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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1855
Oesterreich unter Maria Theresia
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Seite 239 von 591
Autor: Wolf, Adam / von Adam Wolf
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 594 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;z.Geschichte 1740-1780 ; <br>p.Maria Theresia <Österreich, Erzherzogin, 1717-1780>
Signatur: II 141.825
Intern-ID: 101111
an sie über. Die Form blieb in Manchem unberührt. Der Präsident der Stände wurde zugleich Präsident dieser Administrativ- stellen; ihre Glieder gingen aus den Reihen der Stände hervor' man unterschied noch 1765 bei der Regierung pon Niederösterreich 16 Räthe aus dem Herrenstand, 20 aus dem Ritter- und 13 vom Gelehrtenstand. Erst später, als der Begriff des neuen Staates umfassender und tief gehender wurde, wurden die Gubernial- und Regierungsräthe als k. k. Beamte frei von den Centralstellen bestimmt. Die Namen

der Landes stellen waren von Provinz zu Provinz verschieden: 1769 war in Nieder österreich die Statthaltern mit einem Statthalter und Vicestatthalter, in Böhmen das Gubernium mit dem Oberstburggrafen, damals Graf Kolowrat an der Spitze, in Mähren ein Gubernium, in Schlesien ein k. k. Amt, in Jnnerösterreich die Regierung mit der Landeshauptmann schaft in Kärnthen und Krain, in Tirol das Laudesgubernium, dem damals Graf Enzenberg präfidirte, und in den vorderösterreichischen Ländern die k. k. Regierung

. Der Kreishauptmann mußte aus der Reihe der Landmänner sein und stand mit der Regierung nur durch die Stände und ihre Organe in Verbindung. Sie hatten vom Hof eigene Instructionen; die letzten waren von 1706, 1709 und 1734. Sie wachten für die öffentliche Sicherheit, sie wahrte» das Recht der Krone und der Stände, sie hoben die Kontributionen ein,

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1855
Oesterreich unter Maria Theresia
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Seite 199 von 591
Autor: Wolf, Adam / von Adam Wolf
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 594 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;z.Geschichte 1740-1780 ; <br>p.Maria Theresia <Österreich, Erzherzogin, 1717-1780>
Signatur: II 141.825
Intern-ID: 101111
IM Poetischen Senat abgetheilt wnrde '). Die Landesofficiere blieben nur im richterlichen Zweig der Geschäfte thätig; 1783 hörte auch dieser Einfluß auf. Zugleich wurde 1779 und 1780 die Manipulationsart des ständischen Ausschusses abgeändert, indem das Einreichungsprotocoll zum Oberstburggrafenamt kam und die Protocolle monatlich den Centralbe- börden in Wien eingesendet werden mußten In früherer Zeit hatten die Stände nach der Vorlage der Regierung die Aushebung derRecru- ten für die Armee

besorgt. Noch 1745 waren ständische Recruten- assentirnngen »). Durch das neue Militärfystem, welches 1747 und 1748 mit Einwilligung der Stände zusammenkam, wurde die Aus rüstung und Verpflegung der Armee, die Stellung der Pferde eine reine Angelegenheit der Regierung, und die Stände bewilligten dafür ein höheres Maß der Contribution. Als die bedeutsamste Reform mußte angeschen werden, daß die Frohndienste und Urbarialschuldigkeiten der Unterchanen 1775 ermäßigt wurden. Es war der erste Schritt

zur Befreiung des Grund und Bodens und der erste Schritt aus den ge sellschaftlichen Verhältnissen des Mittelalters heraus. Bei der Darstel lung der Verwaltung sollen noch andere Wege sichtbar werden, welche die Regierung ging, um die staatliche Kraft in die Tiefe zu führen und zu einigen. Der Umschwung in so wichtigen staatlichen Formen ging fast un vermerkt vorüber. Die Opposition der Stände war zwar hie und da thätig, aber sie fand keinen Boden, und wo sie Beschwerden praktischer Natur anbrachte, hörte

in ihrem Einkommen verloren hätten. Die Regierung führte die ') Rescript v. 1, Mai 1749, 30. August 1771 -) Hofdecret v. 30. Juli. 1ö. November 1779. 10. März 1780. Wiener Diarium v 1. Iàer ì?4i>.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1855
Oesterreich unter Maria Theresia
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Seite 291 von 591
Autor: Wolf, Adam / von Adam Wolf
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 594 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;z.Geschichte 1740-1780 ; <br>p.Maria Theresia <Österreich, Erzherzogin, 1717-1780>
Signatur: II 141.825
Intern-ID: 101111
2S2 Die historischen Zustände, die gänzlich veränderten socialen Verhältnisse, die Uebergänge der Staatssormen, provinzielle und locale Verschieden heiten und so viele andere Thatsachen' waren die Gründe, warum in dem Theresianischen Steuersystem in mannigfaltiger Art Ungenauigkeit, UnVollkommenheit und deßwegen auch Ungerechtigkeit bei dem besten Willen der Regierung und Stände vorhanden war. Das Steuersystem hing ab von der Summe, welche für die Provinz ansgemessen war, von der Wahl

der Gegenstände, auf welche man die Steuer legte, von der Bestimmung des Werthes, uach welchem man den Gegenstand belegte, und endlich von der Verschiedenheit der Beiträge selbst. Die Contribution im Ganzen wurde von Wim aus für die einzelnen Provinzen ausgemessen. Der Maßstab dafür war jedoch nicht auf eine gegründete Einsicht in die Beitragskräfte des Landes gestützt. Die Regierung bestimmte die Steuerquote für die Provinz nach altem Herkommen und nach den Meinungen, die sie von den Hilfsquellen des Landes

zu Mähren überhalten sei; die Stände von Kärnthen erklärten, die Summe, die für sie seit 1748 ausgemessen war, gar nicht aufbringen zu können. Die Regierung schloß deßwegen Kärnthen, das für seinen Bedarf nicht genug erzengte, mit Zwischenmauthen ein. um das zu ersetzen, was an der Contribution weniger eingehoben wnrde. Die Regierung kam durch jenen unsicheren Maßstab oftmals in Ver legenheit; aber man scheute sich vor einer durchgreifenden Reform, sie war auch nach Theorie und Praxis nicht so leicht

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1871
¬Die¬ Aufhebung der Klöster in Innerösterreich : 1782-1790 ; ein Beitrag zur Geschichte Kaiser Joseph's II
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Seite 41 von 183
Autor: Wolf, Adam / von Adam Wolf
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: VII, 174 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innerösterreich;s.Kloster;s.Säkularisation;z.Geschichte 1740-1790
Signatur: II 102.084
Intern-ID: 204260
II. Die AuflirbumiSsii'sl'vi' von >7«2, 33 beugt. Im Allgemeinen haben sich diese Commifsäre mit Anstand und Würde benommen, obwohl einzelne mir ungern ihre Pflicht erfüllten. Das Klostergesetz, seine rasche Durchführung, das Tole- ranzcdict, welches nur wenige Monate jünger war, die offene Absicht der Regierung, die äußere Stellung der Geistlichen selb ständig zu ordnen und der weltlichen Gewalt alles zu vindicireu, „waS nicht göttliche, sondern menschliche Erfindung und Ein setzung sei

',°) alles das machte das größte Aufsehen in Europa. Die Curie war davou erschreckt. Die Berichte des Nuntius in Wien offenbarten den bedeutungsvollen Inhalt der Gesetze von 178Z, 1782 und die weiteren Bestrebungen der Regierung. Was die Kirche mit Energie nnd Eifersucht durch Jahrhunderte gehütet hatte, begann der Staat Oesterreich aus eigener Macht zu beherrschen und Zu ordnen. Es wurde ein Rcsormativns- recht geltend gemacht, wie in keinem anderen katholischen Staate, selbst iil Frankreich nicht, das seit

24. April. Die Regierung hatte die Behörden angewiesen, dem heiligen Vater, weil er incognito reise und nur in Klöstern und geistlichen Häusern absteige, keine anderen öffentlichen Ehren zu bezeigen, als welche in Antwort dei-Fürsten Kaunitz ans die Note des Nuntius, 19. De cember 17^l. 2- Die Reise ist oft geschildert, zuletzt in: C. Ritter, Kaiser Joseph II. nud seine kirchlichen Reformen I8K7. W o l f. Aushebung dcr Älvstcr. 3

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1855
Oesterreich unter Maria Theresia
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Seite 343 von 591
Autor: Wolf, Adam / von Adam Wolf
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 594 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;z.Geschichte 1740-1780 ; <br>p.Maria Theresia <Österreich, Erzherzogin, 1717-1780>
Signatur: II 141.825
Intern-ID: 101111
Die Kaiserin erledigte sie in zwei Resolutionen. Für dm Handel wurden Begünstigungen im Jnlande und Vertrage mit Baiern und Venedig in Aussicht gestellt; das Vorspannreglement wurde gleich kundgemacht. Die übrigen Verhandlungen waren nur secnndärer Natur und wurden der Regierung als Wünsche des Landes ausgedrückt; z. B. die Trennung der ungarischen Jesuiten von den österreichischen >). — Nach dem sieben jährigen Kriege wurde abermals ein Reichstag eröffnet: am 17. Juni 17M

. Auch hier waren das Finanz-und Militärwesen die Mittelpunkte der Verhandlung. Die Regierung beantragte eine Erhöhung der Steuer um eine Million uud Regulirung der Insurrection. Um in Zukunft leichter, hieß es in der Proposition, als es bisher möglich war, den Adel unter den Waffen zu bringen und die reguläre Macht benützen zu können, wünsche die Königin ein ganz neues diesen Absichten gemäßes System, das aus unwandelbaren Grundlagen beruhe und für immer zu einer festen Norm dienen könne, durch die versammelten Stände

endlich, als die Regierung nicht nachgab, eine Steuererhöhung von 310.900 fl. und als die Kaiserin den Vorschlag wegen der Insurrection fallen ließ, noch 300.000 sl. Die Eontribution kam dadurch von 3,300.000 fl. auf 3,600.000 fl. und 3,900.000 fl. Die königlichen Propositions betra- ') Mailàth a. a. O. IV. L<>.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1871
¬Die¬ Aufhebung der Klöster in Innerösterreich : 1782-1790 ; ein Beitrag zur Geschichte Kaiser Joseph's II
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Seite 115 von 183
Autor: Wolf, Adam / von Adam Wolf
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: VII, 174 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innerösterreich;s.Kloster;s.Säkularisation;z.Geschichte 1740-1790
Signatur: II 102.084
Intern-ID: 204260
VI. Die kirchliche» Reformen 1783—1790. 107 gänge bei Taufen, Trauungen und Begräbnissen hören auf, in jeder Kirche darf nur ein Opferstock für die Armen bleiben. Das Innere der Gotteshäuser ist von allen unnöthigen Ver zierungen Zu reinigen; die vielen Seitenaltäre, die Votivtaseln sind zu entfernen, nur die Namen der Geber sind auf einer Tafel zu verzeichnen;, auch die überflüßigen Statuen und Lampen sollen beseitigt, nur ein „ewiges Licht' in der Kirche gelassen werden ^). Die Regierung übte

; hie und da war das „Madonnenbild' ein Gestelle von Draht mit Kleidern und Schmuck behängt, aus dem nur Kops und Hände aus Holz geschnitzt hervor schauten. Aber das Volk hing daran, ein solches Madonnenbild war häufig eine Einkommensquelle nicht blos für den Pfarrer, sondern ebenso für die Gemeinde. Als die Marienstatue zu Maria Dorn in Kärnten entkleidet werden sollte, bewaffnete sich die Gemeinde und vertrieb die Commissure, die Regierung nahm auch das Verbot zurück uud gestattete diese Marien

- statueu, wenn sie anständig bekleidet werden 2). Die meisten dieser polizeilichen Verordnungen wurden gar nicht ausgeführt, besonders an Orten, welche sich dem Auge der Regierung ent zogen. Die Gottesdienstordnung fand überall Widerstand und 1) Die Hofkanzlei an das nmerösterr. Guberinum 21. April 1783, 28. April, 19. Mai 1784, 7. Jänner, 24. Juni 1785. St. A. Graz, Klagenfurt. 2) 29. April, 10. September 1784. Klagenfnrt. R. A.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1871
¬Die¬ Aufhebung der Klöster in Innerösterreich : 1782-1790 ; ein Beitrag zur Geschichte Kaiser Joseph's II
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Seite 63 von 183
Autor: Wolf, Adam / von Adam Wolf
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: VII, 174 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innerösterreich;s.Kloster;s.Säkularisation;z.Geschichte 1740-1790
Signatur: II 102.084
Intern-ID: 204260
III. Die Klöster in Ännerösterreich, 55 und unbrauchbar, alle Sammlungen in Unordnung. Die Stiftschulen waren herabgekommen, die Volksschule lag überall im Argen, bis die Regierung ihre Reform in die Hand ge nommen. Die Zucht und innere Ordnung war in den Klöstern vortrefflich. In den Acten der Aufhebung ist kein Scandal, kein Verbrechen verzeichnet; in dem einzigen Kloster Goß wurde eine Gefangene aufgefunden. An diese Klöster legte das Aufhebungsgesetz vom 12. Jän ner 1782 zuerst die Axt

an. Wenn auch im Publicum ein Schlag gegen die Klöster erwartet wurde, die Gesetze vom 12. und 13. Jänner wirkten doch überraschend, umsomehr, als in den ersten Tagen bis zum Bollzug der Aufhebung die Maß regeln der Regierung geheim gehalten wurden. In Junerösterreich regierte als Gouverneur 1781 Graf Alois Podstatzki-Liechten- stein uud 1732 Graf Franz Anton Khevenhüller. An der Spitze der Laudeshauptmannschaft in Kärnten stand Graf Vincenz Ursini von Rosenberg, in Krain der Landeshauptmann Graf Franz Adam von Lamberg

des ganzen Geschäf tes. In Krain und Kärnten wurde die Aufhebung von der Landeshauptmannschaft vollzogen. Die Aufhebungscommissäre waren durchgehends höher ge stellte Beamte, Gubernialräthe, Kreishauptleute, Räthe der Landeshauptmannschast. Sie erhielten von der Regierung eine besondere Instruction uud die Aufhebungsgesetze in Abschriften und Auszügen mitgetheilt: so die Rescripte vom 12. und

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