Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 1. 1903
. Gewicht. Im internen Perkehr sowie im Berkehr mit Ungarn, Bosnien und der Herzegowina, ferner mit Belgien, BritischKolonien, Britisch-Indien, Bul garien, Kanada, Kap-Kolonie, Egypten, Frankreich, Griechenland, Grogbritannien, Montenegro, Nieder- lande, Italien, Portugal, Rumänien, Serbien, der Schweiz, Spanien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika bis 350 x : im Verkehr mit' Novibazar, Deutschland und allen übrigen Verkehrsrelationen bis SSV g zulässig. Dieselben dürfen außer dem Namen
oder der Finna des Absenders keine schriftlichen Mitteilungen irgendwelcher Art enthalten. ; Cliches (Abgüsse von Holzschnitten oder stehendem Letternsatz), ferner Photogmphis-Blatten dürfen als Rüster gegen ermäßigte Taxe nicht befördert werden. LeschMspäpiere, als: Prozeßakten, von öffent lichen Beamten ausgefertigte Urkunden jeder Art, Frachtbriefe, Berladungsscheine, Rechnungen, die ver- schiedenen Geschäftspapiere der Versicherung? Gesell- schasten, geschriebene Partituren oder Musikalien, Manuskripte
, Frankreich, Niederlande, Italien, Norwegen, Schweden und der Schweiz bis zum Höchstbetrag der Nachnahme von 500 K = 400 Mark — 500 Frks. und dem Gewicht bis 350 g nach Dänemark, Portugal und Rumänien zulässig. Der Absender hat auf der Adreßseite der Sen- dung die auffallende Bezeichnung „Nachnahme', nach nichtdeutschen Ländern „Remboursemenl', ferner den Nachnahmebetrag in der Währung des Bestimmung?- landes sowie seine vollständige Adresse deutlich anzu- bringen. Bon dem eingezahlten Nachnabmebetrag
, ist anzuraten, daß außer der genauen Adresse des Empfängers das Land, Gouvernement, Bezirk k . an gegeben wird. Die Angabe des Namens des Auf- gebers auf der Siec,elfeite der Briefe ist (mit Aus- nähme von Postauftrags- nnd Expreßbriefen) _ nicht erforderlich, jedoch sehr anzuempfehlen, weil da- durch im Fall der Unbestellbarkeit der Aufgeber seine Salonichi und Smyrna, dem Qkkup itàsgebiet, ferner Briefpostsendungen sofort zurückerhält. -m* Telegraphen-Tarif. In Österreich-Ungarn, Bosnien und der Herze