Statuten für den Verein des tirolisch-vorarlbergischen Landes-Museums (Ferdinandeum) : genehmigt von der Generalversammlung am 21. März 1868
lung und erledigt mit Hülfe des Sekretärs oder des betreffen den Referenten alle Geschäfte, die wegen ihrer Geringfügigkeit oder wegen Dringlichkeit eine Berathung nicht zulassen, oder überhaupt kein Gegenstand der Berathung sind. Bei Verhin derung des Borstandes besorgt der erste Curator (Z. 20) dessen Geschäfte. §. 13. Der Verwaltungsausschuß besteht aus dem Vorstande des Vereins, aus drei Curatore», die kein spezielles Fach vertreten, einem Sekretär, einem Bibloth ekar, und einem Kassier
, und aus Fachdirektoren nach Maßgabe des Bedürf nisses. Der Sekretär, Bibliothekar und Kassier können zugleich Fachdirektoren sein. Die Fachdirektoren theilen sich in drei Sektionen, eine artistische, eine historische und eine naturhistorische, deren jede aus wenigstens drei Mitgliedern zu bestehen hat. Sollte sich die Notwendigkeit herausstellen, ein neues Fach den obenge nannten hinzuzufügen, so sind dafür wenigstens drei Fachdirek toren zu ernennen. Für Mitglieder des Verwaltungsausschusses, welche im Verlaufe