in Gewannfluren wie in anderen deutschen Gegenden, ferner auch mitunter in Waldhufen- und Weilerfluren 15 . Mit der Drei-Felder-Wirtschaft und der Gemenglage der den einzelnen Dorf genossen gehörigen Grundstücke war der Flurzwang gegeben, d. i. das Gebot, daß die Dorfgenossen Anbau und Ernte auf den Feldern zur selben Zeit und ohne sich dabei zu behindern, verrichteten, ferner das Vieh auf die Brach- und Stoppelweide gemeinsam trieben. Dieser Flurzwang blieb aber in unseren Gegenden auch bestehen
im Heimatbuch Wü ten, Bd. 2, S. 57ff.), ferner auch in Hötting (I. St.-A., Kat. 24, 24, am Schluß der Taxa tionstabelle: „Die Neufäng am letzten Gsteß am Inn“); in Vulpmes im Stubaital (s. Hintner, Stubaier Ortsnamen, S. ioj); in Kundl im Unterinntal (s. Juffinger, Kundl, S. 228, der sagt, daß die heute dort noch bestehenden Gsteß den alten Gewannen entsprechen dürften); in Binswang bei Reutte im Lechtal (I. St.-A., Cod. 4000, Fol. j$). In all diesen Gemeindebereichen kommt „Gsteß“ im Sinne eines bestimmten
einer Urk. v. 1257 zu einer Hube in Pfaus gehörten, 15 I00 ’ Anm - 2Z - oiehe darüber Näheres bei Wopfner wie oben, S. 9 6 , Anm. 11. Hier auch Hinweise auf die Wiedergaben von Flurplänen von Dörfern im Oberinntal und in der Gegend von Lienz, die L• Bunker in den Mitteilungen der Antropologischen Ges., Wien, Bd. 3 6 und 44, veröffent- hcht hat. Ferner gab Wopfner dazu noch die Flurpläne von Natters und Pradl (Tiroler Hei- mat, Heft VII, S. 48, und N. F., Bd. 1 (19^)- S. 80.) Bunker betont auf Grund