroler Kinanzfragen. Zwei Finanzfragen stehen gegenwärtig im Vordergrund des Interesses: 1. Die Rettung der vor dem 3. November 1918 fälligen Forderungen und Schulden zwi schen Parteien, die in Deutschösterreich und sol chen, die in den neuen Provinzen wohnen. 2. Die nachträgliche Abstempelung der in Deutschösterreich liegenden, nicht sichergestellten Schuldverschreibungen durch Deutschösterreich Die Frist für die Erhebung des Protestes wurde Pzwtschen bis 30. November verlängert

. Da- atzgen ist die Frage, wie sich Optanten und in Düdtirol ansässige Nichtitaliener und Nicht Optanten zu verhalten haben, ungeklärt. Regierungsrat Dr. Siegl von der Bozner Handelskammer stellt nun in einer Eingabe an das Zentralamt für die neuen Provinzen die jentvärtige Lage und die Zweifel dar uns geeignete Borschläge zur Klärung. Der Inhalt der ausgezeichneten Darlegungen ist im ^wesentlichen folgender: 5. Anmeldung von Forderungen und Schulden. Mit einer österreichischen Verordnung ist Hkn

in Osterreich wohnhasten Parteien, die den neuen Provinzen Gläubiger oder lldtter sind, die Pflicht zur Anmeldung ihrer Aöröerungen und Schulden bis zum 20. Oktober L921 °Vorgeschrieben worden. Das decreto legg<.> HSM ^1. Juli 1921 Nr. 1031 sieht eine analoge ^Meldung in den neuen Provinzen nicht vor, AkNhalb die Kammer ihr am 6. September l. I. M daS Generalkommissariat Trient und am 28 September l. Js. an das Zentralamt der neuen Pwvinzen gerichtete Ansuchen Zahl 4778 betr. ittne analoge Anmeldung

hott St. Germain nicht alle im Gebiete der Mzen Provinzen erliegenden Vorkriegsrenten abgestempelt, sondern nur die jener Parteien, die hier^heimatberechtigt waren. ^ M tzibt sonach in den neuen Provinzen fol- Samstag u. Sonntag, 22. u. 23. Oktober 1921 Seite 5 gende Kategorien von Parteien im Besitze von Borkiegsschulden. a) Hier heimatsberechtigte Parteien, deren Titres sich im Zeitpunkte der Abstempelung in den neuen Provinzen hier befanden und abge stempelt wurden. b) Hier heimatsberechtigte

Parteien, deren Titres sich in diesem Zeitpunkte außerhalb des Landes befanden und nicht abgestempelt wurden, es wäre denn, daß sie in der Zwischenzeit die Einfuhr und nachträgliche Abstempelung erlangt haben. c) In den neuen Provinzen wohnhaste Op tanten bezw. Parteien, die auf Grund des Art. 8 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1322, Anspruch auf Zuerkennung der italieni schen Staatsbürgerschaft erheben können, deren Titres jedoch, obwohl sie sich hier befanden, man gels anerkannter

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 31.03.1920
Umfang: 8
dem Ministerpräsidenten in Rom und eine andere Zu schrift vom lausenden Monat. Ich bitte den Präsiden ten des Verbandes der Pensionisten mit böslicher Be^ schleunigung ihm nachstehende Erklärungen bekannt z« geben. Nach dem Vertrage über die Behandlung jener ex österreichisch-ungarischen Pensionisten, welche nicht in den neuen Provinzen g e b o r e n sind, Hai das Zentrakamt in Rom mit Note 1159/0, 5064/A e»«sfnet und den Zivilkommissären bekaunt gegeben, daß die Bestimmungen der Zirkulkruoto 17866 vom 17. Dezember

1919 in keiner Weise einer Aendernng unterzogen werden können, nmsomehr als in diesen Bestimmungen vorgesehen und den Zivilkommissären in nicht zu bezweifelnder Großmut u»U> Freigebigkeit' erlaubt ist. an jene Peusionisten Zuwendung S» be willigen, die wohl in den neuen Provinzen heimatb^- rechtigt jedoch nicht geboren sind, und zwarHis zur Entscheidung ihrer Staatsaugehörigkeit. . Ich er- wichtige Sie, den Präsidenten des Pensionisteuver- bandes mit dem Inhalt meines Rundschreibens be kannt

, daß bis zur Ent scheidung der Staatsangehörigkeit bei Besitz der Hei- «atberechtigung statt der Pension um eine Zuwen dung angesucht wird. Es ist außerdem notwendig, daß jedes einzelne Gesuch den Herren Zivilkommissä ren vorgelegt wird, damit sie ihr Personal zur recht- bichen Behandlung der Fälle belehren können. Ich ««che aufmerksam, daß keine weitereu Pensionsans- zahluugen zu Lasten des italienischen Staatsschatzes an jene Personen welche.in den neuen Provinzen nicht einmal das Recht

rückzuzahlen sich bereit erklärt hat) soweit sie deutscher Nationalität sind und sich hier aushallen, aus ein diesbezügliches Gesuch eine Snstentation provisorisch in ital. Valuta die gebührende Kroneupension nach dem Züricher Tageskurse umgerechnet, erfolgt werden. Der General Zivilkommissär: Montana m: p. Ministeriatspräsidinm. Zentralamt für die neuen Provinzen. Nr 11S9/5046/A, Rom am 29. Novem ber 1819. Zuweisung der Pensionen an Personen, die diesseits der Besetzungslinie wohnen. Die Bestimmungen

Evidenz zu neh men, damit eventuell die Refnndierung seitens jenes Staates verlangt werden könne, dem die genannten Pensionisten zugehören sollten, falls sie nicht die ita lienische Staatsbürgerschaft erwählen würden oder ihnen zuerkannt werden würde. In gleicher Weise sind auch die Militärpensionisten zu behandeln, wobei die Verfügungen des Zirkuläres Nr. 5016 (Dec. 132 vom 31. März 1919 des ausgelösten ^eneralsekreta- riats in Kraft bleiben. Der Chef des Zentralamtes f. d. neuen Provinzen. Nr. 990

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 3
Datum: 28.04.1920
Umfang: 3
, Beamten, usw. zusammensetzt. Die Bauern und Ar beiter, also die breiten Volksmassen haben diese Trientiner Herren nicht hinter sich. Dies vorausgeschickt, kommen wir zur Sache. Die amtliche Mitteilung, daß Mini sterpräsident Nitti von der Notwendig keit der Errichtung von zwei selbständigen ^Provinzen überzeugt ist, hat, wie bekannt, in Trient sehr böses Blut gemacht und den -alten Deutschenhaß neu ausgewirbelt. Wir bleiben vorderhand ruhig, sehen uns aber die Sprünge der Trientner Herren genau

den größeren Inhalt der Versammlung und nur Dr. D e- gasperi brachte die Autonomieteilung zur Sprache. Der Redner blieb mäßig und oersicherte, daß er und die Mehrheit der Volkspartei immer es als unvermei d- l i ch gehalten haben, daß Südtirol eine eigene Verwaltung zugebilligt werde. 'Aber diese Lösung müsse aus Ver- l)andlrmgen hervorgehen, die über die Au tonomie in den neuen Provinzen überhaupt -unter BeiZiehung aller Interessenten durch die zu wählenden Abgeordneten stattzufin den lMten

. Dieser Standpunkt sei durch die präjudWerende Erklärung Nitt i s verletzt worden, nachdem man einseitig mit . den Deutschen verhandelte, bevor man die Trentiner angehört habe. Man könne im Prinzip Anhänger zweier Provinzen sein, aber es ist festzusetzen, wie und wann das sein soll und die Frage sei so wichtig, daß alle Ansichten das Recht haben müssen, ihre Gründe für und dagegen vorzubringen. . Man kann für die beste Völkerversöhnung Amd für ein Vergessen der ganzen Vergan genheit eintreten. aber die Regierung

täuscht sich, wenn sie glaubt, daß sich die Trentiner als Staatsbürger zweiter Klasse behandeln lassen, gegenüber Togg e'n - b u r g und Perathon e r. Dr. Degasperi fügte bei, daß die Volkspartei immer für schnelle Wahlen' eingetreten fei. damit durch die Abgeordneten die Neuordnung der Provinzen beraten und beeinflußt wer- mit AWWMZM AmZiger. Schristleitung und Verwaltung Bozen, Waltherplatz Nr. IS. Mittwoch» den 38. April 1920 den könne. Wenn die anderen Parteien das gleiche getan hätten, stünden

, daß die amtlichen Erklärungen bezüglich der Überzeugung Euer Exzellenz von' der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Errichtung von zlvei Provinzen und von zwei Wahlkreisen für die Venezia Triden- tma die nationalen und die landschaft lichen Interessen verletzen und die Sicher heit der Grenzen gefährden. Die Versamm lung beklagt, daß die viele schwere Arbeil. die durch Jahrzehnte von den Trentiner« zum Schutze des ital. Volkstumes geleistet wurde, jetzt durch eine nachgiebige Politik gegen eine Minorität

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 18.09.1923
Umfang: 8
Mittelste in Bruneck. In der gestrigen Ministerrarss iMNg unter dem Vorsitz Mussolinis wurde hauptsächlich über die Schulreform deroten und Beschlüsse ge faßt. Die Beschlüsse betreffen in erster Linie auch das Schulwesen in den neuen Provinzen. Der Bericht über die Sitzung besagt folgendes: R o m , 18. Sept. ^Ag. Br.) Gestern vormit tags versammelte sich unter dem Vorsitz Mus solini s neuerlich der Ministerrat. Der ^erste Punkt der Tagesordnung war die Festlegung der Benützung der National- oder Staats

fahne, die künftighin an Nationalfeier tag e n und bei besonderen Gelegenheiten aus gehängt werden mutz. Der zweite Beratungspunkt waren Matz nahmen zur Hebung Her Wirtschaft in den Ko- Punkt 3 betraf Maßnahmen für den Volk s-' s ch u l u n ter r ich 4. Nnführung des N e l i- g i o n s u n t e r r i ch t e s. Eine Reihe von Matz nahmen betreffen die Neuordnung der S chu l- Verwaltung nnd die organische Reform derselben gemäß Dekret vom 31. Dezember 1922. Für die neuen Provinzen, sagt der Mini

Bedürfnissen weitester Spielraum gelassen. Nur wird ein Mindestschuljahr von 180 Unterrichtstagen fest gesetzt. Die Donnerstagruhe wird nicht berührt'. Ein anderes Dekret betrifft die Asfim i- lierung des Lehrpersonals der Volks und Würgerschulen der neuen Provinzen. Die Grundsätze, die dabei befolgt wurden, sind die gleichen, die bei der Assimilierung aller ande ren Personalklassen befolgt wurden: vollstän dige juridische und wirtschaftliche Gleichstellung mit dem Personal der alten Provinzen, Aner

kennung »einiger wichtigsten legalen Interessen und Festsetzung einiger Uebeigangsbestimmun- gen, die jede Betriebsstörung vermeiden sollen. Ein anderer Vorschlag des Unterrichtsministers betrifft die Errichtung einer italienischen Mittelschule in Bruneck. Der Vorschlag wurde genehmigt. Ein weiteres Dekret verfügt die Durchfüh rung der Reform der Mittelschulen in den neuen Provinzen. Der Unterrichtsminister hat» wenn auch die besondere und heikle Lage der Mittelschule erwogen wurde, den Kollegen

ein Dekret vorgelegt, das zum Ziele hat, die gei- > stL g e Fusion der Bevölkerung der alten und neuen Provinzen in eine entscheidende Phase zu bringen. Jede Verschiedenheit, die nicht politisch opportum ist, wird resolut besei tigt werden, die Fusion muß vollkommen sein. Modus und Form dieser Fusion sind in dem De krete angegeben, das der Ministerrat einstim mig billigte. Die ZivUstandsorganisatwn. ^ Dann wurden Dekrete betreffend das Justiz wesen genehmigte Darunter befinden sich u. a.: Ermächtigung

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Seite 1 von 16
Datum: 15.12.1923
Umfang: 16
^ Nr. 70. . «»natlich Lw» KM in» — N. 7F KZ UZ?? U « k ^ ^ Z M- U i! f.'- Z A 4 A^ M?Ä US Annoncen und Verwaltung »...r»«». U.' L> T-'M K ä'-F U-> ^MV Bozen. Waltherplatz «I.1S. Ausla nd Lire »Lv. . ^ Telephon Nr. 180. DK fortlaufende Annahme ^ s ä. ' Ausgabe täglich 2 Uh» M Unabhanmges Landesblatt. Absnnementsoerpflichwns. Einzelnummer 25 Cent. Nr. 383 Samsag, IS. u. Sonntag, den 16. Dezember 1933 31. Jahrg. der SAMe mi> AWMMW w des ueueu Provinzen. R o m, 15. Dez. (Ag. Br.f Gestern nachmit tags trat

unter dem Vorsitze des Ministerpäsi- Äentsn Mussolini eine Spezialkom- mission zur Prüfung der verschiedenen die neuen Provinzen interessierenden Probleme zur ersten Sitzung zusammen. An der Sitzung nahmen teil: Iustizminister Oviglio, Finanz minister De Stefani, Unterrichtsminister Gentile, Arbeitsminijter Earnazza, der Unterstaatssekretär im Ministerpräsidkun Acerbo, der Unterstaatssekretär im Innen ministerium, Fin z i, der Generalsekretär des Außenministeriums Contarini. der Kabi nettschef

über die Tagung dieser SpezialKommission zur Prüfung der speziellen Angelegenheiten der neuen Provinzen wird un serer Bevölkerung auffallen, daß die Bevölke rung der neuen Provinzen selber durch keine Seele m der Kommission vertreten ist. Aus de? Bevölkerung der neuen Provinzen wurden keine Vertrauensmänner beigezogen, um in der Kommission über die Anschauungen und Wün sche der Bevölkerung Ausschluß zu erteilen. Wir 'lesen lauter Namen von Regierungshäuptern mnd Regierungsorganen, die da an dieser Sps

- zialkommission für die neuen Provinzen teil nehmen, cSer die einheimische Bevölkerung der neuen Provinzen ist total ausgeschaltet. Es würde sich empfehlen, diesen Mißstand ehebal digst zu beheben und die Vertrauensmänner der Bevölkerung bei der Prüfung der die „neuen Provinzen interessierenden Probleme' anzuhö ren und die durch sie interpretierten Wünsche des Volkes zu berücksichtigen. In einem freien Staate sollte der Volkswille zu Wort kommen und entsprechende Beachtung finden. Was die Mitglieder

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Seite 4 von 20
Datum: 20.12.1924
Umfang: 20
Handelskammersekretär Dr. v. Brai- tenberg wirkungsvoll ergänzt, der den An wesenden in leichtfaßlicher sachlicher Form «eine Belehrung über den gesetzlichen Vorgang bei der Fatierung, Steuerbemessung und die rechtlichen Mittel, die den: Steuerträger gegen eine ungerechte Besteuerung zu Gebote stehen, gab. Besonders wies er darauf hin, daß die Steuerbehörde infolge -einer SpezialVerordnung für die neuen Provinzen jederzeit das Recht habe, eine neuerliche Richtigstellung vorzuneh men und erst, wenn diese erfolgt

ist, hat der Steuerträger vier Jahre lang Ruhe vor Steuer einschätzungen. Um eineSteuerermäßigung kann nur alle zwei Jahre vom 1. Mai bis 31. Juli an gesucht werden. Nach der mit vwlem Beisall aufgenommenen Rede ergriff Herr Dr. Erich Mair das Wort, der besonders den großen Unterschied zwischen den alten und den neuen Provinzen in der Steuerbemessung und Steuerleistung dar legte, wobei er anführte, daß unter den 74 Pro vinzen Italiens unsere, Provinz allein ein 23tel der Reichssteuern trägt, statt ein 74tel, wir wä ren

aber schon hoch zufrieden, wenn wir nur ein '35tel der G^samtsteuerlast Italiens zu zahlen hätten. Da unter diesem Mißverhältnis der Uebersteuerung alle neuen Provinzen leiden, so beantragte Dr. Mair, daß unsere Handelskam mer im Verein mit den Kammern von Rovereto und Trieft und mit den Abgeordneten beim Mi nisterium in Rom eins Aktion einleiten möge, damit von einer Steuererhöhung in diesen Ge bieten so lange Abstand genommen werde, bis auch diis Steuerleistungen der alten Provinzen

So haben z. B. Erhebungen im Hotelgewerbe er geben, daß fünf Hotels in Neapel mit 1020 Bet ten nur die Hälfte der Steuerfumme zahlen, die einem Hotel mit 400 Betten in einem Saison hotel bei uns vorgeschrieben wurde. Was für Neapel gilt, wurde auch in Florenz erhoben: Und dabei haben die Preise in den genannten Städten bereits die Goldparität erreicht, ja teilweise sogar überschritten, ivährend die Preise bei uns noch mit 30 Prozent unter der Gold parität stehen. Allgemein zahlt man in den al ten Provinzen

nur ein Drittel oder gar ein Viertel der Steuern, die man von wirtschaftlich gleich starken Unternehmungen in den neuen Provinzen eintreiben will. Auch mit den Steuerkommissionen beschäftigte sich Dr. Riz eingehend und den Steuerträgern legte er be sonders ans Herz, in wichtigen Angelegenheiten sich yicht ohne sachkundige Begleitung zur Steuerbehörde zu begeben und sich nicht durch unvorsichtige unüberlegte Angaben gegen Be rufskollegen ausspielen zu lassen, wodurch man letzten Endes

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Seite 5 von 12
Datum: 28.01.1922
Umfang: 12
italienischer Klientel mit beschränkter Aufenthaltsdauer. Als neue Erscheinung kann das Zu nehmen in der Zahl von Sommerfrischlern aus den al ten Provinzen auch in kleineren Orten verzeichnet wer den. Dagegen erlitten unsere Herbst- und Winterkur orte eine außerordentlich fühlbare Einbuße infolge Aus falles der Klientel aus Österreich und Deutschland, einer Folge des Valutasturzes in diesen Ländern. Unter dieser keineswegs erfreulichen Gestaltung der Hauptwirtschaftszweige des Bezirkes, die das Zuströmen

. . Die Kammer hat mit Rücksicht darauf, daß die Kam mern in den alten Provinzen sich durch Neuwahlen neu konstituiert haben, an das Zentralamt für die neuen Pro vinzen das Ersuchen gestellt, auch Reuwahlen für bis Bozner Kammer anzuordnen, zumal die jetzige Kammer aus den bereits vor 11 Iahren stattgefundenen Wahlen j hervorgegangen ist. Mit Rücksicht darauf, daß seitens der Regierung eine Reform des italienischen^ Kammer gesetzes vorbereitet wird, wurde von einer Attderuüg der gegenwärtigen! Wahlordnung

mik dem bisherigen österreichischen Gesetze übereinstimmt. In der für unseren Bezirk so weitaus wichtigen Frage der Einlösung der Borkriegsfchuld«». Kriegsanleihen hat die Kammer während des ganzen Jahres durch wiederholte Eingaben an das Zentralamt, das Schatzministerium, weiters durch gemeinsames Vor gehen mit den übrigen Kammern der neuen Provinzen auf eine baldige Lösung der Frage hingearbeitet. Dank' den energischen Bemühungen aller interessierten Kreis«! ist es gelungen, wenigstens die Frage

-II» >»,, d-n SchH °°n «Hum« >n d-n n-u« ?>u m Sonst fanden Äpfel aller- bilii», ' I«,sen in Dänemark und Schswe- ^lienz. Korten auch in verschiedenen Städ- Entwicklüng zurückblicken- Das Baugewerbe lag noch immer fast ganz danieder, die Mühlenindustrie litt unter der gesteigerten Einfuhr,vM Mahlprodukten aus den alten Provinzen Italiens/ die Marmorindustrie unter der Konkurrenz Carrarag und der Einschränkung des Absatzes, in den' valutaschwachen Ländern. Die Möbel industrie ivar stark durch die Konkurrenz

des billiger produzierenden Österreich getroffen: besser ging es der Pappenerzeugung und der Brauindustrie. Die Konser- venerzeugung, die ihr altes Absatzgebiet vollständig ver loren hat, hat mit Erfolg in den alten Provinzen einen allerdings nkir teilweisen Ersatz ! gefunden. Dagegen klagt die Grödner Holzindustrie, und zwar die Holz bildhauerei, wie die Spielwarenerzeugung über eine Stockung im Absatz, die teils durch den Valutasturz, teils durch die Zölle der neugebildeten Staaten verur sacht wurde

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Seite 9 von 12
Datum: 04.02.1922
Umfang: 12
. Algund, Partschins. Naturns. Sana, Kolaus. St. Pankraz. Böran. Grätsch. St. Martin nd Moos. , g> Dr. Tinzl gab einen Überblick über die Tä- unserer Abgeordneten. Die Aufhebung des Jen es für die neuen Provinzen würde von sehr un- n Folgen für die neuen Provinzen, insbesondere r eine geordnete Amtsführung in unserem Lande vie beratende Zentralkommission habe zwei wich- schliisse gefaßt, das neue Gesetz über eine erleich- rwerbung der Staatsbürgerschaft, anderseits die z der Schulden

aus Kriegsanleihebelehnungen. chandelte Dr. Tinzl die Absichten der beratenden ommission in Trient hinsichtlich der Autonomie l gegenwärtigen Stand der Vorarbeiten. Fast alle in den neuen Provinzen treten sür die Auf- Mng der alten Landeseinrichtungen ein. Der mte erklärte noch die Wirksamkeit der Depo- 5 Belehnungskasse für die Gemeinden in Rom, nspruchnahme durch unsere Gemeinden gegen- dadurch erschwert ist, daß die Kreditgewäh- W dieser Kasse an die Gemeinden abhängig ge- iid von der Mitverpflichtung der Steuerpächter

, uns die Steuerverpachtung unbekannt ist, hat Mng von Krediten Schwierigkeiten, esausschußbeisitzer Oberhammer befaßte sich Verhältnissen im provisorischen Landesau s- Nancherlej belastende Anforderungen an un- cillden gehen vielfach von einer Übertragung Atnisse in den alten Provinzen auf die neuen wohl das Wesen unseres Gemeindelebens aus M Grundlagen steht, als das italienische. Der ^sobmann verwies zum Beispiel darauf, daß Art der Durchführung der Gemeindewahlen in unseren Gemeinden in einzelnen Fällen mehr

, da die Verhandlungen zur Bccnoijnmg des Streiks im Falkenauel Revier ohn? Ergebnis ge blieben sind. w. Mustermesse in Utrecht. Die Handelskam mer wurde vom Handelsministerium aufmerk sam gemacht, daß vom 21. Februar bis 3. Mörz 1922 in Utrecht die sechste Mustermesse stattfindet, deren Besuch den Interessenten anempfohlen wird. w. Zollbegünstigungen für die Einfuhr v »n Maschinen und Konstruktionsmaterialien auch für die neuen Provinzen. Ein nur für die alte« Provinzen Italiens erlassenes kgl. Gesetzdekret

werden, über Einschreiten der Handelskam mer hat das Finanzministerium mitgeteilt, daß die Ausdehnung dieser Begünstigung auf die neuen Provinzen erfolgen wird und daß schon derzeit Ansuchen um Zuerkennung derartiger Zollbefreiungen an das Handelsmini sterium (Ispettorato Generale dell' Industrie) eingebracht werden können. Diese mit 2 Lire gestempelten Gesuche müssen angeben, aus wel chem der obengenannten Gründe die Zollbesyj- ung beansprucht wird. Ferner muß der Ort der zu errichtenden Industrie, die Art des Verfah

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Seite 1 von 8
Datum: 09.06.1922
Umfang: 8
-mäß auf die allmShliche Gleichsstel- Sder neuen Provinzen mit den.alten hin eilen, in der Verteidigung der Au- ^omi en werde es sich aber nicht wankend en lassen. Hier handle es sich nicht um et- Neues, sondern nur um die Einlösung ge ller Versprechungen, die bestehenden Anämien zu erhalten. Die glänzenden Kö- -reisen in der Venezia Tridentina und jetzt Venezia Giuglia hatten den Beweis er- in den neuen Provinzen das landisch-nationale Empfinden ein begei- .-s sei. > Bertolini-Trient brachte

aller notwendigen Bahnlinien der bei? den Venetien vorzusorgen. v Finänzgebarung in den neuen Provinzen. Rom. 9. Juni. In her gestrigen Sitzung der ZentralVe ra tu ngskommission gab Exz. Salata in Beantwortung einer Anfrage des Abg. Dega- sperk ein vollständiges Bild der Finanzge - barung der neuen Provinzen vom Waffenstillstand bis auf die letzten Tage. Die Gerüchte von einer ungeheuren Belastung dies Staates durch die neuen Provinzen erwiesen sich als unbegründet. Der Redner gab auch — un ter

Aufrechterhaltung der Dezentralisation in den Bilanzen der neuen Provinzen — Richtli nien für die Erleichterung der Ausstellung der Voranschläge und der parlamentarischen Kon trolle. Die Erklärungen und Anregungen wur den mit großem Beifall aufgenommen und be schlossen, daß dieselben gedruckt und in den neuien Provinzen belegt mit allen nötigen Do kumenten und Ausweisen verbreitet werden sollen. - . 4 - Der gesprengte Kongreß für Minoritätensihutz. Daß es auf einem Kongreß^. für Minoritäten schutz Mitglieder

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Seite 4 von 8
Datum: 03.08.1922
Umfang: 8
die Riesensumme von 326 Millionen vollwertiger Kronen vorzuenthalten. Graf Toggenburg habe in einer Parlamentsrede folgendes berechnet: Wenn wir von der 326 Millionen Voll-Kronen- Kriegsanleihe, verteilt auf eine 240.000 Köpfe betragende Bevölkerung, ausgehen und anneh men, daß die 40 Millionen zählende Bevölke rung der alten Provinzen Italiens im gleichen Maße Kriegsanleihe gezeichnet hätte, so würde dies die ungeheure Summe von 54.3 Milliarden Lire ausmachen, mit anderen Worten: der Ent zug der 326

Millionen Kronen Kriegsanleihe aus der südtirol. Wirtschaft bedeutet für diese so viel, als ob der Wirtschaft der alten italieni schen Provinzen 54.3 Milliarden Lire, das heißt weit mehr als die gesamten altitalienischen Kriegsanleihen, entzogen würden. Ich glaube nicht den Sturm der Entrüstung andeuten zu müssen, der das italienische Volk in einem sol chen Falle erschüttern würde. Hierbei ist nicht be rücksichtigt, daß die damalige zur Zeichnung der Kriegsanleihe verwendete Krone als Vermö gensteil

wirtschaft mitwirken. Die Regierung bedarf zur raschesten Lösung des Problems keines weiteren Studiums. Sie kennt die ungeheure Tragweite des Problems sür unser Land, sie kann sich keinen Augenblick im Unklaren darüber sein, daß die gegenwärtige Wirtschaftslage unseres Gebietes und der neuen Provinzen überhaupt mit der Frage der Kriegs anleihe. in engstem Zusammenhange steht, sie weiß, daß unser ganzes Volk geschlossen hinter der Forderung aus rasche Einlösung der Kriegs anleihe steht, sie weiß

auch, daß die Bevölkerung der übrigen neuen Provinzen grundsätzlich die selben Förderungen aufrecht erhält. Das alles weiß sie und hat auch bereits durch verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen, Garantiegesetz sür die Geldinstitute, Moratoriumsverordnung usw. gewisse, wenn auch noch unzulängliche Konse quenzen daraus gezogen. Wenn die Stimmen aus unserem Lande manchmal vernehmlicher sind als aus anderen Gebieten der neuen Pro vinzen, so liegt der Grund vor allem in der sür die Volkswirtschaft besonders verhängnisvollen

, noch dazu mit allen wünschenswerten Zwangsmitteln ausge statteten Staate gegenüber unsere Pflicht taten und, wie es eben jeder Staat sehr nachdrücklich verlangt, tun mußten. Es ist klar, daß die Einlösung der Kriegsan leihe dem Staatsschätze einen jährlichen Zinsen dienst auferlegen würde. Daß ein solcher sür die ganze Kriegsanleihe der neuen Provinzen nach einigen Zehnten von Millionen zählender Be trag im Vergleiche zum ungeheuren Milliarden budget des Gesamtstaates eine Zwergpost, sozu sagen einen Tropfen im Meere bedeutet

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