Vinstgau (Schluß) und Außerfern.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 5)
stabile daselbst sich aussprechen, da die Gemeinde geringe Mittel habe, und die Kapelle so arm sei, daß sie kaum den Opferwein be zahlen könne. Er wäre also bloß für die Anstellung eines Kaplans auf 2 oder 3 Jahre. In demselben Sinne äußerte sich auch der Dekan von St. Petersthal. Job. Lutzenberger, in seinem Berichte vom 7. Nov. 1713 an den Generalvikar, dem er beifügte, daß der Pfarrer von Wertach nicht den Joseph Lieb für Jungholz wünsche, sondern seinen Vetter Joh. Ulrich Julius
von Tannenberg, Dek. Schongau. von welchem er sich mehr Hilfe, ab sonderlich im Beicht - stuhle, verspreche. Der Generalvikar antwortete am 17. Nov. 1713, daß das hochfürstl. geistliche Offizium gnädigst erlaubt habe, daß die Gemeinde Jungholz bei ihrer Kapelle einen eigenen Priester auf 2 oder 3 Jahre, „bis man ersehen wirbt, ob ihr Borhaben einen Be. standi haben werde,' ausstellen möge, und daß zum ersten Kaplan Hr. Joh. Ulrich Julius denominiert werden solle. Zu dessen Nach folger wurde mit Dekret