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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 8 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
a. Ocffentliche Rekognizionzinse. §, 130. Fälle, in welchen Rekognizionzinse Vorkommen . §. 131. Zn welchen Landesbezirken bis zum Eintritte der k. b. Regierung Rekognizionzinse Vorkommen . tz. 132. Größe der Rekognizionzinse bis zum Eintritte der k. b. Negierung . . Z. 133'. Das Recht zum Bezüge der Rekognizionzinse wird auf die ganze Provinz Tirol ausgedehnt .... tz. 134. Kompetenz in Bezug auf die Bemessung der Rekog nizionzinse überhaupt ....... §. 135. Kompetenz zur Bemessung

der Rekognizionzinse in Bezug auf Salinenwaldungm: A. unter der frühem vsterr. Regierung . ... 1*. unter der k. barer. Regierung . . . . ' . C. unter der wieder eingetretenen k. k. österr. Regierung Ob die Wälder in Ober-, Unterinn- und Wippthal der Saline in Hall Vorbehalten seien, und ob sie zu den Regalien gehören. . - - - . . - Ob die übrigen, der Saline in Hall nicht vorbehaltenen Wäl der in Tirol und Vorarlberg zu den Regalien gehören Ob Lerchwiesen, Auen, Mäder u. d. gl. zum Waldboden ge- fjorcit

... . . - • Quantum der Baurekognlzlonzmse b,s zum Eintritte der k.b. Regierung - - • - : Ausdehnung der Baurekogmzwnzmse unter der k. b. Regierung Seite 191 192 192 193 197 200 212 215 221 221 223 223 223 224 224 225 225 226 230 231 232 232 233 233 240 241

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 6 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
§, 113. Nach welchem Werkhe des grundrechtbaren Gutes das Laudemium bei Gutsübergängen sich richte §. 114- Ob die Grundherren den Ab - und Aufzug in der Art, wie er ihnen in der tirol. Landesordnung zugestanden wurde, noch ansprechen können Ob die Grumherren sich die Uebergä'nge ihrer Güter ad ma- nus morfcuas gefallen lassen müssen . Anhang, a. Herrschaft Lienz und Heimfels d. Vils . . . - » - * • c. Trientner Gebieth . <1. Tirol unter der k. baier. Regierung Fünftes Kapitel. Recht

der Grundherren auf Grundzinse. A. Grundzinse aus dem Titel der Grundherrlichkeit. §. 115. Begriff von solchen Grundzinsen überhaupt $. 116. Einteilung der Grundzinse ..... l. Grundzinse von Staats- und öffentlichen Fondsgütern. H. 117. In wie ferne die zu den Staats- und Fondsgütern ge hörigen Grundzinse veräußerlich sind .... Steuerpflichtigkeit der zu veräußernden Staatsgüter Anhang, a- Vermögen der Schweizer'schen Stiftungen in Tirol und Vorarlberg .... b. Vermögen der unter der vorigen Regierung

aufgehobenen Korporazionen und Zünfte . c. Unter der königl. baier. Regierung Kornbodenzinse insbesondere d. Tirol unter der königl. Italien. Regierung . §. 118. Ablösbarkeit der zu den Fonds- und Staatsgütern ge hörenden Grundzinse ....... Anhang, a. Während der k. b. Bßsttzperiode . ^ . Ablösung der Grundrenten jenseits des Brenners Ablösung der Grundrenten im Rentamtsbezirke Rattenberg Ablösung der Kornbodenzinse . . , h. Königl. Stiilien, Regierung .... c. Das in Tirol und Vorarlberg gelegene Vermö gen

der Schweizer'schen Stiftungen d, Vermögen der unter der vorigen Regierung auf gehobenen Bruderschaften und Zünfte , tz. ii9. Nach welchem Maßstabe dieKapttalien der zu reluiren- den Aerar. Grundzinse berechnet werden sollen §. 120. Einbringung der Aerar. Grundzinse .... Einführung eines Zinsbüchelchens ...... Ob die Naturalurbarialgibigkeiten bei der Entrichtung nicht reluirbar seien - . - - . Zn welche Maße sämmtliche Stiftung- und Urbarialgefälle ent- entrichtet werden müssen , . . . , . Einbringung älterer

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Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 9 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
Vili Seite Baurekognizionzinse unter der wieder eingetretenen k. k. österr. Regierung 241 Anhang. Innsbruck, Burgfrieden . . . . . 049 §. 147. Berglehenrekognizionzinse: A. unter der früher« österr. Regierung .... 249 Bergordnung für Vorderösterreich, wozu einige Zeit auch Vor arlberg gehörte . . . . . . . 263 B. Zur Zeit der k. b. Zwischenregierung .... 264 C. Unter der wieder eingetretenen k. k. österr. Regierung: a) allgemeine Bestimmungen 267 10 besondere Bestimmungen in Bezug auf Berg

Die Verfügungen der k. b. Regierung. . . . . Zgg Gesetze der wieder'eingetretenen k. k. österr. Regierung . 399 Auflassung der Wiüengelder für Kalk- und Kohlenbrände . 290 Forstgebühren bei Verkaufen und Zerstücklungen von solchen zum Bereiche des FvrstbezirkeS der Berg und Sakinendi« rekzion in Hall gehörigen verkäuflichen Theil- oder Ver leihwaldungen, welche den Gemeinden und Gutsbesitzern zur unentgeldlichen Deckung ihrer Haus- und Gutsbedürf- nisse an Holz verliehen worden sind . . . 290

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 198 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
die gedr. Gnbernialverordnung 6do. 12. Mai isss Z. 9329 Fond; beide Verordnungen bei §. 120. gegenw. Darstell. 4. Die eben früher bei Len unbestrittenen Forderungen an gegebene Begünstigung der Gemeinden; gedr. Gubern. Rirfut Vom 3(1. März 1822 Z. 4750. Publ. Kdmgl. bater. Regterung. Die hierher gehörigen Gesetze siehe bei dem Anhänge zu ISO. lit, c. konigl. baier. Regierung. Jlll rische Regierung. Hierüber sehe man den Anhang zu §. 120. lit. e. Zlliren. Unter der gegenwärtigen österreichischen

Regierung ist den Gemeinden durch das polit. Einrichtungedikt vom 1. März 1814 §. 350. gestattet, alle Gemeindeforderungen (worunter auch Grundzinse zu verstehen sind) welche die Summe von 50 st. nicht übersteigen, jedoch vollkommen liquid sind, mit gänzlicher Abweichung von dem bisherigen Rechtszuge durch die summari sche Erekuzion gleich öffentlichen Anlagen einzubringon. Italienischer Anrheil von Tirol. Siehe den Anhang zu §. 120. 1U. d. k. ital. Regierung. Auch diesen Gemeinden

ist durch das politische Einrichtungedikt vvP 1. März 1814 §. 350. gestattet, alle Gemeindeforderun gen (worunter auch Grundzinse zu verstehen sind,) welche die Summe von 50 fl. nicht übersteigen, jedoch vollkommen liquid stnd, mit gänzlicher Abweichung von dem bisherigen Rechtszuge durch die summarische Erekuzion gleich öffentlichen Anlagen ein zubringen. In den Bezirken von Toblach und Ampezzo, welche unter der l'önigl. ital. Regierung standen, soll von Eintreibung einer Dominikalgabe, eines Grundzinses

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 122 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
Leuzins zu jeder Zeit ablosen, wenn er für einen Gulden des Bodenzinses fünf und zwanzig Gulden Kapital bezahlt. Nach §. 19. desselben Ediktes kann der Bodenzins ganz oder theilweise abgelöst werden. Alle Gründe, worauf die k. b. Regierung einen Bodenzins konstituirte, gingen auf Len Käu fer oder bei der Ablösung der Lehen auf den Vasallen als ein vollständiges , nicht getrenntes Eigenthum über. Die Verpfändung, die Veräußerung oder Vererbung dieser Güter wurden von keinem Konsense

der Regierung abhängig gemacht; für Besitzveränderungen find keine Laudemialgebühren Zu entrichten; §. 17 . des bezeichneten Ediktes. Dies alles ist bei den Grundzinsen anders. Bei den grund zinspflichtigen Gütern ist das Eigenthum getheilt, das Oberei genthum steht dem Grundherrn, das nutzbare Eigenthum aber dem Besitzer des dem Grundzinse unterworfenen Gutes zu, wo her es kömmt, daß bei sich ergebenden Besitzveränderungen Kon sense gelöst, und Laudemialgebühren entrichtet werden müssen. Die Ablösung

der Grundzinse ist von einem wechseitigen Uebereinkommen des Grundherrn unv Grundholden abhängig, zur Ablösung des Bodenzinses aber ist der Besitzer des Grund stückes zu jeder Zeit einseitig und allein berechtigt. Die Kornbodenzinse sind nichts anders, als Theile des sti- pulirten Kaufschillings, oder bei den Lehen Theile jenes Betra ges, den die Regierung für die Allodlsikazion desselben forderte. Es besteht daher ein wesentlicher Unterschied zwischen einem bo denzinspflichtigen und einem grundrechtbaren

Gute. Das bodenzinspflichtige Verhaltniß nähert sich seiner Na tur nach mehr den Libelli francafoili, die nach §. 76. des Kompil. Werkes (viüe fol. 41.) der Dominikalsteuer nicht un terliegen. (I) Tirol unter der königl. italienischen Regierung. Hierüber sehe man den Anhang zum nächstfolgenden §« 118 , lit* b. §•118. Ablösbarkeit der zu den Fonds- und Staatsgü tern gehörenden Grundzinse. Hier ist die Frage zu beantworten, ob die zu den Staats und Fondsgütern gehörenden Grundzinse auch ausser

5
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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 7 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
. VI Angefochtene Forderungen Anhang, b. Kreis Roveredo ...... c. König!, barer.Regierung. Liquide Forderungen Bestrittene Forderungen . . . ' . 6. König! italien. Regierung. Liquide Forderungen Bestrittene Forderungen . Capo Soldo . . . . .. e, Minen ........ Seite 142 142 142 144 144 168 168 172 H- Privatgrundzinse. §. 121. £6 die Grundzinse in so ferne sie den Privaten zu stehen, rem prwatrechtlicher Natur sind * ° §. 122 . In wie ferne Privatgrundzinse: ' 1. ablösbar

sind ü-f W P"°l"sw»diins° bei aeaenfeifiaem Einv-rstSnd- bar%fen ® run ^ mtl un & Trundholden unbedinat ablös- 2 . Veräusserlichkcit der Privatgrundzinse' I Anhang- Italien, und Zllirischer Antheil von Tirol ^ Unter der königl. baier. Regierung Z. Einbringung der Privatgrundzinse a. unbestrittene Schuldigkeiten . b. bestrittene Schuldigkeiten . Anhang Königl. baier. Regierung . . . . . Zllirische Regierung . . . Italien. Antheil von Tirol ] irr. Hon Afterzinsen und Theilzmsen insbesondere. §. 123. Afterzinse §. 124

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 517 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
Allgemeine K onkutrennen der Kommunen zu Auslagen in den Kantonen, in den Departements und JntenDenzbezirken, endlich im ganzen Reiche selbst sind auch in Jllirien und Italien vorgekommen. Mein theils wurden hierzu fünf Perzente der direkten Steuer jährlich besonders eingehoben, theils halten die Kommunalkassen hierzu jährlich allerlei Vorbezüge ( Praelevements ) an die Staats- kasse zu bezahlen, theils wurden besondere Ausschreibungen von der Regierung zur Bestreitung solcher Auslagen

veranlaßt, an welchen sie -einen unberichtigten Rückstand duldete. Eben dieses ist derFall mit allen gewöhnlichen und auffergewöhnlichen Kriegs lasten, welche unter den genannten Regierungen auf solche Art immer durch sie selbst bestritten, keineswegs aber durch die Ge meinden getragen wurden. III. Gesetze unter der wieder eingetretenen österr. Regierung, vom Jahre 1813, respektive 1814 cm* gefangen. Die österr. Regierung hat bei der Besitzergreifung des k. b. A nt Heils von Tirol und Vorarlberg

in Ansehung der Gemeindewustungen Anfangs keine wesentliche Aenderung getrof, fen, sondern hierin alles in dem Zustande gelüsten, wie es unter der k. b. Regierung war. Für den italienischen und illirischenAntheil von Tirol hat die k. k. österr. Hoftommisston unterm 1. Marz 1814 das so genanlNe politische Organisazionedlkt erlassen, wo durch die Verwaltung der Gemeinden in der gesetzlichen Ver fassung, die ihr jene Regierungen gegeben hatten , verblieb, und nur folgende besondere Verfügungen getroffen

7
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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
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Seite 13 von 259
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XXXX, 224 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/1
Intern-ID: 204226
wurde, wie wichtig dieser Gegenstand der Regierung schien. Ueber die Regierungblätter für die Jahre 1306 bis ,8 t§ besteht ein Generaliuder, herausgegeben von Georg Karl Edeln von Mayr,. München 130»), bei Joseph Aangl, bürgerl. Stadlbuchdrucker, Fol. Nach der Vorrede zu dem eben angedeuteten General inder erschien ein solcher im I. 1806 über die barer. Re gierungblatter von den I. 1802 / 1805, 1804 tinto 1805, ebenfalls von Georg Karl Edeln von Mayr. 6. Das B o 1 letti no delle Leggi

, für jeiien Theil von Tirol, welcher vom I. 1310 bis zum Schluffe des I. 1813 unter der königlich italienischen Regierung stand *). Diese Gesetz-Sammlung umfaßt feit dem I. 180L bis Zum 20. April 1814 die zur allgemeinen Bekanntgebung geeig neten Verordnungen der italienischen Regierung zur Zeit, als Italien noch Republik war, und Zur Zeit seines Be standes in der Gestalt eines Königreiches. Obschon ein Theil von Tirol nur drei Jahre unter der kdnkgl. italienischen Herrschaft stand, und sohin lediglich

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 118 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
b) Vermögen der unter der vorigen Regierung auf gehobenen Korporationen und Zünfte. Ob das Vermögen der nach den Gesetzen der Zwischen- regierungen aufgehobenen Korporazionen und Zünfte veraussert werden dürfe? Vermöge dem Hofkammer-Präsidialerlasse ddo. 29. Juni 1836 Zahl 4911. haben Seine Majestät noch nicht über die Frage entschieden, in wie ferne wieder auflebenden Bruder schaften das Vermögen, so wie früher besessen haben, zurück zustellen komme, weßwegen auch hinsichtlich der Substanz

die ses Vermögens keine wie immer geartete Veränderung vorzu nehmen, und sich sohin lediglich auf die zweckmässige Verwal tung solches Vermögens zu beschränken sein werde. ^ In dem weiter herabgelangten Hofkammer-Prcistdialerlasse ddo, 20. Nov. 1889 Z. 48358 ist unter der Zahl 6. auöge- gesprochen: „6. Das Vermögen der in UebereiUstimmung mit den .Gesetzen der vorigen Regierung aufgehobenen Bruderschaften und Zünfte hat Lei dem Kammeralfonde zu verbleiben , so wie das selbe auch in den lombardisch

-venezianischen Provinzen der ihm von der vorigen Negierung gegebenen Bestimmung zugeführt wird." Ob nun hiermit gesagt sei, dieses Vermögen habe bei dem Kameralfonde bloß zur Verwaltung, oder es habe daselbst zum Eigenthume zu verbleiben, ist zweifelhaft; nur im Falle, daß das Eigenthum bei dem Kameralfonde bleibt, ist selbes ver- äusserlich. c) Bai Mt. V e rz e i ch ni ß der unter der k. b. Regierung wegen Verkaufes der entbehrli chen Staatsrealitäten, und wegen Belastung eines Theiles des Kaufschillings

11
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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 10 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
, Jnfelsteuer ....... §• 152. Leibeigenschaft . . . . Anhang. Vorarlberg. . . I. Herrschaft Hoheneck . IL Grafschaft HohenemS . Zwischenregierungen vom Z. 1806—1814, als: Königlich baier'sche ....... Königlich italienische Französisch i»irische S* 153. Rekognizivnzinse für Ueberlassung öder Gründe §. 154. Roboten . . . . Anhang, n) Vorarlberg unter der k. b. Regierung . b) Tirol unter der k. italienischen und illirisch-fran- zösischen Regierung . §. 155. UnlerthansneruS Anhang. Tirol

unter der k. b. Regierung §. 156. Vogteizinse ........ §, 157. Rekognizionzinse für Wasserleitungen Anhang. Brunnenzinse der Stadt Innsbruck . Rekogm'zionen fürZäune in denunterinnthas.Ge« richtsbezirken Hvpfgarten, Fügen, Zell, Kufstein und Kitzbühel 332 334 347 347 348 350 356 357 364 365 369 370 370 371 373 380 381 381 382 385 395 396 398 421 421 423 426 426 Sechstes Kapitel. Recht der Grundherren auf die Heim, fälligkeit (Kaduzität.) §. 158. Fälle, in welchen daß grundherrliche Recht auf Kadu zität

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 13 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
§. 174. Recht des Grundholden auf Gegenreichnisse Stift- Sonnenburg. Zensiten in Pusterthal . §. 175. Recht auf den besonder» Schutz und Beistand des Grundherrn %. 176. Verkaufs- und Einstandsrecht überhaupt . §. 177. Einstandsrecht in andern bestimmten Fällen, alS: I. EinstandS- und Losungrecht bei der Veräufferung aufge- theilter öden Grundstücke . . . . . . II. Ein standsrecht es jure congrui Anhang, ai Kreis an den italien. Konfinen Gericht -Iroo . , . . . . d) König!, ital. Regierung

Statut II. nach dem Roveredaner Statut . Hl. nach den tirolisch-österr. Bestimmungen . Anhang. Tirol unter der k. ital. Regierung B. Censual-Verhältmß. I. nach den zwei Bullen des Papstes Pius V. II. nach den Novellen des Trientner Statutes HI. an den italien. Konfinen Tirol, österr. Bestimmungen hierüber . Tirol unter der königl. baier. Regierung C. Emphiteutischeä Verhältm'ß. I. Anordnungen des Trientner Statutes II. Statut für das Gericht Arco . . . - in. nach den Bestimmungen der tirol. österr

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 563 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
wurde eine weitere Wuftungsteuer von 4-| Terminen zur Tilgung der Marschkonkurrenzkosten auch für das Jahr 1804 ausgeschrieben. Die Ausschreibung geschah durch den landschaft lichen engem Auöschußkongreß ddo. 7. Jänner 1804 Z. 105 Kongr. b. Unter Len fremden Regierungen. s Während Tirol unter der k. b. Regierung stand, wurde durch das Marschkonkurrenznormale vom 27. Dezember 18Q7 und durch eine besondere konigl. Verordnung vom 28. Februar 1809 (Regier. Bl. S. 386) für die allgemeinen Militärlasten

. Wie es mit den Marschkonkurrenzkosten unter der italieni schen und illirischen Regierung stand, flehe früher bei den Gerichts- und Gemeindeumlagen überhaupt; 11. lit. 11. S. 499. o. Tirol und Vorarlberg wieder unter österr. Regierung. Tirol und Vorarlberg, wieder an das Erzhaus Oesterreich gelangt, befand sich in Bezug auf die Marschkonkmrenzausla- gen in jenem Zustande , welcher schon oben im gegenw. §. S. 500 angedeutet wurde. Die seitdem erschienenen Verordnungen sind nach dem Leit faden der Provinz. Gesetzsammlung, in welcher sie vollen

16
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Seite 160 von 473
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: IV, 467 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,1
Intern-ID: 204227
E808, Z. 1494, an has Ministcrium des Jnnern zur Polizel- sektion, wegen Beschrankung der GutsZertrummerungen. Ncch ehe aber dieses Minimum ausgemittelt war, kehrte Tirol im I. 1814 Zum angestammten Kaiserhauft zuruck. Uebrigens Hat die kontglich baier'sche Regierung durch die all- g cincin e A u she bung der Fidei kommisse *) nicht wenig auf die Theilbarkeit des Vermogens hingewirkt, da dieses sur die GeMechtsfolger einer Familie nicht mehr vinkulirt war. Das wegen der Fideikommisse Gesagte

gilt auch von der italie- nischen Regierung, da dieso mitVerordnung vom 1 5. Juni 1810 die Gefehe der ehemaligen italienischen Republik vom 2. nnd 26 . fiorile des JahreS VI, uber die Aufhebung der Fideikommisse Md der daraus entstehenden Untheilbarkeit dec Gutcr aus das Departement der obern Etsch **) ausdehnte. Der Geist dec franz. ill ir. Gosehgebung war gc- schlossenen GuterkompleZ-eu ohuchin nicht giinstig. DritLer Abschnitl. Anordnung àber das Vermègensdrittheil, und Ahev den Desitzvortheil

ahstcsien kcnnte, ein dcrgleichen Kaiif, odor auch gua- Weirter Tausch sr.I> poma nnllitaiis verboten seyn sollt." S. Verordnung dec e. S. Regierung, 660 . 24. Mai 1776, p* r - li. Sfidi, zweite Abkhcil. ber gegenw. Dorsi. ch delle léggi , la 10, parte I. p. 334 eoe,} auch im >. ìaa.

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Seite 159 von 473
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: IV, 467 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,1
Intern-ID: 204227
am LS. Jänner 1805. Gubernialeröffnung ä<!o. 27 . Hornung 1805 , Z. 3600 Domain, an das Are-iLamt im Oberinnthal. o. Brlxen, ehemaliges Fürstcnlhum. Darin wurde, wie schon in der Einleitung §. 8, S. LA angegeben ist, das a. h. Patent vom 11. August 1770, mit Gubecnialdekret vom 28. Juni 1805, Zahl 11133 Publ., «ingeführt. 5. GrundAerflückungen unter dev königlich barer'sehen und königlich italienischen Regierung. Die königlich baier'sche Regierung hat zwar anfangs die Güterzerstückung begünstigt

für Generalkreiskommissäre, «Mn. 17 . Juli 1808 , (Reglerllngblakt S. 1649 ic.) diesen zur Pflicht gemacht, für die Beförderungen der Güterzertrümme- rungen und Arrondirungen rc. zu sorgen; in der Folge scheint jedoch die königl. baier'sche Regierung das Zweckwidrige in der Ungebundenheit hei Giitorzerstückungen eingesehen zu Kaden, da sie über die Frage Verhandlungen einleitete, ob nicht ein Minimum , bis zu welchem Güterzerstückungen zulchug kind, anzunehmen wäre, und worin dasselbe zu bestehen Härte. Be richt

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
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Seite 216 von 259
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XXXX, 224 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/1
Intern-ID: 204226
so wie anderer Seiks durch Gesatzmaßige Verordnungen wegen Anpflanzung iunger Bäumen, besonders von ge schwind aufwachsenden, oder sonst nutzbaren Gattungen, mögllchist abgeholfen werde. Welche allerhöchste Resolution und Verordnung dann eben so, wie solche von Einer Kaiser!. König!. V. O. Hoch- ansehnlichen Regierung und Cammer k. sub dato h. elapsi et praes. 7. dis allhero intimiret worden, zum nachricht- chen Wissen, und allergehorsamster Befolgung, an durch des weitern manniglichen

das Konkordat vom I. 1756, vermöge welchem dem Pfarrer, als Dezkmator, von einem umgebrochenen Wiesfelde der Novalzeheut ge bührte. Aber die königliche baker'sche Regierung fand mit den a. h. Entschließungen v. 27. März iBo6 (Regier. - Blart 180Ö, S. 122) und v. 2. Juli 1807 (Regier.-Blatt 1607, S. Ii4i) die Kultnrverordmingen, welche bis dahin in der schwäbischen Provinz geltend waren, auch in Vorarlberg als gesetzliche Vorschriften mit dem Beisatze einzuführen, daß die den besondern Lokalitäten nöthigen

Modifikationen jedesmal zu berücksichtigen seyen. Demnach singen unter der fönigl. baker'schen Regierung folgende Kulturnormen in Vorarlberg zu wirken an, als: l. Bekanntmachung der chnrpfalzbaier'scheu Landeodirektion

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 585 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
1 ' 1 ■ 4 .», ■ H, 4 9 VJ. 4 1- 7 is t 'i Die Oesteneichische und Ae Ba i e r' sche Regierung sind überekngekgmmen, ihren in den beiderseitigen Staaten erkran kenden oder verunglückenden unbemittelten Anterthanen gegen seitig die bencthigte Heilung und Verpflegung angedeihen zu laßen; Hofkanzleidekr. «I<in. fi,.- Oft. 1833 Z. 24.458 und Tube«. Eröffnung äün. 5. November 1333 Z. 23171. Sa- nit. Provinz. Gesetzs. Zahrg. 1833, XX. D. S. 463. Amischen der Groß Herzog-Hessischen und Oesterrei

zwischen Oesterreich und der königlich Sach, fischen Regierung hinsichtlich der Wechselseitigen unentgeldlichen Verpflegung erkrankter und verunglückter unbemittelter Unter- Hamn; Hofkanzleidekr. vom 28. Sept. 1835 Z. 24790 , und Gubern. Eröffnung «Mo. 3 . Nov. 1835 Z- 22066Samt., an stmmtliche Kreisämter re. Me S ch W e i z e r 'fch e Kantonregie rung Solo t h « r n versichert, daß bei. ihr die Oesterreichischen armen Unterthanen « den Spitälern unenkgeldlich ausgenommen werden; Note »«Gtaatskanzlei des Kantons

Solothurn üd». 25. Juni 1838; W»L. Z. 15664 Sanit. I» Ansehung der Verpfleggebühren gegen Vstrtem. berg'sch« Unterthanen hat es nach der a. y. Entschließung »SM i?. Juni und Hofkanzleiverordnung vom IS. Juli istg, 3 . 19809 , Abs. i. bei der bisherigen Gepflogenheit zu bewen den. Da nun bei einem im I. 1828 vorgekommcnen Falle lit k. Würtemberg'sch« Regierung sich auf hie zwischen dem Kaiserstaate Oesterreich und Le« Königreiche bestehende Rezipr». Zitat berief, welcher Zufolge für die Zukunft nie mehr

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 739 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
, und in dem von Salzburg getrennten, gegen wärtig mit Tirol vereinten Ziller- und Vripeüthale unter dem Namen: -.Weihsteuer" bestehende, von den salzburgischen Hof- urbarsunterthanen bei jedesmaliger Veränderung des Landesfür sten durch Todfall zu entrichten kommende „Herrn-Anlait" noch ferner, jedoch mit der Bestimmung aufrecht zu halten, daß die Salzburger Hofurbarsunterthanen diesfalls nunmehr unter der österreichischen Regierung nicht strenger, als vorhin unter der fürsterzbischöflichen Regierung gehalten

werden sollen, und daß somit sich bei der Einhebung dieser Abgabe rückstcht- lich der Ausmaß derselben ganz nach der unter letztgenannter Regierung bestandenen Hebung zu benehmen sei. Ilebrigens haben die gedachten hohen Hofstellen über die hinter diesen dlnterthaneu aus den letzten Epochen der Herrcn- verändcrungen hastenden Rückstände an der in Rede stehenden Weihsteuer hinaus zu gehen befunden, und es ist daher an dieselben Hierwegen weiter keine Anforderung zu machen. Von diesem hohen Beschlüße

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