¬Die¬ "Politik auf der Kanzel".- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 1)
Seite 126 von 163
Autor:
Stock, Norbert / von P. N. St.
Ort:
Bozen
Verlag:
Selbstverl. des Vereins
Umfang:
24 S
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
In Fraktur<br />Riccabona von Reichenfels, Benedikt: Hirtenschreiben / des Hochwürdigsten Fürstbischofs von Trient [Benedikt Riccabona von Reichenfels], 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 2 <br />Schneller, Christian: ¬Die¬ neuen Schulgesetze : ein Zwiegespräch zweier Schulfreunde in Tirol / von einem Abgeordneten des Tiroler Landtages, 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 7 <br />Schenk, Alois David: Beleuchtung der Briefe eines liberalen Stadtlehrers an einen Vorsteher, in Briefen an einen Freund / [Alois David Schenk], 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 6 <br />Recept für die kranke Menschheit : (eine Pfingstgabe) / von J. C., 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 3 <br />Stock, Norbert: ¬Die¬ Kerker der Päpste / von P. N. St., 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 4/5
Schlagwort:
g.Österreich ; s.Katholische Kirche ; s.Politik
Signatur:
II 4.229
Intern-ID:
192710
Vermögen lüstern Zu machen. Er sagt nur so viel, daß man glauben möchte, über das Kirchenvermögen können die Geistlichen schalten und walten wie sie wollen, aber wieder kein Wörtchen sagt er, daß einen Theil des Kirchenvermögens, den Religions- Fond, die Beamten allein verwalten, daß die Regierung überall das Recht hat Einsicht zu nehmen, daß nichts verkauft werden darf, ohne Bewilligung des Kaisers u. s. w. Der Herr Stadtlehrer schließt seinen Brief mit der Be hauptung
oder besser gesagt, die Männer, die gerade am Ruder sind, haben unbedingt, aus nahmslos das Recht Gesetze zu geben, welche immer sie für gut finden, der Unterthan hat kein Recht zu fragen, was ist es für ein Gesetz, es genügt ihm zu wissen, meine Regierung hat es gegeben, also muß ich unbedingt das thun oder lassen. Dazu ist zu bemerken, daß die Herren Liberalen sehr bescheiden find, und nnr sich selbst als fähig und berufen erklären, zu regieren. Sie werden nicht lange zu denken brauchen
. Als Staatsbürger, haben wir Kathyliken das Recht von der Regierung, die ja auch unsertwegen da K und nicht wir ihretwegen, zu verlangen, daß sie uns kein Gesetz aufdränge, welches unser Gewisse«, unsern Glauben verletzt. ' Auf unsere Frage zu kommen, so schreibt die ^ kathol. Religion es uns als strenge Gewiffenspflicht vor,^ unsere Kinder christlich zu 'erziehen. Nun aber gestehen es ja die Libe- b ralen selbst zu, dch'Schulen ein nothwendigeS Mittel der b