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Titel A - Z
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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1829
Ueber das vaterländische Statutenwesen ; 2
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Seite 103 von 234
Autor: Rapp, Joseph / von Joseph Rapp
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 229 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Beiträge zur Geschichte, Statistik, Naturkunde und Kunst von Tirol und Vorarlberg ; 5. - In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Recht ; z.Geschichte
Signatur: II 64.717/2
Intern-ID: 236220
-s-)-) 9 9 E-SS in neun Bücher, wovon in der neu reformirren das erste Buch nur um zwei, das dritte und siebente nur um einen, das sechste hingegen um Vierzig Titel vermehret sind. ; Die Bereicherung des zuletzt ge nannten Buches, besteht vMüg§ lich in der »Müller Ordnung' jrerarbait, Peuttel Gelt vnd annderek Betonung,« welche acht - und dreißig-Titel enthält, während die frühere deren nur acht hatte; dann in einer Bäckerordnung von zehn Titeln, die Ln der Lan- desvrdmmg von 1532 ganz vermißt

wird, aber im We sentlichen schon in der Marimilianischen Gesetzkowpila- zion vorgekommen ist. ...Mn den zwei - neuen Titeln des ersten Buches ver ordnet der neunte , daß den Unterthanen auf ihr Verlan gen Abschriften aus den Gerichtsakten gegeben; der zehnte aber, daß.Schuldbriefe, welche gerichtlich versucht, jedoch vor Jahresfrist vom Gläubiger nicht erhoben wurden, ihm ohne Beisein und Einwilligung des Schuldners nicht mehr hinausgegcben werden sollen. Der sechzigste Titel des HI. Buches verfügt, daß die Grade

der Verwandtschaft und Schwägerschaft »nach dem geistlichen Rechtes gérait vnd verstannden werden sol len ■•* *),* und der zugewachsene Dbechehnte Titel imVU. Buche handelt von den »Gart knechten flS )« und Land streichern. Demnach besteht die Reformirung der Landesordnung von 1532 hauptsächlich in erläuternden Zusätzen, er) Ein Beweis der Abneigung gegen das römische Recht, aber auch der obigen Behauptung / daß das gemeine Airchenrecht in bürgerlichen Angelegenbeiten / ohne be sondere Annahme, Hierlandes

keine Anwendung hatte. • s ) Don „garten“ betteln. ©. i. A. Urf. L. das Mandat/ woraus dieser Titel gebildet wurde. 7 *

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1887
¬Die¬ Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten hundert Jahren : Festschrift zur Eröffnung des neuen Justizgebäudes in Innsbruck
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Seite 17 von 253
Autor: Mages von Kompillan, Alois / von Alois Freiherrn Mages von Kompillan
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: V, 247 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885 ; <br />g.Vorarlberg ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885
Signatur: II 102.247 ; 2.572 ; D II 102.247
Intern-ID: 152228
— 14 — ragenisten Rang unsere Tiroler Landesordnung ein, welche in ihrer letzten Redaktion unter dem Titel * New refonnirte Lands ordnung der fürstlichen Grafschaft Tyrol zugleich mit der derselben angehängten „Ordnung und Reformation 'gueter Polizei*, am 14. Dezember 1573 publieirt wurde. Sie ist ohne der Polizei ordnung in neun Büchern abgetheilt, wovon jedes wieder in eine ungleiche Zahl Titel zerfallt, deren z. B. das 1. Buch 10, das 2. 85, das ?). 60, das 4. 25 hat, und besteht

verstorbenen Kaisers Maximilian, Erzherzog Perdinand mit den Vertretern des Adels, der Städte und der Gerichte (die Geistlichkeit war auf dem Landtage nicht erschienen) auf den Entwurf eines allge meinen tirolischen Gesetzbuches, welches auch die Bestätigung Kaiser Karl V. erhielt, und unter dem Titel * Landsordnung der fürstlichen Grafschaft Tyrol im Jahre 1526“ im Drucke erschien, wovon gegenwärtig Exemplare sehr selten zu finden sind. Zweimal tirolischer Rcchtsgesehichtc, welche in der vom Ferdinandeum

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1876
Handbuch der Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für die gefürstete Grafschaft Tirol
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Seite 244 von 284
Autor: Hoflacher, Anton [Hrsg.] / erläutert, mit Entscheidungen, Verordnungen und Formularien versehen, dann durch einen Anhang einschlägiger Gesetze ergänzt von Anton Hoflacher
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 277 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gemeindeordnung ; f.Quelle
Signatur: 668
Intern-ID: 166213
— 242 — § 2. Die Kosten der Herstellung, Erhaltung, Miethe^ Einrichtung und Beheizung der für die Volksschulen erforder lichen Lokalitäten, sowie die Kosten der Herstellung, Erhaltung und Miethe der dem Lehrpersonale gebührenden Wohnungen haben vor Allem die Schulpatronate, soweit sie fortbestehen (§ 1), die hiefür gewidmeten Lokalfonde, oder solche Personen, welche hiezu durch Stiftung und andere- privatrechtliche Titel verbunden sind, nach Maßgabe der ihnen obliegenden Ver pflichtungen

zu bestreiten. § 3 . Enthalten die privatrechtlichen Titel über das Schul patronat keine ausdrückliche Bestimmung bezüglich der Be schaffenheit und des Maßes der Leistungen, oder kann aus denselben nur die Uebernahme der gesetzlichen Leistungen ge folgert werden, so hat der Patron in Zukunft nur den vierten. Theil der zu deckenden Kosten zu tragen, insoferne er nichts eine noch geringere Verpflichtung Nachweisen kann. § 4. Insoweit die besprochenen Auslagen durch die im § 2 bezeichneten Verpflichteten

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1887
¬Die¬ Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten hundert Jahren : Festschrift zur Eröffnung des neuen Justizgebäudes in Innsbruck
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Seite 189 von 253
Autor: Mages von Kompillan, Alois / von Alois Freiherrn Mages von Kompillan
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: V, 247 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885 ; <br />g.Vorarlberg ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885
Signatur: II 102.247 ; 2.572 ; D II 102.247
Intern-ID: 152228
186 eine bei jedem Realgerichte geführte Sammlung von Urkunden, welche die Erwerbung, Uebertragung oder Löschung von ding lichen Rechten über ein im Sprengel des Realgerichtes gelegenes unbewegliches Gut zum Gegenstände haben. Ohne Einverleibung der Urkunde in das Verfachbuch gelangt kein dingliches Recht auf ein unbewegliches Gut in Tirol oder Vorarlberg Dritten gegenüber zur Entstehung. Die Verfachung ist nur die Erwer bungsart; ob die Urkunde einen gütigen Titel enthält, und zur Erwerbung

des Rechtes geeignet ist, prüft der Richter nicht, so wie er sich auch hei Bewilligung der Verfachung, die nicht ver sagt werden darf, wenn die Urkunde die vorgeschriehenen einfachen Förmlichkeiten enthält, nicht darüber ausspricht, oh und welches dingliche Recht dadurch begründet, übertragen oder gelöscht wird. Ist der Titel zum Rechte durch die Urkunde erbracht, so treten die Rechts Wirkungen der Ver dinglichung mit dem Tage ein, an welchen das Anlangen zur Verfachung

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1887
¬Die¬ Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten hundert Jahren : Festschrift zur Eröffnung des neuen Justizgebäudes in Innsbruck
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Seite 220 von 253
Autor: Mages von Kompillan, Alois / von Alois Freiherrn Mages von Kompillan
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: V, 247 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885 ; <br />g.Vorarlberg ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885
Signatur: II 102.247 ; 2.572 ; D II 102.247
Intern-ID: 152228
Regierung. Er starb im Pensionsstande zu Auer am 16. Dezember 1883. 45. Br, Josef v. Zallinger, geboren zu Bozen im Jahre 1811, diente vom Jahre 1840—1848 zuerst als Kriminalaktuar und dann als Rath beim Kollegialgerichte in Rovereto, wurde bei der Organisirung im Jahre 1850 zum Oberlandesgerichtsrathe beim Senate in Trient und dann zum Oberlandesgerichtsrathe in Innsbruck ernannt, erhielt mit allerhöchster Entschliessung vom 5. Juli 1865 den Titel und Charakter eines Hofratlies, trat am 10. September

1870 in den Ruhestand und starb in Innsbruck am 10. Dezember 187 8. 46. Br. Karl Ritter v. Kaiser, geboren zu Bozen 21. Juli 1813, wurde 1844 Kriminalaktuar, 1847 Kollegialrath in Trient, am 21. Jänner 1850 zum Oberlandesgerichtsrathe beim Senate daselbst, im Jahre 1854 als solcher zum Oberlandesgerichtsrathe in Innsbruck ernannt, erhielt im Jahre 1871 den Titel und Cha rakter eines Hofrathes und starb in Folge eines durch Heber arbeitung zugezogenen akuten Gehirnleidens am 13. Juli 1873. 47. Simon

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