von Verhandlungen ist, sondern mehr weniger ein Diktat darstellt. An der Hand dre.ses Entwurfes hielt in der letzten Vollversammlung des Verbandes der Ob mann, Professor L. Paldele, ein Referat, dem die nach folgenden Ausführungen entnommen sind. Der erste Artikel verfügt, daß die ökonomischen und juridischen Normen der alten Provinzen auch auf die Mittelschullehrcrschaft 'der neuen Provinzen ausge dehnt werden. Was das für unsere Mittelschüllehrer und auch für die Mittelschule selbst bedeutet, ist jedem klar
, der weiß, daß gerade die Mittelschulprofessoren die Parias unter allen Staatsangestellten der alten Provinzen sind; nach der finanziellen Seite wird dies ein Blick auf die Gehaltstabelle lehren. Für die recht liche Seite sei hervorgehoben, daß man eine einheit liche Behandlung aller an einer und derselben Schul type tätigen Professoren bezw. Lehrer dort nicht kennt; sie teilen sich in die Gruppen A, B und C. Der ersten gehören im allgemeinen die Akademiker an, die in der Oberstufe lehren; der Gruppe
B die Akademiker der Unterstufe, der Gruppe C die Übrigen Lehrkräfte. Auch die Anstalten selbst sind einheitlich, sondern streng ge teilt in Ober- und Unterstufen, die didaktisch und juri disch eine eigene Anstalt bilden, sodaß in den alten Provinzen z. B. ein Professor des Lyzeums (unserer, letzten drei Gymnasialklassen) nie auch im Unter- gymnasium unterrichtete Die Einheitlichkeit unserer Schule hält nun das Dekret vorläufig aufrecht, „so lange nicht neue Verfügungen über den didaktischen Aufbau der Schulen
der neuen Provinzen erlassen »verdenk Innerhalb der einzelnen Gruppen gibt es nun wiederum drei Abstufungen: den Supplenten, den außerordentlichen und den ordentlichen Profestor. Der Ubergang von der einen zur anderen wird durch in Rom abzulegende Prüfungen erwirkt, die über die Reihenfolge der Würdigkeit der einzelnen Bewerber entscheiden, in welcher denn auch die zu vergebenden Stellen verliehen werden; abgesehen davon, daß der, Leidensweg ein sehr langsamer ist, da es verhältnis mäßig nur sehr wenige
der Personalzulage, die die Differenz zwischen den exösterreichischen Be zügen und denen der alten Provinzen beträgt; denn die meisten Professoren, zum mindesten alle verheira teten, stehen sich mit den letzteren bis zu etwa 2000 Lire Pro Jahr schlechter,. Es ist nun ein großer Un terschied, ob diese Zulage nach dem Stande vorn 1. Juli festgesetzt wird, wie es der Dekret-Entwurf will, oder ob dieselbe Jahr für Jahr neu festgestellt wird. Sie vermindert sich, bezw. wird sukzessive aufgehoben durch das Vorrücken