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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
(1872)
Mittheilungen des Landwirthschafts- und Gartenbau-Vereins in Bozen ; 4. 1872
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Seite 114 von 161
Ort: Bozen
Verlag: Landwirtschafts- und Gartenbau-Verein
Umfang: 152 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Abschlussaufnahme von: 1872,1-12 ; In Fraktur
Schlagwort: c.Bozen / Landwirthschafts- und Gartenbau-Verein ; f.Zeitschrift<br />g.Südtirol ; s.Landwirtschaft ; f.Zeitschrift<br />g.Südtirol ; s.Gartenbau ; f.Zeitschrift
Signatur: III Z 352/4(1872)
Intern-ID: 484259
Genercil-Direktion der Weltausstellung einzusenden haben. Auf.obige 5 Fragepunkte bezüglichen Arbeiten und Anträge sind-längstens bis Ende .Mol 1-873 an die „General-Direktion für die Weltausstellung, Wien, 1873,' mit der Bezeichnung „für den Kongreß der Flachs- Interessenten' zu richten. Amtliches. (Weiuzoll.j Das Abgeordnetenhaus des hohmReichs- rathes hat in der Sitzung vom 20. März 1872 den Beschluß gefaßt, die Regierung aufzufordern, mit. hm deutschen Zollstaaten tvegen gänzlicher

materiellen Reciprocità geschehen kann, wobei nicht zu übersehen lift, daß im Falle des .Eingehens der Zollvereinsstaaten auf das erwähnte Anerhiethen die ZollfrMe.it der Weine von uns auch ..allen jenen Staaten, welchen die Behandlung auf dem Fuße der Meistbegünstigung in Zollangelegenheiten ver- ! tragsmäßig zugesichert ist, darunter namentlich Frank reich, Italien, Spanien, . Portugal rc. ejngeräumt: werden müßte. Bevor die l, k. Regierung in dieser' Angelegenheit die weiteren Schritte anzubahnen ver

Versteigerungen von Pferden verschiedenen Geschlechtes und Alters statt, und zwar werden veräußert : in Kisbär am 5. September d. Js. Vorm. 9 Uhr 14 Siück fehlerfreie zur Zucht und zum Gebrauche gleich verwendbare 3'.st und 4^st jährige englische Halbblut-Stuten. 2 Stück ältere englische Vollblut-Hengste. 2 ,, Ickstjährige englische Vollblut-Fohlen. 15 ) belegte Englische-Roll- und Halbblut-Stuten. ' 3 „ , ausrangirte -àrauchspferde. In B àboln a am (-.September l.J,Vorm.9-Uhr. 18 Stück M Hücht

und zum Gebrauche .gleich-ver wendbare 2'st, 3'st und. 4'j, jährige Stuten.. 8 „ castririe Fohlen. 17 „ belegte Mutterstnten; — insgesammt Voll- und Halbblut der Araber-Ra« und 14 Stück ausrangirte Gebrauchspferde. In Mezöhegyes am 16. September l. I. Vor mittags 9 Uhr 53 Stück zur Zucht uàzum Gebrauche gleich, verwend bare 3'/a und 4 '/2 jährige englische und.ara bische Halbblut-Stuten, 15 „ englische, arabische und LiPizaer Halbblut- Stutfohlen, 3 „ 5 Jahr alte, belegte, englische und arabische Halbblut

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 8 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
a. Ocffentliche Rekognizionzinse. §, 130. Fälle, in welchen Rekognizionzinse Vorkommen . §. 131. Zn welchen Landesbezirken bis zum Eintritte der k. b. Regierung Rekognizionzinse Vorkommen . tz. 132. Größe der Rekognizionzinse bis zum Eintritte der k. b. Negierung . . Z. 133'. Das Recht zum Bezüge der Rekognizionzinse wird auf die ganze Provinz Tirol ausgedehnt .... tz. 134. Kompetenz in Bezug auf die Bemessung der Rekog nizionzinse überhaupt ....... §. 135. Kompetenz zur Bemessung

der Rekognizionzinse in Bezug auf Salinenwaldungm: A. unter der frühem vsterr. Regierung . ... 1*. unter der k. barer. Regierung . . . . ' . C. unter der wieder eingetretenen k. k. österr. Regierung Ob die Wälder in Ober-, Unterinn- und Wippthal der Saline in Hall Vorbehalten seien, und ob sie zu den Regalien gehören. . - - - . . - Ob die übrigen, der Saline in Hall nicht vorbehaltenen Wäl der in Tirol und Vorarlberg zu den Regalien gehören Ob Lerchwiesen, Auen, Mäder u. d. gl. zum Waldboden ge- fjorcit

... . . - • Quantum der Baurekognlzlonzmse b,s zum Eintritte der k.b. Regierung - - • - : Ausdehnung der Baurekogmzwnzmse unter der k. b. Regierung Seite 191 192 192 193 197 200 212 215 221 221 223 223 223 224 224 225 225 226 230 231 232 232 233 233 240 241

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 6 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
§, 113. Nach welchem Werkhe des grundrechtbaren Gutes das Laudemium bei Gutsübergängen sich richte §. 114- Ob die Grundherren den Ab - und Aufzug in der Art, wie er ihnen in der tirol. Landesordnung zugestanden wurde, noch ansprechen können Ob die Grumherren sich die Uebergä'nge ihrer Güter ad ma- nus morfcuas gefallen lassen müssen . Anhang, a. Herrschaft Lienz und Heimfels d. Vils . . . - » - * • c. Trientner Gebieth . <1. Tirol unter der k. baier. Regierung Fünftes Kapitel. Recht

der Grundherren auf Grundzinse. A. Grundzinse aus dem Titel der Grundherrlichkeit. §. 115. Begriff von solchen Grundzinsen überhaupt $. 116. Einteilung der Grundzinse ..... l. Grundzinse von Staats- und öffentlichen Fondsgütern. H. 117. In wie ferne die zu den Staats- und Fondsgütern ge hörigen Grundzinse veräußerlich sind .... Steuerpflichtigkeit der zu veräußernden Staatsgüter Anhang, a- Vermögen der Schweizer'schen Stiftungen in Tirol und Vorarlberg .... b. Vermögen der unter der vorigen Regierung

aufgehobenen Korporazionen und Zünfte . c. Unter der königl. baier. Regierung Kornbodenzinse insbesondere d. Tirol unter der königl. Italien. Regierung . §. 118. Ablösbarkeit der zu den Fonds- und Staatsgütern ge hörenden Grundzinse ....... Anhang, a. Während der k. b. Bßsttzperiode . ^ . Ablösung der Grundrenten jenseits des Brenners Ablösung der Grundrenten im Rentamtsbezirke Rattenberg Ablösung der Kornbodenzinse . . , h. Königl. Stiilien, Regierung .... c. Das in Tirol und Vorarlberg gelegene Vermö gen

der Schweizer'schen Stiftungen d, Vermögen der unter der vorigen Regierung auf gehobenen Bruderschaften und Zünfte , tz. ii9. Nach welchem Maßstabe dieKapttalien der zu reluiren- den Aerar. Grundzinse berechnet werden sollen §. 120. Einbringung der Aerar. Grundzinse .... Einführung eines Zinsbüchelchens ...... Ob die Naturalurbarialgibigkeiten bei der Entrichtung nicht reluirbar seien - . - - . Zn welche Maße sämmtliche Stiftung- und Urbarialgefälle ent- entrichtet werden müssen , . . . , . Einbringung älterer

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 9 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
Vili Seite Baurekognizionzinse unter der wieder eingetretenen k. k. österr. Regierung 241 Anhang. Innsbruck, Burgfrieden . . . . . 049 §. 147. Berglehenrekognizionzinse: A. unter der früher« österr. Regierung .... 249 Bergordnung für Vorderösterreich, wozu einige Zeit auch Vor arlberg gehörte . . . . . . . 263 B. Zur Zeit der k. b. Zwischenregierung .... 264 C. Unter der wieder eingetretenen k. k. österr. Regierung: a) allgemeine Bestimmungen 267 10 besondere Bestimmungen in Bezug auf Berg

Die Verfügungen der k. b. Regierung. . . . . Zgg Gesetze der wieder'eingetretenen k. k. österr. Regierung . 399 Auflassung der Wiüengelder für Kalk- und Kohlenbrände . 290 Forstgebühren bei Verkaufen und Zerstücklungen von solchen zum Bereiche des FvrstbezirkeS der Berg und Sakinendi« rekzion in Hall gehörigen verkäuflichen Theil- oder Ver leihwaldungen, welche den Gemeinden und Gutsbesitzern zur unentgeldlichen Deckung ihrer Haus- und Gutsbedürf- nisse an Holz verliehen worden sind . . . 290

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