¬Die¬ Aufhebung der Klöster in Innerösterreich : 1782-1790 ; ein Beitrag zur Geschichte Kaiser Joseph's II
II. Die AuflirbumiSsii'sl'vi' von >7«2, 33 beugt. Im Allgemeinen haben sich diese Commifsäre mit Anstand und Würde benommen, obwohl einzelne mir ungern ihre Pflicht erfüllten. Das Klostergesetz, seine rasche Durchführung, das Tole- ranzcdict, welches nur wenige Monate jünger war, die offene Absicht der Regierung, die äußere Stellung der Geistlichen selb ständig zu ordnen und der weltlichen Gewalt alles zu vindicireu, „waS nicht göttliche, sondern menschliche Erfindung und Ein setzung sei
',°) alles das machte das größte Aufsehen in Europa. Die Curie war davou erschreckt. Die Berichte des Nuntius in Wien offenbarten den bedeutungsvollen Inhalt der Gesetze von 178Z, 1782 und die weiteren Bestrebungen der Regierung. Was die Kirche mit Energie nnd Eifersucht durch Jahrhunderte gehütet hatte, begann der Staat Oesterreich aus eigener Macht zu beherrschen und Zu ordnen. Es wurde ein Rcsormativns- recht geltend gemacht, wie in keinem anderen katholischen Staate, selbst iil Frankreich nicht, das seit
24. April. Die Regierung hatte die Behörden angewiesen, dem heiligen Vater, weil er incognito reise und nur in Klöstern und geistlichen Häusern absteige, keine anderen öffentlichen Ehren zu bezeigen, als welche in Antwort dei-Fürsten Kaunitz ans die Note des Nuntius, 19. De cember 17^l. 2- Die Reise ist oft geschildert, zuletzt in: C. Ritter, Kaiser Joseph II. nud seine kirchlichen Reformen I8K7. W o l f. Aushebung dcr Älvstcr. 3