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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 167 von 230
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1992
Intern-ID: 192463
der Diözesanpriester beträgt zur Zeit 436 (Stand: Ende Mai 1992). avon arbeiten 36 außerhalb der Diözese. Diözesanbischof ist seit 986 Dr. Wilhelm Egger. An der Spitze der Kurienverwaltung stehen zwei Generalvikare: Dr. Josef Michaeler (deutsch) und Msgr. Olivo wiizzo (italienisch). Auch die Ämter des Ordinariates (Bozen, Marconi- ®traße 9) haben meist eine deutsche und eine italienische Sektion. 15 männlichen Ordensgemeinschaften im Land zählen insgesamt 60 Priester und 71 Brüder. Die 27 weiblichen

Ordensgemeinschaften ■ben insgesamt 957 Mitglieder. Sie sind hauptsächlich in der Schule und Jugenderziehung sowie in der Alten- und Krankenbetreuung tätig, i e ben den Priestern und Ordensleuten arbeiten heute zunehmend Laien im kirchlichen Bereich. Es gibt acht Seelsorgehelferinnen und 17 J U9endreferenten sowie 178 deutsche und 58 italienische Laienkate cheten. Die Philosophisch-Theologische Hochschule der Diözese in ; hxen ist der Theologischen Fakultät in Innsbruck assoziiert. Seit 1992

noch zwei deutsche Knabenseminare mit hauseigenen Mittel- und Oberschulen (Vinzenti- num/Brixen, Johanneum/Dorf Tirol). In kirchlicher Trägerschaft befin- sich 27 deutsche und drei italienische Schülerheime, fünf Kolping häuser, sechs Altersheime sowie das Jesuheim in Girlan für alte Leute u nd Schwerstbehinderte. Außer den zwei Seminaren gibt es noch fünf PQütschsprachige und zwei italienischsprachige kirchliche Schulen, dazu die zwei Diözesanmusikschulen in Brixen und Meran

. Für die Er wachsenenbildung stehen folgende kirchliche Bildungshäuser zur Ver dung: die Gusanus-Akademie in Brixen, die Lichtenburg in Mals, das T ourismuszentrum in Neustift, das Haus der Familie in Lichtenstern arn Ritten, das KVW-Bildungshaus in Sams, dìe Casa Pio XII in Bozen Ur, d das italienische Diözesanjugendhaus in Gfrill bei Salurn.Wichtig- W© deutschsprachige katholische Organisationen sind die Katholische Laienbewegung (KB Männer, Frauen, Jugend und Jungschar), die Ka tholische Studierende Jugend (KSJ

2
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1991
Südtirol-Handbuch.- Stand: März 1991.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 162 von 222
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 232 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 10., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1991
Intern-ID: 192464
. Die j~ a hl der Diözesanpriester beträgt zur Zeit 445 (Stand: Ende März 1991). ^svon arbeiten 36 außerhalb der Diözese. Diözesanbischof ist seit 1986 “ r - Wilhelm Egger. An der Spitze der Kurienverwaltung stehen zwei ^eneralvikare: Dr. Josef Michaeler (deutsch) und Msgr. Ghizzo Olivo Walienisch). Auch die Ämter des Ordinariates (Bozen, Marconistraße 9) haben meist eine deutsche und eine italienische Sektion. r*’ e 15 männlichen Ordensgemeinschaften im Lande zählen insgesamt 246 Priester und 87 Brüder. Die 28 weiblichen

haben insgesamt ca. 1000 Mitglieder. Sie sind hauptsächlich in der Schule und Jugender ziehung sowie in der Alten- und Krankenbetreuung tätig, lieben den Priestern und Ordensleuten arbeiten heute zunehmend Laien 'J 71 kirchlichen Bereich. Es gibt sechs Seelsorgehelferinnen und 17 Ugendreferenten sowie 171 deutsche und 165 italienische ksienkatecheten. Die Philosophisch-Theologische Hochschule der Di fese in Brixen ist der Theologischen Fakultät in Innsbruck assoziiert, aneben unterhält die Diözese noch zwei

deutsche Knabenseminare hauseigenen Mittel- und Oberschulen (Vinzentinum, Brixen, und °hanneum, Dorf Tirol). In kirchlicher Trägerschaft befinden sich 27 deutschsprachige und fünf italienische Schülerheime, fünf Kolping- ®User, sechs Altersheime sowie das Jesuheim in Girlan für alte Leute ^ Schwerstbehinderte. Außer den zwei Seminaren gibt es noch fünf deutschsprachige und zwei italienischsprachige kirchliche Schulen. 92u die zwei Diözesanmusikschulen in Brixen und Bozen. Für die Erwachsenenbildung

stehen folgende kirchliche Bildungshäuser zur erfügung: die Cusanus-Akademie in Brixen, die Lichtenburg in Nals, as Tourismuszentrum in Neustift, das Haus der Familie des Katholi- ^ehen Familienverbandes in Lichtenstern am Ritten, das KVW- [dungshaus in Sams, die Casa Pio XII in Bozen und das italienische özesanjugendhaus in Gfrill bei Salurn. Seit 11. Februar 1991 hat die ózese auch einen eigenen Kirchensender „Grüne Welle“; der italieni- ^ c he Sender „Radio Sacra Famiglia“ besteht schon seit zehn

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1990
Südtirol-Handbuch.- Stand: September 1990.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 34 von 220
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 232 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 9., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1990
Intern-ID: 192442
außenpolitisch voll handlungsfähig. Bereits am 6.10.1956 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministe rium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargeiegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen „Gesprächen“ bereit. Ver handlungen lehnt Rom mit der Behauptung ab, daß das Pariser Abkommen auch in bezug auf die Autonomie durchgeführt sei und damit Österreich das Recht verlo ren habe, sich in der Frage amtlich

werden. Das entsprechende De krettrat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungser- gebnisses konnten praktisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträchtlicher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben, Österreich hat bereits ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der man gelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Er langen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich

italianisierung von Bozen aufgefaßt werden. In einer Massenkundgebung auf Schloß Sigmundskron 17.11.1957 protestierten am 17, November 1957 35.000 Südtiroler gegen die Unterwanderung ihrer Heimat, gegen die Nichterfüllung des Pariser Vertrages und forderten mit dem „Los von Trient!' eine eiqene Autonomie für Süd tirol. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesta-

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1989
Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1989.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 34 von 219
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 234 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 8., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1989
Intern-ID: 192465
außenpolitisch voll handlungsfähig. Bereits am 6.10.1956 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministe rium eine Note an die italienische Regierung, in deralle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird.' Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen „Gesprächen“ bereit. Ver handlungen lehnt Rom mit der Behauptung ab, daß das Pariser Abkommen auch in bezug auf die Autonomie durchgeführt sei und damit Österreich das Recht verlo ren habe, sich in der Frage amtlich

werden. Das entsprechende De krettrat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungser gebnisses konnten praktisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträchtlicherTeil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der man gelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Er langen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich

Itaiianisierung von Bozen aufgefaßt werden. In einer Massenkundgebung auf Schloß Sigmundskron 1^.11.1957 protestierten am 17. November 1957 35.000 Südtiroler gegen die Unterwanderung ihrer Heimat, gegen die Nichterfüllung des Pariser Vertrages und forderten mit dem „Los von Trient!“ eine eigene Autonomie für Süd tirol. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesfa-

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1988
SüSüdtirol-Handbuch.- Stand: April 1988.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 34 von 214
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 228 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 7., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1988
Intern-ID: 192466
1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. Bereits am 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministe rium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen „Gesprächen“ bereit. Ver handlungen lehnt Rom mit der Behauptung ab, daß das Pariser Abkommen auch in bezug auf die Autonomie durchgeführt sei und damit Österreich das Recht verlö ren

die Op tantenfrage geregelt werden. Das entsprechende De krettrat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungser gebnisses konnten praktisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträchtlicherTeil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der man gelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Er langen des Staatsvertrages im Mai

und verstärkter Italianisierung von Bozen aufgefaßt werden. In einer Massenkundgebung auf Schloß Sigmundskron protestierten am 17. November 1957 35.000 Südtiroler gegen die Unterwanderung ihrer Heimat, gegen die Nichterfüllung des Pariser Vertrages und forderten mit dem „Los von Trient!“ eine eigene Autonomie für Süd- tirol. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesta-

6
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1987
Südtirol-Handbuch.- Stand: Juni 1987.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 34 von 211
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 224 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 6., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1987
Intern-ID: 192467
außenpolitisch voll handlungsfähig. Bereits am 10 . 1956 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministe rium eine Note an die italienische Regierung, in deralle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen „Gesprächen“ bereit. Ver handlungen lehnt Rom mit der Behauptung ab, daß das Pariser Abkommen auch in bezug auf die Autonomie durchgeführt sei und damit Österreich das Recht verlo ren habe, sich in der Frage amtlich

werden. Das entsprechende De krettrat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungser- gebnisses konnten praktisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträchtlicherTeil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der man gelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Er langen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich

Italianisierung von Bozen aufgefaßt werden. 1 In einer Massenkundgebung auf Schloß Slgrnundskron • 11-1957 protestierten am 17. November 1957 35.000 Südtiroler gegen die Unterwanderung ihrer Heimat, gegen die Nichterfüllung des Pariser Vertrages und forderten mit dem „Los von Trient!' eine eigene Autonomie für Süd tirol. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesta-

7
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1986
Südtirol-Handbuch.- Stand: April 1986.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 34 von 196
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 214 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 5., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1986
Intern-ID: 192456
außenpolitisch voll handlungsfähig. Bereits am 6.10.1956 6. Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministe rium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen „Gesprächen' bereit. Ver handlungen lehnt Rom mit der Behauptung ab, daß das Pariser Abkommen auch in bezug auf die Autonomie durchgeführt sei und damit Österreich das Recht verlo ren habe, sich in der Frage amtlich

werden. Das entsprechende De krettrat vierTage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungser gebnisses konnten praktisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein beträehtlicherTei! der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich hat bereits ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der man gelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Er langen des Staatsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich

Italianisierung von Bozen aufgefaßt werden. In einer Massenkundgebung auf Schloß Sigmundskron 17 . 11.1957 protestierten am 17. November 1957 35.000 Südtiroler gegen die Unterwanderung ihrer Heimat, gegen die Nichterfüllung des Pariser Vertrages und forderten mit dem „Los von Trient!' eine eigene Autonomie für Süd tirol. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesta-

8
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1993
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1993.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 226 von 234
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 246 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 12., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1993
Intern-ID: 192462
Egger Kurt: Famìglie bilingue in Alto Adige - Educazione linguistica ed uso delle due lingue. Landesassessorat für Schule und Kultur für italienische Sprache, Bo zen 1986 Egger, Kurt (Hrsg.): Dialekt und Hochsprache in der Schule. Beiträge zum Deut- schunTerricht in Südtirol (Südtiroler Kulturinstitut. Arbeitskreis Südtiroler Mittel - schullehrer), Bozen 1982 Egger, Kurt: Zweisprachige Familien in Südtirol. Sprachgebrauch und Spracher ziehung, Innsbruck 1985* Egger, Kurt: Zweisprachigkeit

in Südtirol, Bozen 1977 Exei, Reinhard: Die Mineralien Tirols, Band 1 : Südtirol und Trentino, Bozen 1980* Forer, Rosa Barbara: Deutsch als Zweitsprache, Landesassessorat für Schule und Kultur für italienische Sprache, Bozen 1986 Frei, Mathias: Kunstreise durch Südtirol. Ein Führer zu den bedeutendsten Kunstschätzen des Landes. Bozen 1989* Gruber, Karl: Kunstlandschaft Südtirol, Bozen 1984* Gruber, Kart: Ert tla Val Badia. Kunst im Gadertal. Arte in Val Badia. Bozen 1987* Gubert, R., Pollini, G., Rovati

Beiträge zur Kulturwissenschaft. Ger manistische Reihe, Bd. 13 (Institut für Germanistik an der Universität Innsbruck), Innsbruck 1982 Moser, Hans und Putzer, Oskar: Zum umgangssprachlichen Wortschatz in Süd- tirol. Italienische Interferenzen in der Sprache der Städte, in: Sprache und Name in Österreich - Festschrift E. Steinhäuser (Schriften zur deutschen Sprache in Österreich, Bd. 6), Wien 1980 Ortner, Peter und Mayr, Christoph: Südtiroler Naturführer - Charakterbild einer Landschaft, Bozen 1984* Pan

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1993
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1993.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 53 von 234
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 246 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 12., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1993
Intern-ID: 192462
erhält Südtirol drei Senatswahl kreise (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti erklärt im römischen Parlament, daß die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des »Paketes« von 1969 führen sollen. Wenige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durch führungsbestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs und Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonserva torium und die sog. »Omnibus

- und Zweisprachigkeitsbestimmungen vorzunehmen. 10. Oktober 1991 In der römischen Kammer wird nach langer und heftiger Diskussion der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Um das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 Im römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirkli chung der »Paket«-Maßnahme 111

«-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser- Und Zwölferkommission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der römischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffelmayr, eine Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1993
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1993.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 40 von 234
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 246 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 12., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1993
Intern-ID: 192462
haben (siehe dazu ausführlich auf S. 47). Mit dem Erlaß der letzten noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen zum Auto nomiestatut hat die italienische Regierung einen wichti gen der im sog. Operationskalender enthaltenen Punk te erfüllt. Ausständig sind noch u. a. die Ratifizierung

Damit das Land die Zuständigkeiten in den Sachberei chen, welche ihm das Statut zuerkennt, auch überneh men kann, müssen Durchführungsbestimmungen erlas sen werden. Sie werden von einer Sechserkommission erarbeitet, wenn es sich um Befugnisse des Landes handelt, und von einer Zwölferkommission, wenn sie beiden Provinzen oder der Region Trentino-Südtirol zu stehen. Die Kommissionen unterbreiten ihre Vorschläge der Regierung. Wenn diese die Vorschläge sich zu ei gen macht, werden sie mit Dekret

und auf der Grundlage einer Parlamentsresolution verabschiedet der Ministerrat in Rom die letzten noch ausstehenden Durchführungsbe stimmungen (darunter jene wichtigen und lange um strittenen über die Sprachengleichstellung). Noch zu re geln bleiben einige Maßnahmen für die volle Paketver wirklichung bzw. einige Gesetzes- und Verwaltungs maßnahmen, welche die römische Regierung bzw. das Parlament in Durchführung der zwischen Bozen und Rom vereinbarten Abmachungen zur vollen Durch führung des »Paketes« zu setzen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192463/192463_51_object_5253438.png
Seite 51 von 230
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1992
Intern-ID: 192463
erhält Südtirol drei Senatswahlkrei se (vorher zwei). 30. Jänner 1992 Ministerpräsident Giulio Andreotti erklärt im römischen Parlament, daß die italienische Regierung nunmehr allen Pflichten nachgekommen sei, die zur vollen Verwirklichung des “Paketes“ von 1969 führen sollen. Wenige Stunden vorher hatte der Ministerrat vier wichtige Durch führungsbestimmungen (Beschränkung der staatlichen Ausrichtungs- Und Koordinierungsbefugnis - AKB, Finanzregelung, Musikkonserva torium und die sog. ,,0mnibus

- und Zweisprachigkeitsbestimmungen vorzunehmen. 10. Oktober 1991 In der römischen Kammer wird nach langer und heftiger Diskussion der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Sektion in Bozen des Trienter Oberlandesgerichtes und des Jugendgerichtes endgültig genehmigt. Dm das Gesetz durchzubringen, mußte die Regierung mehrmals auch die Vertrauensfrage stellen. 18. Dezember 1991 [ nn römischen Senat wird die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol endgültig genehmigt. Mit der Verwirkli chung der „Pakef'-Maßnahme 111

“-Bestimmung) genehmigt. Um den Text dieser Durchführungsbestimmungen war monatelang in der Sechser- und Zwölferkommission hart gerungen worden. Am selben Tag wird von der römischen Kammer das neue Studientitelanerkennungsgesetz endgültig genehmigt. 22. April 1992 Der Generalsekretär des römischen Außenministeriums, Bruno Bottai, überreicht dem österreichischen Botschafter in Rom, Emil Staffeimayr, eine Begleitnote mit einer Liste der von der italienischen Regierung und vom römischen Parlament erlassenen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1990
Südtirol-Handbuch.- Stand: September 1990.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192442/192442_212_object_5253157.png
Seite 212 von 220
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 232 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 9., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1990
Intern-ID: 192442
in Südtirol 1986. Herausgegeben vom Landesdenkrr»al arri *’ Bozen 1988 Egg, Erich: Gotik in Tirol. Die Flügelaltäre. Innsbruck 1985* Egg, Erich: Kunst in Tirol. 2 Bde, Wien-München-Innsbruck 1970—72* Egger Kurt: Famiglie bilingue in Alto Adige - Educazione linguistica ed uso del^ due lingue. Landesassessorat für Schule und Kultur für italienische 3pr aC Bozen 1986 Egger, Kurt (Hrsg.): Dialekt und Hochsprache in der Schule. Beiträge z ' Deutschunterricht in Südtirol (Südtiroler Kulturinstitut. Arbeitskreis

Südtiro Mitteischullehrer), Bozen 1982 Egger, Kurt: Zweisprachige Familien in Südtirol. Sprachgebrauch und Spracherziehung, Innsbruck 1985* Egger, Kurt: Zweisprachigkeit in Südtirol, Bozen 1977 Exei, Reinhard: Die Mineralien Tirols, Band 1: Südtirol und Trentino, BoZ en 1980* Forer, Rosa Barbara: Deutsch als Zweitsprache, Landesassessorat für Schul® und Kultur für italienische Sprache, Bozen 1986 Gruber, Karl: Kunstlandschaft Südtirol, Bozen 1984* Gruber. Karl: Erttla Val Badia. Kunst itn Gadertal

. Sprachwissen schaftliche Beiträge zu den Fragen von Sprachnorm und Sprachkontakt, unter Mitwirkung von Oskar Putzer, Innsbrucker Beiträge zur Kulturwissenschaft- Germanistische Reihe, Bd. 13 (Institut für Germanistik an der Universität Innsbruck), Innsbruck 1982 Moser, Hans und Putzer, Oskar: Zum umgangssprachlichen Wortschatz ih Südtirol. Italienische Interferenzen in der Sprache der Städte, in: Sprache und Name in Österreich — Festschrift E. Steinhäuser (Schriften zur deutschen Sprache in Österreich

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1989
Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1989.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192465/192465_212_object_5252938.png
Seite 212 von 219
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 234 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 8., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1989
Intern-ID: 192465
* Denkmalpflege in Südtirol 1986. Herausgegeben vom Landesdenkmalamt, Bozen 1988 Egg, Erich: Gotik in Tirol. Die Flügelaltäre. Innsbruck 1985* Egg, Erich: Kunst in Tirol. 2 Bde, Wien-München-Innsbruck 1970—72* Egger Kurt: Famiglie bilingue in Alto Adige - Educazione linguistica ed uso delle due lìngue. Landesassessorat für Schule und Kultur für italienische Sprache, Bozen 1986 Egger, Kurt (Hrsg.): Dialekt und Hochsprache in der Schule. Beiträge zum Deutschunterricht in Südtirol (Südtiroler Kulturinstitut

. Arbeitskreis Südtiroler Mittelschullehrer), Bozen 1982 Egger, Kurf: Zweisprachige Familien in Südtirol. Sprachgebrauch und Spracherziehung, Innsbruck 1985* Egger, Kurt: Zweisprachigkeit in Südtirol, Bozen 1977 Exei, Reinhard: Die Mineralien Tirols, Band 1- Südtirol und Trentino, Bozen 1980* Forer, Rosa Barbara: Deutsch als Zweitsprache, Landesassessorat für Schule und Kultur für italienische Sprache, Bozen 1986 Gruber, Karl: Kunstlandschaft Südtirol, Bozen 1984* Gruber, Karl: Ert tla Val Badia. Kunst

in Südtirol. Sprachwissen schaftliche Beiträge zu den Fragen von Sprachnorm und Sprachkontakt, unter Mitwirkung von Oskar Putzer, Innsbrucker Beiträge zur Kulturwissenschaft. Germanistische Reihe, Bd. 13 (Institut für Germanistik an der Universität Innsbruck), Innsbruck 1982 Moser, Hans und Putzer, Oskar: Zum umgangssprachlichen Wortschatz in Südtirol. Italienische Interferenzen in der Sprache der Städte, in: Sprache und Name in Österreich — Festschrift E. Steinhäuser (Schriften zur deutschen Sprache

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1987
Südtirol-Handbuch.- Stand: Juni 1987.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 204 von 211
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 224 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 6., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1987
Intern-ID: 192467
Denkmalpflege in Südtirol 1985. Herausgegeben vom Landesdenkmalamt, Bozen 1986 Egg, Erich: Gotik in Tirol. Die Flügelaltäre. Innsbruck 1985* Egg, Erich: Kunst in Tirol. 2 Bde, Wien-München-Innsbruck 1970—72* Egger Kurt: Famiglie bilingue in Alto Adige - Educazione linguistica ed uso delle due lingue. Landesassessorat für Schule und Kultur für italienische Sprache, Bozen 1986 Egger, Kurt (Hrsg.): Dialekt und Hochsprache in der Schule. Beiträge zum Deutschunterricht in Südtirol (Südtiroler

Kulturinstitut. Arbeitskreis Südtirolef Mittelschullehrer), Bozen 1962 Egger, Kurf; Zweisprachige Familien in Südtirol. Sprachgebrauch und Spracherziehung, Innsbruck 1985* Egger, Kurf; Zweisprachigkeit in Südtirol, Bozen 1977 Exei, Reinhard: Die Mineralien Tirols, Band 1: Südtirol und Trentino, Bozen 1980* Forer, Rosa Barbara: Deutsch als Zweitsprache, Landesassessorat für Schule und Kultur für italienische Sprache, Bozen 1986 Gruber, Karl: Kunstlandschaft Südtirol, Bozen 1984* Gubert, fl., Pollini

, Oskar: Zum umgangssprachlichen Wortschatz in Südtirol. Italienische Interferenzen in der Sprache der Städte, in: Sprache und Name in Österreich — Festschrift E. Steinhäuser (Schriften zur deutschen Sprache in Österreich, Bd. 6), Wien 1980 Ortner, Peter und Mayr, Christoph: Südtiroler Naturführer — Charakterbild einer Landschaft, Bozen 1984* Pan, Christoph: Hochschulpolitik in Südtirol aus bildungssoziologischer Pe r ' spektive (Schriftenreihe des Südtiroler Wirtschafts- und Sozialinstituts

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1984
Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1984.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 74 von 177
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 194 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 4., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1984
Intern-ID: 192455
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Ächtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in weichen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli' chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tag 0 nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkamm® r bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kom trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überw

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1988
SüSüdtirol-Handbuch.- Stand: April 1988.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 85 von 214
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 228 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 7., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1988
Intern-ID: 192466
und abge- stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden irn allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überwa

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1990
Südtirol-Handbuch.- Stand: September 1990.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 70 von 220
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 232 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 9., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1990
Intern-ID: 192442
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt imi Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor derni Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1989
Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1989.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192465/192465_88_object_5252814.png
Seite 88 von 219
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 234 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 8., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1989
Intern-ID: 192465
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in weichen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfal! am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überwa

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1987
Südtirol-Handbuch.- Stand: Juni 1987.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192467/192467_84_object_5252385.png
Seite 84 von 211
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 224 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 6., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1987
Intern-ID: 192467
®' stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderung® 0 und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind di® einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetze®' entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allg®' meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtaqsabqeordneten b®' schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an de® Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikel® ^ des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfa®' sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unt® r Ächtung der internationalen Verpflichtungen und der national® 11 Interessen in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprach! 11 ' chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegend®® Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Repudi'!* erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist kein®® Einwand erhebt

, wird der Entwurf im Amtsblatt der Region Trentin®' Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. T&Q e nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nie®* die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält- kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänd®® Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf de® ursprünglichen Text

beharren und die Vorlage in der glei r '” c sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverä® dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, w®®® ! ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor de ® 1 Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnefenkam® 1 ® 1 ^ bringt. chen ro- Mehrh® 1 ' Die Kontroilfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine K°° trollfunktlon

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