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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 08.01.1937
Umfang: 6
lückenlose Lösung àer Frage äurch àen Lonàoner Nichteinmischungs-Nusschuß Roma, 7. Jänner, „r Minister für auswärt. Angelegenheiten hat ffe abend dem Botschafter Englands und dem häslstrilger Frankreich» die Antwort der Regierung auf die französisch-britische Mit- »ng bezüglich der Freiwilligen zukommen pn. gleichzeitig hat auch die deutsche Reichsregle- k der britischen und der französischen Regierung Antwortet. luch bei diesem Anlaß haben sich die italienische die deutsche Regierung in Verbindung

. )ie italienische Regierung hat mit der größten ^smerksamkeit sowohl da» britische Promemoria »ch die französische Mitteilung überprüft, toor sie darauf eingeht, wünscht sie jedoch zu „ecken, daß die Frage zur Kompetenz des tndoner Nichteinmischungs-Ausschusses gehört, tlcher Ausschuß nach dem Willen der Regierun- In. die ihn gebildet haben, eben die Stätte der liiirlichen Diskussion für alles darstellt, was sich ss die TlichtàmMung in Spanien bezieht. lDìe italienische Regierung kartn ?aher nicht tihin

, die britische und die pnzösische. unterstreichen ihre Besorgnis ob des Ptgesehten Zustromes von freiwilligen Auslän- M nach Spanien. IDie italienische Regierung teilt umsomehr diese Besorgnis, inwiefern diese, was die italienische eglerung betrifft, nicht erst jüngsten Datum» ist. i In den Besprechungen infolge de» französischen lìchteinmischungs-Vorschlages hat die italienische leglerung wiederholt und ausdrücklich seit allem Mang an sowohl bei der französischen als auch Dì der englischen Regierung darauf

italienische Regierung stellt die Frage ob ^ moralisch« Solidarität. «. zw. öffentliche kund- Ivungen, Pressekampagne. Geldzeichnungen, An- ^°ung von Freiwilligen nsw. nicht bereits eine »enkundige und gefährliche Form der Elnml- tung darstelle-. IAm 1. August schlug Graf Ciano bezüglich de» V* vom Botschafter Frankreichs überreichten »rriarungsentwnrfes' die kinzufügung folgen- I'^^^kik,rciosien vor: »(omissis) . . . die Regle- '^vsllchten sich in ihrem Gebiete keine öf- Zelànngen. noch die Anwerbung

werden könnte, wenn ein besonderer Unterausschuß damit beauftragt werden würde, wo die Diskussionen schneller von- statten gehen könnten. Die britische und die sranzösische Regierung ver langen In Aufnahme des Vorschlages des britischen Vertreters im Ausschuß, daß rasch ein Datum fest legt würde, an dem in den entsprechenden Ge- ^ yesagt. daß diese Frage hätte Hilter ^''.l t werdenkönnen und e» wurde darauf ge- r »«èdie Italienische Regierung nicht wel- «L, Hrem 'erlangen bestünde. »? 5, stimmte die Italienische Regierung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 01.07.1936
Umfang: 6
, welche der italienische Außenminister S. E. Graf Ciano an den Präsidenten der Völkerbundsversammlung gerichtet hat: Herr PräsidentI Anläßlich der Sitzung der Völkerbundsver sammlung habe ich die Ehre, Ew. Exzellenz zu bitten, den Delegierten der Mitgliedsstaaten Nach stehendes zur Kenntnis zu bringen: 1. Die italienische Regierung hat mir in einer Se rie von schriftlichen u. mündlichen Mitteilungen an den Völkerbundsrat und an die Völkerbundsver sammlung die Lage, welche in Abessinien herrschte, die Umstände

der Sachlage. 2. Die italienische Regierung wünscht vor allem n Erinnerung, zu bj-ingen, daß ihre Stellung gegenüber dem Völkerbund ungeachtet der Maß nahmen, die von den Mitgliedstaaten zum ersten Maie «»rhüligt wurden/ stets von der Bereitschaft yarakterisiert war, jede Initiative zu überprüfen und keine Gelegenheit zu Verhandlungen für die ^v,ung der Frage unausgenützt verstreichen zu äffen. Die in diesem Zusammenhang unternommenen Leriuche sind bekannt. Der Laval-Hoare-Plan, der zm 11. Dezember 1935

' Genf, Roma und Addis ilbeba mitgeteilt wurde, und zu dessen genauester Überprüfung sich die italienische Regierung «n- chickte, konnte nicht weiter behandelt werden, da ,hn der Negus am 12. Dezember zurückwies und Zie Vorschläge wurden als verfallen betrachtet, loch ehe sich die italienische Regierung darüber ausgesprochen hatte. Am 3. März 1936 richtete der Dreizehner-Aus- jchuß einen Appell an die beiden Teile zu einer riedlichen Beilegung. Die italienische Regierung zntwortete am 8. März

wortet blieb. Im Laufe der Unterredungen mit dem Präsi denten des Dreizehner-Ausschusses am 13. und 16. April legte der Vertreter der italienischen Re gierung die Bedingungen für die Verhandlungen seft, mit dem Zweck, diese in eine.r Weise zu ge stalten, daß sie zu konkreten Zielen führen könn ten. Indem die italienische Regierung die den Um ständen am besten angepaßte Verhandlungs methode vorschlug, anerkannte sie gleichzeitig, daß ser Dreizehner-Ausschuß über die Entwicklung oer Unterhandlungen

am Laufenden zu halten sei, um so den beiden Teilen für die nützlich erschei nende Mitarbeit ^zur Verfügung zu stehen. Die äthiopische Regierung weigerte sich noch ein mal am 16. April. Unter diesen Verhältnissen stellte der Rat am 18. April 1936 fest, daß der Zchlichtungsversuch gescheitert war. Heute kann :nan auch enthüllen, daß.die italienische Regie rung vertrauliche Kontakte anzubahnen versucht hatte, was in Athen Md in' Dschibuti zwischen Sen Delegierten der beiden Mrtner stattfand. .3. Zwei Wochen

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Seite 1 von 6
Datum: 01.02.1934
Umfang: 6
abgerüsteten Machte Roma. 31.. Jänner In den Unterredungen, die zwischen dem Regie rungschef und dem englischen Außenminister Sir John Simon am 3. und 4. Jänner in Roma stattgefunden haben, hat der Regierungschef dem englischen Außenminister den italienischen Stand punkt' hinsichtlich der Lage und der Aussichten der Abrüstung dargelegt, wie sie in folgendem Dokument enthalten ist: 1. Die italienische Regierung ist überzeugt, daß man nach einer Prüfung des sogenannten „Abrü stungsproblemes

' unter Berücksichtigung der Po sition Deutschlands und der allgemeinen Situa tion, übereinkommen müsse, daß man an der äußersten Grenze de? zur Ueberwindung des toten Punktes, an dem die Frage seit Juni vergangenen Jahres steht, nützlichen Zeit angelangt ist. Die italienische Regierung hält es für überflüssig sich über diese Voraussetzung weiter auszulassen, Es genügt ihr, auf die Tatsache hinzuweisen, daß be stimmte und vielfältige Zeichen sichtbar sind, die darauf hinzuweisen geeignet sind, daß, wenn die Lösung

Herabsetzung ihrer An'riffswaffen durchzuführen. Denn die deutsche Stellungnahme besteht darin, daß ein Zusammen hang zwischen den beiden Riistungsaattungen ae- leugnet wird, da die erste auf die Gleichberechti gung Bezua hat, während die zweite die Ab rüstung betreffe, mit der das Reich nichts zu schaffen habe, da es ja nicht gerüstet, sei, Italien bleibt bei seiner Abriistungspolitik , Die italienische Regierung wünscht nichtsdesto weniger die Feststellung zu machen, daß ihre Politik stets

dem Versuch anzuschließen, sofor tigen Vorteil daraus zu ziehen, um von Deutsch land größere Beschränkungen in dessen Auf rüstung zu erlangen, als im gegenteiligen Falle auf dem Wege emes Übereinkommens erreichbar sein würde. Die italienische Regierung wünscht jedoch mit aller Offenheit festzustellen, daß nur ganz be stimmte und baldigst festgelegte Pläne, die nicht in einer Weise verklausuliert sind, daß sie a.priori von anderen Mächten nicht angenommen werden können, und von solcher Tragweite

dem Niveau der deutschen Abrüstung nähere, gibt den deutschen Forderungen einen juridisch-moralischen Nachdruck, der nicht leicht geleugnet werden kann. Wenn der Beweis erbracht wird, wie aus dem folgenden hervorgeht, daß auch die Frage der Si cherheit in vernunftgemäßer Weise gelöst er scheint, so erhalt die Argumentierung zugunsten Deutschlands einen schwer zu widerlegenden In halt. C) Wahvschemlichkeitsbstrachtungen Die italienische Regierung ist der Ansicht, daß die friedfertigen Erklärungen

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Seite 1 von 4
Datum: 29.10.1940
Umfang: 4
werden. MstmbWf M Trento MM EMiti seMen daß von W««« 5a» JüaA »»»II Ztiliei f«dett MW StWM zn Vesquß Die Provokationen, àie falsche Neutralität uncl àie EnglanàhSrigkeit Griechenland in einer Potè an àie Regierung von Athen festgenagelt Genug mitGriechenlanä Der italienische Gesandte tn Athen, Grazzi, hat heute um 3 Uhr nachmittags der grichischen Regie rung folgende Note überreicht: „Die italienische Regierung mußte wie derholi feststellen, daß die griechische Re gierung im Verlaus des gegenwärtigen

Konfliktes eine Haltung annahm und bei behielt. die nicht nur mit den normalen friedlichen ' gen z, ' spruch lchen und gutnachbarlichen Bezieb wischen zwei Nationen in w» un der . stehen, sondern auch mit dea ganz bestimmten Pflichten, die der griechischen Regierung aus ihrem Verhältnis als neu traler Staat erwachsen. wiederholt sah sich die italienische Re gieruug genötigt, die griechische Regierung an die Einhaltung dieser Pflichten zu mahnen und gegen verea planmäßige Ver letzung zu protestieren

von italienischer Seite waren, auf welche die griechische Regie- rung — die sich von den schweren Folgen ihrer Haltung doch hätte Rechenschaft ge ben müssen — mit keinerlei Maßnahme zum Schuh der eigenen Neutralität ant- wartete, sondern vielmehr ihre Begünsti gung der britischen Streitkräfte und ihre Zusammenarbeit mit den Feinden Ita liens verstärkte. Die italienische Regierung hat Beweise dafür, daß diese Zusammenarbeit von der griechischen Regierung vorgesehen und durch Militär-. Flotten- und Luftfahrt

- abkommen geregelt war. Die italienische ». Regierung beruft sich nicht nur auf die kellen der beiden Gefolge vom Leo-Saale yyn Griechenland angenommene britische Garantie als Teil eines gegen die Sicher- heil Italiens gerichteten Aklionsprogram- mes, sondern auch auf die von der grie chischen Regierung ausdrücklich übernom mene, bestimmte Verpflichtung, den mit Italien in Kriegszustand befindlichen Mächten wichtige strategische Positionen auf griechischem Gebiet zur Verfügung zu stellen

, miteinbegriffen die Luftstützpunkte von Thessalien und Makedonien, die für den Angriff auf albanisches Gebiet be stimmt sind. Die italienische Regierung must in die sem Zusammenhang die griechische Re- gierung an ibr herausforderndes Sandeln aus beobachten konnten, mit welch offe ner Herzlichkeit sie vor sich gingen und in welch enger Freundschaft Gedanke und herz der beiden großen Slaalsoberhäup- ter zu einem einzigen Willen verschmol- zen sind. Auf der Piazza della Signoria hatte sich inzwischen das Volk

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Seite 1 von 7
Datum: 17.04.1938
Umfang: 7
. Alles drängte nun auf dje Piazza Venezia, die baw von einer un übersehbaren Menschenmenge gefüllt war. Unaufhörlich ertönten Sprechchöre, bis sich der Duce am Balkon des Palazzo Venezia mehrmals zeigte. Der Wortlaut äes Abkommens Protokoll Die italienische Regierung und die Re- kerung des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, vom Wilsche beseelt, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern aus eine fest« und dauerhaste Grundlage zu stelle? und zur Allgemeinen Sache des Friedens

- teu Tloteu. Die italienische Regierung und die Re gierung des Verewigten Königreiches be kräftigen mit oorligendem Mt die in Ro ma M 2. Jkstyxr, 1937 unterzeichneten Erklärungen betreffend das Mittelmeer, und die zwischen den beiden Regierungen am 31. Dezember 1936 ausgetauschten Noten betreffend den status quo des West lichen Mittelmeeres. ! Beilage 2 Abkommen über à Austausch militäri scher Informationen. Die italienische Regierung und die Re gierung des Vereinigten Königreiches kommen überein

der arabischen Anführer un ter ihrem Protektorat zu wahren. 2. Die italienische Regierung erklärt, daß sie innerhalb dieses Gebietes keinen politischen Einfluß zu erhalten versuchen wird. Art. 7. Die Regierung des Vereinig ten Königreiches erklärt, daß innerhalb HnWà z»W> de« In« ut Ehuàliii Versöhnungsbereitschast uuà Verstànàìgungswille Roma, 16. April. Neoille Ehamberlain hat nach der Un terzeichnung des Abkommens folgendes Hafldfchrxsben dem Duce zugehen lassen: „Ich freüe mich sehr über oos gWMche

be» absichtigt. ' Gezeichnet: Ciano-Perth Beilage S Erklärungen bezüglich des Tana-Sees .Die italienische Regierung bestätigt der Regierung des Vereinigten Königreiches^ die der Regierung des Vereinigten Kö«- nigreiches am 3. April 1936 gemachte uno vom italienischen Außenminister de»n Botschafter Sr. Britischen Majestät in Roma am 3j. Dezember 1936 wiederholte Versicherung in dem Sinne, daß sich die italienische Regierung vollkommen ihrer Verpflichtungen gegen die Regierung des Vereinigten Königreiches

des Mittleren Ostens auszuschalten nnd ihre Beziehun gen in betreff dieser Gebiete vom Geiste der Freundschaft zu beseelen, kommen die italienische Regierung und die Regierung des Beràigten Königreiches nberein wie folgt: Art. 1. Keiner der beiden Vertrags partner wird irgendeinen Vertrag ab schließen oder irgendeinen Schritt unter nehmen, der iy irgendwelcher Weise die Unabhängigkeit oder gebietliche Unver sehrtheit des Saudi-Arabien oder des Vynen w irgendwelcher Weise beeinträch tigen könnte: Art

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Seite 2 von 4
Datum: 27.06.1940
Umfang: 4
die italienische und deutsche Regie rung für den Schutz der französischen Ko lonialgebiete zulassen. Entscheidend für die Bestimmung dieser Häfen wird die Dislozierung der Schiffseinheiten in Fredenszeiten sein. Alle vom franzöfi- scl>en Mutterland fernen Kriegsschiffe, die als nicht notwendig für den Schutz der französischen Kolonialinteressen erkannt werden sollten, werden in die französi schen Häfen dirigiert. Die italienische Regierung erklärt, daß sie nicht die Abfichthat, die unter ihre Kontrolle

bis zum Augenblick, in welchem die italienische und deutsche Regierung die teilweise oder gänzliche Wiederaufnahme des französischen Seeehandels wieder ge statten. Die französischen Handelsschiffe, die sich im Augenblick des Waffenstillstan des nicht in französischen Häfen oder un ter französischer Kontrolle befinden, wer den zurückberufen oder nach neutralen Häsen dirigiert. Art. 1? — Alle aufgebrachten italie nische» Handelsschiffe werden mit der gesamten Fracht zurückerstat t e t, ebenso die an Bord

die italienische und deutsche Regierung nicht anders bestimmt, werden die Rundsuntsendungen im ge samten Gebiet des französischen Mutter landes untersagt. Die Bedingungen, un ter welchen die Rundfunkverbindungen zwischen Frankreich. Franzöfisch-Nord- asrika, Syrien und Französisch-Somali land ersolgen können, werden von der italienischen Waffenstillstandstommission bestimmt. Art. 20 — FreierDurchgangs- Warenverkehr zwischen Deutschland politischen oder militärischen Gründen oder wegen Begünstigung der italieni

schen Regierung internierten, verhafteten oder verurteilten italienischen Zi vilisten werden sofort freigelassen und den italienischen Militärbehörden ausge liefert. Art. 22 — Die französische Regierung garantiert für den guten Erhaltungs- zust and alles dessen, was auf Grund dieser Konvention abgeliefert werden muß. Art. 23 — Eine dem italienischen Oberkommando unterstellte italienische W a f f e n st i l l st a d n s k o m m i ss i o n wird damit beauftragt, die Durchführung vorliegender

. 25 — Die vorliegende Wasfenftill- standskonvention tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Die Feindseligkeiten werden sechs Stunden, nachdem die italienische Regierung der deutschen Regierung vom erfolgten Ab schluß des Vertrages Mitteilung machte, an allen Fronten eingestellt. Die italie nische Regierung wird diesen Augenblick der französischen Regierung durch Rund funk bekanntgeben. Art. 26 — Vorliegende Waffenstill- ftandskonvention bleibt bis zum Frie densschluß in Kraft. Sie kann von Italien jederzeit

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Seite 1 von 6
Datum: 09.01.1937
Umfang: 6
erneut fest, daß sie und die Königlich Italienische Regierung es waren, die - - - von .die Königlich Britische und die französische Regierung waren, die ein solches Verbot ablehnten. 3. Die anfängliche Haltung der Königlich Bri tischen und der französischen Regierung in dieser Frage ließ sich nur so erklären, daß beide Regie rungen in dem Zustrom von Freiwilligen keine unzulässige Einmischung in die spanischen Angele genheiten sehen wollten. Wenn die beiden Re gierungen jetzt einen anderen Standpunkt

keine andere anzuerkennen. Es sind PersönliA?cit?n. die unter dem Kaiser Menelik. dem Kaiser Ligg Iasu, der Kaiserin Zauditu und des Tafari wichtige Aemter bekleidet hatten. Der Bituodet Uolde Iadik erklärt, daß er sich schon während der R?genM unterwerfen wollte, doch konnte er seinen Plan bis zur Besetzung von Westäthiopien nicht durchführen. U. a. sagte er wortwörtlich: „Exzellenz! Seit der Machtergreifung durch die italienische Regierung in Addis Abeba habe ich io meinen Gebieten stets den Frieden und die Ordnung

der Italiener das äthiopische Volk unterdrückt war, doch Gott habe in. seiner Güte die italienische Fahne nach Aethio pien gesandt. Während der Regierung des Negus haben sich die Aethiopier gegenseitig beraubt und ermordet, es herrschte die höchste Anarchie und die Regierung war ein Vorrecht von wenigen Freunden des Negus, die stets untereinander in Zwist lagen. Niemand beschäftigte sich mit dem Volke. Das Volk, das in der Finsternis der abso luten Barbarei schmachtete, bat die italienische Fahne begrüßt

Untertanen. Die Tatsachen beweisen, daß die italienische Re gierung euch gegenüber, o Notable, seit dem er sten Tag der italienischen Besetzung geradlinig vorgegangen ist. Niemand kann der Regierung vorwerfen, daß sie ihre Erklärungen oder Ver sprechen nicht eingehalten habe. Diese gerade Linie ist von mir eingeschlagen worden nicht bloß als Mann, sondern auch als Vertreter der Re gierung, die über den Männern steht. Die Män ner wechseln, die Regierung dauert. Die Straße ist die Treue. Auf dieser Straße

» Ia>iun^,n à» l--. N» aanz U. 1—, red>zkt>oir, Nailon Lire ? — kleine Vn,eigen eigenes tarls. V?,oi»?ee>»«» (Lirau«be^>hl!) Ilnzelnunmer N Teni« Monatlich L. k»-^ Lierielj^hrllch L K.--^ halbjährlich 2- 2?.-» Jährlich L. S2.-^ Ausland jährt. L. Fortdauernve ilnnc>hm< nerrüi^ltel ,ur Zahlung. l », «,»»«« s A«»,a?ag, à«», 9. Ja»,,,«« M XV talieas und Deutschlands posttlver Bàg zur Frage der Nichteinmischung in Spanien Roma. 8. Jänner Um die italienische und deutsche Antwort auf die .ranzösisch-englische

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Seite 1 von 6
Datum: 05.01.1937
Umfang: 6
. Eric Drummond Austausch von Noten zwischen Drammond und Graf Ciano. , ' R o m a, ' 4. Jänner. Am 31. Dezember 193K-XV. hat Sir Eric Drum mond an Graf Ciano folgende Note gerichtet: Exzellenz! wie Sie sich erinnern werden, wurde der Staatssekretär für auswärtige Angelegen heiten am tk. Dezember im Unterhaus befragt ob er bereit wäre vie genauen Versicherungen der italienischen Regierung an die britische Regierung bezüglich der Besehung der Balkarischen Inseln durch italienische Untertanen bekannt

zu geben. Auf diese Anfrage antwortete Herr Eden, daß ihm diese Versicherungen mündlich erleilt worden find. Er fügte hinzu, daß der britische Gesäftsträger in Roma am 12. September erhaltenen Weisun gen gemäß den italienischen Außenminister in Kenntnis geseht hatte, daß jede Änderung des be stehenden Zustande« Im westlichen Mittelmeer für ole britische Regierung einen Gegenstand der leb haftesten Besorgnis bilden würde. Herr Eden erklärte überdies, daß der italienische Außenminister

unter Zurkenntnisnahme dieser Mitteilung dem Herrn Ingram versicherte. daß die italienische Regierung weder vor noch nach der spanische Revolution mit dem General Aranco Verhandlungen zu dem Zwecke eingeleitet hatte, den bestehenden Zustand im westlichen Millelmeer zu ändern und auch nicht beabsichtigt, in Hinkunft zu solchen Verhandlungen zu schreiten. Diese Versicherung, fuhr der Staatssekretär fort, wurde nachträglich und sponlan dem britischen Marinealkachee in Roma vom italienischen Mari neminister

wieder bestätigt und der italienische Londoner Botschafter gab bei verschiedenen Gele genheilen entsprechende mündliche versichernngen. Angesichts solcher Versicherungen glaubt die königliche Regierung des vereinigten Königreichs, daß, was Italien anbelangt, dle derzeitige terri toriale Integrität Spaniens unter allen Umständen unangetastet und unverändert bleiben wird. Dle britische Regierung wäre jedoch dankbar, wenn Eure Exzellenz die Genauigkeit des Obbe- sagten formell bestätigen könnte und ick habe daher

auf die vom Staatssekretär für die , auswärtigen Angelegenheit erleilte Antwork be- ! züglich der von der italienischen Regierung münd lich abgegebenen Versicherungen über den bestehen den Zustand im westlichen Millelmeer. Unter Bezugnahme auf dl« Mitteilung de« bri tischen Geschäftsträgers vom 12. September haben Eure Exz. daran erinnert, daß ich dem Herrn Ingram versichert habe, daß die italienische Re gierung weder vor noch nach der spanischen Revo lution mit dem General Aranco Verhandlungen zu dem Zwecke eingeleitet

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Seite 1 von 6
Datum: 15.12.1936
Umfang: 6
Einrichtungen und Anlagen der ita Morgen öffentliche Sitzung um 16 Uhr. Ver französisch»englische SpaniemBorschlag Sie Antwort Italiens «nd Prinzipielle Zustimmung, aber Borbehalte auf Grund der objektiven Tatsachen Roma, 14. Dezember. Auf die Note der Regierungen Frankreichs und Großbritanniens vom S. d. M. hat der Minister für auswärtige Angelegenheiten, Graf Galeazzo Ciano, wie folgt geantwortet: 1. Die italienische Regierung teilt, den von der Regierung Großbritanniens und Frankreichs aus gedrückten

der zu diesem Zwecke vonseiten des Londoner Ausschusses zu ergreifen den Maßnahmen, hält die italienische Regierung ein besonderes Gewicht darauf, zu erinnern, daß sie von allem Anfang an auf die Notwendigkeit bestanden hat, daß die Verpflichtung der Nichtein mischung, um wirksam zu sein, nicht bloß das Verbot der Einfuhr von Kriegsmaterial nach Spanien umfassen müßte, sondern auch die Ver pflichtung, die Entsendung von Freiwilligen und politischen Agitatoren zu verhindern, Geldsamm lungen und jedwede Form

von Propaganda für oder gegen eine der im Konflikt stehenden Par teien hintanzuhalten. Die italienische Regierung zweifelt nicht daran, daß, wenn ihr Standpunkt von Anfang an Auf nahme gefunden hätte, die Lage in Spanien heute ganz anders wäre. Es scheint in der Tat natürlich, daß die heute von den beiden Regierungen gemachten Vor schläge damals weniger ernste und weniger große Schwierigkeiten bei ihrer Durchführung ange troffen hätten, als sie unzweifelhaft unter den derzeitigen Umständen antreffen

werden. Die italienische Regierung hat dessen ungeachtet auch heute keine Schwierigkeit, wenn alle anderen Staaten übereinstimmend dafür sind, im Londoner Ausschuß alle Maßnahmen zu überprüfen, welche am geeignetsten befunden werden, eine vollständige Durchführung und Kontrolle der Nichteinmischung zu sichern, sofern diese gleichzeitig in ihrer Gesamt heit angenommen werden. 3. Die britische und die französische Regierung schlagen die Idee einer Vermittlungsaktion von seiten der am meisten interessierten Mächte

vor, um den bewaffneten Kampf, in dem sich Spanien verblutet, zu beendigen und dem Lande die Mög lichkeit zu verschaffen, seinen nationalen Willen auszudrücken. Diese Idee kann natürlich von der italienischen Regierung nur mit Freude aufgenommen werden. Die italienische Regierung stellt sich immerhin die Frage, ob unter den heutigen Umstünden die Durchführung einer geordneten Volksabstimmung in Spanien in den Bereich der praktischen Mög lichkeiten gezögen werden könne. Weiters muß die italienische Regierung bemer ken

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Seite 1 von 6
Datum: 13.11.1935
Umfang: 6
ans cker Weltwirtschaft einen Markt von 44 Millionen Menschen auszuschließen unä àie Unterhalts^ nnà Lebensquellen von Millionen von Arbeitern àer ganzen Welt zum Versiegen zu bringen Roma, 12. November Am Vorabend des Inkrafttretens der wirtschaft lichen Sanktionen hat die italienische Regierung gestern gleichzeitig an alle im großen Koordinie rungsausschuß in Genf vertretenen Regierungen folgende Note übermittelt und sie auch den ande ren Regierungen zur Kenntnis gebracht: 1. Die italienische

dung von Druckmaßnahmen gegen Italien schrei ten. erneuert die kgl. italienische Regierung ent schiedensten und weitgehendsten Protest gegen die Schwere und Ungerechtigkeit des Verfahrens, das zu ihrem Schaden ergriffen wird. Die italienische Regierung wendet ein: Daß die im italienischen Memorandum an geführten Gründe nicht gebührend in Betracht ge zogen worden.sind. Daß der Völkerbundspakt nicht in seinen der angezeigten Situation entsprechenden Dispositionen zur Anwendung gebracht worden

unter der Führung ihrer Zivil- und Kirchenbehörden unter den Schutz Italiens gestellt. Die italienische Regierung hat in den besetzten Gebieten die Skla verei abgeschafft u. 16.000 Sklaven jene Freiheit wieder gegeben, die sie von der Regierung in Ad dis Abeba, trotz der Klauseln des Paktes und der bei der Aufnahme als Völkerbundsmitglied über nommenen Verpflichtungen, vergeblich erwartet hätten. Die befreiten Völker sehen in Italien nicht den Angreifer, sondern die Macht, die das Recht und die Fähigkeit

auf Waffen und Munition für Italien und die Aufhebung des Embargo selber zu gun- ten Aethiopiens bildet einen unmittelbaren und »irekten Beitrag zu einer schwerwiegenden Zu- pitzung jener besonderen Situation der Bedro- >ung, die die italienische Regierung vergeblich dem Völkerbund zur Anzeige gebracht hat und die sie zur Notwendigkeit veranlaßt Hat, dringend und bloß mit eigenen Mitteln für/die Sicherheit ihrer Kolonien zu sorgen. Eine derartige Maßnahme, weit davon entfernt die Beendigung

und progressiven Anwendung vernachlässigt wur de. Diese Sanktionen würden somit zum ersten Mal gegen Italien angewendet werden, unter fak tischen und juridischen Umständen, die die Regie rung und das italienische Volk kür ungerecht und willkürlich halten und gegen die daher die kgl. Regierung den entschiedensten Einwand erheben muß. k. Auf wirtschaftlichem Gebiete und noch einmal auch.auf.moralischem muß cdie Ualienische..Reg!e«. rung die ganze Aufmerksamkeit eines jeden ein zelnen Völkerbundmitgliedes

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Seite 1 von 8
Datum: 05.09.1935
Umfang: 8
' in Erinnerung, daß sich die italienische Delegation bei der Tagung vom 3. August oer Abstimmung jenes Beschlusses, mit dem die Ueberprüsung der abessinischen Frage für heute anberaumt wurde, enthalten habe. Da nun dieses Argument zur Behandlung komme, habe er im Namen der italienischen Regierung die Ehre, dem Rat eine Denkschrift vorzulegen, in der alle jene Gründe aufgezählt sind, welche die italienische Regierung zur Annahme veranlassen, daß Äthio pien systematisch und offen alle vertraglichen Ver

erforderlich erweisen «»>->- Nachstehend der Auszug der Denkschrift über Aethiöpien, welche die italienische.Regierung heute dem Völkerbund vorgelegt hat: Italien und Aethiöpien Die italienische Regierung legt vor allem die be sondere politische und juridische Situation Äthio piens gegenüber dar. Seit Mitte des vorigen Jahrhunderts ist Italien mit den Ländern, welche das heutige abessinische Reich darstellen, in Be ziehung getreten. Die Gesamtheit dieser Be ziehung wurde mit dem Vertrag vom 2. Mai 1889

zum bewaffneten Konflikt von 189S-9S führ ten. Nach Abschluß des Friedensvertrages vom 26. Oktober 1896 strebte Italien, alle Feindselig keiten der, Vergangenheit vergessend, neuerlich freundschaftliche Beziehungen mit Abefsinien an. Die italienische Regierung schloß mit Abessinien eine Serie von Abkommen ab, die angetan , wa ren, alle gegenseitigen Beziehungen definitiv zu regeln. In der Folge wird in der Denkschrift bewiesen, daß Italien alles unternahm,' um denkbar gute Beziehungen mit Abefsinien aufrecht

L. 1.—, im Text das Doppelte. Todesanzeigen u. Dank» sagmigen L. 1.—, Fi^ nanz L. 2.—, redaktiön, Notizen Lire S.—. kleine Anzeigen eigen« Tarif. Bezugspreise: (Vorausbezahlt) Einzelnummer 20 Cent. Monatlich L. 3.— Vierteljährlich L. 14.-- Halbjährlich L. 27^- Jährlich L. 32^- Ausland jahrl. L. 14V.— Fortlaufende Annahme verpflichtet zur Zahlung flu««»»«« 242 I«I»vg«»nA Ein historisches Memorandum « Mll Alare unà eindeutige Stellungnahme àer italienischen Regierung zur abessinischen Frage - Die itatienisch

-aethiopisthen Beziehungen cker letzten Jahrzehnte . Mliens FrieSenswille und fortgesetzte Bestrebungen für eine fruchtbringende Zusammenarbeit - Äbessiniens Vertrags brüche unck Mißachtung sämtlicher internationaler Verpflichtungen - Sklaverei, innere Unruhen unck Greueltaten im Lanàe ckes Negus , G e n s, 4. September. Bei der heutigen Sitzung des Völkerbundes gab ter Chef unserer Delegation, Baron Aloisi. im >Namen der, italienischen Regierung eine bedeu tungsvolle Erklärung ab. Er brachte einleitend

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Seite 1 von 6
Datum: 22.03.1935
Umfang: 6
dem Außenminister des Deutschen Reiches folgende Note überreicht: „Der Reichskanzler hat am 16. März dem Bot- schasler Italiens den Wortlaut eines Gesetzes mit- geteilt, das àm gleichen Tage erlassen worden war und ans Grund dessen die deutsche Regierung die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland eingeführt und den Friedensstand des deutschen Heeres auf 36 Divisionen gebracht hak. Eitle Woche zuvor hatten die deutschen DeHörden offiziell die Auf stellung einer deutschen Luftflotte angekündigt. Die italienische

Regierung hak von den durch die englische und französische Regierung an die deutsche Regierung zu diesem Gegenstand gerichteten Noten Kenntnis genommen. Die italienische Regierung muß betonen, das; so wohl in den römischen Vereinbarungen vom 7. Janner 1SZS zwischen der italienischen und der französischen Regierung, als auch im Schluß- comuniquee der in London slaligfeundenen Be sprechungen zwischen der britischen und französi schen Regierung vom 3. Februar ds. Irs. das wesentliche Prinzip bekräftigt

worden war, daß das im S. Teil des Vertrages von Versailles fest gesetzte Militärstatut nicht mit einem einseitigen Akte abgeändert werden konnte. Die italienische Regierung fühlt sich daher ver pflichtet, bezüglich der Entschließung der Reichs- reglernng und ihrer wahrscheinlichen Entwicklun gen die weitestgehenden Vorbehalte vorzubringen. Die italienische Regierung hat immer gesucht, das Deutsche Reich vollwertig einem System der Zusammenarbeit unter den wichtigsten interessier ten Mächten

anzuschließen, das dem Reich die Rechte und die Verantwortungen eines sonveränen Slaakes voll und ganz zuerkennen würde. In folge dieser vorausgegangenen Ereignisse eben er scheint die Entscheidung der Reichsregierung beson ders schwerwiegend vor allem wegen des Zustande? der Ungewißheit, den sie in allen Ländern hervor ruft. Die italienische Regierung hak viele auch jüngste beweise ihres Willens zur internationalen Zu sammenarbeit gegeben und will auch weiterhin diese Richtlinien befolgen

, in der die italienische Regierung Einwände gegen die einseitige Abänderung des Vertrages von Versail les durch das Gesetz über die Organisierung der bewaffneten Macht erhebt. Nach Entgegennähme der Note hat der Außen minister dem Botschafter erklärt, daß die Moti vierung des Schrittes zurückgewiesen werden müs se, weil der Vertrag von Versailles durch das nichterfüllte Versprechen der Abrüstung durch die anderen Signatarmächte von diesen nicht eingehal ten worden ist. Die französische Demarche - , Paris, 21. März

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Seite 1 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
auf das Memorandum, das die britische Regierung in Genf dem Präsidenten des Koordinierungsausschusses bezüglich der militä rischen Vereinbarüügen zwischen Troßbritärmien und anderen Staaten mitgeteilt hàt, hat die kgl. italienische Regierung der britischen Regierung und den Regierungen der anderen Völkerbunds Mitgliedsstaaten, welche die Sanktionen gegen Ita lien genehmigt.haben, folgendes Memorandum zu kommen lassen: Mit Schreiben vom 22. d. M. hat die britische Regierung einigen Mitgliedsstaaten des Völker

bundes ein Memorandum über die Ergebnisse eines Meinungsaustausches zur Kenntnis ge bracht, der zwischen der britischen und sranzö- ischen Regierung und in der Folge auch mit an- zeren Regierungen bezüglich des Paragraphen 3 des Art. 16 des Paktes stattgefunden hat. Bezug nehmend auf dieses Memorandum, dessen Text veröffentlicht worden ist, bestätigt die italienische Regierung ihre seinerzeitigen Vorbehalte bezüglich der gsgen Italien auf Grund des Art. IL, Para graph 1, beschlossenen Maßnahmen

und erhebt etzt neuerdings ihre formalen Vorbehalte und hren Protest bezüglich der Auslegung und der Anwendung des Art. 16, Paragraph 3, desselben Paktes, den das britische Memorandum zur Grundlage von Vereinbarungen militärischer Na tur macht, die zwischen der britischen Regierung und anderen Regierungen getroffen worden sind. Diesbezüglich beehrt sich die italienische Regie rung, folgendes darzulogen: In erster Linie bemerkt sie, daß in der Auslegung vonseiten- der französischen Regierung

stattgefunden haben. Während die italienische Regierung gezwungen ist, Bemerkungen auf Grund der im Memoran dum wiedergegebenen Textteile zu formulieren, muß sie sich ein genaueres Urteil vorbehalten, bis sie von diesen Vereinbarungen völlige Kenntnis erhalten hat. Diese Vereinbarungen erfolgten näm lich zwischen den Mitgliedern des Völkerbundes gegenüber einem anderen Mitglied des Völker bundes, das an die ersteren durch Garantiever pflichtungen gebunden ist, die auf höchstes Ver trauen und Klarheit

begründete Beziehungen vor aussetzen. Die italienische Regierung muß schließlich be merken, daß es der europäischen Sicherheit nicht dienen kann und dem Geiste des Paktes nicht kon form erscheint, wenn eine Regierung eines Mit gliedsstaates des Völkerbundes, der nicht direkter Partner in einem Streitfall ist, außerhalb jeglicher Entschließung des Völkerbundes individuelle Ini tiativen ergreift und besondere Vereinbarungen militärischer Natur von der vorliegenden Art in die Wege leitet. Derartige

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Seite 1 von 6
Datum: 21.04.1936
Umfang: 6
H, auch als ihm im Geiste und . im Wort- lautàZerechtìgkeit verweigert worden wàr. Einige Prä^enzfälle der verslossènen Jahre bestätigen die Wahrheit, dieser Prämisse. 2. Ich lenke die: Aufmerksamkeit dieser Versamm lung auf den Umstand, den ich von wesentlicher Bedeutung halte, daß sich die italienische Regie rung nicht geweigert hat^ zu diskutieren. Sie hat natürlich ihre Prinzipien und Vorschläge und hält an ihnen fest. Diese Erklärung dürste genügen um aufzuzeigen, daß meine Regierung die Einladung zu verhandeln

mit aufrichtigen Absichen angenom men hat. Gehen wir jetzt zur Ueberprüfung der Betrach tungen über, welche die italienische Regierung der Eröffnung von Verhandlungen zugrunde gelegt hat. a) Direkte Verhandlungen zwischen den beiden Partnern mit der Verpflichtung bei jeder entschei denden Phase den Völkerbund zu verständigen. Die aethiöpische Mitteilung vom 17. April an den Prä sidenten des Dreizehner-Ausschusses erklärt, daß ein derartiges Versahren dem Rahmen des Völker bundes und dem Geiste des Paktes

Be gegnung der beiden realistischen Visionen anver trauen, die allein die der direkt Interessierten sein können? Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die italienische Regierung die Ausschließung des Völkerbundes vom Versöhnungswerke verlangt hätte. Doch dieser Fall ist offensichtlich nicht gege ben. Die italienische Regierung hat das Bewußt sein dem Völkerbund jene Rolle ganz vorbehalten zu haben, die ihm gebührt. In ihren Vorschlägen hat sie in der Tat zugegeben, daß das Friedens verfahren vom Völkerbund

an die italienische Regierung in Beant wortung ihrer Mitteilungen vom 3. und 11. April betreffend die Frage der Kriegsführung in Ae thiopien gesichtet hat. Ich will meiner Regierung in Ihrer Antwort nicht vorgreifen. In diesem Au genblick will ich bloß als Ratsmitglied einige Be trachtungen anstellen, da der Dreizehner-Ausschuß an den Rat über die Art und Weise, wie er die Mission erfüllt hat, die ihm mit Entschließung vom 19. Dezember 193S anvertraut worden war. Ich muß vor allem entschiedenste Verwahrung

bloß auf diese Umstände hinzuweisen, um festzustellen, daß die dem Ausschuß anvertraute Mission ausschließlich das Studium der Situation betraf, um zu einer Regelung des Konfliktes mit tels einer Versöhnung zu gelangen. Es wäre äu ßerst gefährlich, wenn sich der Dreizehner-Aus schuß mit anderen Aufgaben beschäftigte. In zweiter Linie stelle ich fest, daß es im Briefs des Präsidenten des Dreizehner-Ausschusses an die italienische Regierung heißt, daß nach der Mei nung des Ausschusses die Benützung

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Seite 1 von 6
Datum: 15.05.1935
Umfang: 6
kommission bestimmt worden: Sie sind: S. E. Graf Luigi Aldrovandi. Botschafter S. M. des Königs und Gr. Uff. Raffaele Montagna, Staats rat. « Die italienische Regierung hak getreu der bis her .verfolgten politischen Linie trotz der sich meh renden Zwischenfälle und feindseligen Kundge bungen vonseiten Abessiniens gegen Italien la diesen Tagen die beiden Mitglieder ernannt, die Italien in der vom Artikel 5 des Freundschasts- vertrage? vom Jahre 1928 zwischen Italien lind Aethiopien vorgesehenen

Schiedskommission ver treten werden. Die italienische Regierung hat davon durch den italienischen Minister in Adà Abeba die abessi- nische Regierung, verständigt, dem diesbezüglich bereits telegraphische Instruktionen zugegangen sind. Das im italienisch-abessinischen Vertrag vorge sehene Schiedsverfahren bestimmt die Ernennung einer paritätischen italienisch-aethiopischen Kom mission die zwischen beiden Ländern entstandene Konflikte überprüfen und losen soll. Für den Fall, daß diese Kommission zu keiner Lösung

gelangt, ist die Ernennung eines übergeordneten Schieds richters vorgesehen. Die italienische Regierung liefert also nach wie vor Beweise ihrer übergroßen Geduld, wodurch aber ihre Entschlossenheit im Verlangen, daß nunmehr ein für alle Mal alle mit Abessinien in Schwebe sich befindlichen Probleme einer defini tiven Klärung zugeführt werden, nicht beeinträch tigt werden kann. Die Haltung der abessinischen Regierung hat eine neuerliche Charakterisierung durch die bereits gestern gemeldete Episode

keinen Zweifel über die feindlichen Absichten der kgl. ita lienischen Regierung aufkommen. Zu verschiedenen Malen hat Abessinien die Auf merksamkeit des Völkerbundrates auf die Gefah ren gelenkt, die diese Fortsetzung der Kriegsoor- bereitungen für den internationalen Frieden mit sich bringt. Umsonst sucht die italienische Regierung Vor-- wände in einer tendenziösen Auslegung einer Rede S. M. des Kaisers und in einer angeblichen Mobilisierung der äthiopischen Armee. Die aethiopische Regierung setzt

und Erfahrung auf dem Gebiete von Schiedsverfahren in allen Ländern unbestritten ist. Angesichts dieser Stellungnahme hat die italienische Regierung die Vorschlüge Ae- thiopiens unbeantwortet gelassen. Die Tage sind vergangen, ohne daß der geringste Schritt auf dem Wege des Schiedsverfahrens, das aber von Ita lien vor dem Völkerbundsrat angenommen wor den war, unternommen worden wäre. In den offiziellen Reden der verantwortlichen Politiker wurden die beleidigendsten Beschuldigun gen gegen Aethiopien erhoben

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Seite 1 von 6
Datum: 26.01.1937
Umfang: 6
die beiden Antworten zwischen den jiden Regierungen vereinbart worden, vie italienische Antwort besagt: Memorandum: Ii. Die italienische Regierung hat das Memoran di» der britischen Botschaft vom 11. ds. bezüglich Arage der Nichteinmischung in Spanien und besonderen bezüglich der Arage der Zreiwilli- aufmerksam überprüft. . Die britische Regierung drückt die Ansicht ans, ^ die am meisten interessierten Mächte darin !re!ls übereinstimmen, daß die Anwendung von »orllgen Mahnahmen zur Einstellung

des Zu- Mes von auslandischen Freiwilligen nach Spü len notwendig sei. unter der Bedingung jedoch, m diese Maßnahmen gleichzeitig von allen Re hungen ergriffen werden, daß vie Ueberprüfung Ir anderen Formen der indirekten Einmischung Ilio fortgesetzt werden und daß schließlich ein esset- des und entsprechendes Kontrollsystem eingeführt »erde. svie italienische Regierung ergreift mit Freuden lese neue Gelegenheit um neuerdings zu bestatt en, daß, was sie betrifft, diese Zwecke mit zu den duvtsSchlichsten

gehören, die sie zu erreichen an- rebt. Sie sind als solche auch lm Paragraph 4 Irer Note vom 7. ds. angegeben. iDle italienische Regierung ist daher bereit, die otwendlgm geschlichen Verfügungen zu erlassen, m aus ihrem Gebiete die Anwerbung, die Abreise nd die Durchrelse von Personen zu verhindern, le sich nach Spanien mit dem Zwecke begeben am erzeitigen Konflikte teilzunehmen. Diese Versü- ungen, die praktisch bereits definiert wird, werden ur Anwendung gelangen, sobald alle anderen Re si mingen

nd erweitert würde, um auch außer das Kriegs- solerla! auch die Einreise von Freiwilligen nach Ivanien ans dem Land- und Seewege zu umsas- I». kür ausreichend angesehen werden könnte, um »e bezweckten Ziele zu erreichen. Diesbezüglich fragt die britische Regierung an. l> und welche andere Kontroll-Methoden und formen, außer den in den Projekten des Komitees largelegten. die italienische Regierung eventuell im ?ludinm habe und ob sie sich bereit erkläre ihrer Diskussion und Ueberprüfung so rasch als möglich

^»stimmen. i DIe italienische Regierung beehrt sich zu erklä ren. daß sie die Ueberprüfung der verschiedenen Projekte des Ausschusses fast vollendet hat und Ivar: das Prosekt der Land- und See-Kontrolle. Schema für die Ausdehnung dieser Kontrolle I»f die Freiwilligen, das Projekt der Lnst-Kon» ?olle. Projekte, von denen einige erst seit einigen iMn in ihrem Besitze sind. Sie behält sich vor »Ittels ihres Vertreters im Londoner Ausschuß l! Kürze genaue diesbezügliche Angaben auch be- Mich dn Lust

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Seite 1 von 8
Datum: 27.07.1935
Umfang: 8
) für den Abschluß der Arbelten des Ausschusses der vier Schiedsrichter zur Beilegung des Zwischen falles von Aalnal und der späteren Zwischenfälle, ist heute abgelaufen. Die italienische Regierung, die wie stets vom Wunsche beseelt ist das Schieds verfahren einem guten Ende zuzuführen. — das bloß dadurch abgebrochen wurde, weil der aethio pische Agent in Scheveningen vor dem Ausschuß auch Fragen diskutieren wollte, die vom Schieds- kompromiß ausgeschlossen sind — hat seit dem 14. Zuli d. I. der aethiopischen

Regierung wissen las sen. daß sie noch Immer bereit ist. die Arbeiten des Ausschusses wieder aufzunehmen, unter der Bedingung jedoch, daß diese sich im Rahmen des Schiedskompromisses bewegten. Die italienische Regierung hat am ZZ. ds. der kgl. Legation in Addis Abeba neue telegraphische Weisungen erteilt, mit dem Auftrag diese ihre Ab sicht, zu bestätigen und formell die aethiopische Regierung zu befragen, ob sie sich an die im Schiedskompromiß eingegangenen Verpflichtungen halten wolle öder

, daß die in der Entschließung vorgesehene Äußerordentliche Ratstagung stattfinden wird. Mit a/n 25. Juli eingelaufenem Brief hat die ae thiopische Regierung eine Sitzung ab 25. gefor dert. 5 Gemäß Art. 1, Paragraph 4 des internen Re glements des Rates empfiehlt der Präsident sei nen Kàgen am 31. Juli oder am 1. August um 17 Uhr zusammenzutreten Die Ratsmitgliedee werden gebeten von mor gen Samstag, den 27. Juli Mittag wissen zu las sen, welches Datum sie bevorzugen. Eingeschickter Schritt Italiens Genf, 26. Juli

Der Informationsdienst des Völkerbundssekre tariats hat gestern eine offizielle Mitteilung ver- lautbart, die folgendes besagt: > „Der Generalsekretär hat die Ehre dem Rate -und den Mitgliedern des Völkerbundes folgendes Telegramm zur Mitteilung zu bringen, das er am 23. ds. von der italienischen Regierung aus Roma erhalten hat: Der vom Völkerbundsrak in feiner Entscheidung vom 25. Mai 1925 festgesetzte Termin des 25. Zuli als Datum (vorbehaltlich einer Verlängerung im Einvernehmen unter den Schiedsrichtern

nicht und bejahendenfalls, ob sie ihren Vertreter dahin instruieren wolle, daß er durch Verzicht auf den vorgebrachten Anspruch (nämlich den Streitfall grundsätzlich zu behandeln) dem Ausschuß die Fortsetzung seiner Arbeiten er- mögliche. Gez.: Suvich.' » Dieser Schritt der sascistischen Regierung hat in den Genfer Kreisen einen vorzüglichen Eindruck hervorgerufen.' In den Völkerbundskreisen wies Man sofort darauf hin, daß sich Italien auf diese Weise nicht bloß strikt an den Art. 5 des^italie- nisch-aethiopischen

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Seite 1 von 8
Datum: 06.10.1935
Umfang: 8
über Auftrag seiner Regierung fol gende Erklärungen abgab: „Die heutige Sitzung ist durch die Mitteilungen veranlaßt worden, die dem Völkerbund in den letzten Iahren von der italienischen und aethiopi fchen Regierung zugekommen sind. Die italienische Regierung kann sich ihrerseits nur auf ihr Telegramm vom 2. Oktober 193S Nr. 1768/9 R beziehen, in welchem die letzten Phasen einer Situation dargelegt sind, die durch das ita lienische Memorandum vom 4. September vorge legt und ausführlich dokumentiert worden

ist. Wenn der Völkerbundsrat den Inhalt dieses Me morandum sowie die Begleiterscheinungen der ita lienischen Regierung in gebührende Erwägung ge zogen und alle Elemente ergründet hätte, dann hätte er sich darüber Rechenschaft ablegen müssen, daß die Situation in Aethiopien eine derartige war, daß man sich keine Illusionen machen durfte über die Möglichkeit mit Vorschlägen, die von einem Studium des Uebels absahen, und daher der Sache nicht auf den Grund gingen, Abhilfe zu schaffen. Verfehltes Vorgehen Die italienische

Regierung hat die vom guten Willen beseelten Anstrengungen des Völkerbnnd- rates gewürdigt, doch begriff und begreift sie im merhin nicht die Gründe, weswegen der Rat sei nen Versöhnungsbemühungen nicht eine realisti sche Ueberprüsung der Zustände Äthiopiens so wohl an und für sich als auch als Völkerbunds- mitglied zu Grunde legte. Auf diese Zustände und auf den Inhalt ihres Memorandums muß die italienische Regierung auch heute noch bestehen. Die letzte Entwicklung der Situation ist leicht ver

: die beständige Bedrohung Italiens durch Aethio pien ist in eine Bedrohung Äthiopiens durch Ita lien verdreht worden. Man maßte sich an Italien das Recht zum Ergreifen entsprechender Vertei- digungsmaßnahmen streitig zu machen, indem nian sogar versuchte diesen letzteren willkürlichen und unrechtmäßigen Charakter unterzuschieben. Verdrehung der Tatsachen Gegen diese Verdrehung der Tatsachen muß die italienische Regierung Stellung nehmen, weil sie sich ihrer Verantwortung bewußt ist, da diese Maßnahmen

um ein derartiges Manöver àu vereiteln, da der Völkerbundsrat bisher die Tat sachen nicht in gebührende Erwägung ziehen hat wollen. Wenn man hingegen von der erwiesenen Un- würdigkeit Aethiopiens dem Völkerbund anzuge hören ausgegangen wäre, dann würde Abessinien sicherlich nicht gewagt haben gegen Italien die allgemeine Mobilisierung zu proklamieren. Die italienische Regierung muß daher auf die Behauptung bestehen, daß die Gefahren der ge genwärtigen Situation vermieden hätten werden können, wenn die Aktion

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Seite 1 von 6
Datum: 26.02.1936
Umfang: 6
, die kürzlich zur Präsidentin des Reichs verbandes der Familien von Kriegsgefallenen er nannt, worden war, die ihm das Programm über die Tätigkeit der Körperschaft unterbreitete. Der Duce genehmigte es und erteilte Richtlinien für den Ausbau.^ der Organisation. SlW5 Weh« im Überreichung italienischer Noten in London und Paris London, 2S. Februar. Die italienische Regierung hat der englischen Regierung auf dem Wege der kgl. Botschaft in London folgende Note überreicht: „Die italienische Regierung nimmt unler

und Flottenverein barung aufrecht und behält sich vor die Frage am Sihe und im Momente, die es am geeignetsten erachtet, zu lösen.' . « -» « - Paris, 23. Februar Die italienische Regierung hat der französischen Regierung ciuf dem Wege der kgl. Botschaft in Pa ris folgende Note oorHelegt: „Räch Einsichtnahme in die Verbalnote des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten vom t?. Februa^lSZö nimmt die tgl. Regierung Flieger^Bombardements südlich der Amba Alagi und im Tembien 2 KmSinittl-VMWile siir

-bewegen. Auch die Affäre um den Masfey-Bericht hat sich nun geklärt? -Im Zeitraum von acht Monaten, nachdem Italien, den äthiopischen Konflikt bereits klar umschrieben hatte, hat die britische Regierung die Aktion^ des Völkerbundes nicht in Bewegung gesetzt. ^Der Völkerbund ist schließlich und. endlich nur zur Ratifizierung bereits vonseiten Großbri tanniens, gefaßter? Entscheidungen herangezogen worden.--:.^.»../ .. v ^ ^ ! . BezstglD-derbereits gegen Italien durchgeführ ten ànktionà haö

Produkte ein geschränkt. 2. Italien hat nationale Produkte geschaffen und vervielfältigt,-die viele vorher eingeführte Produkte ersetzen können. 3. Italien steht im Begriffe seine Handelsbezie hungen. umzugestalten, indem es seine Tätigkeit nach jenen Ländern konzentriert, die. den Sank tionen, fern stehen und in.weitem Ausmaße zur. Kompensation ihrer Lieferungen italienische Pro dukte absorbieren können. . ' Weiters muß betont werden, daß der von Eden wieder ausgegrabene Fünfer-Ausschuß

- Maß bodeutet aber keineswegs deren Anerken nung und noch weniger ihrer Fortsetzung. - ' Es muß weiters betpnt werden, daß keinerlei europäische Politik, die stets auf die italienische Mitarbeit angewiesen sein wird, mit den Sanktio nen vereinbar ist. j - ' Man Möge auch nicht vergessen, daß heute, àm 100. Tag der wirtschaftlichen Belagerung, Italien nach wie vor diszipliniert und-^geschlossen um den Duce geschart ist, entschlossen, durchzuhalten, zu kämpfen und zu siegen! ' > ^ > . v Flandin sährt

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Seite 1 von 6
Datum: 08.08.1939
Umfang: 6
den Zwecken der Maßnah me wird für notwendig erachtet, daß glei che Bestimmungen auch für die Nachkom menschaft der genannten Personen zur Anwendung kommen. Es wurde daher die beiliegende Gesetzsvorlage entworfen, die in den ersten drei Artikeln den ein fachen und raschen Vorgang sür den Ver lust der italienischen Staatsbürgerschaft in den obenerwähnten Fällen festlegt. Mit Artikel 4 wollte man in Aus hebung des Artikels 8 der geltenden Staatsbürgerschastsgesetze verfügen, daß jene, die die italienische

Staatsbürger schaft verloren haben, gemäß den vorher gehenden Artikeln nicht zum Militärdienst verpflichtet sind, und daß auf sie die Be stimmungen des Artikels 9 des Gesetzes vom 13. Jänner 1912 keine Anwendung finden. Mit Rücksicht aus den politischen Zweck der Maßnahme ist es ebensowenig zuläs sig, daß denjenigen, welche in obgenann- ter Weise die italienische Staatsbürger schaft verloren haben, die Möglichkeit ihrer Rückwirkung gemäßt Artikel 9 des ange führten Gesetzes gelassen werde. Es wurde serner

gebührenfrei ist.' Der Wortlaut des Gesetzent wurfes ist folgender: „A r t. I. — Die in den Gemeinden des Atto Adige ansässigen Personen deutscher Herkunft und Sprache, welche in Anwen dung des Vertrages von St. Germain (Beilage zum Geseh vom 26. September 1920, Ar. 1322), und der Durchführung^ Aerardnunaen die italienische Staatsbür- gerschaft erworben haben und nun nach j ti n und die minderjährigen Sinder. Die Deutschland umsiedeln und die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, müs sen

vor der Umsiedlung ihren Verzicht aus die italienische Staatsbürgerschaft erklä ren. Vorliegende Bestimmung kommt auch sür die Nachkommen solcher Personen in Anwendung, sofern sie ilal. Slaastange- Hörigkeit sind. A rt. 2. — Die Derzichlserklärung wird dem präfekten der Provinz, zu welcher die Gemeinde gehört, in deren Verzeichnis der italienische Staatsbürger, der Inter- essenk und seine Rachkommen gemäß Art. 1 des kgl. Erlasses vom 30. Dezember 1920 und Artikel 14 des Präsidialerlasses vom 1. Februar 1S22

(„Gazzetta Ufficiale' Nr. 37 vom 14. Februar 1S22) eingetragen sind. Nach Feststellung des Vorhandenseins der vom Artikel 1 vorgesehenen Bedin gungen erläßt der präfekt dem Inter- essente» die Bestätigung, daß er von der Verzichtleisiung Kenntnis genommen hak, und verfügt, sobald die Zustimmung von der Zuerkennung der deutschen Staats bürgerschaft eingetroffen ist, die Strei- chung des Beireffenden von den Listen und Registern der italienischen Staats bürger. Ark. Z. — Falls die italienische Staats

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Seite 1 von 6
Datum: 30.03.1934
Umfang: 6
an die Generalkonvention über die Her absetzung der Arbeitsstunden verlangt werden. Was die Grundsrage, der Herabsetzung der nor malen Arbeitszeit betrifft, ist, wie bekannt, die italienische Regierung sür eine solche Herabsetzung. Die Antwort über den allgemeinen Teil enthält diese Ausführungen: Nach der Ansicht der italieni schen Regierung wäre es wünschenswert, wenn die Arbeitskonserenz eine internationale Regelung, die auf die Herabsetzung der normalen Arbeitszeit hin zielt, erreichen würde. Das Projekt

sollte die Ar beitslosigkeit vermindern und auch die Arbeiter der Wohltaten der Technik teilhastig werden lassen: Die internationale Disziplinierung der Löhne und .die Regelung >d>r, Wochenlöhne und Monats gehälter '.durch eine .'Konvention .'stößt ' aus' Schwie rigkeiten, ' weshalb die italienische Regierung in ihrer Antwort erklärt, daß durch die Konvention in dieser-Hinsicht.Garantien geschassen werden soll ten, damit jede Enttäuschung hinsichtlich der inter nationalen Abmachungen ausgeschlossen ist. Es müßte daher

sestgelegt würde, der von den Bestimmungen über die Arbeitszeit getrennt ist. Mit der Frage der Löhne muß auch jene des Le bensstandards in Betracht gezogen werden. Der Lohn soll den normalen Erfordernissen des Lebens den Produktionsmöglichkeiten und den Erträgnissen der Arbeit entsprechen. Dies wird im Einvernehmen mit den interessierten professionalen Verbänden er hoben, was den Bestimmungen der „Arbeitskarte' entspricht. Was die Dauer der Konvention betrifft, hat die italienische Regierung

und die übrigen Tätigkeiten, die Garan tien für die Ausnahme von neuen Arbeitern usw. ,-Hinsichtlich dieser Fragen hat die italienische Regierung solgende Antwort erteilt: Als Arbeits zeit ist jener Zeitraum zu betrachten, in dem der Arbeiter zur Verfügung des Arbeitgebers steht. Sie soll durchschnittlich 40 Stunden in der Woche ausmachen und für fortlausende Arbeiten nicht mehr als 42 Stunden in der. Woche. Für die Arbeiten, die in den Kohlengruben durchgeführt wertzen, soll eine durchschnittliche Zeit

, daß an die Verbandssekretäre bereits die Weisungen für die Sommerhilfe im Jahre XII erlassen worden sind, daß sie weiter ausgebmi! wird und den Direktiven, die vom Duce selbst er teilt worden sind, entspricht. b) Organisation der Studentenmeisterschaften. c) übe? die ° neuen Aufgaben, welche den In Neuorganisationen anvertraut sind, denen sich die Kommandanten und Leiter mit aller Hingebung bereits widmen. Das Reichsdirektorium hat am Schlüsse der Sit zung seine Begeisterung für die italienische Luft waffe, die im elften

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