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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 488 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
, die während der meist fünf Jahre dauernden Berlagszeit unkündbar waren. Die Gewinnverteilung erfolgte jährlich. Darlehengeschäfte der Fugger und anderer Gesellschaften. Ihr wichtigster Schuldner war K. Ferdinand, bzw. die Regierung und Kammer von Tirol. Anton Fugger streckte 1549 12.257 sl. sür das notleidende lf. Schmelzwerk Rattenberg vor, mit Haug-Neithart zu- sammen noch 7500 fl., allein lieh er K. Ferdinand 56.000 fl. für die Aussteuer der Eh. Katharina, Ferdinands Tochter, die nach Mantua heiratete

. Das Darlehen follte ihm nach einem halben Jahr aus den vom Tiroler Landtag bewilligten 60.000 fl. Stenern rückerstattet werden.**) K. Ferdinand nahm in den Jahren 1547 bis 1555 schwebende Anleihen im Betrage von 2 1 / 3 Mill. sl. auf, hiezu kamen in den folgenden Jahren weitere Schulden des Türkenkrieges wegen. Bei diesen Darlehensgeschäften werden 1551 und den folgenden Jahren erwähnt die Haug mit ihren Mitverwandten Langenauer und Link, welche teils allein, teils gemeinsam mit den Fuggern

oder den Herwärts als Geldgeber erscheinen. Ihre Forde- rungen aus Finanzgeschäften mit K. Ferdinand betrugen 1551:122.000 fl. 1553: 73.300, 1555: 80.000, 1557: 63.000, 1560: 216.471 und 1561: 212.000 fl. 1551 werden als Geldgeber Ferdinands auch die Kraffter von Augsburg genannt, ebenso die Roth von Ulm 1549 und 1554, wie schon 1541. Ebenso hatte Jakob Herbrot Ferdinand bedeutende Dar- lehen gegeben.***) 1553 schuldete K. Ferdinand den Fuggern 270.000 fl.f) Obgleich der Jnnsbrucker Landtag im September

und Oktober 1555 die Anleihegeschäfte Ferdinands mit den Kaufleuten tadelte und Schluß damit forderte, machte Ferdinand doch neue bedeutende Anleihen (1555: *) Je nachdem die Gewerken an einer Grube mehr oder weniger Anteile besaßen, entfielen aus sie abstrakt zu denkende Anteile an den Rechten und Pflichten gegenüber der Belegschaft (Scheuermann, 42). **) Über andere Leistungen Anton Fuggeis besonders bei höfischen Anläfsen s. Scheuermann, 63s. ***) Ehrenberg, 228, 2S3, 235, 244. f) ebenda, 1S8

. § 18 — 969 — 20.000 und 56.000 fl., 1558 neuerdings 20.000 fl.) bei den Fuggern, deren Rückzahlung und Verzinsung sich allerdings von Tirol nach Inner- österrach verschob. 1555 bewilligte Ferdinand dem Augsburger Matthias Manlich gegen 20.000 fl. Darlehen einen Kupferkauf von 10.000 Zent- nern, und 1557 einen weiteren von 12.000 Zentnern gegen ein Darlehen von 24.000 fl. *) 1555 lieh auch Christoph Rehlinger von Augsburg Ferdinand 74.400 fl.**) 1557 nahm Ferdinand bei Jakob Menting und Mitverwandten

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 323 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 638 — § 18'. In ber^ntejjtJ^ieilttttg, welche die Enkel und Erben dès 12. Jänner ,,-1519 verstorbenen Kaiser Maximilians, Kaiser Karl V. und Erzherzog Ferdinand, 28. April 1521 zu Worms vornahmen, verblieben erstereni nach seiner Verzichtleistung auf die fünf niederösterreichischen Herzog tümer zugunsten Ferdinands Pustertal, die von Kaiser Maximilian eroberten venezianischen Gebiete sowie die österreichischen Herrschaften in Schwaben und Elsaß.*) Im Brüsseler Geheimvertrage zwischen Karl

und Ferdinand vom 7. Feber 1522 überließ ersterer letzterem die im Wormser Vertrage von den fünf Herzogtümern abgetrennten Gebiete, darunter die Grafschaft Görz mit dem Pustertal und die eroberten vene- ziànischen Gebiete, die Grafschaft Tirol mit dem zu ihr gehörigen Lande, die vorarlbergischen und österreichischen Herrschaften in Schwaben erblich, ohne sich mehr als den Erzherzogstitel mit dem Vorrechte der kaiser- lichen Gewalt in diesen Gebieten vorzubehalten.**) In einem Revers vom folgenden Tage mußte

sich Ferdinand verpflichten, den Vertrag vom 7. Feber 1S22 bis zu Karls Kaiserkrönung oder doch längstens sechs Jahre geheimzuhalten.***) Für die Öffentlichkeit wurden zwei Urkun- den vom 30. Jänner d. I. ausgestellt, die den wahren Inhalt des Brüsseler Vertrages verschleierten. In der einen verlieh Karl Ferdinand und dessen Erben die im Brüsseler Vertrage vom 7. Feber ausgezählten Gebiete mit Weglassung Tirols, der vorarlbergischen und österreichischen Herrschaften in Schwaben,f) in der zweiten Urkunde

ernannte der Kaiser seinen Bruder zu seinem Statthalter mit unbeschränkter Vollmacht in den ihm sKarl) aus dem Erbe Kaiser Maximilians zugefallenen deutschen Erblanden (Tirol, den österreichischen Herrschaften in Schwaben und Vorarlberg) sowie im Herzogtum Würtemberg.'s'f) Doch bewilligte Karl. V. schon drei Jahre später die Veröffentlichung des Vertrages vom 7. Feber 1622 und befahl den Untertanen in Tirol, Schwaben, Vorarlberg und Württemberg, Ferdinand zu huldigen.f1's) In ferneren Mandaten

, d. d. Toledo 31. Oktober 1525, machte der Kaiser die amt liche Mitteilung, daß er Tirol und alle anderen Herrschaften in den oberösterreichischen Landen sowie das Herzogtum Würtemberg Erzherzog Ferdinand, der sie bisher als Guberuator regierte, erblich übergeben habe, holten die Tiroler Landesfürsten noch im 16., 17. und 18. Jahrhundert durch Stellvertreter ein. Vgl. Mayer, II, 65, 367, 418, 454. *) Turba, Thronfolgerrecht, 158. Bauer, Anfänge Ferdinands, Wien 1907, I, 128

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 497 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
§ 18 — 986 — unterhalten wurden, bestätigte. Ein Erlaß von 1597 erklärte die Post zum ksl. Regal und besahl die Abschaffung des eingerissenen Nebenpost- Wesens, besonders der kaufmännischen Botenorganisationen. Ks. Matthias erklärte das Generalpostmeisteramt zu einem im Mannesstamme erblichen Reichslehen und verlieh es an Leonhards (gest. 1612) Sohn Lamoral Frh. von Taxis (27. Juli 1615). 1621 bestimmte Ks. Ferdinand II., daß dieses Reichslehen, im Falle, daß Lamorals Sohn Leonhard

ohne eheliche mann- liche Erben sterben würde, auf die älteste Tochter und deren eheliche männ- liche Nachkommen, eventuell aus die zweite, aber keine weitere, Tochter übergehen solle. 1624 wurde die Familie Lamorals von Taxis von Ks. Ferdinand II. in den Reichsgrafen-, 1695 von Ks. Leopold I. in den Reichsfürstenstand erhoben, 1754 auf dem Reichstag in das fürstliche Kol- legium eingeführt. Die österreichischen Landesposten.*) Während im Deutschen Reiche das Postregal als ksl. Reservatrecht beansprucht

wurde, behielten sich die Kaiser für ihre Erblande die Einrichtung eigener Posten vor. Die Postordnung K. Ferdinands I. vom 20. Aug. 1535**) bezweckte schnellere und sicherere Beförderung der Regierungserlässe. Ferdinand ließ durch seinen obersten Hofpostmeister Anton von Taxis (1529—1545) Posten von Wien nach Linz, Prag und Preßburg errichten. Die Verwaltung derselben wurde Mitgliedern der Familie Taxis und den ihnen verwandten Paar übertragen. Der Hofpostmeister unterstand dem obersten Kanzler

, dem jede Post uneröffnet eingehändigt werden mußte und ohne dessen Signatur keine Post abgefertigt werden durfte. Die Verwaltung des obersten Post meisteramtes in Innsbruck versahen die Nachkommen des oben erwähnten Gabriel von Taxis. Durch die Verwaltungsteilung der österreichischen Erb- lande nach dem Tode Ks. Ferdinands I. (25. Juli 1564) unter die Söhne desselben, K. Maximilian II., Eh. Ferdinand und Eh. Karl, wurden die Postmeister zu Innsbruck und Graz unabhängig vom ksl. obersten Hof- postmeisteramte

, da die Erzherzoge sich als Landesherren die freie Ber- fügung über das aus den Einkünften ihrer Kammern bezahlte Postwesen vorbehielten. Eh. Ferdinand II. zahlte für die Erhaltung der Postverbin- duugen in seinen Ländern jährlich mehr als 5000 ft. Die Praxis des Post- wefens litt damals noch an argen Übelständen: an unregelmäßiger Be- zahlung der Posthalter und Postboten, Ersetzung der reitenden Posten durch bloße Fußboten, daher zu langsamer Beförderung, Verletzung des Brief- geheimnisses, Defraudationen

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 584 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
- 1160 - §18 eine Million jährlich geschätzt.*) Doch wurden diese Gelder oft nicht in die Hände der Regierung geliefert, sondern unmittelbar zur Ausrüstung und Besoldung der Truppen verwendet, welche die Stände dem Kaiser stellten. Als eine alle habsburgifchen Länder umfassende Institution errichtete K. Ferdinand den Hofkriegsrat und erließ fur denselben 17. Nov. 1556 eine Instruktion. Er sollte aus einem Präsidenten und einigen Räten bestehen und erhielt eine eigene Kanzlei. Seine Hauptaufgabe

wichtigerer Kriegsangelegenheiten blieb dem geheimen Rate und später der geheimen Konferenz vorbehalten.**) In der von K. Ferdinand mit Zustimmung seiner Söhne am 25. Febr. 1554 befchlofsenen Hausordnung teilte er die österreichischen Erblande derart, daß K. Maximilian, abgesehen von Böhmen und Ungarn, Öfter- reich unter und ob der Erms, Eh. Ferdinand Tirol und die Vorlande, Eh. Karl Steier, Kärnten, Krain, Görz, Jsterreich und Trieft erhielt.***) Nach K> Ferdinands Tode (25. Juli 1654) wurde

diese Teilung wirklich durchgeführt. Die Erzherzoge Ferdinand und Karl errichteten selbständige Hofhaltungen und Zentralstellen in Innsbruck und Graz. In dieser Stadt entstanden eine Hofkanzlei, Hofkammer und Geheimrat für die innerösterreichischen Länder, im Jahre 1578, als Eh. Karl mit dem ewigen Generalrate der windischen und kroatischen Grenzen betraut wurde, ward auch ein innerösterreichifcher Hofkriegsrat in Graz errichtet, f) In Tirol standen unmittelbar unter Eh. Ferdinand das Regiment

auch die Landsteuern (f. oben S. 1123).***) 1573 errichtete Eh. Ferdinand als über Regierung und Kammer stehende Appellations- und Revisionsinstanz sowie als in politischen und finan- zielten Angelegenheiten maßgebende Behörde den Hofrat. Mitglieder desselben waren die Borstände der obersten Hvfstäbe, der Obersthofmeister und der Oberhofmarfchall, der Kammerpräsident, der Hofkanzler, der Hofvizekanzler, der Hofkammerrat, einige Hofräte und Räte, beigegeben waren auch ihm Sekretäre, Registratoren, Jngrossisten

Abkunft. Zur Abwicklung der Rechts- geschäste standen ihnen einige besoldete Advokaten, graduierte Juristen, zur Seite. **) 1573 erhielt derselbe zwei Advokaten beigegegen, die ihm in fiskalischen Handlungen zur Seite standen. ***) Hirn, Eh. Ferdinand, I, 461 f., 522 f. 's) Bidermann im AGAT. III, 341. Das Hosrats-Kollegium wird später mit der höheren Titulatur eines Geheimratskollegiums bezeichnet; nach der ober- vsterr. Geheimrats-Jnstruktiou vom 8. Aug. 1665 soll es alle Staats-und Land- fachen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 534 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 1060 — § 18 mit Vj fi. (= 15 fr.) von jeder Mark Silber Schwazer Brands (14'/ 2 Lot sein), somit vom Rohmaterial, berechnet werden.^) Nach der Münz- instruktion Eh. Ferdinands von 1524 wurden für den Schlag und die Unkosten auf jede Mark 11 Kr. der neugeprägten Münze berechnet (f. oben S- 1048). Wie unter K. Maximilian erzeugte die Haller Münzstätte auch unter K. Ferdinand fast nur Sechser, Kreuzer und Vierer, erst 1546 wurde die Ausmünzung von ganzen, halben und viertel Talern eröffnet

- stättern verpfändet. 1522 übergab Eh. Ferdinand das Hüttenwerk vollständig an die Fugger (Geyer 44). **) Newald, Münzwesen unter Ferdinand I., S. 86 f. ***) Fiala in: NZ. XXXII, 228. f) Fiala ebenda 230, A. 1. §18 - 1061 - münzung des eingelösten Silbers verbleibenden Überschuß, den „Schlag- satz', später wurde dieses Einkommen durch das Aufgeld, mit welchem die Taler aus der Münzkasse ausgegeben wurden, vermehrt (f. oben S. 1054).*) Erzherzog Ferdinand II. starb 24. Jänner 1595. 10. April 1596

einigten sich die erbberechtigten Mitglieder des Regentenhauses zu Prag dahin, daß dem Kaiser Rudolf II. als dem Ältesten des Hauses von den übrigen die Verwaltung Tirols und der Vorlande**) übertragen und die von ihm schon seit Ferdinand II. Tode geführte Verwaltung anerkannt wurde. Im Prager Vergleich vom 5. Febr. 1602 wurde die Unteilbarkeit der Tiroler und vorderösterr. Länder ausgesprochen und Eh. Maxi- milian, Bruder Kaiser Rudolfs II., Hoch- und Deutschordensmeister, als Verweser oder Gubernator

eingesetzt. Bis zum Schlüsse des Jahres 1602 wurden in Hall Taler und kleine Münzen mit Stempeln des verstorbenen Eh. Ferdinand geprägt.***) Das bezüglich der Ausmünzung in den Jahren 1602—1612 unter den Mitgliedern des Regentenhauses bestehende Ver- hältnis wird auf den Tiroler Talern durch die Umschrift der Rückseite klargestellt. Die Legende der Vorderseite lautet: „Rudolphus II. 0. G. Korn. Imp. S. A. G. H. B. Rex', jene der Rückseite: à non Archiduces Ausfcriae Duces Burgundiae Comiteo Tirolis

II. usw., S. 153 f., 160 f. Hirn, Erzherzog Ferdinand II., 1, 596, schätzt das jährliche Reinerträgnis der Haller Münze (wohl durchschnittlich) auf ca. 20.000 fl., nach Einführung der (neuen) Talerpragung noch um 7000 sl. mehr. **) Über Erwerb und Verlust derselben s. Huber-Dopsch, Osterreichische Reichsgeschichte^, <3. 22 f., 28 f., 156, 158. ***) Newald a. a. O. 166. f) Hirn, Die ersten Versuche K. Rudolfs II., um in den Alleinbesitz der Grasschaft Tirol zu gelangen, in: AöG. 86. Band, S. 253

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 530 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
- 1052 - § 18 ordnung ebenso wie die erste ein geringeres Ausbringen aus der feinen Mark Silber herbeiführte und K. Ferdinand daher benachteiligte. Erst als auf dem Reichstage zu Augsburg 1555 über die allgemeine Durchführung der Münzordnung verhandelt wurde, ließ Ferdinand kraft Patentes von Wien 14. Dez. 1555 das zurückgehaltene Mandat verlautbaren. Er ord- nete ferner an, daß die alten zu 70 Kr. ausgegebenen Guldiner, nunmehr „Taler' genannt, in diesem Wert nur bis 1. Mai 1556 anzunehmen

sind, von da an der Münzordnung gemäß aus 68 Kr. herabgesetzt werden.- In den Münzstätten zu Hall und Klagenfurt ließ er bedeutende Mengen Taler nach dem Münzfuß von 1551 prägen. Da aber Kurfürst August von Sachsen und andere Bergwerke besitzende Reichsstände, wie die Herzoge von Braun- schweig-Lüneburg, an der Geltung ihrer Taler zu 72 Kr. festhielten, so konnte Ferdinand an der Bewertung seiner alten Taler zu nur 68 Kr. keineswegs festhalten, sie wurden von Fremden massenhaft ausgekauft und über die Grenze ausgeführt

, wo sie ihrem Gehalte gemäß zu min- destens 70 Kr. genommen wurden. Ferdinand sah sich daher genötigt, mit Patent vom 30. Mai 1556 die Herabsetzung der alten Taler von 70 auf 68 Kr. zurückzunehmen und den früheren Wert wiederherzustellen. Allgemein war die Überzeugung, daß die Reichsmünzordnung von 1551 reformiert werden müsse, der Grund war, daß der alte Tiroler und der sächsische Guldengroschen schon viel zu verbreitet waren, als daß man sie hinwegdekretieren konnte.*) Die leidige Münzfrage kam daher

auf dem Reichstage zu Augsburg 1559 abermals zur Verhandlung, wo eine neue Münzordnung zustande- kam, welche K. Ferdinand I. sür das Reich zu Augsburg 19. Aug. 1559,**) für die österr. Länder und Tirol zu Wien 1. Aug. 1560 kundmachte, wobei die Aufzahl und das Gewicht der zu prägenden Geldstücke nach der Kölner und nach der Wiener Mark im Verhältnisse von 5 : 6 angegeben wurde. Diese Z. Reichsmünzordnung, durch welche die älteren Mündordnungen aufgehoben wurden, verbot, um die Kongruenz zwischen der Münze

angeordnet. Die neuen Taler wurden im Werte 68 Kr. oder 1 fl. 8 Kr. gleichgestellt, die seine Mark Silber berechnete sich daher mit 10 fl. 12 kr., also nur um einen Kreuzerbruchteil geringer als bei den Gulden von 1559. Durch die Wiedereinführung der Taler wurde also nur die Form der groben Münzsorten, nicht aber das Ausbringen aus der feinen Mark Silber abgeändert, so daß auch jetzt wieder die bedeutendsten der Silberbergwerke besitzenden Reichsstände, Eh. Ferdinand, Landesherr der ober

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 484 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
zur Erwählung zum römischen König und zur Eroberung des Landes Würtemberg 600.000 sl. vor, wovon 200.000 auf Spanien, das Übrige auf das Land Tirol ver- sichert wurde. Hiezu kam noch die gewaltige Schuldenlast nach Kaiser Maximilian, so daß die Brüder K. Karl und Eh. Ferdinand angeblich c. 1,350.000 fl. auf Tirol schuldig sein sollten. Die Anleihe- und Liefe- rungsverträge, die sog. Silber- und Kupferkäufe, dauerten daher unter Ferdinand fort. Als Gnbernator Tirols, wozu er von K. Karl 1. März 1522 ernannt

worden war, übergab Ferdinand auch noch das Hüttenwerk Rattenberg an Jakob Fugger, der nun zum ersten Male als Schmelzer erschien und schon im folgenden Jahre 1523 mit 17.666 Mark an der Spitze der Schmelzer stand.**) 1522 nahm Eh. Ferdinand bei den Fuggern ein Darlehen von 40.000 sl. und ein zweites unbestimmten Datums von 8000 fl. als Hypothek auf, deren Verzinsung ihnen aus den Einkünften des Haller Salinenamtes zu reichen war. ***) 1524 liehen sie ihm 25.000 fl. und 20.000 Dukaten, f) Ferdinand

zu 5.( 2 ^ von 18 1 /, Karat geprägt werden. Vgl. Ernst, Ge- schichte des Munzwesens, in: Osterr. Staatswörterbuch 2 II, 254. 'H') Sonseit a - D-/ 130. Nach den von Ehrenberg I, 116, A. 44, an geführten Quellen liehen die Fugger 1525 noch weitere 59.562 Dukaten. Auch die Ferdinand von seinem kaiserlichen Bruder überwiesenen sehr hohen Einkünfte in Neapel verpfändet ersterer den Fuggern (a. a. O., 116 und 123). ftt) Ehrenberg a. a. O., 122. *f) Sie lieferten von 1527 bis 1534 am meisten Silbererze in die Schmelze (Strieder

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Kategorie:
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Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 529 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
bei- nahe 10 Gulden 54 kr. ausgebracht, nach der Eßlinger Münzordnung aber würden auf dieselbe nur etwas über 10 Gulden là kr. entfallen sein. ES würde sich bei jeder vermünzten feinen Mark Silber eine Einbuße von etwas über 39 Kreuzer ergeben haben.*) Eh. Ferdinand, dessen Münzinstruktion durch die Eßlinger Reichsmünz- ordnung aufgehoben werden sollte, erhob bei K. Karl V. Beschwerde dagegen und setzte es durch, daß dieser unter Hinweis auf das Privilegium mains, das dem Hause Osterreich

aus über Süddeutschland und Österreich verbreitet und waren »ou vielen Stauden nachgemünzt worden. Diese Münze hätte nur 3>/z kr. gelten sollen, lief aber zu 4 kr. um. • §18 - 1051 - K. Ferdinand gelang es, den von ihm 23. Jan. 1533 erlassenen Münzsuß, der dem seinigen vom 15. Febr. 1524 fast ganz entsprach, dem Vertrage zugrunde zu legen, den er mit den H. Wilhelm IV. und Ludwig von Bayern, dem Pfalzgrafen Otto Heinrich von Neuburg, dem Erzbischos vou Salz- bürg, den Bischöfen von Regensburg und Freising

und den Städten Augs- bürg, Ulm und Regensburg Ende Juni 1535 in Regensburg schloß. Im Dez. 1535 traten noch die Städte Basel, Freiburg, Kolmar, Breisach und Thann notgedrungen dem Vertrage bei, als ihnen K. Ferdinand mit Verruf ihrer Batzen drohte.*) Während jene Münzherren des Deutschen Reiches, die keine Berg- werke besaßen, daher erkaufte Edelmetalle (alte Münzen, Geräte und Metallabfälle) vermünzten, dahin strebten, daß durch eine neue Münz- ordnung der Silberpreis allgemein erniedrigt werde, suchten

(„Guldiner') 7 l J s Stück zu 72 Kreuzer aus die kölnische Mark von 14 Lot 2 Gran***) (0-882) gehen sollten. Dieser Guldiner enthielt 27°5 g Feinsilber, aus der kölnischen Mark Feinsilber sollten 8V 2 Stück ausgebracht werden.f) Die Unterteilungen des neuen Münzsystems waren Stücke zu 36, 20, 12, 10, 6, 3 und 1 Kr. Während die Eßlinger Münzordnung noch nach Schillingen und Pfennigen rechnete, hält sich diese zweite Reichs- münzordnung an die von K. Ferdinand eingeführte Rechnung nach Gul

Pfenninge ( L / 4 Kreuzer), von welchen 240 für 60 Kreuzer gerechnet werden. Letztere wurden aus 4lötigem, die Etschvierer aus 2'/-lötigem Silber geprägt. Die neue Reichsmunzordnung wurde von K. Ferdinand durch Mandat von Wien 1. April 1552 für seine österreichischen Lande rezipiert, aber nicht veröffentlicht, weil die zweite Reichsmünz- TT oP, a A a h£'t S ' 1726 f ' Newald a. a. O. 14. Ernst a. a. O. II, 254 f. Nagl a. a. O. 396 f. 1 **) Hirsch, Münz-Archiv I, 344. ***) S3ei dem hier angesetzten

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Kategorie:
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Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 528 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
auf 1 Wienisch Lot geschroten werden 60 Stück, und sollen in jeder Mark halten 1 Lot fein Silber.' Auch Goldmünzen beabsichtigte Ferdinand prägen zu lassen, was jedoch nur in geringer Zahl ausgeführt wurde. Der österr. Dukaten sollte mit 80 Stück aus der Wiener Mark zu 2314 Karat, der österreichische rheinische Gulden mit 85V 2 Stück aus der Wiener Mark von 18y 2 Karat sein ausgebracht werden.***) Der Nürnberger Reichstag vom April 1524 beschloß, einen Münztag nach Eßlingen einzuberufen

be- antragten jedoch, daß der Kreuzer in der alten Form und Größe geschlagen werde, und zwar in der halben Feinheit der Sechser 7 Lot 2 1 /,, Den. mit der Auszahl von 288 auf die rauhe Mark, womit Eh. Ferdinand einverstanden war (Geyer 56 f.). **) Das österreichische Münzwesen unter Ferdinand I., Wien 1883, S. 6, A, 1. ***) Newald a. a. O. 5 f. Nagl im Jahrbuch usw. 379 f., 397 f. (Text der Instruktion). Die grobe Silbermünze enthielt in 10-9 Stück 1 feine W. Mark Silber, der österr. rh. Gulden in 110

betrug. Die neue Normierung des Reichsguldens in Gold be- deutete aber auch einen Druck auf den Silberpreis, denn die großen Silber- bergwerksbesitzer, Eh. Ferdinand und der Kurfürst von Sachsen, sollten künftig beim Verkauf ihres Silbers statt je 100 fl. in Gold, nur mehr je 95-31 fl., also etwas unter 95 ä / 3 fl. erhalten. Der ReichSguldener in Gold scheint nicht zur Ausprägung gelangt zu sein, Wohl aber der neue Reichs- guldener in Silber.fff) Aus die in Silbergulden ausgemünzte feine Kölner

*) Hirsch, Des Reiches Münz-Arrhiv 1, 24g. **) Sic wog 233-856 g. ***) 1 fl. = 20 Schill., 1 Schill. = 12 Heller, f) d. h. diesen. Betrage in Gold gleichwertig. Newald a. ci. O. 8, A. 3 bo rechnet den inneren Wert dieses Guldeuers zu 2 fl. 46 kr. ö. W. fs) Der meißnische Groschen wurde zur Reichsmünze erhoben, tff) Nagl a. ti. Ö. 395 hat die damals angenommenen WettveriMmsse des Silbers zum Golde berechnet. Der von Eh. Ferdinand in der Münzinstruktion

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1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_511_object_4001492.png
Seite 511 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
zustehen sollen, ein gemeinsamer sein soll. Ferdinand ließ den Bischof in den Genuß der Hälfte des Erträgnisses der Bergwerke des Gerichtes Persen eintreten. Die Berufung in Bergwerksstreitsachen an die oberösterr. Regierung blieb auch jetzt vorbehalten.***) Die Bemühungen des Brixner Bischoss Kar- dinals Nikolaus Cusanus, auf Grund der alten von K. Friedrich III. ani 7. Dez. 1452 bestätigten Kaiserprivilegien das Bergregal im ganzen Um- fange seines Hochstiftes geltend zu machen, scheiterten (f. oben

von Silbergruben bei dem Dorfe Vigo in Val Rcndena im Jahre 14G9 allein vor ohne Zuziehung H. Siegmunds (Trener, Notizie sulle antiche mi niere di Trento, im Tridentum IV, 391). ***) Jäger a. a. O. 354 f. §18 - 1015 - Landesfürsten gleich teilen.*) 1541 wurde dieses Übereinkommen er- ueuert. Den Bischof Kardinal Christoph von Madruz mußte K. Ferdinand wiederholt an diesen Vertrag erinnern.**) Halbteilung der Einkünfte uud der Betriebskosten des Bergwerksbereiches von Klausen soll mich durch àen Vertrag

, seit 1504 die tirolischen Landesfürsten auf Grund ihrer „hohen Obrigkeit' Teilnahme an der Nutzung des Berg- regals in den Zillertaler Gebietsteilen des Erzstistes Salzburg; dem Vertrage vom 1. Dez. 1533 zwischen K. Ferdinand und Kardinal-Erzbischos Matthäus zufolge sollten alle Nutzung, Fron und Wechsel der Bergwerke zwischen dem König und dessen Erben sowie den Erzbischöfen gleich geteilt werden. Die Bergrichter und Amtleute sollen von K. Ferdinand mit Wissen des Erzbischofs ein- und abgesetzt

auf das Goldbergwerk entschlossen, mußte aber wegen des Widerstandes der Tiroler Landschaft hievon ablassen. Erst 1648, als wenig oder gar kein Gold dort mehr erzeugt worden sein dürfte, wurde die Halbteilung in einem neuen Vertrag bestätigt.fff) *) Sinnachcr, Beyträge usw. VII, 8. **) Hirn, Eh. Ferdinand II., I, 543. ***) Hirn a.a.O. Robert v. Srbik, Bergbau in Tirol und Vorarlberg l Sonderabdruck aus den Berichten des naturwissenschaftlich-medizinischen Ber- eines Innsbruck, 4L Band, 1929), S. 227, 230, 245

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 492 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
und der Hüttenwerke finden, die lf. Wäldev südlich vom Brenner dienten unter Eh. Ferdinand II. einem schwunghaft betriebenen Holz- Handel nach Italien. Die jährliche Einnahme aus diesem Holzhandel einschließlich des Holzzolles betrug in der letzten Regierungszeit Ferdi nands 22.000 bis 25.000 fl. **) Die Hauptaufgabe des von Ferdinand 1579 eingesetzten Generalwaldmeisters, dessen Amtssitz Königsberg war, bestand in der Leitung dieses lf. Holzhandels. Letzterem machte der Bischof von Trient unliebsame Konkurrenz

33f., 60, 64, 151. Acta Tirol. III, Sachindex, Holzhandel, S. 206. Auch unter Ferdinand ll. wurde, um die Wälder des Jinntales für Saline und Bergwerke zu erhalten, die Holzausfuhr möglichst beschränkt, die Flößerei auf dem Inn förmlich verboten, dem Verkauf von Schiffe» an Ausländer durch Geld- strafen gewehrt. Sein verkäufliches Holz muß jeder den Waldordnungen für die einzelnen Täler zufolge zuerst den Handwerlslenten am Orte antragen, nur wenn diese es ablehnen, kann er das Holz an Fremde

verkaufen (Hirn, Eh. Ferdinand II, l, 535f.). **) Hirn o.a. D„ 533. ***; v. Sartori, in: ZFTV. III /36, S. 53. § 18 — 977 — bis 1600), benahmen sich, als ob ihnen volles Eigentumsrecht an der Fleimser Waldmark zustände, trieben Plänterwirtschaft, indem sie die stärksten und brauchbarsten Stämme fällen ließen, steigerten ferner den Holzzoll, Bischof Ludwig verlangte von den Fieimsern auch noch einen Triftzoll, ltber Holzzoll uird Holzhandel stritten Ch. Ferdinand und Koadjutor, später Bischof Ludwig

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 96 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
des Regimentes und der gegnerischen Partei unter den Ständen des Landes fortdauerte, so bat die Landschaft den Erz- Herzog Ferdinand, welchem K. Karl V. im Brüsseler Bertrage vom 7. Fe- bruar 1522 sämmtliche österreichischen Lande abgetreten hatte, um rechtliche Entscheidung. Ferdinand delegirte zu diesem Behuse eine aus zwölf Nicht- vsterreichern zusammengesetzte Gerichtskommission und ließ an alle Mit- glieder der Stände von Österreich nnter der Enns, welche dem Wiener Landtage 1519 beigewohnt

von Versammlungen, Entsetzung des Regimentes, Anmaßung der Verwaltung des landeès. Kammergutes, Jneidnahme der Pfleger und Amtleute, Ausübung des Blutgerichtes ohne vorherige landesf. Verleihung von Bann und Acht, Münzprägung u. a. Der großen Menge der Beklagten sah Ferdinand die Strafe nach, die Urheber der „Rebellion' *) Die. n. ö. Landschaften hatten zu Augsburg allerdings ein nach dem eventuellen Tode K. Maximilians fortdauerndes Regiment gewünscht (vgl.. Lands- handvest des Erzherzogthnmbs Kharndten 1610

, Zur Geschichte Österreichs unter Ferdinand I., 1519—22. **) Die Mitglieder der 4 Stände lernt man kennen aus dem Bundbrief von 1403 (Schwind und Dopfch, Urkunden N. 159), aus den Siegeln, welche be- sonders der einen von den beiden Anssertignngen des Mailberger Bündnisses von 1451. angehängt sind (vgl. Chmel, Geschichte K. Friedrichs IV.,. II, 645 s.) nnd aus dem Verzeichnis der Herren nnd Ritter, welche auf dem Landtag von 1519 gegen oder für das Regiment sich erklärten, bei Kraus, Zur Geschichte Ferdi

12
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 429 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
geltend machte. 1576 erschien eine lf. Ver- ordnung gegen akatholische Lehrer, wonach jeder Lehrer zum Zeichen seiner Rechtgläubigkeit ein genau formuliertes Glaubensbekenntnis abzu- legen und jeder neu zu bestellende sich einem Religionsexamen zu unter- > ziehen hatte. Die Brix.ner. Synode von K 1570—forderte Beaufsichtigung der Schule durch die Geistlichkeit allein, wogegen Eh. Ferdinand eine '] lf. Schnlhoheit in Anspruch nahm. Der Klerus war den deutschen j Schulen nicht hold, weil sie als Feld

e. 1530 (Straganz 386), in Sterzing seit 1540 ein deutscher Schulmeister und 1564 eine Schulmeistern? sür den Mädchenunterricht (Fischnaler a.a.O. 122). ***) Derselbe war von Eh. Ferdinand II. als über der Regierung stehende Reviswnsinstanz eingesetzt worden (Hirn, Eh. Ferdinand II., I, 46g). § 18 — 851 — haben der Ortspfarrer und zwei Gemeindevertreter, in Innsbruck auch ein Vertreter der Regierung, die ihnen unterstehenden Schulen zu in- spizieren, vorgesnndene Mißbranche abzustellen

und Schreiben der Vulgärsprachen (des Italic- nischen, bzw. Deutschen) sowie im Rechnen, weshalb sie auch maestri di aritmetica (oder di abaco) genannt wurden. Die Elementarschulen hatten Privaten Charakter bis 1540, als die Konsuln anfingen, die ausschließliche Berechtigung zum Elementarunterricht und zur Erhebung einer Taxe von den Schulkindern von ihrer Gewährung abhängig zu machen, f) In *) Hirn, Eh. Ferdinand II., I, 322—336. Stampfer, Geschichte von Meran 56, 67. **) fiamf, Volksschulen, im Österr

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 319 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
, der sich dem Tiroler Landesfürsten nach Vorschrift der Kompaktaten eidlich zu verpflichten hat.ff) König Ferdinand gab I.März 1531 auch die vier Vikariate dem Trienter Bischof Bernhardts) und seinen Nachfolgern, doch mußte er sie erst von den Grafen von Arco^ denen sie verpfändet waren, auslösen und sich überdies verpflichten, die- selben nur einem Österreicher deutscher oder sonstiger Nationalität oder einem Bistunisangehörigen, nie aber einem Italiener als Hauptmann oder Lehensträger zu unterstellen; letzterer

, I, 240. — 1531 Jänner 12 überließ König Ferdinand auch Schloß, Jurisdiktion und Bergwerke von Persine (Persen) dem Bistüme Trient gegen Abtretung des letzterem noch gehörigen Teiles der Stadt Bozen (ebenda, 308 f. Ambrosi,!, 253). t++) Bischof Bernhard war seit 1527 geheimer Rat und oberster Hof- Kanzler König Ferdinands, später Präsident des geheimen Rates, und seit 1530 durch Papst Clemens VII. zum Kardinalpriester von Santo Stefano in velia monto kreiert worden. V«l. Huber, Geschichte Österreichs

, die vielfach von italienisch gesinnten Bistumsangehörigen unter- stützt wurden, bewogen diesen Bischof 1501 vom Papste die Bewilligung M. Mahr, Weschtirol, in: ZDQAV. XXXVIII, 34f. Bischof Bernhard beschwerte sich bei König Ferdinand, daß auch. Judikarien, Ren derla, Riva und andere Orte unter die Grenzgebiete der Grafschaft Tirol aufgenommen worden seien, worauf Ferdinand durch Deklaration vom 20. Juli 1536 dies als Versehen entschuldigte; nichtsdestoweniger behielten die späteren Landesordnungen

14
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 261 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
, welcher er Anteil am Fürsteubau und S. Kathreinschachte überließ .und aus der er mit allen alten Gewerken zusammen eine „vereinigte Gesellschaft' bildete.**) Der folgende Landesfürst Erzherzog Ferdinand I. ließ 1522 im. Norden am Nikowabache einen neuen Bau, den S. Georgschächt, eröffnen, überließ denselben aber schon 1523 .an Bischof Bernhard zu Trient, Hofrats- Präsidenten, Gabriel Grafen zu Ortenburg, Schatzmeistergeneral, und andere Räte***) zur Ausbeutung und befreite sie .auf. vier Jahre von „Fron

und Wechsel'; erst nach Ablauf dieser Frist sollten sie bei etwaigem Gewinnüberschuß jene Abgaben in die landesfürstliche Kammer reichen.f) Die GeWerken der älteren „vereinigten Gesellschaft' dagegen wurden 1524 von Erzherzog Ferdinand zur Verantwortung vor. die Räte der niederösterreichischen Kammer zu Wien geladen, weil sie den dem Landes- fiirsten gehörigen Bach Jdriza zum Waschen der Erze gebraucht und den Wechsel nicht gereicht hatten. Es kam ein gütlicher Ausgleich zustande: die Gewerken zahlten

an die erzherzogliche Kammer erfolgte.fff) Schon Kaiser MaximilianI. setzte einen xsrkrieiiter in Jdria e!n*-f), dem Gerichtsbarkeit wohl in allen Sachen mit Ausnahme von Malefiz zukam;**^) unter Maximilian I. und Ferdinand I. unterstand derselbe dem *) Der Wiener Zentner war bis 1704 — 52'67 kg, etwas mehr als ein halber Meterzentner (v. Srbik, a. a. O, 6, A. 1). **) Schmidt, a. a. O. M/1, 113, N. 51. ***) Hitzinger, a. a. O., 15. Vgl. den Quecksilberverkauf von 1541 an Haus Baumgartner den Jüngeren (Schmidt

, a. a. Ò. HI/1, 252) und den von 156g an Hang und Langenauer in Augsburg. Der letztere Verkauf betraf 5000 Zentner Quecksilber, welche auf fünf Jahre verteilt zu liefern waren. Danach stellt sich die jährliche Produktion auf uur 1000 Zentner (Hitzinger, a. a. O. 24f.). ì) Huber, Studien über die finanziellen Verhältnisse Österreichs unter Ferdinand I. in: MJÖGF. V. Ergänzungsband, 193 f- Infolge des bereits einigermaßen merkbaren Verfalles des Bergwerkes fetzte der König 23. Juli 1539 den Wechsel aus den achten

16
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 430 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 852 — § 18 Rovereto verpflichteten die Statuta, novissima, c. 106, die Consiliarii und Provisores, dafür zu sorgen, daß ein geeigneter Lehrer der Grammatik und Arithmetik daselbst bestellt werde. Ein solcher erscheint hier bereits im Jahre 1569, in Pergine 1580.*) Als Fortbildung der lateinischen Schulen zu unseren heutigen Gymnasien einigermaßen ähnlichen Anstalten sind die JMiMschulerr^ anzusehen. An der zu InnsbruckjHmJt Ferdinand ^gestifteten obersten Landesschule für den höheren

' Unterricht'lehrtèn seit 1562 die von ihm berufenen Jesuiten, an der Schule zu Hall die von Ferdinands Töchtern Magdalene, Helene und Margarete, den Gründerinnen des kgl. Damen- stistes daselbst, berufenen Mitglieder desselben Ordens seit 1573. 1625 übernahmen die Jesuiten auf Betreiben der Stadtgemeinde gegen^den Willen des Bischofs Kardinal Karl.Madruz, den erst K. Ferdinand II.''' hiezu drängen mußte, den Gymnasialunterricht in Trient. Sie gehörten der oberdeutschen Ordensprovinz an wie die Jesuiten

des Gymnasiums in /ia?o iooS b ^ en Programm 1906/7. Zucchelli, il ginnasio di Rovereto (1672—1922), Rovereto 1923. § 18 — 853 — Früher als auf die Gymnasien vermochte der Landesfürst einigen Einfluß auf die damals einzige Hochschule der oberösterreichischen Lande, die von Erzherzog Albrecht VI. 1456 gegründete Universität zu Freiburg im Breisgau, geltend zu machen; Erzherzog Ferdinand II. ließ Visita- tionen derselben durch ls. Kommissäre vornehmen und ihre Wirtschaft- liche Verwaltung durch seine Behörden

hervor, daß damals der Trienter Bischof Kardi nal Ch ristoph Madruzzo sich jnit„d«?..Absicht.trug,_mit..Unterstütz»ng FerdinaniB eine UnIv^WlIiLTrWtt'Hl^rrichten. Ferdinand forderte von der Regentschaft ein Guk?Hten darüber, was besser wäre, ob „wir unserer Universität zu Freiburg mit einem Mehrern zu Hüls kämen, oder uns in die Ausrichtung einer neuen Universität zu Trient einlassen und darzuhelsen sollen'. Das Gut- achten der Regentschaft ist nicht bekannt. Der Plan kam nicht zur Verwirklichung

17
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 253 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 496 — §17. Friauls mit dem Hauytorte Gradisca wurden den lf. Verwaltungs organen der Grasschaft Görz unterstellt.*) ^ Im wormser Teilungsvertrage. zwischen Kaiser Karl V. und Erz herzog Ferdinand vom 28. April 1521 fiel die Grafschaft Görz samt allen in den Herzogtümern Kärnten und Krain gelegenen Schlössern, Orten und Jurisdiktionen sowie die Landschaften Karst, Gradisca, Marano, Tolmein und alles, was Kaiser Maximilian in Friaul besessen und im Venezianer Kriege eràri hatte, Kaiser Karl

'V. zu, welcher diese Gebiete in den brüsseler Verträgen vom 30. Januar und 7. Februar 1522 an Erzherzog Ferdinand abtat.**) Gehörte die Grasschaft Görz samt Zu- behör ursprünglich zu den sogenannten oberösterreichischen Ländern^), so wurde sie nach der Abtretung an Erzherzog Ferdinand mehr und mehr zu den niederösterreichischen Ländern gerechnet, und den obersten Behörden dieser Ländergruppe unterstellt; die für die niederösterreichischen Länder erlassenen landesfürstlichen Gesetze und. Mandate galten in der Regel

auch für die Grafschaft Görz^), die Landschaft Görz entsandte Bevoll- mächtigte zu den Ausschußlandtagen der mederösterreichischen Länder.-^) Gradisca, fett der Übergabe vom 27. September 1511 im Be- sitze de- Kaisers fi',-), war Hauptort eines kleinen Gebietes, welchem ein Hauptmann (capitano) vorstand. Kaiser Ferdinand III. vergrößerte die Hauptmannschaft Gradisca (Gradisch) durch Angliederung einer Reihe von Ortschaften *7), trennte fie von der Grafschaft Görz ab und verkaufte sie. samt der Stadt und Festung

18
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 568 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
, daß die von K. Ferdinand erhöhten Zölle auf alle Waren, die aus oder nach Italien verführt wurden, wieder abgeschafft werden, bewilligte der Landtag im April 1559 auf 4 Jahre <1560-1563) je 100.000 fl., und zwar 60.000 fl. als Türkenhilfe und 40.000 fl. zur Ablösung der Kannnerschulden, zur Hoshaltung und Regierung; auf wiederholtes Drängen fügte man für die letzten 3 Jahre noch je 20.000 fl. hinzu. Da die Einnahmen aus dieser . Landsteuer bis 1565 nur 295.885 sl. betrugen, mußte die Kammer in den Jahren 1561—1563

zur Bewilligung eines Ungeldes auf 5 Jahre herbei. Dasselbe war in der Form eines Wein-Schenkpfennigs im Betrage von 12 Kr. pro Bozner Ihre alle Qnatember, von Martini 1563 an durch landschaftliche Einnehmer zu erheben, sollte jedoch ausschließlich zur ,Schuldentilgung verwendet werden. Frei vom Ungeld war der im Haus- halte verbrauchte Wein. Schließlich bewilligte der Landtag noch zugunsten des als künftigen Laudessürsten deklarierten Eh. Ferdinand 100.000 sl. in 5 Jahresraten.*) Dem größten Widerstand

wurde. Der Landtag vom März 1568 bewilligte den hochgespannten Forderungen des Erzherzogs gegenüber nur ans 5 Jahre je 140.000 sl. unter der Be- dingung, daß die Schanksteuer mit dem lausenden Jahre „gänzlich ab sei'; 100.000 sl. wurden znr Erhaltung des Hosstaates, 40.000 zur Schulden- tilgung bestimmt, zu letzterer behielt sich die Landschaft ihre Mitwirkung vor. Obwohl Ferdinand versprochen hatte, Tirol 5 Jahre lang mit weiteren Forderungen zu verschonen, trat er schon im Februar 1569 mit neuen

Ferdinand 1568, daß eine beständig amtierende engere Kompromißkommission aus solchen Landleuten zu bestellen, sei, die am Sitze der Regierung oder in nächster Nähe wohnten, diese sollte sich einmal wöchentlich zur Entscheidung minder wichtiger Steuersachen ver- sammeln, während die übrigen Stenerkompromissäre nur zu wichtigeren *) Sartori 111 f. Böhm, S. 67, N. 91, 92; S. G8, N. 93, 95. **) Sartori 121 f. .***) Sartori 124 f. Böhm, @.70, N. 39 und 100.

19
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 174 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
mit allen seinen Gütern geschenkt worden war, so daß er und seine Nachfolger „Vögte und Herren' über dasselbe sein sollten.***) Endgültig geregelt wurden die Beziehungen der Güter des Erzbistums Salzburg zum Landesfürsten durch die Wiener „Bergleichung' zwischen K. Ferdinand I. und Kardinal-Erzbischos Matthäus von 15S5, traft deren alle landesfürstliche Obrigkeit über des Stiftes Salzburg Herrschaften, Schlösser, Städte und Märkte in den niederösterreichischen Landen Ferdinand und seinen Erben ewiglich verbleiben

sollten.f) Im selben Jahre erließ K. Ferdinand auf WWeit des Bischofs Wcigand von Bamberg eine „Ordnung', kraft deren die Bambergischen Herrschaften in Kärnten für die nächsten 101 Jahre der fürstlichen Landeshoheit in weiter unten näher zu bestimmender Weise unterstellt wurden, ff) *1 Ficker, Bom Reichssiirstenstande, §• 75, 129, 135. **) Huber, Geschichte Österreichs I, 211. Huber-Dopsch, Österreichische Reichsgeschichtc 10 läßt sälschlich „Bleiburg bis au die Grenze von Sfrattt' dem Bistum Bamberg

eines zwischen gleichgestellten Landessurften geschlossenen Vertrages, sondern den eines Schiedsspruches der sechs von K. Ferdinand hierzu verordneten Räte, welchen letzterer für sich und leine Erben „willkürlich annimmt und bewilligt', sie Landshandvest 216 f. §. 14. — 339 — Verhältnismäßig bald wurde auch die Landeshoheit des Herzogs von Kärnten über das Bistum Gurk begründet, welches nicht wie Salz- bürg und Bamberg Reichskirche war. 1072 verwendete nämlich Erzbischos Gebhard von Salzburg die Güter des früheren

20
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 583 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
- 1158 - §18 Die Organisation der landesfürstlichen Behörden (Zen- tralbehörden, Ländergruppenbehörden, Landesbehörden) seit Kaiser Ferdinand I. Schon in der Hofordnung K. Ferdinands vom 1. Jan. 1527 erscheint als oberstes Beratungsorgan der geheime Rat, welcher den Herrscher in der auswärtigen und auch inneren Politik zu beraten hatte. Kraft ihres Amtes saßen in demselben der Hofmeister als Vorsitzender, der Kanzler als Referent und Ausfertiger der Expeditionen, der Marschall, wenige Adelige

(mit Ausnahme der LandsriedensbrücheZ, Streitigkeiten über ksl. Privilegien, int übrigen konkurrierte er mit dem Reichskammergericht.**) Aus Verlangen der Ausschüsse des österreichischen Generallandtages zu Augsburg erließ Eh. Ferdinand am 6. März 1526 eine Instruktion für die Hofkanzlei, die er im Jahre 1523 noch ergänzte. Dieselbe hatte die Schreibgeschäfte des Herrschers, des geheimen und des Hofrates zu besorgen. Den Titel eines „obersten Kanzlers' ließ man nach dem Tode des Kardinals Bischof Bernhard

von Trient (1539) fallen, ihm folgten bürgerliche „Hofvizekanzler'. Seit 1559 wurde diese Hof- kanzlei mit der Reichskanzlei als Reichshofkanzlei vereinigt. Vorstand war der Reichsvizekanzler, dessen Ernennung sowie die aller Kanzlei- beamten nach der Kanzleiordnung von 1559 dem Kurfürsten von Mainz als Reichserzkanzler im Einvernehmen mit dem Kaiser zugesprochen wurde. Gleichzeitig mit der Einrichtung der anderen Zentralbehörden er „ richtete K. Ferdinand am 1. Mai 1527 auch eine Hofkammer

von den burgundischen zu verschieden, als daß von Übertragung des burgundischen Musters gesprochen werden könne. Ob Maximilian bei Errichtung der Schatzkammer als Behörde für alle Habsbmgischen Länder die Zentralverwaltung der burgundischen Provinzen vorschwebte, ist nicht sicher zu sagen. Theodor Mayer bekennt (a. a. O. S. 58): „Als eine notwendige Erklärung brauchen wir das burgundische Muster keines- Wegs, aber ebensowenig wird sich nachweisen lassen, daß eine Einwirkung nicht pattgesunden habe.' *) Ferdinand

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