148 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVKB_02_2/GVKB_02_2_764_object_3954421.png
Seite 764 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
stellung der fraglichen Extrakte und vorschutzweisen Bestreitung der damit verbundenen Kosten, wohin insbesondere die Stem pelgebühr gehört, verbunden. Es handelt sich vielmehr uw eine dem Grundzinsholden obliegende vertragsmässige Leistung, und was von einer Partei aus einem Vertrage gefordert wird, muß in der Regel im vorschriftmässigen Rechtswege gefordert werden, welcher aber nicht mit der Exekuzion, sondern mit der Klage, oder vorerst mit einer im gütigen Wege versuchten Aufforderung

zur Schonung der Parteien von Unkosten zu beginnen hat. Daß die Kosten pr. 15 kr. für den Stempel, mit welchem der Ex trakt versehen sein muß, der Partei zur Last fallen, unterliegt keinem Zweifel, aber eben so wenig als das Landgericht ver pflichtet ist, den Stempel gegen Einbringung des Betrages von der betreffenden Partei vorzuschießen, kann diese Verpflichtung dem Rentamte als Grundherrn zugemuthet werden. In so ferne es sich um vergangene Fälle handelt , und die ausbedungenen Extrakte

3
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1875
¬Das¬ Bauernhaus Siegwein zu Lannesdorf in Tirol.- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; 41 = Jg. 6, Nr. 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192803/192803_88_object_4955914.png
Seite 88 von 136
Autor: Moriggl, Simon / von Simon Moriggl
Ort: Bozen
Verlag: Selbstverl. des Vereins
Umfang: 24 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur<br>Tischler, Franz: ¬Das¬ Verhältnis zwischen Staat und Kirche oder: die Rechte der katholischen Kirche : mit besonderer Beachtung des Syllabus erklärt / von Fr. T.. - 1875. - 44 S. - In: ¬Das¬ Bauernhaus Siegwein zu Lannesdorf in Tirol <br>Denifle, Heinrich: Festpredigt bei Gelegenheit des ersten hl. Meßopfers Sr. Hochwürden des P. Paulus Maria Ritten von Toggenburg / gehalten von Heinrich Seuse Denifle. - 1875. - 16 S. - In: ¬Das¬ Bauernhaus Siegwein zu Lannesdorf in Tirol ; 41 = Jg. 6, Nr. 1 <br>¬Die¬ Gemeinde Weidefeld einst und jetzt : (ein Bild der Zeit). - 1875. - 21 S. - In: ¬Das¬ Bauernhaus Siegwein zu Lannesdorf in Tirol ; 41 = Jg. 6, Nr. 1 <br>Zallinger-Stillendorf, Franz ¬von¬: Verfassungstreu oder nicht?. - 1875. - 24 S. - In: ¬Das¬ Bauernhaus Siegwein zu Lannesdorf in Tirol ; 41 = Jg. 6, Nr. 1
Schlagwort: g.Lannesdorf;s.Bauernleben
Signatur: II 4.233
Intern-ID: 192803
kann und soll in Bezug auf die bürgerlichen Verhältnisse der Ehe die notwendigen und nützlichen Gesetze geben; aber eine unter Christen giltig geschlossene Ehe ist ein Sakrament, ist unauflöslich. Erkennen wir das liberale Ehe gesetzgebungsrecht an, so verläugnen wir einen Glaubenssatz und legen den Todeskeim in die christliche Familie. 2. Der liberale Staat nimmt die Schule als ausschließliches Eigenthum für sich in Anspruch. „Schulzwang' lautet der Grundsatz, aber etwa nicht ein solcher Schulzwang, wo der Staat

darauf dringt, daß die Kinder etwas lernen und als gute Bürger erzogen werden, nein, der liberale Staat zwingt den Unterthan, die Kinder in „feine' Schule zu schicken und wie er konfessionslos ist, so ist auch seine Schule konfessionslos, praktisch gleichbedeutend wie religionslos — ob Christ, ob Iud, ob Hottentot, alle in dieselbe Staatsschule. Wir aber wissen, daß die Eltern eine strenge Pflicht haben, ihre Kinder christlich zu erziehen, daher auch das Recht dazu; wenn aber der liberale Staat

die Eltern zwingt, die Kinder in feine Schule zu schicken, so nimmt er ihnen nicht nur dieses Recht, sondern die Kinder selbst; denn wem die Schule gehört, bekennt auch der Liberalismus, dem gehört die Jugend; die Schule ge hört mir, sagt der liberale Staat, also. — Die Schulfrage • ist für katholische Gewissen eine eminent klare. Entweder Frei heit des Unterrichtes, daß wir unsere Kinder selbst erziehen können, oder Schulen, wo unter Aufsicht der Kirche die katho lische Erziehung vollständig gesichert

ist. 6. Wie weit nimmt der liberale Staat den? Bürger in Anspruch? Antwort: Er confiscirt ihn einfach, sein Rechtsdasein, seine Seele, seinen Leib. 1. Sein Rechtsdasein. Dem Staate gegenüber ist er null, rechtslos; keinen Augenblick weiß ich, ob ich noch ein Recht besitze; es kann ein Gesetz, eine Verordnung aus dem Wege sein, die mir's nimmt. Bertheidige ich ein Recht dem Staate gegenüber, so bin ich Hochverräther im modernen Staate.

6