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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1924/1925
¬Das¬ Brixner Domkapitel in seiner persönlichen Zusammensetzung im Mittelalter.- (Schlern-Schriften ; 7)
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Seite 196 von 580
Autor: Santifaller, Leo / von Leo Santifaller
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 566 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: T. 1. Allgemeiner Teil. 1924. T. 2. Besonderer Teil. 1925
Schlagwort: c.Brixen <Diözese> / Domkapitel ; z.Geschichte 985-1500
Signatur: II Z 92/7
Intern-ID: 104570
werden mit 3 fl, pro Woche bestraft; Absenzen über acht zehn Wochen ziehen Verlust der Einkünfte nach sich. Als besondere Urlaube gelten in beiden Statuten Studium und Pilgerfahrten; sie bedürfen jedoch der besonderen Erlaub nis des Dekans und des Kapitels und sind mit Verlust einer Quart verbunden. Abgesehen von den Lizenzen zum Zwecke des Studiums sind uns bis ins 15. Jahrhundert innerhalb des Brixner Domkapitels nur einige wenige Nachrichten über die Praxis der Residenzpflicht überliefert. Jedenfalls aber darf

als in Diensten des Brzbischofs von Salzburg stehend von der Residenzpflicht in Brisen und Trient enthoben. Desgleichen wird Ludwig Veringer 1858 Februar 10 auf Bitte des Bischofs von Konstanz und dann 1361 Dezember 10 auf Bitte des Abtes von Gengenbach durch den Papst von der Residenzpflicht, im letzten Falle ausdrücklich von jener in Brixen, befreit, ohne seine Einkünfte zu verlieren. Auch die mit dem Jahre 1485 beginnenden Kapitel protokolle ergeben einige für unsere Zwecke brauchbare Nachrichten

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