¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
und im Lavanttal, beide Fölkhing ausgesprochen, das zweite 1326 Volking geschrieben, Siebending 1149 Sigemuntingen und Wimpassing 990 Wintpozingun; es sind die Leute des Liubidi, des Wito, des Volko, des Sigmund und die Leute im Tal, auf der Alm, am Spitz und am Windboß, d. i. der Windbruch, die ihre Benennung entschieden. Ihr Alter steht dadurch einwandfrei fest, daß schon im 9. Jahrhundert der Brauch, Ortsnamen durch die deutsche Endung -ing zu bilden, abgekommen ist. Merkwürdigerweise