Kunstgeschichtliches.- (David von Schönherrs gesammelte Schriften ; Bd. 1)
schreiben wolle', da er gerne wissen möchte, „mit waß solenitetten solches beschehen mußte'. Dieselbe Mittheilung erging am gleichen Tage an das Regiment zu Innsbruck mit dem Auftrage, ausführ lichen Bericht und Gutachten zu erstatten, mit welchen Feier lichkeiten die Transserirung am füglichsten geschehen könnte. Erzherzogin Margarethe antwortete dem Kaiser in einem Schreiben vom 22. Juli aus Brüssel, sie habe wegen der Übertragung der Gebeine Herzogs Karl Nachforschungen anstellen lassen
; aber „so hat es doch an dem gemangelt, daz der ernhold, so dieses transports furnembster bevelhaber, mitlerweil mit tod abgangen und sonst ge- melter beri cht all hie under andern schritten so bald nit zu finden gewest'. Nichtsdestoweniger habe sie seither einen bezüglichen in französischer Sprache abgefassten „ausfuerlichen schriftlichen bericht bekamen', den sie dem Kaiser „hiemit gehorsamblich zuschicke'.^) Das Regiment zu Innsbruck holte bezüglich der kirchlichen Feierlichkeiten das Gutachten des Weihbischofs von Brixen
ein, nach dessen Eintreffen sie einen ausführlichen Bericht an den Kaiser ver- fasste, ihn jedoch vor der Absendung noch der tirolischen Kammer mittheilte, um ihre Meinung zu vernehmen. Die Kammer erklärte sich mit dem Berichte einverstanden; nur glaubte sie, es sollte die Stelle, „daß man nit wisse, daß kaiser Maximilians korper nit kanonisirt', ausgelassen und dafür gesetzt werden: „wiewol man nit wisse, ob er kanonisirt, so hielte man es doch dafür'. Am 15- Juli ging der Bericht, in welchem die Kanomsirungs- srage
nicht berührt erscheint, an den Kaiser ab. Derselbe unterscheidet Zunächst die kirchlichen Feierlichkeiten und Ceremonien, womit die Gebeine in Wiener-Neustadt erhoben, weggeführt und in Innsbruck bestattet werden sollten, und den „weltlichen pomp', mit welchem diese Transserirung zu begleiten wäre. In ersterer Beziehung ver wies die tirolische Regierung den Kaiser auf das Gutachten des Brixner Weihbischofs, in Betreff des weltlichen Gepränges aber be merkt sie, es sei ihr unbekannt, was Kaiser Maximilian
diesbezüglich in seinem Testamente angeordnet habe, sie müsse also die diesfällige Anordnung ganz dem Kaiser überlassen, glaube jedoch, dass in Be rücksichtigung der kaiserlichen Würde und Hoheit Kaisers Maximilian I und des Umstandes, dass derselbe ein Erzherzog zu Oesterreich und ein Landesfürst und Graf von Tirol gewesen, die Erhebung, Be- !) Vgl. Jahrbuch, a. a. O. .Reg. 6548. ') Vgl. Jahrbuch, a. a. O. Reg. 625».