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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 51 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
, Trient und Riva, erscheinen während des Zeitraumes von 1296 bis 1301 des öfteren in den Büchern der landesfürstlichen Kammer, der zentralen Finanzstelle der tirolischen Verwaltung. 1 könnte. Im I. C. 282 f. 108' heißt es närnlicli zum 1. Mai 1298: Die prestatores (Inhaber der Leih- und Wechselbank) zu Brixen vorsprechen, an die landesfiirstliche Kammer durch vier Jahre hindurch alljährlich am 1. Juli 15 Mark zu leisten, ,pro quo dominus (nämlich Pierzog Otto) debet eoa (di -; Wechsler) manutenere

sich nun das Capitel, be raubte den Bischof der weltlichen Verwaltung des Hochstiftes und rechtfertigte sich dann in einer Schrift vor dem Metropoliten, dem Erz- bischof von Salzburg. (Sinnaclier a. a. 0. 1298, Juni 5.) Unter diesen Umständen scheint der florentinischen Handelsgesellschaft um ihr Geld bange geworden zu sein und sie wandte sich an Herzog Otto, mit dem sie die engsten Beziehungen unterhielt, um Schutz für ihren Pfandhesitz. Diesen Schute konnte ihnen Otto um so leichter zukommen lassen, da er damals

Sabiona. (Die Bozner und Brixner Wechsler waren eine und dieselbe Gesellschaft.) 1 Verpachtungen der Maut zu Eiva und zu Trient durch Herzog Otto von 1297, Nov. 1. I. 0. 282 f. 49, 108. — Weiters folgende Verrechnungen: I. C. 280 f. 3 u. I. C. 279 f. 10'. 1296, März 1 verrechnen Nigrellus und Gotschlinus von Bozen den Zoll zu Trient.

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 209 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
sind sogar alle Hintersassen und Hörige eines Klosters in die Zollbefreiung mit eingeschlossen, so daß auch sie die Waren, die für ihre häuslichen Bedürfnisse vorgesehen sind, zollfrei transportieren können. 3 Für Handels- circa predicta thelonea quoad nos et clanstrales et prelatos ae nobiles iura et consuctudines hactenus observantes'. 1 So in den Zollfrei im gen für den deutschen Orden von 1200, Mai 22 und 1312, März 12 von Herzog Otto, he.zw. K, Heinrich erteilt (I. C. 41 f, 92 f.): ,Si vero ultra

ea, que nascuntur in suis praediis, predietos fratres aliqua conti ngeret emere victualia, in quantitate quacumque voluerint, ea similiter ad domos suas seu mansiones debebunt sine omni theloneo du cere.' Und ebenso in einer Zollfreiung für Au bei Gries, 1308, Febr. 8 (I. C. 41 If. 7G). 2 Dieser Art sind die Zollfreiungen für Wilten durch B. Bruno von Brixen 1260, Febr. 4 (I. St. A. Copienbuc.li f. 19') und durch Herzog Otto von 1305, Sept. 25. Dann die Zollfreiungen für Neustift (Pont. rer. austr

, nisi forte essent mercatores' (Font. rer. austr.V, 160). ■— Otto von Andechs versprach bei seiner Bestellung zum Yogte von Benedictbeuren Abgabenfreiheit für alle homines dieses Klosters an allen seinen Zöllen (Mon. Boica VII, 118)

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 34 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
[569] 31 sprünglichen Anlaß zu dem Zwiespalte gegeben hatte, wurde an ein Schiedsgericht gewiesen; betreffs des zweiten wurde folgendes bestimmt: , ... so sol unser lieber brüder und wir (das sind die Grafen Heinrich und Àlbrecht von Görz) alle die czölle, als sei unser lieber vater graf Albrecht seliger ingeno- men hat, alte und newe, innemen ; des sol er uns gunen und sol uns daran schermen, als verre er mach linde sol än allez geverd . . . Auch sol der vorgenand unser vetter herczog Otto

Hauses im vollen Umfange erneuert, im einzelnen näher ausgeführt. Herzog Otto garantiert den Angehörigen der albertinischen Linie den Fortbezug aller Er trägnisse aus den tirolischen Zollstätten, wie sie weilend Grafen Albert gebührt hatten ; ihm werden dafür die entsprechenden Anteile an den Zöllen und Geleitsgeldern, die in den Besitzun gen der albertinischen Linie, im Friaul, auf dem Kars te und in Kärnten, nämlich im Pustertale und Lurngau, eingehoben werden, so wie diese Anteile Herzog Meinhard

bezogen hatte, in Aussicht gestellt. Weder in der kurzen Regierungszeit, die Herzog Otto beschieden war, noch in der seines Nachfolgers, des Exkönigs Heinrich, ist dieses Vertragsverhältnis seither irgendwie beeinträchtigt worden. Auch eine Ablösung der görzischen Ansprüche auf gütlichem Wege, wie wir eine solche unter Meinhard beobachtet haben, hat unter Heinrich nicht stattgefunden. Seine sprichwörtlich schlechte Finanzverwaltung, die fast nur mit Rückständen arbeitete und sich aus einer Anleihe

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