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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1924/1925
¬Das¬ Brixner Domkapitel in seiner persönlichen Zusammensetzung im Mittelalter.- (Schlern-Schriften ; 7)
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Seite 165 von 580
Autor: Santifaller, Leo / von Leo Santifaller
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 566 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: T. 1. Allgemeiner Teil. 1924. T. 2. Besonderer Teil. 1925
Schlagwort: c.Brixen <Diözese> / Domkapitel ; z.Geschichte 985-1500
Signatur: II Z 92/7
Intern-ID: 104570
Bereits Schröder 7 ) hat Zusammenhänge zwi schen Archipresbyterat und Archidiako- vorragenden Stifter der Erzdiözese, doch 1337 vereinbart der Erz bisehof mit dem Kapitel, daß diese Propsteien nur an Domherren zu verleihen sind, mithin auch die Archidiakonate dem Domkapitel vorbehalten blieben, (Baumgartner 96 ff, 113 ff.) In Augsburg ist ein Archidiakonat dauernd (1143—1841) mit dem Domdekanat ver bunden; die übrigen Archidiakonate hatten neben Stiftspröpsten, Vizedomini und Pfarrern

(Lamay 40). In Konstanz haben schon 1275 von den zehn Archidiakonaten vier die Domherren inne, und zwar das erste der Dompropst. In den Wahlkapitulationen des 13. und 14. Jahrh. wird die ausschließliche Verleihung aller ArcMdiakonate an Domherren gefordert (Baumgartner 20 ff. 142). In Paderborn gab es seit Anfang des 13. Jahrh. zehn Archi diakonate, von denen sechs stets mit den Dignitäten des Dom kapitels verbunden sein sollten. Häufig wurden aber auch die übrigen Archidiakonate von Domherren, bes

. Dignitären, verwal tet (Ohlberger 102 ff). In Speyer erscheint im 12. und 18. Jahrh. der Dompropst als Träger der archidiakonalen Jurisdiktion; unter den vier Archidiakonaten hat er eines inne. Im 15. Jahrh. wird das ausschließliche Recht der Domkanoniker auf sämtliche Archi diakonate anerkannt (Baumgartner 81 ff.). Desgleichen erschei nen in Straßburg die Domherren als Inhaber des archidiakonalen Amtes (Baumgartner 72 ff.). In Verden waren von den elf Archidiakonaten neun ständig für Mitglieder

des Domkapitels reserviert, einzelne auch an bestimmte Dignitäten angegliedert (Bückmann 74 ff.). In Worms hat wohl schon im 12. Jahrh. der Dompropst den ersten der vier Archidiakonate inne. An seheinend sind schließlich auch die drei übrigen in die Hände der Domherren gekommen (Baumgartner 90 ff.}. In W ü r z b n r g er fahren wir, daß der Dompropst schon 1154 einen Archidiakonat inne hat. Ende des 12. Jahrh. überließen die Bischöfe die Bene- fizien der zwölf Archidiakonate den Domherren (Baumgartner 125

ff.). In Basel wird 1289 bestimmt, daß mehrere Archidiakonate dauernd einer Domdignität verbunden werden sollen; Propst und Dekan sind nicht geborene Archidiakone, wohl aber die übrigen Dignitäre; nenn Archidiakonate, bezw. Dekanate befanden sich in den Händen von Domherren. (Baumgartner 43 ff., 54 f. 144.) In Salzburg ist seit 1139 ein Archidiakonat dauernd mit der Dom- propstei verbunden, während die drei übrigen in Verbindung mit Stiftspropsteien stehen (Baumgartner 129 f.). In Trier sind sämt liche fünf

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