Tirol und Vorarlberg : statistisch und topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen ; in 2 Theilen ; 1
heim nach Lorenzen; 1803 nach Bruneck; im Jahre 1814, nach dem Wiedereintritt der österreichischen Regierung, nach Lienz, und 1815 wieder nach Bruneck. — Die Errichtung des Kreisamtes Vorarl berg zu Bregenz fallt in das Jahr 1786. Es umfaßte den Bezirk der ehemaligen Herrschaft Bregenz und Hohenems; dann die beiden Bogteiamter Feldkirch und Bludenz und die übrigen diesen Aemtern ungehörigen Gerichte. Im Jahre 1803 wurde in Folge der Seku- larisatkon der beiden Fürstenthümer Trient und Briren
das siebente Kreisamt zu Trient errichtet. Das Organisationspatent vom 25. Dezemb, 1803 benennt alle jene Gerichte, welche in Folge der Ver einigung der Trientner- und Bmner-Bezirke mit Tirol sowohl dem Kreisamte Trient, als den übrigen Kreisämtem zugetheilt wurden. — Unter der frühem österreichischen Regierung hatten die Kreis ämter, außer der politischen Geschäftsführung, auch die Bestimmung, die Ertragnisse der Zölle, der Wegmäuthe und der landesfürstlichen Urbarien von den hiefür bestellten Aemtern
in Empfang zu neh men, und an das Kameralzahlamt des Landes abzuführen. Die baierische Regierung bestätigte zwar anfangs die Kreis ämter, führte aber, in Bezug auf ihren Wirkungskreis und auf ihren Umfang, vermöge Verordnung vom 21. November 1606, die Abänderung ein, daß die eben erwähnte finanzielle Bestimmung der Kreisämter an die Rentämter überging, und daß das Gericht Arams von dem Lberinnthaler.'Kreise an jenen des Unterinnthales, und die Gerichte Schlanders und Montan vom Kreise an der Etsch
an den Oberinnthaler-Kreis verwiesen wurden. Indessen ließ die b. Ver ordnung vom 17. Juli 1808 die Kreisämter von Tirol und Vorarl berg gänzlich eingehen. — Die italienische Negierung hatte im Ober etsch -Departemente 4 Vicepräfekte, nämlich zu Bozen, Oie», Riva und Rovereto aufgestellt, und diesen ungefähr den Wirkungskreis eingeräumt, der den österreichischen Kreishauptleuten vorgezeichnet war. — AM 1. Mai 1815 traten die Kreisämter mit den nämlichen Gränzen und Bestandtheilen, die sie zu Ende des Jahres 1805