Wozen am 13. März 1920. Der Zivilkommiffär: Postinger ».? Nr. 1889/1 A Kurrdumchirrrs betreffend Lungenseuche in der österreichischen Republik. Zufolge Mitteilung des Commiffariato Generale Civile per la Venezia Tridentina vom 9. d. Mts., Zl. 13141/111, wird verlautbart, daß infolge deS Ausbruches der Lungenseuche der Rinder in Kärnten und Steiermark die Einfuhr aus Oesterreich von Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen, Einhufern, Geflügel, Tierabfällen und Tierprodukten (Fleisch, Fette, Hörner
Wozou am 29. März 1920. Der Zivilkommiffär: Postinger». p. Rr. 1889/1 A. Kundmachung. Zufolge Mitteilung deS Commiffariato Generale Civile per la Venezia Trtdentina vom 9. d. M., Zl. 13141/llI, wird zur ortsüblichen Verlautbarung bekanntgegeben, daß Infolge deS Ausbruches der Lungenseuche der Rinder in Kä-nren uno Sieirmark die E-nfuhr anS Oesterreich so» Rindern, Schaf.« und Ziegen, Sch Deinen, Einhufern, Ge flügeln, Tierabfällen und Tterprodukten (Fletsch, Fette, Hörner, Haare, Klauen, Wolle
auf die Zirkularverordnung Nr. 11787/1A. C. n vo« 29. Mai 1919 des Governatorato di Trento, Affari Civile, betreffend der außerordentlichen Flüchtlingsunter stützung für 90 Tage nach der Entlaffuug aus de« Mili tärdienste wird folgendes zur allgemeinen Kenntnis gebracht: A) Diese Unterstützung gebührt- nur den Angehörige» des Einberufeueu, welche bis zur Entlassung desselben im Bezüge des Milttärunterhaltsbeitrages standen. Diejenigen, welche bis zur Entlaffuug des Eingerückten nicht im Be züge des Unterhaltsbeitrages