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Bücher
Kategorie:
Wirtschaft
Jahr:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Seite 138 von 499
Autor: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Ort: Bozen
Verlag: Verl.-Buchh. Tyrolia
Umfang: VI, 487 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Signatur: 793
Intern-ID: 182333
Trund und Bodens. Die Schuldenlast ist bereits W einer ungeheuren socialen Gefahr herangewachsen sie muss darum beseitigt werden — eine neue èrundentlastung ist nothwcndig geworden —, ks muss aber auch die Quelle des Unheils verstopft, àie Verschuldbarkeit von Grund und Boden muss ab- geschafft und die Unverschuldbarkeit eingeführt werden. Von der Ablösung der hypothekarischen ^rundlasten wird später, bei Behandlung der fünften àmd sechsten Frage, die Rede sein. Hier müssen wir die Lehre

von der Unverschuldbarkeit des Grund und Rodens im Sinne Vogelsangs und seiner Schule sprechen. b) Rentenschuld und Unverschuldbarkeit. Aas man unter Unverschuldbarkeit von Grund ^ VW Boden Zu verstehen hat, ist im Worte selber ! Gütlich gesagt: Die hypothekarische Belastung ^öer die Verpfändung von Grund und Boden 'vll gesetzlich ausgeschlossen sein. Eine derartige ^ Bestimmung hat nach Vogelsang, wie es selbstverständlich ist, in unmittelbarem Zusammen- , àng nut der Ablösung der Hypothetarschulden zu er- wlgen

. .Mà man bei Ablösung der feudalen Grund- .àsten hxy, Wiedereinführen neuer gesetzlich vorgebeugt ^ so müsste eS natürlich auch bei dieser Ablösung ! ^chHen.') Bei beiden Reformen denkt Vogelsang ! ^Nächst àen bäuerlichen Grundbesitz, weil Bauernstand für den Staat die größte Bedeutung ^ èind auch am nieisten gefährdet ist; bei ihm ist , .^Reform gm dringendsten geboten. Grilndbelastung und -Entlastung. Eine socmlpolitische ' Aien S.

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Kategorie:
Wirtschaft
Jahr:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Seite 321 von 499
Autor: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Ort: Bozen
Verlag: Verl.-Buchh. Tyrolia
Umfang: VI, 487 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Signatur: 793
Intern-ID: 182333
— AW — ^ a) durch gesetzliche und Verwalluugsinahregeln die , weitere Verschuldung von Grund und Boden ' aufgehalten wird; ! b) die allmähliche Entlastung des bäuerlichen Grund- ' ; befitzes unier vorläufiger Feststellung ein« ' 1 Verschuldungsgrenze angebahnt und durchgeführt 1 wird; ' ! e) Grund und Boden gesetzlich als unverschuldbar ^ erklärt wird.' ^ Auch auf dem österreichischen Katholiken-'l tag zu Salzburg im Jahre lb96 hatte der Ber-- 1 fasser das erste Referat über die Agrarfrage

. Er ' nahm dabei wieder den Standpunkt Vogelfangs ein. Das Bestreben, die zu Gunsten der Un ver schuld bar keit beantragte Resolution abzulehnen, beziehungs weise abzuschwächen, führte in der socialen^ Geettvn zu einer eingehenden Debatte, mit dem Ergebnis, dafs in der Section mit großer Mehrheit und dann in der beschlusssassendeu Plenarversammlung ohne Widerspruch folgende Resolution angenommen wurde:/ „Als Ziele der Reform des Rechtes auf Grund und Boden find zu bezeichnen: die Entlastung des BodenS

von den daraus lastenden Schulden und die A»f- Hebung deS Hypothekarpfandrechtes auf Ärund v»d Boden.' Ii. Me HttschMvvgsMMP. a) Für die B e r s ch » l d u n g s g r e n z e. Ist nach dem Gesagten die Unverschuldbartmt von Grund und Boden noch weit entfernt, die «r- dumme Anerkennung zu finden, so ist dennoch in der Bttschuldungssrage ein Woher Fortschritt zum Vesser«

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Kategorie:
Wirtschaft
Jahr:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Seite 116 von 499
Autor: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Ort: Bozen
Verlag: Verl.-Buchh. Tyrolia
Umfang: VI, 487 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Signatur: 793
Intern-ID: 182333
- wü - welches auf Erwerbung des Rohproductes oerwendet wurde, wieder herei», und kann eine darauf aufge nommene Schuld getilgt iverden. Grund und Boden ^süllt aber feine wirtschaftliche Aufgabe in ganz öderer Weise, nicht dadurch, dass er zu etwas an- àerein umgestaltet wird, wie das Rohproduct, und àarun! auch nicht dadurch, dass er dem Consum verbrauch) Zugeführt wird, wie die verschiedenen àzeugnisse der Natur und der Arbeit, sondern da- àurch^ dass er, immerfort bleibend, jährliche Früchte

ààgt. Grund und Boden erfüllt also seine wirt- 'Haftliche Aufgabe durch Hervorbringung einer jähr- - ^ch wiederkehrenden Rente und hat darum wirtschafilicheln Eriverbsstandpunkte aus nicht sondern Rentenwert. In dieser Hinsicht hat , RodbertuS rechts) Damit soll aber nicht gesagt sein, daß Grund Boden Zi u r zn it Re n t e u n d n ichtauch mit Spital abgeschätzt werden kann. Alles, was ^ ^^ÜußcrZich kann mit Capital bewertet und da- auch nut Capital beschafft, erworben

werden. ° ^ ^^um ist die II»ficht des RodbertuS, dass Grund - ^ Boden überhaupt, und nicht bloß in der à ^ Aehiiliches, wenngleich nicht in demselben Grade, gilt ^ auch von den Pràmionsiniktel», von Maschinen und Achtungen, von Werkstätten, Fabriken und ^ Auch das in 'diesen steckende Capital wird nicht in der bch umgesetzt, wie das Capital beim Rohstoff durch Bemr- àei den Berbrauchsartikeln durch Berkauf. Auch G ^àions,uittel werfen eigentlich nur einen jährlichen Ertrag Vilich so groß

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Kategorie:
Wirtschaft
Jahr:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Seite 406 von 499
Autor: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Ort: Bozen
Verlag: Verl.-Buchh. Tyrolia
Umfang: VI, 487 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Signatur: 793
Intern-ID: 182333
V. Gapttet. Wir gehen zu den zwei Fragen über, die sich auf die Entschuldung von Grund und Boden beziehen. Diese Fragen lauten: 1. HS eine gesetzliche Kitt schränkung der Jer- schukdöarkeit vsv Grund und Moden mit ßrfotg durchgeführt Werde» könne, ohne dass zugseich eine ßutschutdungsaction eivgekeitet Wird, nud 2. Welche Gesichtspunkte Sei einer solchen Est- schutdungsaction festzuhalten seiea, damit sie sßm Aerftsß gege» SesteHende Aecht« und sßne schäd- kiche Wückwirkung

gegen de» Aauernstand selbst ftch VsUzieße« KS««e. Zur Antwort auf die erste dieser Fragen be handeln wir die Notwendigkeit einer neuen Grund- . Entlastung, zur Antwort aus die zweite Frage werben wir versuchen, die Grundzüge derselben darzuthun. I. Me Yothwendiglìeit àer Mne» Hrnndenttastung. a) Entschuldung und Verschuldungsgrenze. Wir beginnen damit, den Sinn der Frage fest zustellen und die Beziehungen zwischen Berschuldungs- Wmze und Entschuldung darzuthun. Im Voraus gehenden wurde gezeigt, dass

die Verschuldungsfreiheit zur Überschuldung von Grund und Boden geführt 24»

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