4l2 9. /Ne Kaiserin. àà Merelm l749—^ <àarl VI. hatte durch ein eigenes Erbfolgegesch ^pragmatische Sanction' genannt, die Nachfolge in dm österreichischen Ländern geregelt und bestimmt, daß im Falle des Erlöschens des Habsburgischen Mannesstammes ihm sei'm älteste Tochter in der Regierung aller Länder, die von nun an nicht mehr getheilt werden dürfen, sondern unter einem und, demselben Scepter zu bleiben haben, folgen müsse. Weil nun wirklich kein männlicher Sprosse vorhanden war, folgte Maria
Theresia ihrem Vater in der Regierung sämmtlicher habsbnrgischer Be sitzungen. Sie war, wie uns bereits bekannt ist, mit Franz Stephan von Lothringen vermählt, weshalb mit ihr das erlauchte Haus HabWurgsLothrmgen die Regierung Oesterreichs antrat und bis heute noch zum Heile Oesterreichs fortführt. Man sollte nun meinen, daß Maria Theresia unbeanstandet in der Regierung hätte folgen können, weil ihre Nachfolge in der genannten pragmatischen Sanction so klar und deutlich ausgesprochen war, aber nein
! Kaum hatte die talent volle Fürstin und noch in tiefste Trauer versenkte Tochter des großen Kaisers die Zügel der Regierung in ihre kräftige Hand genommen, als sich auf allen Seiten Feinde erhoben, ihr daß Recht der Nachfolge abstritten, eine Ländervertheilung forderten, ja ihre gänzliche Ver drängung von der Regierung verlangten. Unter den Aufständischen sehen wir die Bayern, die Sachsen, die Preußen, die Franzosen die Italiener, die Spanier, die Kurfürsten von der Pfalz und von Cöln