Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
haben und sie selber mit allen Schlössern, Ländern Und Leuten zu dieser Grafschaft gehören, weshalb sie König Friedrich IV. als Vormund Herzog Sigmunds Treue und Ge- horsam versprachen. Später ließen sich Graf Anton und dessen Sohn Franz samt ihren Schlössern, Leuten, und Gütern mit 200 Dukaten jährlicher Provision von. HWvg Sigmund, der damals die Temporalien ' des Fürstentums Trient verwaltete, in dessen besonderen Schutz aufnehmen, gelobten ihm Gehorsam und Förderung seines Nutzens (29. Juni 1446).-j-) Kaiser
, von Herzog Friedrich IV. belehnt (Juni 1429) und erwarb als Feldhauptmann der Republik Venedig Güter, und Ehren; er starb 1439. Seine Söhne Georg und Peter II. ließen sich die Trienter . Stiftslehen 1446 von Herzog Sigmund und 1447 von Bischof Georg II. . erteilen; durch Diplom Kaiser Friedrichs HL vom 6. April 1452 wurden sie in den Grafenstand des h. Römischen Reiches erhoben. Bischof *) t>. Voltelini, a. a. O., '259—273. **) Äußerer, Die Herrschaft Lodron (f. oben S. 559), S, 39 versteht