10. August L'urentius. Freitag 14. August Eusebius. z Dienstas II August Philomena. Samstag 15. August Mariä Himmels. Nr 32. Are Sonntagsruhe in Ungarn. Am Sonntag, den 19. Juli, ist in Ungarn die gesetz liche Sonntagsruhe in Kraft getreten. Ein Vergleich des betreffenden ungarischen Gesetzes mit dem österreichischen fällt im Großen und Ganzen zu Gunsten des letzteren aus. Dasselbe ist bei den im Verordnungs wege erlassenen Durchführungsbestimmungen der Fall. Nach dem diesseitigen Gesetze
hat an Sonntagen jede gewerbliche Arbeit zu ruhen, mit Ausnahme jener, welche im öffentlichen Interesse fortgeführt werden müssen, oder solcher Betriebe, deren Unterbrechung unthunlich ist. Im Kleingewerbe ist diesseits die Sonntagsruhe vollständig durchgeführt, in Ungarn I nicht. Dort heißt es, der Handelsminister habe jene Modali- ! täten zu bestimmen, unter welchen diejenigen Kleingewerbe- I treibenden, die für sich allein, ohne Gehilfen und Lehrlinge, ! in ihren Wohnungen arbeiten, von der Sonntagsruhe
zwei ganze Sonntage im Monat ruht. i Es ist somit in Ungarn den kleingewerblichen Gehilfen, j Hilfsarbeitern und Lehrlingen nur eine halbe Sonntagsruhe ! gesetzlich zuerkannt. \ In den diesseitigen Ländern können in Maschinen- j fabriken während des ganzen Sonntags Reparaturarbeiten i an in Betrieb stehenden Maschinen vorgenommen werden, j in Ungarn nur bis 10 Uhr Vormittags. — Fleischhauer j und Fleischselcher dürfen bei uns Sonntags nur bis 10 Uhr i ihre Produkte verschleißen, in Ungarn
aber dürfen sie ! Sonntags bis 11 Uhr Vormittags erzeugen und verschleißen. ! — Gärber dürfen bei uns an Sonntagen nur durch läng- - stens zwei Stunden zum Umschlagen der eingekalkten Häute verwendet werden, in Ungarn dürfen die Gärber Sonntags bis 9 Uhr Vormittags, also wenn sie wollen, mehr als zwei Stunden arbeiten. Die Bäcker haben in Ungarn, so wie hier, die halbe Sonntagsruhe. — Die Druckereigeschäfte genießen bei uns die volle Sonntagsruhe, in Ungarn nicht, dort dürfen Buch drucker zur Herstellung
von Theaterzetteln, Repertoirs, Trauer anzeigen und behördlichen Drucksachen während des ganzen Sonntags arbeiten. — Die Herstellung chemischer und solcher Produkte, deren Erzeugung einen ununterbrochenen Betrieb erfordert, ist dort wie hier während des ganzen Sonntags gestattet. — Der Verschleiß von Spezerei-, Kolonial- und Eßwaaren ist bei uns den ganzen Sonntag über gestattet, in Ungarn nur bis 11 Uhr Vormittags. Alle anderen Handelsgeschäfte, welche bei uns Sonntag bis Mittag ge öffnet bleiben dürfen, müssen