In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
directe Aufforderung, nur solche Gewerbetreibende oder Kauf leute aussuchen dürfen, die sich mit dem Verkauf oder der Ver arbeitung der betreffenden Waaren befassen. Jnwieferne es ge stattet sein soll, ohne vorherige Aufforderung Bestellungen zu sammeln, kann der Handelsminifter hinsichtlich gewisser Geschäfts zweige und Gewerbeartikel nach Anhörung der Handels- und Gewerbekammern bestimmen." Wie ich informirt bin — ich verfolge die Frage schon lange — haben die Bndapester, Temesvarer und mehrere
andere Kammern sich entschieden für die Ausnahme des Weines ausgesprochen, und auch die verschiedenen Agriculturvereme ihre Stimme im Interesse der Ausnahme des Weines erhoben, und sollen damit offene Thüren emgerannt worden sein, da es, wie ich höre, nicht in den Inten tionen des Handels- und Ackerbauministers gelegen war, und ist — die Beschränkung für Wein zu statuiren. — Dort in Ungarn, wo die Gefahr eine eingebildete war, haben rechtzeitig die Interessenten ihre Stimme erhoben — wie steht
es hier bei uns in Oesterreich damit? Unsere Weinproducenten schwiegen bisher, weil wohl Niemand von ihnen den Gesetzentwurf, der nur den Handels- und Gewerbe kammern zur Begutachtung vorliegt, kennt, oder die Tragweite des Gesetzwerdens zu ermessen vermag! Im Motivenberichte steht: „da die Consumenten leicht in der Lage sind, sich ihren Bedarf bei Producenten zu decken!" — Ist es also den Producenten als solchen erlaubt, die Privatkunden auszusuchen? Wenn ja, habe ich leeres Stroh gedroschen — dann Gottlob