, zulässig und üblich sei (2, 149f.). In Haltern galten zwar voll früher her die Trieutner Statuten, aber in einer deutschen Übersetzung, bannt sic „dem gemeinen Manne" verständlich seien,' im Jahre 1681 wurde auch hier die tirolisebc Landes ordnung cmgcfütu-t (2, 85f.). Der Stadtrat von Bozen faßte im Jahre 1488 einen Beschluß, der die Niederlassung von Welschen dortsclbst erschwereil sollte iiub im Jahre 1524 u> (542 weitere Beschlüsse, daß überhaupt „kein Welscher und andere, die der deutschen Sprache
nicht mächtig seien und nicht aus der deutschen Nation geboren scieil," künftighin das Bürger- und Gewerberecht in Bozen erhalten sollen. Als Grund hierfür wird die der Welschen zu den bürgerlichen Verpflichtungen einer deutscheil Stadt, die Gefährdung der öffeutlicheu Sicherheit und Rlihe und überhaupt die Notwcildigkcit angefübrt, Bozen der deutschen Nation zu erhalten unb ein Vordringen der italienischen nach Norden zu verhindern HZ, 212fs.). Äuch die Stadt Meran nahm bamctls einen ähnlichen Standpunkt
ein. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts nahmen der Stadtrat uild die Bürgerschaft von Bozen entschieden und nlit Erfolg Stellnilg gegeil die reu der da maligen österreichischen Staatsregierung geförderte Auffassung, daß die italicnücbc Sprache irr Bozen als landesüblich zu betrachteii unb daher in der öffentlichen Ver waltung und Rechtspflege zu berücksichtigen sei. Die Stadt erklärte es mit ihrem über lieferten deutschen Gepräge als unvereinbar, daß in ihr doppelsprachigc Äiiitcr ihren Sitz hütteil
der Diözese mit ihrer Hauptstadt vorwiegend roiilanisch bevölkert war. Wir finden mm in Aufzeichnungen aus dem lZ. unb 14. Jahrhundert, daß die Pfarren dieses deutscheil Anteiles des Bistniils Trient ichoii damals als eine besondere landschaftliche Einheit unter der Bezeichnung „bk-ulnun /Ltke-8i.L' auch mit dem Beisatze „Veutouieum" d. h. dentsGes Etschland zuiaillmcn- gefaßt werden HI, 124f,; 2, 7). Unter den Pfarrgeistlichen dieses Gebietes finden wir auffalleild viele, die ans entfcriitern deutschen
Gegendeil stammen. eUs seit der Mitte des 16. Iahrh. Mailgel an deutschen Geistlichen katholischer Religioil eintrat, wollte das Ordinariat von Trient, an dem danlals bereits das italienische Wesen vor herrschte, die Seelsorgen auch in ben deutschen Gegenden des Bistums iiiit italienischen Geistlichen besetzen. Dagegen erhobell die Gemeinden, städtische wie ländliche, lebhaften Einspruch lmd verlangten für sich anstatt der welscheil Geistlichen Priester deutscher Sprache tn,d Nation (2, 24, 84, 264