¬Die¬ Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten hundert Jahren : Festschrift zur Eröffnung des neuen Justizgebäudes in Innsbruck
delle Piave, die Landgerichte Lienz und Sillian dagegen zur Provinz Illyrien geschlagen. Die italienische Regierung beeilte sich in dem neu erworbenen Lande unverzüglich die französische Gesetzgebung und Einrichtungen einzuführen. Allerdings waren mit dem Dekrete
' — 60 — entfaltete die baierische Regierung in dieser zweiten Periode in der Durchführung einer einheitlichen Gesetzgebung. Wie aus einer königlichen Resolution vom 22. August 1B06 zu entnehmen ist, hegte die baierische Regierung schon damals die Absicht, mit der Verfassung einer neuen Gerichtsordnung vorzugehen, und es wurden die damaligen Appellationsräthe v. Hörmann und v. Peer beauftragt, darüber mit Berücksichtigung der österreichischen, baierischen und preussischen Gerichtsordnung
für die Geschäfte . ausser Streitsachen erlassen, und kurz vor der Wiederherstellung der österreichischen Regierung mit dem Patente vom 16. Mai 1813 der I, und TI. Theil eines allgemeinen Strafgesetzbuches, welches am 1. Oktober 1813 in Wirksamkeit zu treten, jedoch in Tirol nur kurze Zeit Geltung hatte, publizirt. Von grösserer Tragweite war die Verordnung vom 26. Oktober 1813, welche mit 1, Jänner 1814 in Wirksamkeit trat, wonach jeder baierische Unterthan mit dem zurückgelegten einundzwan zigsten Jahre
die Grossjährigkeit erreichte. Wir schliessen hiernit die Periode der haierischen Regierung und wenden uns demjenigen Tbeile von Tirol zu. .welcher mit, der. Pariser K onvention vom 28. Februar 1810 an Frankreich abge- treten jworden war. Mit^dmn, .Döhißte.„.iom..M.,,,Mäi.,18.10.wurde, dasselbe als Diparti rnento Alto Adige d em Königreiche Italien einverleibCjäuf^SS'^Bearke von Toblach und Primiero und die Gumemden'von Cortina (Ampezzo) und Buchenstein wurden mit dem Dekrete vom 10. August 1810 zum Dipartimento