Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
, dynastischer) Abkunft bei den hier . genannten und anderen Adelsgeschlechtern, besonders die Art ihrer Alliaucen, d. i. den . : • Stand der Personen, mit denen ihre Angehörigen eheliche Verbindungen eingingen, genauer zu prüfen. Vgl. Forst-Battaglia, Genealogie, 1913, S. 21. + **) Ladurner in: ZFTB. 111/13) 3S f. versteht darunter das castellani vetus (vedus, Kastell Feder), im Gemeindebezirke Auer, was Alberti d'Enno im Trid. X, 71 St. 1 bezweifelt. '• • . t) Von dort an nach Süden hin waren die Guelfen