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Bücher
Kategorie:
Wirtschaft
Jahr:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Seite 321 von 499
Autor: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Ort: Bozen
Verlag: Verl.-Buchh. Tyrolia
Umfang: VI, 487 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Signatur: 793
Intern-ID: 182333
— AW — ^ a) durch gesetzliche und Verwalluugsinahregeln die , weitere Verschuldung von Grund und Boden ' aufgehalten wird; ! b) die allmähliche Entlastung des bäuerlichen Grund- ' ; befitzes unier vorläufiger Feststellung ein« ' 1 Verschuldungsgrenze angebahnt und durchgeführt 1 wird; ' ! e) Grund und Boden gesetzlich als unverschuldbar ^ erklärt wird.' ^ Auch auf dem österreichischen Katholiken-'l tag zu Salzburg im Jahre lb96 hatte der Ber-- 1 fasser das erste Referat über die Agrarfrage

. Er ' nahm dabei wieder den Standpunkt Vogelfangs ein. Das Bestreben, die zu Gunsten der Un ver schuld bar keit beantragte Resolution abzulehnen, beziehungs weise abzuschwächen, führte in der socialen^ Geettvn zu einer eingehenden Debatte, mit dem Ergebnis, dafs in der Section mit großer Mehrheit und dann in der beschlusssassendeu Plenarversammlung ohne Widerspruch folgende Resolution angenommen wurde:/ „Als Ziele der Reform des Rechtes auf Grund und Boden find zu bezeichnen: die Entlastung des BodenS

von den daraus lastenden Schulden und die A»f- Hebung deS Hypothekarpfandrechtes auf Ärund v»d Boden.' Ii. Me HttschMvvgsMMP. a) Für die B e r s ch » l d u n g s g r e n z e. Ist nach dem Gesagten die Unverschuldbartmt von Grund und Boden noch weit entfernt, die «r- dumme Anerkennung zu finden, so ist dennoch in der Bttschuldungssrage ein Woher Fortschritt zum Vesser«

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Kategorie:
Wirtschaft
Jahr:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Seite 116 von 499
Autor: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Ort: Bozen
Verlag: Verl.-Buchh. Tyrolia
Umfang: VI, 487 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Signatur: 793
Intern-ID: 182333
- wü - welches auf Erwerbung des Rohproductes oerwendet wurde, wieder herei», und kann eine darauf aufge nommene Schuld getilgt iverden. Grund und Boden ^süllt aber feine wirtschaftliche Aufgabe in ganz öderer Weise, nicht dadurch, dass er zu etwas an- àerein umgestaltet wird, wie das Rohproduct, und àarun! auch nicht dadurch, dass er dem Consum verbrauch) Zugeführt wird, wie die verschiedenen àzeugnisse der Natur und der Arbeit, sondern da- àurch^ dass er, immerfort bleibend, jährliche Früchte

ààgt. Grund und Boden erfüllt also seine wirt- 'Haftliche Aufgabe durch Hervorbringung einer jähr- - ^ch wiederkehrenden Rente und hat darum wirtschafilicheln Eriverbsstandpunkte aus nicht sondern Rentenwert. In dieser Hinsicht hat , RodbertuS rechts) Damit soll aber nicht gesagt sein, daß Grund Boden Zi u r zn it Re n t e u n d n ichtauch mit Spital abgeschätzt werden kann. Alles, was ^ ^^ÜußcrZich kann mit Capital bewertet und da- auch nut Capital beschafft, erworben

werden. ° ^ ^^um ist die II»ficht des RodbertuS, dass Grund - ^ Boden überhaupt, und nicht bloß in der à ^ Aehiiliches, wenngleich nicht in demselben Grade, gilt ^ auch von den Pràmionsiniktel», von Maschinen und Achtungen, von Werkstätten, Fabriken und ^ Auch das in 'diesen steckende Capital wird nicht in der bch umgesetzt, wie das Capital beim Rohstoff durch Bemr- àei den Berbrauchsartikeln durch Berkauf. Auch G ^àions,uittel werfen eigentlich nur einen jährlichen Ertrag Vilich so groß

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Bücher
Kategorie:
Wirtschaft
Jahr:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Seite 146 von 499
Autor: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Ort: Bozen
Verlag: Verl.-Buchh. Tyrolia
Umfang: VI, 487 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Signatur: 793
Intern-ID: 182333
Erundeigenthum des einzelnen wurde von den Ger manen (waS es auch ist) als Theil des gesammten nationalen Bodens betrachtet, auf dem der Maat sich entfaltet, auf dem das Volk wohnt, und von dem es lebt. Grund und Boden hat darum für Staat und Volk die allergrößte Bedeu tung; denn von sei«r Mute hangt zum größten Theile die Blüte des Staates und die Wohlfahrt deS Volkes ab. Der nationale Boden wurde darum gewissermaßen als Eigenthum der ganzen Nation an gesehen und durfte der einzelne Theil

desselben von seinem Privateigenthümer nicht nach Willkür, sondern- nur so behandelt werden, wie es im Interesse der Oesammtheit gelegen war. Diese echt socià und «ahrhast sittliche Ausfassung hat sich bei allem Wechsel der Eigenthumsverhältnisse, wieder durch die geschichtliche Entwickelung bedingt war, aus der Urzeit her erhalten. Ursprünglich war nämlich Grund und Boden Collectiv-Eigenthum (Gesammteigenthum) des Geschlechtes (der Martgenossenschaft), und ^ hatte der einzelne nur den Nießbrauch oder den Genuss be stimmter Theile

. Als sich dann nach und nach in it dem Bordringen der Cuttur und im Interesse einer besseren Bearbeitung das Privateigenthum darmw entwickelte lWald und Weide sind vielfach noch jetzt Mgenthum der Genossenschaft, der spateren Gemeinde, als Allmende), so blieb doch Jahrhunderte lang das AechtSbewußtsein wach, daß Privat- oder Sonder- eigenthum an Grund und Boden nicht der Willkür deS einzelnen überlassen, sondern an die Interessen der GesamMtheit gebunden und durch dieselben beschrankt sei. Besitz und Bearbeitung des Bodens sollte zwar

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Kategorie:
Wirtschaft
Jahr:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Seite 436 von 499
Autor: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Ort: Bozen
Verlag: Verl.-Buchh. Tyrolia
Umfang: VI, 487 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Signatur: 793
Intern-ID: 182333
er ausdrücklich Kautsky eitiert, und in der Schrift „Bodenentschuldung und Entschuldungsgrenze' nennt er sie einen „Ableger des socialdemokratischen Pro gramms'. Auch hierüber können wir nicht genug staunen, und auf nichts ist die Antwort leichter. Es ist eben ein himmelweiter Unterschied, wenn der Social- demo kr at die Verstaatlichung der Hypotheken ver langt, und wenn es ein Anhänger der Boden entschuldung thut. Die letzteren verlangen nämlich die Verstaatlichung der Hypotheken als Mittel

zur Entschuldung, damit unter staatlicher Leitung die Schulden sicher und gewiss getilgt und die Bauern dadurch, schuldenfrei und selbständig werden ' die Soeialdemokraten hingegen verlangten die Verstaat lichung nicht in der Absicht, dass die Hypotheken getilgt werden, sondern im Geg entheil, damit der Staat EigenthÄmer der Hypotheken und so alleiniger Hypothekargläubiger aller Grundbesitzer werde und — bleibe. Weil nämlich der Gläubiger mehr Herr von Grund und Boden ist, als der verschuldete Besitzer

, so glaubten sie, gerade dadurch ihr Ziel, Verst a at- l i chung d e s B o d e n s, leichter zu erreichen und mit den Hypotheken auch den Grund und Boden selber um so sicherer in die Hände des Staates zu überführen. — Wie kann aber die gleiche Forderung auf so verschiedene Wege leiten? - Es ist eben nicht die gleiche For derung, welche die Agrarreformer und die Social demokraten erheben; die letzteren verlangen Ver staatlichung der Hypotheken shve Amorti- . fati on, die ersteren verlangen Verstaatlichung

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