¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
auf. 1 ) Die Judeugemeimle selbst beteiligte sieb ebenfalls mit einem grösseren Betrage und diversen Beiträgen in Naturalien. Und auch persönlichen Militärdienst durften die Juden nunmehr leisten. Audi hierin bekundete sich der gesunde Rechtssinn Bayerns. Früher waren bekanntlich die Juden zu dieser ersten Bürger pflicht nicht zugelassen worden und noch am 14. Juli 1807 be stimmte ein Erlass des kgl. bayr. Landgerichtes Dornbirn, dass, da „nach .Inhalt der h. Cantonsreglements die Juden ihre Mann schaft nicht in natura
stellen dürfen, diese aber mit Geld pro Kopf :> II. 185 reluiren müssen“, die Judengemeinde der Christen gemeinde 1 I S in Geld zu den von dieser zu stellenden 3 Mann beizusteuern habe. Ein Dekret vom 17. Februar 1808 (Kgl. bayr. Regierungsblatt,. X. Stück) führte die persönliche Dienst fälligkeit der Juden ein, ohne jedoch das frühere Verfahren aufzuheben, wie denn auch ein Erlass vom 19. Juli 1808, Milit. Nr. 1014, verordnete, dass die Juden in der Provinz Schwaben ihrer Seelenzahl nach 9 Mann
zum Heere zu stellen Hätten, was einer Einlösungs-Summe von fl. 1665 gleichkommt, die auf die einzelnen Bezirke verumlagt ward, u. z. Bezirk Dillingen fl. 827.40 ,, Ulm ,, 648.— „ Lindau ,, 2.20 ,, Hohenems „ 187.— Die Beträge wurden direkt an das kgl. bayr. Ae rar abgeführt. Ausdrücklich hervorgehoben ward die persönliche Militär dienst-Fähigkeit der Juden in einem kgl. Dekret vom 20. Juli 1808 (kgl. bayr. Reg.-Bl. 1808, XXXX. St.): „Wir Maximilian - Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern