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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 34 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
oder auch nur einem von Fall zu Fall durch ausdrücklichen Befehl des Herzogs besonders ertheilt. In der spätern Zeit der Regierung K. Otakars wurde Äbten und ihren Konventen durch Privileg der ausschließliche Gerichtsstand vor dem Herzog bei Klagen um unbewegliches Gut verliehen. 2. Das Hostaiding oder die Hoffchranne^) (curiale placitnm). Die Anfänge des Hoftaidings reichen über die Zeit der Habsburger hinaus,' schon am Hofe Herzog Friedrichs II. gab es einen Hosrichtcr (inäex curiae), wenn auch das Amt kein ständiges

. Auch in der Landesordnung K. Otakars wird festgehalten, daß Gewaltthat bei Hofe zu verantworten ist; doch gab es keinen eigenen Hofrichter, der Herzog übertrug die Ausübung der Gerichtsbarkeit über „Gewalt' von Fall zu Fall den oberen Landrichtern. Auch die Habsburgischen Herzoge pflegten, abgesehen von den seltenen Fällen, wo sie selbst den Vorsitz im Hostaiding führten, bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts von Fall zu Fall einen der oberen Land- richter mit der Gerichtsbarkeit des „Hofrichters' zu betrauen

der Privilegirten Landesklöster auftraten, wnr- den später durch die Landherren verdrängt, erlangten aber in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wieder Antheil an der Urtheilfprechung im Hostaiding. Herzog Wilhelm, der die Vormundschaft über Herzog Albrecht V. führte, verordnete 1406 unter Berufung auf früheres Herkommen, daß das Hostaiding von Fall zu Fall mit sechs Beisitzern nicht blos aus den Herren, sondern auch den Rittern und Knechten besetzt werden solle. Dasselbe that Herzog Leopold IV. 1408

, mittelst Waffengewalt zugestanden, wozu später die einst von K. Otakar den oberen Landrichtern übertragene summarische Gerichtsbarkeit über Landfriedens- brecher, die sog. „Landfrage' oder das „Gerennen', hinzukam. Schon im 14. Jahrhundert wurde der Landmarschall öfters durch besondern Auftrag des Herzogs von Fall zu Fall zum Richter des Hoftaidings bestellt, unter der Regierung Herzog Albrechts V. (1411—1439) wird er, ständiger

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 251 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 492 - § «■ Sohn und Nachfolger Graf Johann wurde 1455. in gleicher Weise belehnt.^) Ms in der 2. Hälfte des 14. Jahrh. der Mannstamm des Hauses Görz eine Zeit lang mit mehr auS zwei oft uneinigen Brüdern Bestand, begannen die Erbverträge mit dem Hause Österreich. Bereits 1361 ver- machte Graf Meinhard VII. für den Fall, daß er ohne eheliche Söhne mit Tod abginge, den Herzogen Rudolf IV., Friedrich, Albrecht III. und Leopold III. von Österreich durch eine Schenkung unter Lebenden

**) alle seine Grafschaften und Herrschaften unter der Bedingung, daß die Herzoge seine unverheirateten Töchter an ihren Hof nehmen, mit eigenem Gute ausstatten und verheiraten.***) 1363 vermachte auch Meinhards Bruder Graf Mbrecht IV. den Herzogen von Österreich für den Fall, daß er und Meinhard söhnelos sterben, seine Herrschaften.-s) 1364 erklärte derselbe Albrecht, das ganerbschastliche Verhältnis zu seinem Bruder Meinhard ignorierend, daß im Falle seines Ablebens ohne Söhne und Töchter die von seineu Eltern ererbten

verschrieb, wogegen der Gras von Görz für den Fall des Erlöschens seines Mannstammes dem Herzog alle görzischen Herrschasten im Pustertale samt allen Regalien vermachte. ***) Czoruig, J, 567. t) Wohl das obere Schloß Wippach, denn mit dem unteren Schloß Wippach war schon Graf Meinhard VII. vom Patriarchen Nikolaus 1355 belehnt worden (Czörnig, I, 614, A. I). Erfteres Schloß ist die jetzige Ruine Ober-Wippach im Norden des Marktes. Als unteres Schloß scheint ein befestigter Hof vor der Wippachbrücke

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