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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Seite 448 von 523
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 510 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/32
Intern-ID: 104633
der Erbauung der Stilfser-Joch-Straße, der direkten Verbindung zwischen Tirol und Mailand, im J. 1830 war diese Brücke wichtig geworden als Abzweigungspunkt jener von der Etsch-Inntalstraße. Siehe ferner Nachtrag unten S. 489. Die Hauptlandstraße geht zwar, wie gesagt, von Schluderns über Eyrs, Laas und Kortsch nach Schlanders auf dem linken Ufer der Etsch, aber es waren Ver bindungen mit den Siedlungen auf dem rechten Ufer nötig. Für Laas selbst, das zu beiden Seiten der Etsch liegt, ist zwar eine Brücke

aus älterer Zeit, vor Anichs Karte nicht bekannt, wohl aber wird 3 km weiter abwärts an der Etsch der Weiler Pruck schon 1394 erwähnt (Staffier, Hofnamen v. Schlanders, Schlernschriften Bd. 13 S. 166). Es hat also hier eine Etschbrücke mindestens seit dem 14. Jh, be standen. Die „Geflaner Pruggen” wird in einer Waldordnung der Gemeinde Geflan von 1442 als Grenze erwähnt, nach einem Spruche von 1499 soll sie gemeinsam von Geflan, Schlanders und Nördersberg erhalten werden (Staffier a. a. 0. 8. 169

Verbindung zwischen Morter und dem bedeutenden Nebentale Martell einerseits und Schlanders, dem Sitze der alten Mutterpfarre und des Landgerichtes dar und wäre insoferne verständlich. Auf der nur 3 km langen Strecke zwischen Goldrain und Latsch wechselt die Hauptlandstraße von der linken auf die rechte Seite der Etsch und geht dann wieder auf die linke zurück. Es wird dies anscheinend weniger dadurch bedingt, daß auf dieser Strecke die Etsch sehr nahe an die nordseitige Talflanke herantritt, als vielmehr

dadurch, daß die großen und alten Dörfer Latsch, Tartsch und Morter und das hier mündende große Seitental des Martell auf der rechten Seite der Tal- ebene liegen und zu ihrer Verbindung mit den jenseits gelegenen Hauptdörfern Schlanders, Tschars und Naturns seit alters Brücken über den Etschfluß benötigt 28* 435

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Seite 250 von 523
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 510 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/32
Intern-ID: 104633
im Gebirge westlich über dem Haidersee, ferner ein See ostwärts davon auf der Fifannaalm; im Langtaufers nordwärts ober Hinter - kirch auf der Pazinalm und südwärts im Ochsenbergtal, und im hintern Matscher tal „die Lacken”. Diese Seen sind erstmals auf der Karte von Anich und dann in der Katastermappe von 1856 und in der Spezialkarte von 1893 eingetragen. Über die Taschlseen, die unter dem gleichnamigen Joche oberhalb Schlanders bei 2500 und 2800 m Höhe, mit einer Fläche von je heil. 2 ha liegen

, berichtet im J. 1768 der Richter von Schlanders: „Zwei kleine See, genannt der obere und untere Taschlsee, deren Ursprung in denen Seen selbsten ist, bei vier Stund von dem Dorf Schlanders in Felsen in dem Tal Schlandernaun gelegen, aus welchen Seen der so schädlich Schlandernaun Pach herfließet; in diesen sind nur Forellen und der Ertrag ist sehr gering, das ganze Jahr 30 Pfund, weil man nur aus dem unteren mit Ruten und nur im höchsten Sommer Fische fangen kann und bei den oberen überhaupt nicht wegen

der abhangenden Felsen”. Laut des Pfandschaftsbriefes der Gerichts herrschaft Schlanders vom J. 1655 war „der für gemain angesprochene Wildsee, Taschlsee, jener Herrschaft zu genießen vergönnt worden”. Burglechner und be sonders Anich verzeichnen diese „Daschiseen”, der untere heißt auf der Spezial karte Kortschersee, weil im Bereiche der Alm der Gemeinde Kortsch liegt. Laut Anich und der Spezialkarte liegt ein Hochsee von heil. 2 ha auf dem Liizer Berg nördlich ober Laas bei 2640m. — Im Gebiete des vorderen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 107 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Schlanders landesfürstliches Lehen and erse it ig vergabt worden ist 1 ). Uni 1320 erscheint dann der Turm zu Schlanders mit dem Richteramte verbunden, später aber nicht mehr, sondern als eigenes landesfürstliches Lehen 2 ). In einer Rechnung von 1426 wird ein einfaches „Gerichtshaus' zu Schlanders erwähnt 3 ). Das größte und wichtigste landesfüxstliche Schloß im Bereiche des Gerichtes Schlanders war aber im 13. Jh. Montani. Graf Albert von Tirol hatte es zur Befesti gung

seiner Herrschaft gegen das Hochstift Chur erbaut und es dann 1228 von diesem unter günstigen Bedingungen zu Lehen genommen 4 ). Im J. 1259 hat der Landesförst Graf Meinhard Montani mit einigen anderen Hauptschlössern, nämlich Laudeck, Michelsburg und Rasen, die sicher auch Amtssitze von Gerichten gewesen sind, seiner Gemahlin als Heiratsgut verschrieben und ähnlich im J. 1327 sein Nachfolger K. Heinrich 5 ). Ob hiebei das Gericht Schlanders als Zubehör von Montani mit einge schlossen war, ist fraglich

. Immerhin hat der Richter von Laas, bzw. Schlanders, laut seiner Rechnungen von 1296—1347 für das Schloß Montani regelmäßige Aus gaben für Burghut. und Verpflegung geleistet 6 ). Seit 1330 waren aber mit der Burghut, d. i. der Befehlsgewalt über die Burg, andere Personen betraut und zwar in Form eines eigenen Lehens, das Montani auch weiterhin ohne irgend einem Zusammenhange mit dem Pfleg- und Gerichtsamte Schlanders geblieben ist 7 ). Hingegen verrechnet im 15. Jh. für die Feste Juval der Amtmann

und Richter von Schlanders ständige Ausgaben 8 ). Die Feste Schlandersberg oberhalb Schlanders erscheint seit dem 13. Jh. im Besitz eines tirolischen Dienstmannengeschlechtes dieses Namens, das mit den Herren von Montalban verwandt war (Staffier, Holnamen v. Schlanders S. 92 f.). Dem Namen nach möchte man meinen, daß hier das alte Hauptschloß des Gerichtes Schlanders gewesen sei und daß die Herren von Schlandersberg ursprünglich das Amt eines landesfürstlichen Richters bekleidet hätten, doch findet

sich dafür kein Nach weis, auch nicht für das ebenfalls alte und bedeutende Schloß Annenberg am Berge oberhalb Kastelbell. Im ganzen ist seit dem 13. Jh. festzustellen, daß das Gericht Schlanders nicht in eine ständige Burgenverfassung einbezogen war. 1 ) Laut Rechnung im IStA. Kod. 282 fol. 107 für die „turris magna in Laetseh' ; vgl. R. Staff ier, Hofnamen d. Ger. Schlanders S. 10. 2 ) Staffier a. a. 0. S. 139; IStA. Tir. Lehenauszug 2 S. 1312 u. 1450. 3 ) IStA. Kod. 134 fai. 93. 4 ) Zt. Perd

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 109 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Schlanders (IStA. Bekennenb. Staffier 2, 573) und ging dann an die Grafen von Trapp über, die die Gerichtsbarkeit nach mehrfachen Veränderungen 1809 und endgiltig 1825, dem Staate übergaben (Staffier 2, 562). Seit dem. 15. bis ins 18. Jh. war der Sitz des Gerichtes Schlanders das bereits oben erwähnte alte Geriehtshaus dortselbst, die Steuerkataster von 1694 und 1775 erwähnen „die Behausung des Herrschaftsamtes für die Obrigkeit mit dem Behält nis der Gerichtsbücher und den Keuchen

' zu Schlanders. Die ebenfalls in diesem Dorfe gelegenen Ansitze Schlanderegg und Schlandersburg wurden zwar um 1550 und 1600 von der Gerichtsherrschaft, den Grafen Hendl erbaut, aber von ihr per sönlich bewohnt-, nicht für das Gericht verwendet. 1810 hat der Staat das Gerichts amt von dem alten, unzulänglichen Gebäude in das hübsche Deutschordenshaus in Schlanders verlegt, 1860 kam in dieses der Pfarrwidum und das Gericht wurde nun in dem vorerwähnten Ansitz Schiandersburg untergebracht

1 ). Die Staatsregierung hat 1825/6 die beiden von ihren Dynasten heimgesagten Ge richte Schlanders und Kastelbell zum k. k. Landgerichte Schlanders vereinigt, die Gerichte Eyrs und Montani haben schon früher zu ersterem gehört. Die Gemeinde Vent im hintern ötztal, die früher zu Kastelbell gehörte, wurde nun zum Landgerichte Silz geschlagen. In diesem TJnifange hat dann weiter das k. k. Landgericht, seit 1850 Bezirksgericht Schlanders bestanden. Im J. 1901 wurde dort eine Bezirkshaupt mannschaft für die politische

Verwaltung der Gerichtsbezirke Schlanders und Glums mit Rücksicht auf deren Lage an der Staatsgrenze neu errichtet (siehe oben S. 62). Das Landgericht wurde seit 1849 a.ls Bezirksgericht Schlanders weiter geführt, seit 1919 von der italienischen Regierung als „Pretura Silandro', und dieser 1931 auch das Gebiet der Prätur Glums zugewiesen (s. oben S. 52 f. Anm. 1). Laut des Tiroler Gesamturbares von 1290 gehören zum ,,Gelt von Laetsch', d. i. zum dortigen Urbaramt, Güter und Abgaben in Laetsch (Latsch

Montani dem „judicium Standort' (StA. Wien Cod. 398 fol. 98). Es zeigt sich also auch damit einerseits die Verschiedenheit der Amtssitze und ihr Bezug auf ein und denselben Bereich. Das Eigenleute- und Eeuerstättenregister von 1427 (IStA. Cod. 12) nennt als Orte im Gerichte Schlanders : Letsch 73 Eeuerstätten, Morteli 50, Tarras (Tarsch) 35, Colran (Goldrain) 38, Morter 32, Coflan (Göflan) 26, Slanders 85, Vetzan 10, Kortsch 58, Suneperg (Sonnenberg ober Schlanders) 38, Norderperg und Pruk

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 112 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Grenzen ; Zugehörigkeit von Latschinig und Freienberg stehen, beziehen sich demnach kaum auf die Bewohner von Latschinig und Frelen berg, sondern sind irgendwo in dem damals feststehenden Bereiche des Gerichtes Schlanders ansässig gewesen 1 h. Später sind sie wohl wenigstens nach dem Schweigen dei Überlieferung zu urteilen — der Gerichtsobrigkeit von Schlanders unterstellt worden, und zwar dürfte diese Gerichtsbereinigung durch die landesfürstliche Verfü gung von 1474 (Arch, f. o&t. Gesch

. St. Martin an Vorberg, kirchlich zur alten Pfarre Latsch gewiesen 3 ), wird eben gleich Marein, Latschinig und Frelenberg ursprünglich auch zur Dingstatt Latsch und Gericht Schlanders gehört und aus demselben Anlaß wie jene Orte dann dem Gerichte Kastelbell angegliedert worden sein. Den nach diesen Veränderungen geltenden Umfang des Gerichtes Schlanders gibt — zwar nur sehr summarisch, aber doch eindeutig — eine Aufzeichnung wieder, die uns in einer Abschrift von ca, 1640 vorliegt 4 ). Diese stellt

eigentlich eine topo graphische Erklärung zu einer Urkunde K. Heinrichs vom J. 1332 dar, womit dieser den Herren von Annenberg Jagd- und Fischereirechte in der Pfarre Latsch und im Gerichte Laas oder Schlanders verliehen hat 5 ). Die Aufzeichnung kennt den Schlums- «nd Venneisbach nur mehr als östliche Grenze der Pfarre Latsch, nicht aber des Gerichtes Schlanders, vielmehr weist sie ausdrücklich das westlich jener Grenz läufe gelegene Gebiet der Gemeinden Latschinig, Marein, Freienberg und St. Martin

dem Gerichte Kastelbell und erst das noch weiter westwärts anschließende Gebiet dem Gerichte Schlanders zu. Auch weiß sie, daß das Gericht Laas nur ein älterer Name für das Gericht Schlanders ist. Sie lautet : Specification, wie weit sich der herren von Annenberg viseh- und waidneigerechttigkeiten erstrecken : Gericht Schlanders vorzeiten Laas erstreckt sich nerdcrseifcen von Sanct Medarn 6 ) Tarsch, Morter, tal Marte]], Geflan, Tschengls unzt geen Pradt'), deren perg, wälder, gueter und andere zugeher

; Sonnenseiten von Latschlniger und Mareiner gueter als dorf Letsch, Diss, ') Zur einen wie andern Kategorie können jene „Pabenberger Leute in Slanderner gericht', die in einer Pereoneiiteilung zwischen den Grafen von Tirol und den Vögten von Matsch vom -T. 1330 (IStA. Urbare) erwähnt werden, gehören und jene „Kastelbeller Gnonschaftslcute, die laut einer Urkunde von 1390 im Gerieht Schlanders und anderswo' sitzen (Sehatzarchiv- repert. 4, 96). Laut einer unzuverlässigen Kopie (I. Ferd. Dipaul. 614 f. 178

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