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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1848
¬Das¬ Heer von Innerösterreich unter den Befehlen des Erzherzogs Johann im Kriege von 1809 in Italien, Tyrol und Ungarn : durchgehends aus offiziellen Quellen, aus den erlassenen Befehlen, Operationsjournalen ...
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Seite 340 von 561
Autor: Hormayr, Joseph ¬von¬ / von einem Stabsoffizier des k.k. Generalquartiermeister-Stabes eben dieser Armee. [Joseph von Hormayr]
Ort: Leipzig [u.a.]
Verlag: Brockhaus
Umfang: 554 S.. - 2., durchaus umgearb. und sehr verm. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1809 ; <br />s.Tiroler Freiheitskampf
Signatur: II 102.067
Intern-ID: 299670
Bancozcttcl das Schicksal der Assignaten trifft. Das schreckliche Schauspiel eines Volkes wird sich euch darstellcn, welches statt Geldes Papier besitzt, ohne inneren und äußeren Werth, weil die Regierung, die cs schuf und garantirtc, zu cxistircn aufge- hört hat, und das Schauspiel eines Fürsten, der mit dem aus den Taschen seiner Untcrthanen herausgclockten Geldc als Flücht ling seine Existenz in fremden Ländern fristet; dann werdet ihr die Sorge eurer Regierung preisen, die euch schon

im Jahre Ü806 von diesem Uebel (wie es die Oesterrcichcr selbst nennen) befreite, und es werden die Undankbaren verschwinden, welche die durch diese unerläßliche, aber weit greifende Operation in den ökonomischen Verhältnissen mancher Einzelnen nothwcndig hcrvorgcbrachte Erschütterung euch und nicht der Regierung bcimcssen, die durch die unmäßige Vermehrung des Papiergeldes die Ergreifung einer solchen Maßregel nothwendig gemacht hatte. Wenn euch das Wiener Kabinet endlich das Versprechen machen läßt

, von den Oesterreichern benutzt, um euch gegen eure Regierung aufzuhetzen. Wo, wann und von wem ward der Name Tyrol verboten? Erscheint nicht fortwäh rend unter den Augen und mit Bewilligung der Regierung eine Zeitschrift, die diesen Namen an der Stirne trägt? Eine österrei chische Ceuftrr würde- dieses freilich nicht gelitten haben. — Wahr ist es, die Regierung kennt keine Tyroler mehr, so wenig als sie Schwaben und Franken mehr kennt; vor ihr haben alle Un- terthanen, die altern wie die neuern, gleiche Rechte

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1848
¬Das¬ Heer von Innerösterreich unter den Befehlen des Erzherzogs Johann im Kriege von 1809 in Italien, Tyrol und Ungarn : durchgehends aus offiziellen Quellen, aus den erlassenen Befehlen, Operationsjournalen ...
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Seite 333 von 561
Autor: Hormayr, Joseph ¬von¬ / von einem Stabsoffizier des k.k. Generalquartiermeister-Stabes eben dieser Armee. [Joseph von Hormayr]
Ort: Leipzig [u.a.]
Verlag: Brockhaus
Umfang: 554 S.. - 2., durchaus umgearb. und sehr verm. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1809 ; <br />s.Tiroler Freiheitskampf
Signatur: II 102.067
Intern-ID: 299670
326 an das Land zu bezahlen, als von demselben Zu begehren haben würde. Als diese Ueberzeugung einmal vorhanden war, so wur den von seinen Commissairen die Foderungcn so übertrieben, daß unsere. Regierung wohl die Unterhandlungen abbrechen mußte, wenn sie nicht Zeit und Mühe umsonst verlieren wollte. Wie diese, so werden alle übrige Verfügungen der Regie rung in den Schmähschriften der Oesterreich er angefallen , ver dreht und verunstaltet. Sie scheuen sich nicht, gleich anfänglich

euch ins Angesicht die Lüge zu behaupten, Landesordnung und Statutarrechte feien euch genommen. Daß dies nicht schon un ter Oesterreich geschah, dankt ihr wahrlich nicht der überlegen den Rücksicht auf euere Individualität; denn welche Regierung ward je von einer großem Wuth besessen, Alles gleich zu ma chen, als die- österreichische seit Joseph II.-, obgleich Klima, Spra che und Sitten zwischen dem Böhmen und Ungar, dem Galizier und Tyroler einen bleibenden wesentlichen Unterschied festgesetzt

hatten? —. sondern der die Schwäche charakteristrenden Unent schlossenheit seines Kabinets. Was euch aber von der österrei chischen Regierung an Statuten noch gelassen worden war, das besteht jetzt noch und kein kleinlicher Eigendünkel hielt eure ge genwärtige Regierung ab, selbst bie österreichischen Civilgesetze, wie sie in den übrigen Tyrolischen Landestheilen bestanden, in den Bezirken der ehemaligen Fürstenthümcr.Trient und Brixcn einzuführen und so diesen Gegenden endlich jene Organisation zu geben, um deren Beendung

die Wiener Hosstellen zwei Jahre hindurch umsonst angesteht worden waren. Wahr ist es zwar,' was die Oesterreicher weiter sagen, daß die sieben Prälaturen des Landes unter der jetzigen Regierung aufgehoben wurden; aber über die Veranlassung und den Zweck dieser Verfügung wird absichtlich geschwiegen. Nach einem tief angelegten und beharrlich fortgesetzten Plane suchte Oesterreichs Regierung seit 1800 die Capitalien des Religionsfonds, der Universität, der Schulen und der frommen Stiftungen aus den Händen

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 8 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
a. Ocffentliche Rekognizionzinse. §, 130. Fälle, in welchen Rekognizionzinse Vorkommen . §. 131. Zn welchen Landesbezirken bis zum Eintritte der k. b. Regierung Rekognizionzinse Vorkommen . tz. 132. Größe der Rekognizionzinse bis zum Eintritte der k. b. Negierung . . Z. 133'. Das Recht zum Bezüge der Rekognizionzinse wird auf die ganze Provinz Tirol ausgedehnt .... tz. 134. Kompetenz in Bezug auf die Bemessung der Rekog nizionzinse überhaupt ....... §. 135. Kompetenz zur Bemessung

der Rekognizionzinse in Bezug auf Salinenwaldungm: A. unter der frühem vsterr. Regierung . ... 1*. unter der k. barer. Regierung . . . . ' . C. unter der wieder eingetretenen k. k. österr. Regierung Ob die Wälder in Ober-, Unterinn- und Wippthal der Saline in Hall Vorbehalten seien, und ob sie zu den Regalien gehören. . - - - . . - Ob die übrigen, der Saline in Hall nicht vorbehaltenen Wäl der in Tirol und Vorarlberg zu den Regalien gehören Ob Lerchwiesen, Auen, Mäder u. d. gl. zum Waldboden ge- fjorcit

... . . - • Quantum der Baurekognlzlonzmse b,s zum Eintritte der k.b. Regierung - - • - : Ausdehnung der Baurekogmzwnzmse unter der k. b. Regierung Seite 191 192 192 193 197 200 212 215 221 221 223 223 223 224 224 225 225 226 230 231 232 232 233 233 240 241

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 6 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
§, 113. Nach welchem Werkhe des grundrechtbaren Gutes das Laudemium bei Gutsübergängen sich richte §. 114- Ob die Grundherren den Ab - und Aufzug in der Art, wie er ihnen in der tirol. Landesordnung zugestanden wurde, noch ansprechen können Ob die Grumherren sich die Uebergä'nge ihrer Güter ad ma- nus morfcuas gefallen lassen müssen . Anhang, a. Herrschaft Lienz und Heimfels d. Vils . . . - » - * • c. Trientner Gebieth . <1. Tirol unter der k. baier. Regierung Fünftes Kapitel. Recht

der Grundherren auf Grundzinse. A. Grundzinse aus dem Titel der Grundherrlichkeit. §. 115. Begriff von solchen Grundzinsen überhaupt $. 116. Einteilung der Grundzinse ..... l. Grundzinse von Staats- und öffentlichen Fondsgütern. H. 117. In wie ferne die zu den Staats- und Fondsgütern ge hörigen Grundzinse veräußerlich sind .... Steuerpflichtigkeit der zu veräußernden Staatsgüter Anhang, a- Vermögen der Schweizer'schen Stiftungen in Tirol und Vorarlberg .... b. Vermögen der unter der vorigen Regierung

aufgehobenen Korporazionen und Zünfte . c. Unter der königl. baier. Regierung Kornbodenzinse insbesondere d. Tirol unter der königl. Italien. Regierung . §. 118. Ablösbarkeit der zu den Fonds- und Staatsgütern ge hörenden Grundzinse ....... Anhang, a. Während der k. b. Bßsttzperiode . ^ . Ablösung der Grundrenten jenseits des Brenners Ablösung der Grundrenten im Rentamtsbezirke Rattenberg Ablösung der Kornbodenzinse . . , h. Königl. Stiilien, Regierung .... c. Das in Tirol und Vorarlberg gelegene Vermö gen

der Schweizer'schen Stiftungen d, Vermögen der unter der vorigen Regierung auf gehobenen Bruderschaften und Zünfte , tz. ii9. Nach welchem Maßstabe dieKapttalien der zu reluiren- den Aerar. Grundzinse berechnet werden sollen §. 120. Einbringung der Aerar. Grundzinse .... Einführung eines Zinsbüchelchens ...... Ob die Naturalurbarialgibigkeiten bei der Entrichtung nicht reluirbar seien - . - - . Zn welche Maße sämmtliche Stiftung- und Urbarialgefälle ent- entrichtet werden müssen , . . . , . Einbringung älterer

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Seite 157 von 556
Autor: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XX, 533 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Biener, Wilhelm
Signatur: II 58.009
Intern-ID: 530106
— 138 — schloss die Regierung: „und so steht es bei E. D. beiieheu, ob E. 1), solche originalia hinausfolgen lassen oder nicht* 1 * gegen Zurücklegnng der davon gemachten Abschriften 1 ). Die in der vorletzten Antwort der Regierung enthaltene starke Betonung der angeblich in Innsbruck liegenden Schriften konnte am allerwenigsten Bienner gelegen sein. Um allem weiteren vorzubeugen, sandte er alsbald an sie das Dekret: „Man hat gleichwol zu hol aus eurem bericht ersehen, was für rhaetische

bundsbriet und andere Schriften 1640 nach hol gegeben wurden. Weil aber das Hofdekret vom 12. Juli des klaren Inhalts ist, dass den beamten in Feldkirch aufgetragen werde, in den dort liegenden hündischen urkunden nachzuschlagen und extract hieher zu senden und unterdessen die urkunden zu ver wahren, so werdet ihr die notdurft sogleich auszufertigen und nach hof wieder zu berichten haben 112 ), Nachdem Ferdinand Karl die selbständige Regierung an getreten hatte, sollte auch in Pretigau die Erbhuldigung

jetzt keine Zeit, weil sie mit der Feld arbeit beschäftigt seien 4 ). Einige Monate später ergeht von Hof aus wieder der Befehl an die Regierung, über den Inhalt der in Feldkirch verwahrten Schriften zu berichten, deren Ein- *) Antwort der Regierung vom 11. Äug. 1644. Vom gleichen Da tum ist Kästners Bericht, welcher darin versichert, von den Urbarien und dem Landsatzungsbuch Davos nichts zu wissen, sie auch nie gesehen zu haben. -) Claudia an Regierung 17. Aug, 1644. Or. und Koni., letzteres zum Teil

6
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 9 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
Vili Seite Baurekognizionzinse unter der wieder eingetretenen k. k. österr. Regierung 241 Anhang. Innsbruck, Burgfrieden . . . . . 049 §. 147. Berglehenrekognizionzinse: A. unter der früher« österr. Regierung .... 249 Bergordnung für Vorderösterreich, wozu einige Zeit auch Vor arlberg gehörte . . . . . . . 263 B. Zur Zeit der k. b. Zwischenregierung .... 264 C. Unter der wieder eingetretenen k. k. österr. Regierung: a) allgemeine Bestimmungen 267 10 besondere Bestimmungen in Bezug auf Berg

Die Verfügungen der k. b. Regierung. . . . . Zgg Gesetze der wieder'eingetretenen k. k. österr. Regierung . 399 Auflassung der Wiüengelder für Kalk- und Kohlenbrände . 290 Forstgebühren bei Verkaufen und Zerstücklungen von solchen zum Bereiche des FvrstbezirkeS der Berg und Sakinendi« rekzion in Hall gehörigen verkäuflichen Theil- oder Ver leihwaldungen, welche den Gemeinden und Gutsbesitzern zur unentgeldlichen Deckung ihrer Haus- und Gutsbedürf- nisse an Holz verliehen worden sind . . . 290

7
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 198 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
die gedr. Gnbernialverordnung 6do. 12. Mai isss Z. 9329 Fond; beide Verordnungen bei §. 120. gegenw. Darstell. 4. Die eben früher bei Len unbestrittenen Forderungen an gegebene Begünstigung der Gemeinden; gedr. Gubern. Rirfut Vom 3(1. März 1822 Z. 4750. Publ. Kdmgl. bater. Regterung. Die hierher gehörigen Gesetze siehe bei dem Anhänge zu ISO. lit, c. konigl. baier. Regierung. Jlll rische Regierung. Hierüber sehe man den Anhang zu §. 120. lit. e. Zlliren. Unter der gegenwärtigen österreichischen

Regierung ist den Gemeinden durch das polit. Einrichtungedikt vom 1. März 1814 §. 350. gestattet, alle Gemeindeforderungen (worunter auch Grundzinse zu verstehen sind) welche die Summe von 50 st. nicht übersteigen, jedoch vollkommen liquid sind, mit gänzlicher Abweichung von dem bisherigen Rechtszuge durch die summari sche Erekuzion gleich öffentlichen Anlagen einzubringon. Italienischer Anrheil von Tirol. Siehe den Anhang zu §. 120. 1U. d. k. ital. Regierung. Auch diesen Gemeinden

ist durch das politische Einrichtungedikt vvP 1. März 1814 §. 350. gestattet, alle Gemeindeforderun gen (worunter auch Grundzinse zu verstehen sind,) welche die Summe von 50 fl. nicht übersteigen, jedoch vollkommen liquid stnd, mit gänzlicher Abweichung von dem bisherigen Rechtszuge durch die summarische Erekuzion gleich öffentlichen Anlagen ein zubringen. In den Bezirken von Toblach und Ampezzo, welche unter der l'önigl. ital. Regierung standen, soll von Eintreibung einer Dominikalgabe, eines Grundzinses

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1893
Verfachbuch oder Publica fides? : ein Beitrag zur Reform der öffentlichen Bücher in Tirol
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Seite 190 von 197
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Karl von Grabmayr
Ort: Meran
Verlag: Ellmenreich
Umfang: VI, 188 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Verfachbuch<br>g.Tirol ; s.Grundbuch
Signatur: II 108.544
Intern-ID: 134962
und der xmdliem 66es. Wenn trotzdem auch andere als Fach kreise zur Enquete herangezogen wurden, so sollen sie nach der wahren Idee der Regierung wohl nicht Rath ertheilen, sondern Aufklärung empfangen, nicht lehren, sondern lernen, lernen von den „Wanderlehrern",' die in Gestalt der ambulanten Enquete-Kommission das Verständniß für die neue Einrichtung des Grundbuchs im. ganzen Lande verbreiten. Der von .der Regierung den vierhundertundeinigen .„maß gebenden" Enquete-Mitgliedern vorgelegie Fragebogen enthält

vierzehn Fragen, die sich allesammt nicht annähernd an Wichtig keit mit jener einen Frage vergleichen können, die wir mit größter Befriedigung im Bogen vermißten — mit der Frage, ob das Buchwesen in Tirol zukünftig auf dem System des Verfachbuchs oder des Grundbuchs beruhen-soll. Dieß hat für die hohe Regierung gottlob endlich aufgehört eine .„Frage" zu seinJ! Immerhin haben sich noch einige Fragen in dm Frage bogen verirrt, bei deren Lesung man sich fragt, warum die ■ *) Noch bei den Verhandlungen

des Grundbuchausschusses während der Land tags session 1892 stan d die Regierung auf dem Standpunkte, dem Lande in der Frage der öffentlichen Bücher die freie, Wahl zu lassen und- in der Landtagssitzung vom 2. April 1892 erklärte der Regierungsvertreter: „Meine Herren, Sie wissen, die Regierung will dem Lande Tirol nicht ein bestimmtes System öffentlicher Bücher oktroyiren".

9
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1887
¬Die¬ Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten hundert Jahren : Festschrift zur Eröffnung des neuen Justizgebäudes in Innsbruck
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Seite 63 von 253
Autor: Mages von Kompillan, Alois / von Alois Freiherrn Mages von Kompillan
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: V, 247 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885 ; <br />g.Vorarlberg ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885
Signatur: II 102.247 ; 2.572 ; D II 102.247
Intern-ID: 152228
' — 60 — entfaltete die baierische Regierung in dieser zweiten Periode in der Durchführung einer einheitlichen Gesetzgebung. Wie aus einer königlichen Resolution vom 22. August 1B06 zu entnehmen ist, hegte die baierische Regierung schon damals die Absicht, mit der Verfassung einer neuen Gerichtsordnung vorzugehen, und es wurden die damaligen Appellationsräthe v. Hörmann und v. Peer beauftragt, darüber mit Berücksichtigung der österreichischen, baierischen und preussischen Gerichtsordnung

für die Geschäfte . ausser Streitsachen erlassen, und kurz vor der Wiederherstellung der österreichischen Regierung mit dem Patente vom 16. Mai 1813 der I, und TI. Theil eines allgemeinen Strafgesetzbuches, welches am 1. Oktober 1813 in Wirksamkeit zu treten, jedoch in Tirol nur kurze Zeit Geltung hatte, publizirt. Von grösserer Tragweite war die Verordnung vom 26. Oktober 1813, welche mit 1, Jänner 1814 in Wirksamkeit trat, wonach jeder baierische Unterthan mit dem zurückgelegten einundzwan zigsten Jahre

die Grossjährigkeit erreichte. Wir schliessen hiernit die Periode der haierischen Regierung und wenden uns demjenigen Tbeile von Tirol zu. .welcher mit, der. Pariser K onvention vom 28. Februar 1810 an Frankreich abge- treten jworden war. Mit^dmn, .Döhißte.„.iom..M.,,,Mäi.,18.10.wurde, dasselbe als Diparti rnento Alto Adige d em Königreiche Italien einverleibCjäuf^SS'^Bearke von Toblach und Primiero und die Gumemden'von Cortina (Ampezzo) und Buchenstein wurden mit dem Dekrete vom 10. August 1810 zum Dipartimento

delle Piave, die Landgerichte Lienz und Sillian dagegen zur Provinz Illyrien geschlagen. Die italienische Regierung beeilte sich in dem neu erworbenen Lande unverzüglich die französische Gesetzgebung und Einrichtungen einzuführen. Allerdings waren mit dem Dekrete

12
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1898
¬Die¬ Wahrheit über die katholische Volkspartei : drei Reden
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Seite 35 von 65
Autor: Lecher, Otto / des Otto Lecher
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 62 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Volkspartei
Signatur: 675
Intern-ID: 182051
. Die Katholische Volkspartei ist für jeden Ministerpräsidenten in Oesterreich zu haben. Sie ist wie eine alte Hauskatze; die wechselt, wenn es sein muß, den Herrn, niemals den Hof. Entstehen nun irgendwelche nationale Unterströmungen, so sucht man dieselben durch Erklärungen Zu beschwichtigen. Ja es werden selbst Abstimmungen, die anscheinend gegen die Regierung gehen, geduldet, wenn die betreffende Abstimmung nur nicht entscheidend ist, d. h. das Endresultat wirklich be einflußt. Im Interesse der nationalen

Reputation der Katho lischen Volkspartei und insbesondere der Tiroler Gruppe sind solche kleine Oppositionskomödien nothwendig. Dann wird genau mit Hilfe des Kanzleidirectors des Abgeordnetenhauses ausgemacht, wie viele Abgeordnete der Katholischen Volkspartei gegen die Regierung stimmen dürfen, wie viele fehlen dürfen oder fehlen müssen, damit nur ja keine ernsthafte Niederlage der Regierung herauskommt. Derartige Oppositionskomödien wurden von der Katholischen Volkspartei und ihren Tiroler Mitgliedern

am 8. Mai und am 12. November 1897 auf geführt. Es ist bedauerlich, daß man auf diese Weise die Wählerschaft täuscht, und es ist sehr bedauerlich, daß sich ernste Politiker zu so unwürdigen Rollen hergeben. Im Verhältniß zur Regierung in Oesterreich sind die Cleriealen ebenso wie die Polen das Bleibende im Wechsel. Allerdings besteht zwischen der katholischen Bolkspartei und den: Polenclub ein großer Unterschied. Die Polen lassen sich

13
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 21 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
19 -- sehen heißt, so hat unsere Regierung mit Erlassung dieser Ver ordnungen einen glänzenden Nichtbefähigungsnachweis erbracht; denn die Regierung hat von alledem, was nach diesen Ver ordnungen kommen mußte und gekommen ist, nichts, gar nichts vorhergesehen. Die erste Wirkung dieser Verordnungen bestand darin, alle Hoffnungen auf Herstellung des nationalen Friedens zwischen Deutschen und CZechen auf lange hinaus zu vereiteln. Nach wie vor bleibt der böhmische Ausgleich der Schlüssel

der inneren Politik; aber wie unendlich wurde dieser Ausgleich, nach dem jeder freisinnige österreichische Patriot sich sehnt, durch diese unseligen Verordnungen erschwert. Statt als ehrlicher Vermittler zwischen den Parteien zu stehen, gewährte die Regierung dem einen Theil seine Hauptforderung und stieß den anderen vor den Kopf, ohne doch den ersten wirklich befriedigt zu haben. Wahrlich, so bringt man keine Versöhnung zu Stande! Als Zw ei te Wirknn g erfolgte die Bildung der Majorität

, aber nicht einer Regierungsmajorität, wie Graf Badeni sie gewünscht und erstrebt, sondern einer slavisch-clericalen Majorität, die im Gegensatz zur Regierung ihr föderalistisches Programm in der bekannten Adresse entwickelt hat, die von Badeni und Gleispach nichts wissen will, die nur auf den günstigen Moment wartet, um Badeni über Bord zu werfen und durch einen neuen Steuermann aus der eigenen Mitte zu ersetzen. Fürwahr ein seltenes Mißgeschick ! Die Linke tödtlich ver letzen und die Rechte nicht gewinnen: diesen Erfolg

14
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1897
¬Die¬ Sprachenverordnungen und die politische Lage
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Seite 27 von 36
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von C. v. Grabmayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Edlinger
Umfang: 31 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Sprachenfrage
Signatur: II 109.867
Intern-ID: 201898
schen Staatsstreich mit der parlamentarischen Revolution beant wortete? Gewiß ist es tief zu beklagen, daß es in unserem Parlamente so weit gekommen ist, daß man Zu solch äußersten Mitteln greifen mußte, um der Regierung Zu beweisen, daß es in Oesterreich doch nicht angeht, ohne und gegen die Deutschen Zu regieren. Der Beweis ist erbracht: Knirschend wich die Majorität vom Kampfplatz und ergab sich in das Unvermeidliche, in den Schluß der Session. Die Adresse, die föderalistische Bundes urkunde

der mit den Clericalen vereinigten Staven blieb ein Entwurf, und mit dem negativen Erfolge, die Beschlußfassung über diese Adresse verhindert zu haben, kehrten die deutschen Ab geordneten heim zu ihren Wählern. Eine Kampfespause ist eingetreten. Nach Tagen leidenschaft licher Stürme tritt wieder die ruhige Erwägung in ihr Recht. Ans allen, dem deutschen Volke, aber auch seinen Gegnern und der Regierung drängt sich die Frage auf: W a s n u n ? Der Heutige Zustand kann nicht dauern, es muß ein Aus weg gefunden

werden aus der Sackgasse, in die das Parlament und die Parteien durch die unglaublich ungeschickte Politik der Regierung geriethen. Dem Bersöhnungswerk stehen freilich, verhehlen wir es uns nicht, ungeheure Schwierigkeiten entgegen. Auf beiden, Seiten sind die Leidenschaften bis zum Siedegrade erhitzt, die Gemüther vom Kampfe aufs höchste erregt; die Forderungen der Parteien gehen weit auseinander: was die eine als unerträglichen Dxuck verwirft, bezeichnet der Gegentheil als ungenügende Abschlags zahlung

auf viel weiter gehende Wünsche. Und doch muß es zur Einigung kommen, wenn nur erst bei der Regierung und bei den Slaven die volle Erkenntniß Platz greift, daß die Deutschen diesmal nicht nachgeben können,

15
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1904
Zur Geschichte des tirolischen Verfachbuches
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Seite 14 von 32
Autor: Wopfner, Hermann / von Hermann Wopfner
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 29 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Verfachbuch ; z.Geschichte
Signatur: 774
Intern-ID: 182274
in anderen österreichischen Grönlän dern die Einführung des Grundbuches mit sich 3 ). Auch Tirol blieb von dieser Strömung nicht unberührt. Da man sich aber hier zur Annahme des Grundbuches nicht zu entschließen vermochte, suchte die Regierung das Verfachbuch wenigstens in der Weise zu verbessern, daß der Kreis der demselben einzuverleibenden Proto kolle beziehungsweise Urkunden über Begründung und Aufhebung dinglicher Rechte erweitert werde. Die darauf abzielenden Verordnungen wurden durch ein Zirkular

der Öberösterreichischen Regierung von 22. September 1747 4 ) eingeleitet. In demselben wird den Siegelmäßigen zwar das Recht gewahrt, durch außergerichtlich hergestellte Urkunden Pfandrechte auf ihren Liegenschaften zu begründen. In Konkurs- und Exekutionsfällen sollte aber das Recht aus derartigen nicht voll Zeugen unterfertigten Urkunden der Adeligen und siegelmäßigen Personen dem aller übrigen Gläubi ger, soweit sie gerichtlich ausgefertigte Hypoteken in Händen haben, nachstehen

. Den Verfaehzwangjedochdirekt auch auf die dinglichen Rechtsgeschäfte der Siegel- mäßigen auszudehnen, hielt die Regierung nicht für angemessen, vielmehr ward in diesem Zirkulare ver ordnet, daß der erwähnte, den außergerichtlich errich- ') Mandat der oberösterr. Regierung vom 20. Juni 1775. (Bibliothek des Museum Ferdinandeum zu Innsbruck, 1218 Kr. 28.) Yergl. ferner Magea a. a. 0. 8. 06. ! ) Vergl. Mage s, a. a. 0. 8. 84. •") Siehe unten 8. 96 Anm. 3. •') Bononi. a. a, 0. 8. 107, Beil. I. 9 *

17
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 122 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
Leuzins zu jeder Zeit ablosen, wenn er für einen Gulden des Bodenzinses fünf und zwanzig Gulden Kapital bezahlt. Nach §. 19. desselben Ediktes kann der Bodenzins ganz oder theilweise abgelöst werden. Alle Gründe, worauf die k. b. Regierung einen Bodenzins konstituirte, gingen auf Len Käu fer oder bei der Ablösung der Lehen auf den Vasallen als ein vollständiges , nicht getrenntes Eigenthum über. Die Verpfändung, die Veräußerung oder Vererbung dieser Güter wurden von keinem Konsense

der Regierung abhängig gemacht; für Besitzveränderungen find keine Laudemialgebühren Zu entrichten; §. 17 . des bezeichneten Ediktes. Dies alles ist bei den Grundzinsen anders. Bei den grund zinspflichtigen Gütern ist das Eigenthum getheilt, das Oberei genthum steht dem Grundherrn, das nutzbare Eigenthum aber dem Besitzer des dem Grundzinse unterworfenen Gutes zu, wo her es kömmt, daß bei sich ergebenden Besitzveränderungen Kon sense gelöst, und Laudemialgebühren entrichtet werden müssen. Die Ablösung

der Grundzinse ist von einem wechseitigen Uebereinkommen des Grundherrn unv Grundholden abhängig, zur Ablösung des Bodenzinses aber ist der Besitzer des Grund stückes zu jeder Zeit einseitig und allein berechtigt. Die Kornbodenzinse sind nichts anders, als Theile des sti- pulirten Kaufschillings, oder bei den Lehen Theile jenes Betra ges, den die Regierung für die Allodlsikazion desselben forderte. Es besteht daher ein wesentlicher Unterschied zwischen einem bo denzinspflichtigen und einem grundrechtbaren

Gute. Das bodenzinspflichtige Verhaltniß nähert sich seiner Na tur nach mehr den Libelli francafoili, die nach §. 76. des Kompil. Werkes (viüe fol. 41.) der Dominikalsteuer nicht un terliegen. (I) Tirol unter der königl. italienischen Regierung. Hierüber sehe man den Anhang zum nächstfolgenden §« 118 , lit* b. §•118. Ablösbarkeit der zu den Fonds- und Staatsgü tern gehörenden Grundzinse. Hier ist die Frage zu beantworten, ob die zu den Staats und Fondsgütern gehörenden Grundzinse auch ausser

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 7 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
. VI Angefochtene Forderungen Anhang, b. Kreis Roveredo ...... c. König!, barer.Regierung. Liquide Forderungen Bestrittene Forderungen . . . ' . 6. König! italien. Regierung. Liquide Forderungen Bestrittene Forderungen . Capo Soldo . . . . .. e, Minen ........ Seite 142 142 142 144 144 168 168 172 H- Privatgrundzinse. §. 121. £6 die Grundzinse in so ferne sie den Privaten zu stehen, rem prwatrechtlicher Natur sind * ° §. 122 . In wie ferne Privatgrundzinse: ' 1. ablösbar

sind ü-f W P"°l"sw»diins° bei aeaenfeifiaem Einv-rstSnd- bar%fen ® run ^ mtl un & Trundholden unbedinat ablös- 2 . Veräusserlichkcit der Privatgrundzinse' I Anhang- Italien, und Zllirischer Antheil von Tirol ^ Unter der königl. baier. Regierung Z. Einbringung der Privatgrundzinse a. unbestrittene Schuldigkeiten . b. bestrittene Schuldigkeiten . Anhang Königl. baier. Regierung . . . . . Zllirische Regierung . . . Italien. Antheil von Tirol ] irr. Hon Afterzinsen und Theilzmsen insbesondere. §. 123. Afterzinse §. 124

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 517 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
Allgemeine K onkutrennen der Kommunen zu Auslagen in den Kantonen, in den Departements und JntenDenzbezirken, endlich im ganzen Reiche selbst sind auch in Jllirien und Italien vorgekommen. Mein theils wurden hierzu fünf Perzente der direkten Steuer jährlich besonders eingehoben, theils halten die Kommunalkassen hierzu jährlich allerlei Vorbezüge ( Praelevements ) an die Staats- kasse zu bezahlen, theils wurden besondere Ausschreibungen von der Regierung zur Bestreitung solcher Auslagen

veranlaßt, an welchen sie -einen unberichtigten Rückstand duldete. Eben dieses ist derFall mit allen gewöhnlichen und auffergewöhnlichen Kriegs lasten, welche unter den genannten Regierungen auf solche Art immer durch sie selbst bestritten, keineswegs aber durch die Ge meinden getragen wurden. III. Gesetze unter der wieder eingetretenen österr. Regierung, vom Jahre 1813, respektive 1814 cm* gefangen. Die österr. Regierung hat bei der Besitzergreifung des k. b. A nt Heils von Tirol und Vorarlberg

in Ansehung der Gemeindewustungen Anfangs keine wesentliche Aenderung getrof, fen, sondern hierin alles in dem Zustande gelüsten, wie es unter der k. b. Regierung war. Für den italienischen und illirischenAntheil von Tirol hat die k. k. österr. Hoftommisston unterm 1. Marz 1814 das so genanlNe politische Organisazionedlkt erlassen, wo durch die Verwaltung der Gemeinden in der gesetzlichen Ver fassung, die ihr jene Regierungen gegeben hatten , verblieb, und nur folgende besondere Verfügungen getroffen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Seite 45 von 556
Autor: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XX, 533 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Biener, Wilhelm
Signatur: II 58.009
Intern-ID: 530106
Heren man auch Abraham bei Gelegenheit dieses Streitfalles beschuldigte: er habe „die processchriiten aus der regierung kanzleizimraer expracticirt, die original», so löbliche regierung ohne zweifei den parteien mitzuteilen bedenken getragen, in seinen handen behalten, entgegen ungültige falsche copien hin- eingelegt, wodurch die prozess confnndirt, die Wahrheit vertuscht geblieben und die unschuldigen hierunter leiden müssen;“ er habe „soweit seine practica bei der obrigkeit

als sonst durch heimliche mittel, bei der gegenpartei gehabt, dass er nicht allein ihre fürnehmung gewusst sondern gar was eine hohe obrigkeit ■darin mit bericht ergehen lassen wollen.“' Zur Vermeidung von Praktiken würfen sonst den Parteien die Beferenten nicht init- geteilt ater Abraham habe den Referenten erfahren und sich mit demselben von einem Fall zum andern unterredet, die Gut- ' achten und „secretissima“ der Regierung zu lesen bekommen, davon Abschriften genommen und seine Bevisionsachrift dar nach gerichtet

; ja der Referent seihst habe ihm „die Schriften gestellt und dannoch in causa sein meinung und parere sin- ceriter Ihrer F. D. vermeintlich überreicht.“ Es sei zum Ver wundern, wie Abraham diejenigen, welche bei der Regierung sind, mit allerlei Verehrungen und „sraaralien“ an sich zu ziehen suchte und so di© Justiz „comnnpirte.“ Auf der einen Seite ein verwegener „Ütigatar“, der auch vor dem Meineid nicht zurftekschreckte, habe Abraham andererseits auch „die obrig keit hintereinanderzubringen sich eusaerlich

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