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Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 12
Datum: 07.02.1901
Umfang: 12
, beide Besitzer, mit ebenfalls je 34 Stimmen. Werauer Gnrfrequeux. Die letztausgegebene Cur- liste vom 2. Februar verzeichnet 2800 anwesende Curgäste. Von diesen Curgästen wohnten sin alphabetischer Reihen folge aufgeführt) in Pension Aders 19, Hotel und Pension Austria 21, Hotel Bristol Z, Hotel Central 3, Pension Edelweiß 12, Hotel und Pension Erzherzog Johann 108, Hotel und Pension Erzherzog Rainer 13, Hotel Europa 5, Pension Deutsches Haus 43, Priesterheim Fillippinum 19, Grand-Hotel 145, Hotel

Habsburgerhof 45, Hotel Haß further 25, Hotel Jmperial 25, Hotel Kaiserhof 34, Pension Schloß Labers 50, Pension Lanner 9, Pension Leichter hos 15, H^t<-l Maendlhof 24, Hotel Maiserhof 11, Heilan« stalt Martinsbrunn 37, Pension Maja 9, Pension Ma- zeggcr 13, Hotel und Pension München 35, Pension Neu haus 29, Pension New-Aork 9, Pension und Hotel Orten stein 29, Park Hotel 41, Pension Passerhof 14, Pension Nadetzky 16, Sovoyhotel 18, Hotel Tirolerhof 34, Pension Tschoner 22, Pension Volandsegg 18, Pension

Warmegg 19, Pension Weinhard 57, Pension Carl Wolf 45, Pensisn Windsor 8. Giue Kauertthachxeit inKsstelruth ist bekanntlich immer etwas Sehenswerthes, denn wie in wenigen Orten haben sich dort noch alte Tracht und alter Brauch erhalten. Am 12. ds. ist nun wieder so eine große, sehenswerthe Bauernhochzeit und zwar die des Ziegerbauern in Geis Michael Rier. Man schreibt uns diesbezüglich aus Kastel- rnth: Nachdem wir jetzt einen wunderbaren Schlittenweg haben, der zu einer solchen Hochzeit gerade

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Seite 9 von 24
Datum: 03.12.1914
Umfang: 24
ist, die ihm im Kriege beigebracht worden ist, oder ob die Beschädigung auf andere Weise entstanden ist, wenn sie nur in Ausübung des Militärdienstes und ohne eigenes Verschulden des Soldaten erfolgte, oder ob der Tod di^ Folge einer an einem Dienstort oder im Spital erworbenen ansteckenden Krankheit oder ob der Tod die Folge von 5lriegsstrapazen war. Die Witwenpensionen. Die Pension ist verschieden hoch in den ersten sechs Mo naten nach dem Tode und in der folgenden Zeit. In den ersten sechs Monaten ist sie so hoch

^ die keinen Unterhaltsbeitrag beanspruchen können, wird s o f o r t nach dem Tode des Mannes die Wit wenpension bezahlt; diejenigen, die den Unterhaltsbeitrag sechs Monate nach dem Tode des Mannes bekommen müssen, erhalten^ dann die Witwenpension. Diese Pension ist aber sehr niedrig. Sie beträgt monat lich sür die Witwe eines Kronen Chargenlosen ......... . 9.— Gefreiten 12.— Korporals . . . . . . . . . . ... 15.— Zugsführer . ^ . 18.— Feldwebels mit Löhnung bis zu 70 Heller 22.50 Feldwebels mit höherem Lohn

. ... . 30.— Kadetten oder Oberbootsmannes . . . .37.50 . Es gilt nur die wirklich e Charge. Ist jemand bloß Titula r korporal, aber sonst nur Infanterist oder Ersatz- Aervist gewesen, so bekommt seine Witwe nur die niedrigste Pension. Solange die Witwe gänzlich erwerbsunfähig und Zugleich mittellos ist, erhält sie zur Pension einen Zuschuß don 8 Kronen monatlich. ^ Die Beträge, die wir in der Tabelle anführten, sind im besetz nicht genannt. Die Pensionen beruhen nämlich auf ^ei Gesetzen, dem vom 27. April 1887

und dem vom 19. ^?ärz 19Y7. Das ältere Gesetz bestimmt als Jahrespension dle Betrage von 24, 32, 40,48, 60, 80 und 100 Gulden. Das neuere Gesetz erhöht diese Beträge auf das Anderthalbfache, ^!so (in Kronen umgerechnet) auf 72, 96, 120, 144, 180, 7/6 und 300 Kronen. Da das Gesetz aber auch für die Wit- 'Vn der länger dienenden Soldaten gilt, die im Frieden gestorben smd, jedoch den Witwen der Kriegsopfer eine Mere Pension gewähren will, so ist im § 24 des älteren Aetzes bestimmt: „Witwen der erwiesenermaßen

vor dem ^ernde gefallenen oder binnen Jahresfrist infolge einer vor vem Feinde erhaltenen Verwundung oder an Kriegsstrapa- '^ ^^l^orbenen Personen bekommen zur normalmäßigen xMrespension einen fünfzigprozentigen Zuschlag.' Es kommt also zu den 72, 96, 120, 144, 180, 240 und 300 K. noch die Hälfte dazu und das ergibt dann die in der Tabelle angeführten Beträge, j Es ist vollständig gleichgiltig, ob die Witwe ein Einkom men hat oder nicht. Sie muß die Pension auch bekommen, wenn sie reich ist. Hat die Frau

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Seite 5 von 8
Datum: 11.03.1902
Umfang: 8
sind in den letzten Tagen zum Kurgebruche eingetroffen: S. Graf von Harrach aus Mecklenburg (Hotä Badl), Antoinette Freiin v. Schwarz dus Salzburg (Pension Kleck), Frau Ober-RegierungKratH Schmidt-Barnagius aus Königsberg (Hotel Griesechof), Friedrich Graf von Reichenbach aus Schwerin (Pension Son- nenheim), Herr k. u. k. Generalmajor Emanuel Edler von Rchberger aus Czemowitz (Pension Monsejour), Viktor Graf Hardegg au sWien (Pension Habsburg), Leopoldine Gräfin von Hardegg mit Tochter aus StMeldorf (Villa

Guntschna), Frau Vera von Kournosoff aus Moskau.(Hotel Austria), Baronin Baldacsi aus Salzburg (Hotel Bellevue), Raimund von Fugger, Geheimer Kammecherr Sr. Heiligkeit aus Würt temberg (Pension Traföjer), Baronin Ungern-Sternbreg aus Berlin (Pension SonnMheim), Fräulein Sally und Liddy von Patz aus Bad! Elster (Pension Quisisana), Geheimsv Kriegsrckh Paul von Ammonl sammt Familie aus Dresden (Pension Germania), Miß Laura G. Jane aus Jork in Ir land (Hotel Austria), Se. Durchlaucht Prinz Felix zu Oet

- tingen-Spielberg, cand. theol. auH Innsbruck (Pension Wew !ier), Wiltold von Czerwinski, kaiserl. russischer Richter aus' Elijabethpol (Pension Traföjer), Die Tarifkontmission der Schneider ersucht uns mitzu theilen, daß bisher keinerlei Forderungen der Schneiderge hilfen bewilligjt oder irgend welche für die Gehilfen zufrieden stellende Erlangungen erfolgt seien. Die Verhandlungen dauern fort. Der heutige Viehmarkt, Mittfastenmarkt, war überaus stark befahren. Der Austrieb und der Besuch war selten

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Seite 3 von 8
Datum: 17.06.1911
Umfang: 8
Kr. 137 / ,,^ozneö Nachrich ten', Hifsert. Die Versicherung betrug für das Haus 48.000 Kr. für die Mobilien 6000 Kr. Me Realitäten-Versicherungs summe muß den- Hypothekargläubigern ausbezahlt Werdens für deren Forderung sie verpfändet ist. Der Realitätenwert Pension „Waldfriede' wurde seitens der Brandschadenver sicherungskommission für die Zeit vor dem mit 38.000 Kr. erhoben. Nach diesem Brande wurde Bachmann offen als Urheber bezeichnet., Bachmann stellte jedes Verschulden in Abrede, sprach

vernommen, erklärte Bachmann, den Brand in der Pension „Waldfriede' selbst verschuldet zu haben und zwar sei das Feuer beidemal« infolge eines unvorsichtigen Ge bahrens seinerseits entstanden. Am 20. März 1911 sei cr während der Vorstellung in das Zimmer Nr. 20 gegangen, dabei sei ihm aus seiner brennenden Pfeife Asche auf das neben dem Fenster befindliche Bett gefallen; er habe diese Wohl weggewischt, anscheinend aber nicht vollkommen, denn am nächsten Morgen sei eben in diesem Zimmer Feuer

ein Stück chen abgesprungen und auf den Polster gespritzt und habe ein Loch herausgebrannt. Er habe Wohl die Flamme mit der . Hand zu ersticken versucht und sodann das Zimmer ver lassen. Als er um 10 Uhr vom Bruggerwirt heimgekehrt sei, ' sei er, durch den ersten Brand gewarnt, noch einmal in das Zimmer Nr» 19 gegangen. Er habe Wohl einen intensiven Brandgeruch bemerkt, sonst aber nichts Verdächtiges wahr genommen, obwohl er den Polster genau besichtigte. In derselben Nacht sei dann die Pension ein Raub

der Flam men geworden. Josef Bachmann mochte Wohl das Un glaubwürdige und Haltlose dieser seiner Verantwortung einsehen, denn am 6. Juni meldete er sich freiwillig zum Verhöre und erklärte/ nun ein volles Geständnis crblegenzu wollen. Das Geschäft mit der Pension und dem Stampferbad sei im Sommer 1910 sehr s ch l e ch t ge gangen, so daß er daraufzahlen habe müssen. Für den Winter habe er Holzfuhren übernommen, die er jedoch man gelnden Schnees HÄber nicht mit Schlitten ausführen konnte; es feien

infolgedessen kaum die Kosten «gedeckt wor den. Es wären sodann eine Reihe bringender Schulden im Gesamtbeträge von rund 3000 Kronen zu zahlen, Re paraturen vorzunehmen, Steuern und Feuerversicherung zu leisten gewesen, seine Barmittel hätten aber nur 60—70 K. betragen. Die Aussicht auf eine Besserung des Geschäfts ganges in der Pension „Waldfriede' sei gering gewesen. Da sei er schwermütig geworden, habe angefangen zu grü beln und je länger er einen Ausweg suchte, desto düsterer und hoffnungsloser sei

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Seite 2 von 8
Datum: 14.03.1923
Umfang: 8
bestehenden ersetzt sind. Art. 5. Den Beamten, von der VI. Rangsklasse Idiese ausschließlich) aufwärts, wird keine Auf besserung über ihren jetzigen Gehalt gewährt, wohl aber der ihren Funktionen entsprechende Titel. Ihre Pensionsbehandlung erfolgt nach den Bestim mungen des alten (österr.) Regimes (und zwar zu 60L, für Witwen 80F hinsichtlich der Pension und 50S der Teuerungszulagen). Art. 6 bestimmt, daß die Kenntnis der ital. Sprache obligatorisch ist. Die Verwaltungsbe hörde kann jedoch

(Gesetz Nr. 1144 vom 21. August 1921) festgesetzt, wobei in Betracht gezogen wird der Assimilierungsgehalt, der dem Angestellten oder Beamten für die Zeit vor dem 1. Juli 1920 für die Vollendung des Trienniums zugestanden hätte. Art. 16. Die Liquidierung der indirekten Pensionen (Witwen, Waisen) erfolgt nach den Bestimmungen, die im Königreich in Kraft stehen, unter Zugrundelegung der 'dem Beamten zustehen den Pension. Art. 17. Die Kriegsjahre in der österr.- ungar. Armee werden in juridischer

. 21 sind hinsichtlich jener Personen, die sich' be reits im Besitze der Staatsbürgerschaft befinden, die Verfügungen betreffs der gewöhnlichen Pension, der zivilen wie militärischen, die seit dem 3. November 1918 bis zum 12. März 1923 von den ital. Behör den beibehalten oder selbst getroffen wurden, be stätigt und definitiv. Für Pensionisten, die erst die Staatsbürgerschaft erwerben, verstehen sich die einstweilen getroffenen Verfügungen vom Tage der Verleihung der Staats bürgerschaft an als definitiv bestätigt

. . Art. 21. Die Ruhestandsbehandlung, Wovon im vorigen Artikel die Rede ist, und die nach den Be stimmungen des Exregimes in Kronen festgefetzt, wird in Lire umgewandelt, und zwar im Verhält nis von 80L für Pension und Teuerungszulagen der, direkten Pensionen; im Verhältnis von 80 Prozent für die Pension und 70 Prozent für die Teuerungs zulagen der indirekten Pensionen, und zwar vom 1. Tage des dem Inkrafttreten des Dekretes folgen den Monat ab. . (Fortsetzung folgt.) Die penfionen öer

nicht im dienst be haltenen Staatsangestellten. Diesbezüglich verfügt ein eigenes Dekret: < Art. 1. Jene Beamten und Angestellten des Exregimes, die sich im Besitze der ital. Staatsbür gerschaft befinden und irgendwie suspendiert oder Pom Dienst enthoben wurden; serner jene,.denen die Nr. Bestimmungen des Art. 1 des (vorstehenden) amtendekretes nicht zuerkannt bezw. (binnen 3 Mo naten) widerrufen wurden, sind als mit jenem TaW in Pension gefetzt zu betrachten» an dem ihre aktive Dienstleistung aufgehört

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Seite 2 von 10
Datum: 23.02.1896
Umfang: 10
nach den bestehenden besonderen Bestimm ungen in der einen oder anderen Richtung günstiger behandelt Ar. 4^ werden, als dies nach den §§ 1, 2 und 5 dieses Gesetzes der Fall ist, bleiben diese Bestimmungen aufrecht. § 7. Die Wittwen der in die Kategorie der Diener ge hörigen, nach §§ 1 und 2 auspruchberechtigten Staatsbedien- steten erhalten als Pension ein Drittel des znr Pensions-Be- messnng anrechenbaren Gehaltes des verstorbenen Gatten min» destens jedoch 200 fl. als Wiltwenpension. tz 8. Für die ehelichen

oder durch die nachgefolgte Ehe legitimirten Kinder eines Staatsbedieusteten gebührt der Wittwe, wern sie selbst anf eine fortlaufende Pension Anspruch hat, ohne Rücksicht auf die Zahl der vorhandenen Kinder ein Er- ziehnngsbeitrag in der Höhe von Einem Fünftel der Wittwen pension für jedes unversorgte, in ihrer Verpfleguuz stehende Kind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres oder bis zur früheren Versorgung desselben. Es darf jedoch der Erziehungs beitrag für ein Kind den Betrag von jährlichen dreihundert Gnlden

und die Summe aller Erziehungsbeiträge den Betrag der Wittwenpension nicht übersteigen. H 9... Elternlose oder solchen gleichgestellte Waisen haben, insofern sie unversorgt sind nnd das 24. Lebensjahr nicht er reicht haben, Anspruch auf eine Concretal-Pension in dem Ge- sammtbetrage der Hälfte jener Wit-wenpension, welche von ihrer Mutter, oder.ihrer Stiefmutter bezogen wurde, beziehungsweise derselben nach § 5 gebührt hätte. Sollte aber die Summe der normalmäßigen Erziehungsbeiträge

, welche nach §8 der Mutter gebührt hätte, den Betrag der Concretal-Pension überschreiten, so ist der Mehrbetrag als Znlage zur Coneretal-Pension nach Köpfen anzuweisen, und zwar mit der Maßgabe, daß bei dem jedesmaligen Austritte eines Kindes ans der Bezugs Berechtigung der Betrag des ans dasselbe 'entfallenden Erzichungsbeitrages in Abfall kommt, und dies insolange, bis jener Mehrbetrag vollkommen verschwindet und nnr noch die Concretal Pension im vollen Betrage erübrigt. Die Concretal-Pension sammt Zu lagen darf

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Seite 4 von 16
Datum: 06.11.1902
Umfang: 16
wieder hieber s^m.stznaler niit Gemahlin aus iSermiöne (Hotiel Badl) ; Krau H. vmij Renilenkanchff aus. Rußland (Hotel Austritt); Ar. Wil.^ Joachinr O. .E/ Doiuzer aus Helüngfors (Pension Qusisana): H. N. Hartmann, kais. rnssischer Staatsanlvalt aus Warschau (Hotel Bad!). Ein Znüau zu der Pension „Quisisana^ in Grrcs Jil den letzten Tagen Wurde an dÄ Villa „Pension Quisismm' des Herrn I. C. Mättheßen in Gries am Kuße'ber Erzher zog Heinrich-PronrenaÄe ein Zuhält fertiWestellt, durch den dieses distingnirte

Kremden-Etablissement zur größten Pri- vat-Pension des Curortes Gries ausgestattet wurde. Durch die Aufführung eines vollständigen Nillentraktes 'mit Log gien Balkönen mch G'tdzimmern ist. es dem Besitzer möglich gemacht, dein Eur'publikum eine sehr g:!oße Zahl von ein zelnen und zusammenhänigenden großen und kleineren Am mern .zur Verfügung zu stellen. 'Ein gerämniger, Mf R-s der Gäste der „Qnisisana'. Durch den neuen Anbau ist die Zahl der Zimmer der Penffion auf dreißig gesiiiegen. ^ Der vornehnre

in den Beirediktinerorden in St. Ottilien in Bahern ein und reiste hierauf als Missionär nach! Deutsch-Ostafrika ab, wo en als Pater Kassiair Hervmirageiides leistete. Er errich tete ganz allein unter unsäglichen Gefahren und Beschwerden in Parainilio, im EMete Songna, nicht lreit vmn Nyiassa- »itmier zurück. Pcht-Ucbernahme. Mit dein gestrigen Tage wurde das 'Hotel und Pension „Bellevue' in >Gries von Arau Ueber- lacher-Minatti von Herrn Viktor Bardh pachtweise über- zwm-inen. V?'« -V. - ^ ^ . när fieberkränk

.. um diesem üw^i-en Bühnett- werke^iiNM durchschlagenden Molg zu nchenii. Das Libretto »ulllinr Kamilie aus Schloß Ossewe ?n Mähren (Pension Habsbura): Krc Prof. Schatz aus Rostock (Hotel Sonnenhi.f); Ludwig von Modzelewski, Gutsbesitzer aus Rußland (Smmenhof); Pau- line Baren'n Lipbl^ cv^? - —Pau- Zjne Baren n Liebig mit Kamilie aüK Wieir (Hotel Sonnen- Hof) : Mgierungs^ath Karl Degmair mit Gemahlin aus LandMut ' (Pension Oermama)/. Will. Djxon Galstein, ^^ucu^rapeus «Mluf sich nüt, deren tadelloser gäbe ein glänzendes

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Seite 2 von 8
Datum: 17.06.1911
Umfang: 8
als Minoritätskandidat in die Stichwahl. Der ehemalige Kra kauer Abgeordnete Dr. Adolf Groß, bisher Wilder, hat durch das Versprechen, dem Polenklub beizutreten, sein Mandat gerettet. > Filiale der Bank M Tirol nud Vorarlberg in Bozen übernimmt Spareittlagt» sege« EinlaMchtt Die Rentensteuer trägt die Anstalt. Verzinsung zur Zeit j ^ Auswärtige Einleger erbalteu Posterlügscheiue. Amtsstunden von 8—12 Uhr vorm. und 2—6 Uhr nachm. Schwurgeucht. Bozen, 16. Juni. Der Brand der Pension „Waldfriede'. .Der für heute

, Wirt, Leisachi ' V ^ . Nach Eröffnung der Verhandlung verlas der Schriftfüh rer die folgende Anklage: ' Die k. k. Staatsanwaltschaft Bozen erhebt gegen Josef Bach mann, am 12. Juli 1886 in Kastelruth geboren, zur Gemeinde Ritten zuständig, katholisch, verheiratet, die Anklage: / > .. . ' Er habe am 29. Marz 1911 in Antholz die ihm gemein schaftlich mit seiner Frau gehörige Pension „Waldsriede' zwischen 10 und 11 Uhr abends, also zur Nachtzeit in der Absicht in Brand gesteckt, um die Tiroler Landes

ein Ausaeding im Eapazitätswerte von 2000 Kr. zu bestellen, so baß sich der Uebernahmspreis auf insgesamt 80.260 Kronen stellte. Die Erwartungen, welche die Eheleute Bachmann an die Uebernahme des Stampferanwesens knüpften, erfüllten sich nicht. Der Betrieb der Pension „Waldfriede' gestaltete sich sogar passiv, denn im ganzen Juni 1910 sind im Fremden buchs nur 147 Personen eingetragen und die Zahl der Über nachtungen Wurde auf ungefähr 40 geschätzt. Josef Bach mann selbst beziffert

den ihm durch die Führung der Pen sion ..Waldfriede' entstandenen Schaden auf K. 4000. Am 21. März 1911 gegen 7 Uhr Morgens machte sich in der Nähe der Pension „Waldfriede' ein intensiver Brandge ruch bemerkbar. Die erste Vermutung ging dahin, daß dies auf den Kinematographen, dessen Besitzer am Abende vor bei in der Pension eine Vorstellung gegeben hatte, zurückzu führen sei. Dies erwies sich jedoch als unrichtig, denn wie sich zeigte, brannte es im Aimmer Nr. 20 im ersten Stocke. Die Ent stehungsursache

dieses Brandes erschien rätselhaft. Denn die Pension war unbewohnt, sie War versperrt, die 'Schlüssel hatte Wachmann in Verwahrung und Spuren des Eindrin gens von außen konnten nicht gefunden werden. Am 30. März um halb 4 Uhr früh brach neuerlich Feuer in der Pension „Waldfriede' aus. Diesmal war der Feuer herd im südöstlichen Erkerzimmer Nr. 19 des ersten Stockes, denn aus diesem schlugen nach den Wahrnehmungen der Personen, welche den Brand gleich bei seinem Beginne zu beobachten Gelegenheit hatten, zuerst

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Seite 4 von 8
Datum: 13.12.1923
Umfang: 8
, den 16. ds., findet ein Ausflug des Ver eins für Heimatschuh nach Unterrain, Missian und St. Pauls statt. In Missian wird das nach den Plänen des Vereins neuerbaute Schulhaus besich tigt. — Zusammenkunft in Bozen am Bahnhof. Ab fahrt nach der Haltestelle Überetsch um 11.10. Kriegspensioncn. Die von einigen Zeitungen letzthin gebrachte Meldung, wonach die Kriegswit wen und -Waisen zur Erlangung einer Pension auf Grund des neuen Pensionsgesetzes ein mit dem Nachweis über die bisher bezogene Pension belegtes Gesuch

einzubringen hätten, entspricht nicht ganz der Richtigkeit, da allen Invalides, Kriegswitwen und -Waisen, die entweder eine provisorische Unter stützung oder eine Pension auf Grund des kgl. De kretes 1734 bezogen, diese Pension oder Unter stützung auch weiterhin ausbezahlt wird, ohne daß „Bozner Nachrichten', den 13. Dezember 1923 Nr. 233 55. X5. ^ ein besonderes neues Ansuchen gestellt werden ' müßte. Dagegen haben Wohl aber alle jene bis 31. . Dezember l. Js. ihre Gesuche einzubringen, die bis her

keine Pension bezogen oder doch glauben, auf z eme solche einen Anspruch zu haben. Von der An meldepflicht sind auch alle jene befreit, die zwar noch keine Pension liquidiert erhalten, jedoch um eine . solche angesucht haben. : Urania: Bortrag Dr. Sautifallcr. Freitag 8.15 abends findet im GcwerbeförderungssaÄ des Mu seums der fünfte kunstgeschichtliche Vortrag des Herrn Dr. Leo Santifaller statt. Derselbe wird an Hand zahlreicher Lichtbilder die Architektur des Quattrocento behandln. Zur Anzeige gebracht

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Seite 10 von 24
Datum: 03.12.1914
Umfang: 24
nach dem Tode des Sol daten keine Pension. Wenn sie Unterhaltsbeitrag bezogen haben, wird er ihnen noch sechs Monate nach dem Tode aus bezahlt, dann erlischt aber jeder Anspruch. Während das Gesetz über den Unterhaltsbeitrag auch vorsieht, daß der Soldat vermißt wird, fehlt das Wort „vermißt' in den Pensionsgesetzen. Die Militärbehörden wollen aber, wie aus einem Erlaß hervorgeht, die Vermiß ten den Toten gleichstellen: also sechs Monate nach der Feststellung des Vermißtseins Unterhaltsbeitrag, dann Pen

sion. Taucht aber der Syldat wieder auf, nachdem schon Pensionen bezahlt wurden (z. B. aus der Gefangenschaft, aus der er nicht nach Hause schreiben konnte), so muß natürlich, da der Unterhaltsbeitrag höher ist als die Pension, das zu wenig Gezahlte nachgezahlt werden. Wo meldet man den Anspruch an? Diejenigen Angehörigen, die Unterhaltsbeitrag bekom men, brauchen der Behörde den Tod oder das Vermißtsein des Soldaten nicht anzuzeigen. Die Behörde sieht da selbst nach, ob die Zeit gekommen

ist, an Stelle des größeren Unterhaltsbeitrages die geringere Pension zu bezahlen. Be kommen aber die Angehörigen reinen Unterhaltsbeitrag, dann sollen sie den Anspruch auf Pension bei der Gemeinde erheben, und wenn das nichts nützt, bei der Bezirkshaupt mannschaft. -In der Stadt Bozen hat man sich an die Stadt gemeinde zu wenden. Die Witwen und Waisen der Offiziere. Die Pensionen der Witwen und Waisen der im Kriege gefallenen oder gestorbenen Offiziere (auch der Reserveoffi ziere) sind unverhältnismäßig

, bis sie 24 Jahre alt sind; nur eine frühere Versorgung hebt das Recht auf den Erziehungsbei trag auf. Die Offizierswitwe bekommt. Wenn sie wieder heiratet, keine Abfertigung, doch bekommt sie, wenn ihr zweiter Mann stirbt, die Pension wieder. Wie ist es in Deutschland? Während in Deutschland der Unterhaltsbeitrag geringer ist als in Oesterreich, sind die Pensionen viel höher. Es ist auch in Deutschland der Unterschied zwischen den Pensionen der Hinterbliebenen der Offiziere und der Mannschaft nicht so groß

ist, 24 Kronen, das Kind eines Offiziers 20 oder 30 Kronen. Die Kinder bekommen die Pension, bis sie achtzehn Jahre alt sind. Auch die Eltern, die von dem Soldaten zum überwiegenden Teile er- Stag, 3. Dezember 1914 Vr. halten wurden, können Pensionen bekommen, und zwar 26 Kronen monatlich, und wenn der Gefallene ein Offizier war, 45 Kronen monatlich. Aus all dem erkennt man, daß es eine der ersten Auf gaben des Reichsrates sein wird, ein Gesetz zu schaffen, durch das in Oesterreich für die Witwen und Waisen

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Seite 4 von 8
Datum: 11.08.1922
Umfang: 8
- ' den am Schluß der Saison noch lange Gesichter ma- 'chen, erstere weil sie ihre Weinvorräte ver kauft haben und keine neuen mehr nachschaffen kön« In einem v. Aus einer „Valuta-Pension'. Hause in der Elsasser Straße in Berlin betreibt die Aernneterln W. eine sogenannte Pension. Wie W Polizei beobachtet hatte, setzten sich die Besucher dieser Pension fast ausschließlich aus 'den meist Millen trägenden Söhnen des Reiches der aufgehen den Sonne (Japaner) zusammen. Bei der W. wohnte auch eine Anzahl, junger

„Damen', deren nähere Personalien schon 'seit Jahren in einer be-. stimmten Abteilung des PolizeipräsidimZ.s bekannt sind und die in der Pension als eine Art Geisha den Besuch von Japanern empfangen. Bei der heutigen Mluta bildete diese-Kundschaft für die Pensions inhaberin natürlich ein sehr lukratives Geschäft. Dies hatte ^die weitere Folge, daß eines Tages in einem zweifelhaften Cafe der dortigen Gegend von dem Gemüsehändler Göllnitz, dem Kellner Heidecke, hem Revisor Koch und dem Reisenden

minalbeamte vermutete, die den angeblich aus den: Zuchthause ausgebrochenen Schwerverbrecher verfolg ten. Nachdem sie alles durchstöbert hatten, verlie ßen die angeblichen Kriminalbeamten mit höflichem Gruß die Wohnung. Am nächsten Tage vermißte die W. Schmucksachen im Gesamtwerte von etwa 300.000 Mark. Die Anklage behauptet nun, daß die Angeklagten bei dieser „Haussuchung' die Schmucksachen entwendet haben. Von' der Verteidi gung wurde jedoch unter Beweis gestellt, daß in der „Pension' wiederholt

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Seite 1 von 8
Datum: 29.05.1925
Umfang: 8
und die Akten an den Rech nungshof zur endgültigen Liquidierung weiterlei tet.' V ' ' / ., / ^ ' - - ' ^ - - Es erscheint daher, die vom Abgeordneten Dr. Tinzl erbetene authentische Interpretation, bezw. Klarstellung unnotwendig. Die einzelnen Verwal tungen (Zentralstellen) haben provisorisch die Pension zu l i q u i d i e r e n und die Au s - z a h l u n g zu Vera nla s s en, und zwar bis zur endgültigen Liquidierung, die durch den Rech nungshof erfolgt. ... - Dies wurde auch den Verwaltungen mit Rund

erlaß vom 30. 10. 1924, Nr. 16537. bekannt gege ben, mit den übrigens auch die strikte Beachtung dieser Vorschriften gemacht wurde, damit dadurch die Kontinuität zwischen Gehalt und provisorischer Pension nicht unterbrochen würde. Diese Maßnahme ist aber nicht für die Abfin dungen vorgesehen, auf die sich der Art. 22, der ausschließlich von den Pensionen spricht, nicht be zieht.^ V 5 ^ ' ^ ad 2. Das kgl. Dekret vom 29' 11. 1923, Nr. 2718, das auf die Staatsangestellten des alten Re gimes

der in die Pension einzu rechnenden Dienstzeit' bis zum 1. Juli 1920 für anwendbar erklärt, ebenso hat der nachfolgende Art. 15 verfügt, „daß mit Ausnahme der Verfü gung des vorhergehenden Artikels die Liquidierung der Pension nach den im Königreiche geltenden Normen zu erfolgen habe.' Also gelten die Normen des alten Regimes ausschließlich für die Berech nung d e r D i e n stz e i t bis zum 1. Juli 1920, nicht aber auch für. die Liquidierung der P en si 0 n, für die die italienischen Bestim mungen zu gelten

haben. Mese beiden Artikel gestatten keinerlei Wahl zwischen der Behandlung der Pension sei es nach den Normen des alten oder neuen Regimes und es ist auch unmöglich, in diesem Sinne Vorkehrungen zu treffen, weil die Regierung nach durchgeführter Assimilierung keinerlei Unterschiede in den Ruhe- genüffen> machen kann und weil die Assimilierung selbst genau so beachtet werden muß, wenn es sich um weniger günstige Normen handelt, sowie sie auch in allen, jenen Fällen angewendet wurde, die Besserungen

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Seite 1 von 8
Datum: 10.11.1903
Umfang: 8
Falle hat die betreffende Lehrperson nach Behebung des die Versetz ung in den Ruhestalid begründenden Hindernisses ihrer Thä tigkeit sich nach der Weisung des Landesschulrathes im Schul-, dienste wieder verwenden zu lassen oder aber auf ihre Pension zu verzichten. Während der Dauer des zeitlichen Ruhestandes ist dein Landesschulräthe über dessen'Verlangen jederzeit, in jeden: Falle aber jährlich einmal eine staatsärztlich bestätigte Nachweisimg der dieDienstunfWgkeitbegriludenden Momente, wofern

diese überhaupt in persönlichen Eigenschaften beruhen, vorzulegen. In jedem Falle erlischt die Pension, wenn die In dauernden- oder zeitlichen Ruhestand versetzte Lehrperson einen mit Gehalt dotierten öffentlichen Dienst übernimmt. § 36... Die freiwillige Dienstesentsagung zieht den Verlust des Anspruches auf Versetzung in den Ruhestand nach sich.7 Als freijvillige Dienstesentfagung wird auch die eigenmächtige Dieirstesverlassung einer Lehrperson, ferner die Verehelichung einer Lehrerin, sowie

die ohne Genehmigung der Bezirksschul behörde stattgefundene Verehelichung eines noch nicht definitiv angestellten Lehrers angesehen und behandelt. § 87. Das Ausmaß des Nuhegnusses (der Abfertigung oder der Pension) wird durch die nach bestandener Lehrbe- fähiguugsprüfung an einer öffentlichen Volksschule eines der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Lander in defi nitiver oder provisorischer Anstellung zurückgelegte ununter brochene Dienstzeit und durch den zur Zeit der Versetzung in den Ruhestand

dieselbe ohne eigenes Zuthun, oder durch zeitliche Pensionierung verloren haben, werden wie definitiv angestellte behandelt. §91. Nach zurückgelegter vierzigjähriger anrechenbarer Dieilstzeit kann die Versetzung in den Ruhestand über eigenes Ansuchen der betreffenden Lehrperson ohne den sonst erfor derlichen Nachweis der Dienstunfähigkeit erfolgen. § 92: Witwen der pensionsbevechtigten Lehrpersonen er halte?: als Pension ein Drittel des zur Pension anrechenbaren Gehaltes des verstorbenen Gatten, mindestens aber 400

Kr. ' Wurde die Ehe, insoferne hiezu eine schulbehördliche Bewilli gung erforderlich war, ohne eine solche Bewilligung oder wurde die Ehe erst während des Ruhestandes des verstorbenen Gat ten eingegangen so hat die Witwe keinen Anspruch auf eine Pension. Dasselbe gilt, ivenn die eheliche Gemeinschaft durch gerichtliche Scheidung aus Verschulden der Ehegattin vor dem Tode des Lehrers aufgehoben war. ' Im Falle einer Wieder- verehelichung verliert die Witwe von dem Tage derselben jeden Pensionsanspruch

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Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 16
Datum: 17.09.1899
Umfang: 16
in Gries eingetroffen und bereitet alles zur Ausnahme des Curpublikums vor, die Direction des Hotels „G rieserhof' liegt wieder in den bewährten Händen des Herrn Directors Schmid und der „Sonnenho f' mit den Villen „W ilhelma' und „L orele y' wird auch während der Saison 1899—1900 An Frau Therese Archauer, der sorgsamen Haus- Repräsentantin geleitet werden. Dieselbe hat diesmal auch die Villa ,/Laürin' übernommen. Eine neue Pension wurde von Frau Koch in der Villa „Schöne ck' am Fuße der Erzherzog

Heinrich-Promenade eröffnet, während Frau Neuner das zweite Stockwerk der Villa Pattis Zu Pensionszwecken einrichten ließ. Binnen wenigen Wochen wird auch die neuerbaute Pension des Klostermüllers Herrn Peralhoner ihrem Zwecke übergeben werden können, und auch der von Baumeister Johann Bittner ganz reizend ausgeführte Villenbau des Herrn Schmidt-Ober- ^ a u t n e r, ein von allen Besuchern des Curortes ob seiner Zierlichen Architectonik und praktischen Eintheilung be wundertes Ueberetscherhaus

soll schon nächstens für Wohn parteien und Geschäftslocalitäten eingerichtet werden. Frau .arie Ronacher, deren erste Sommersaison inBruneck emen Treffer für die rührige Dame bedeutet, hofft auf eme gleich günstige Fortsetzung in der, ihren wohlklingenden , -'wen tragenden Grieser Pension, die am 20. ds. eröffnet r Der P i t f ch e i d e r'fche Gasthof. zum „K r e u z' AM schon feit Wochen Curgäste, an welchen es dem gut- lrgerlichen Hause — das, wie wir hören, im nächsten ^ommer vergrößert

werden soll, auch 1899—1900 nicht fehlen dürfte. Die bekannte Weinstätte „zur Ros e' des Frl. Fri ck' präsentirt sich bereits mit neuer Facade und erhöhtem Stockwerk. Die Pension „Germania' auf der Erzherzog Heinrich-Promenade wird von nun an auch . in den Abendstunden viele Besucher sehen, da die Cur- vorstehuug die Beleuchtung der Promenade-Wege durch geführt hat. Die Pensionen „Habsbur g', „S onnen- h e i m', „M onsejour', W e n t e r, „W ickenbur g', Zirngibel und Gruber zeigen schon in ihrem Aeußern

, daß dortselbst der Cur-Saison Thür und Thor geöffnet worden sind und auch die Pension „Navrati l' wird sich unter der neuen Regime ihr bisheriges Renommöe bewahren. Curhaus, Curpark und Lesezimmer stehen dem Publicum schon seit 1. ds. offen und werden vom 23. September, dem Beginne der Cur-Concerte an, sein heiteres Gesellschafts- bild zeigen, an dem sich jeder Besucher dieses Centralpunktes der Curgäste von Gries ersreut. Wiedereröffnung der Griefer Cnrhans-Aestau- ration. Die Curhaus-Restauration in Gries

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Bozner Nachrichten
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Seite 11 von 12
Datum: 30.05.1911
Umfang: 12
aristokratischen Namen sie stolz war und mit der sie gern vor ihren Bekannten renommierte, hundert Mark und einen vielseitigen Brief voll guter Ratschläge. ?^.Um nobelsten zeigte sich der Professor Gottfried Theodor Hanssen. Seinem eingeschriebenen Brief war ein Tausend- markschein beigefügt, und in dem äußerst zartfühlend abge faßten Schreiben versprach er, der Tante zur Erlangung ei ner auskömmlichen Existenz die Hand zu bieten. Sie möge so bald als möglich nach Neustadt kommen und dort eine Pension

für Töchter besserer Stände gründen. Eine solche fehle dort, und die Dame, die ein solches Unternehmen er öffne, habe die besten Aussichten, damit zu reüssieren. Die wohlhabenden Grundbesitzer der Umgegend schickten ihre Töchter alle nach Neustadt in die Schulen und Institute; da sei der Mangel an einer geeigneten Pension, in welcher sich eine Anzahl junger Mädchen zusammenfinden könnte, schon oft genug empfunden worden. Frau Katharine möchte nur kommen; er — der Professor—werde ein passendes Haus mieten

und ihr die erforderlichen Mittel zur Gründung der Pension gern zur Verfügung stellen. Die Baronin lachte hell auf, als sie den Brief gelesen hatte; sie war sehr geneigt, den Vorschlag des Neffen als einen guten Witz, eine „tolle Idee aufzufassen. S i e als Pen sionsmutter, als die führende Hüterin, die sorgsame Gluck henne von einigen Dutzend Gänschen, Bauerndirnen, die in der städtischen Pension die Anstandslehren teelöffelweise ein getrichtert haben möchten; f i e, die Baronin Centetschy, die gefeierte Schönheit

, die kühne Amazone, die noch kurz vor dem Tode ihres Mannes beim Rennen in Friedenau höchst selbst den „Favorit' geritten und unter hundertstimmigem Zubel ans Ziel geführt wurde, — sie sollte eine Pension anfangen, — ihr wagte man solches Anerbieten -m machen! Es war zum Lachen ! Den Brief zerriß sie und für die tausend Mark kaufte sie die Mädchen Toiletten, und dann fuhr sie mit chren Töchtern auf vier Wochen nach Ischl, — es war im ^tsmnmer, — um wenigstens, wie sie sagte, noch einen schluck

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Bozner Nachrichten
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Seite 26 von 32
Datum: 05.01.1913
Umfang: 32
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