Vinstgau (Schluß) und Außerfern.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 5)
ohne Widerrede reichen; auch soll er. wenn er etwas Weltliches von der Gemeinde zu fordern oder anzubringen hat. dieß nicht auf der Kanzel thun, sondern es dem Anwalt, Kirchpropst oder Dorfmeister melden. Ferner soll er das Widumgut in gutem Zustande erhalten, dasselbe mit Zäunen und Schranken versehen, auch verbessern, die Güter nicht anderwärts verlassen u. s. w. Dagegen soll er Folgen des als jährliches Einkommen beziehen. Von der Gemeinde um Lichtmeß 22 fl. 58 Kr., um Georgi
17 fl. 48 Kr., um Pfingsten 2S fl. 58 Kr., um Martini 13 fl. 41 Kr., ferner um Iakobi vom Zoll zu Fernstein 25 fl., endlich vom Schloß Erenberg 10 fl. 24 Kr.. Wofür aber ein Pfarrer dort wöchentlich einmal Messe lesen muß. endlich von der Gemeinde alle Quatemper eine Aufbesserung von 21 fl. -lö Kr., „so auf Wolverhalten vnd Widerruef gestellt' — somit das jährliche Einkommen im Ganzen: 200 fl. 50 Kr. Außerdem bekommt der Pfarrer an den vier höchsten Festen (Weihnacht, Ostern. Pfing sten und M. Himmelfahrt) ein Opfer
, dann sei das Salarium hiefür doch gar zu klein, in Anbetracht des weiten Weges und der Beschwer lichkeit zur Winterszeit, ferner sei er selber schon ziemlich bei Jahren und schwacher Gesundheit, und endlich falle es ihm schwer, seitdem der Pfleger nicht mehr auf dem Schlosse wohne, sondern zu Reutte. daß er dort keine Labung bekomme. Auf diese Beschwerde erhielt er Zur Antwort: Wenn diese Wochenmesse wirklich gestiftet sei, so habe der Pfarrer die Schuldigkeit, sie zu lesen und dürfe