Zur Geschichte der Zoll- und Verkehrsbeziehungen Graubündens mit Tirol und Vorarlberg
, wie sie dies bisher ungefährlich gebraucht haben». Seit wann diese Zollbefreiung für die Prättigauer in Tirol be standen hat, wird allerdings in dieser Urkunde oder sonst nicht an gedeutet. Die eigenen Güter bezogen sich auf solche, die die Prättigauer selbst erzeugten und nach Tirol ausführen wollten, besonders Vieh, Schmalz und Käse, und auch solche, die sie zu ihrem Bedarfe von dort einkauften und in ihre Heimat brachten, besonders Korn und Salz. Ein ähnliches Privileg erteilte Kaiser Max 1504
auch den Gerichten Schiers und Jenatz. 19 Im Jahre 1500 schloß Kaiser Max nach Beendigung des Krieges mit den Bünden eine Erbeinigung, d. h. einen dauernden Friedens und Freundschaftspakt, und hiebei verlieh er ihnen auch die «Gnade», daß ihre Leute in Tirol und in Vorarlberg «nur den halben Zoll von allen Dingen, die sie führen, tragen oder treiben, zu geben haben, doch vorbehaltlich und unvergriffen die Zollbefreiung, die die Städte Chur und Feldkirch bisher nach altem Herkommen gegeneinander gehabt
haben, und auch jener, die die Gerichte im Prättigau bisher in jenen Österreichischen Gebieten gehabt haben». Bereits im Jahre 1372 hatten nämlich die Grafen von Montfort und der Bischof von Chur ausge macht, daß die Bürger der Städte Feldkirch und Chur an den dortigen Zollstätten die gleichen Abgaben für Wein und Salz zu leisten und dieselben Freiheiten bei der Lieferung ihrer Waren haben sollen. In der neuerlichen Erbeinigung, die Kaiser Max mit den Bünden 1518 ab schloß, verzichteten diese gegen eine jährliche Zahlung von 600 Gul