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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 168 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
PROYINZIALEINBICHTUNGEN. 157 der Umstand, dass in verschiedenen kaiserlichen Edikten aus dem letzten Viertel des IV. Jahrb., wodurch höhere Beamtete von der, den Provinzialen obliegenden Verpflichtung zu Lieferung' von Pfer den für den öffentlichen Dienst befreit werden, die Zufuhren für die rätische Grenzbesatzung ausdrücklich vorbehalten wurden. 1 ) VIII. PROVINZIALEINRICHTUNG-EN. Bis auf Augustus wurden sämmtliche römische Provinzen, als Eigenthum des römischen Volkes, von dem römischen

Senat, beziehungsweise von dessen erwählten Regierungs-Statthaltern ver waltet, als welche in der Regel die nach ihrem zweijährigen Amte abtretenden Konsuln und Prätoren (Bürgermeister und Stadtrichter von Rom) unter dem Titel proconsul es und propraetores (Stellver treter der Konsuln und Prätoren) amtcten. Augustus dagegen führte, sobald er Kaiser wurde (nämlich im J. 27 v. C.) einen Unterschied zwischen kaiserlichen und Senats - Provinzen ein, indem er die, sei es wegen ihrer Grenzlage, sei

es, weil ihre Bevölkerung noch nicht ganz gebändigt war» einer militärischen Besatzung bedürftigen Provinzen für sich behielt, d. h. sie seiner unmittelbaren Verwaltung unterstellte und selbstgewählte Statt halter in dieselben abordnete, diejenigen Provinzen dagegen, die einer solchen militärischen Besetzung nicht bedurften, dem Senat zur Verwaltung überliess 2 ), der fortan seine Statthalter aus seiner Mitte durcli's Loos bezeichnete. Durch diese Theilung erhielt der Kaiser zwölf, der Senat zehn Provinzen

. Da aber, wie ausdrücklich berichtet wird, alle später neu erworbenen Provinzen in die erste Klasse fielen 3 ), so wurde r h L, 15, Cod. The od. de cxtraordin. sive sordidis (XI, 16): ne paravcre- dorum huiusmodi viris aut parangarlavum prachitio mandctui, excep is is. qui hits ex more Ra oticus Ii mos includitur. Aolmlich 1. IS ibi • ^ ^ ^ *> Strallo XVII, 3: . . t%« näaav t »> Tr ' 1 ' ^ 'J'' ittvjqi, rì t p riè Tf-i defitti, tatn» (tir, Q®'! orQttribìTtx^s «jpofluorlf tjfti yqtiuv . . . . Tiìi (fi tijv nXlijf. Ebenso

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 214 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
GEMEINDE WESEN\ 203 also die Truppen und deren Befehlshaber durch Geschenke, die römischen Grossen (Senatoren und Ritter) durch einträgliche Be- amtungen in den Provinzen, das in Rom zusammenströmende Volk durch Austheilung von Getreide und durch Schauspiele. Dies konnte nur auf Kosten der Provinzen geschehen. Je mehr die Abgaben der letzteren aber in der Weltstadt zusammenflössen, desto grösser wurden hier der Luxus, die Ueppigkeit und die Verschwendung, Hand in Hand

damit aber auch die Habsucht und die Geldgierde, welche hinwieder in den Provinzen ihre Befriedigung suchten. Be sonders waren es die, dem Namen nach noch immer fortbestehen den höheren Magistrate in Rom (Konsuln, Prätoren, Aedile), welche, nachdem sie durch die kostspieligen Schauspiele, die sie jährlich gehen mussten, sich erschöpft hatten, durch Statthalterschaften sich zu entschädigen sachten; und da immer mehr zu Erlangung von Aemtern die Bestechung aufkam, so musste auch für diese Auslagen Ersatz in den Provinzen

gesucht werden. War nun der römische Staat schon seit er auf Eroberung aus ging niemals auf die Wohlfahrt, sondern stets nur auf die Aus nutzung der Unterthanen angelegt, so steigerte sich aus den ange gebenen Gründen und mit zunehmender Despotie immer mehr diese selbstsüchtige Tendenz: immer schwerer wurden die Lasten, die sich auf die Provinzen wälzten, immer drückender die Habsucht und die Willkür der Beamten und immer erfindungsreicher die römische Staatskunst, um möglichst viel aus den Provinzen

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 169 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
158 ZWEITER ABSCHNITT. auch das, erst zwölf Jahre später eroberte Ratten eine kaiser- li c h e Provinz. Abgesehen von der Art, wie ihre Verwaltung bestellt wurde, unterschieden sich ursprünglich die kaiserlichen Provinzen von den senatorischen auch noch dadurch, dass die Einkünfte der ersteren nicht in das, der Aufsicht des Senats unterstellte Staats- Aerar (aerarium), sondern in die, zwar auch für öffentliche Zwecke bestimmte, aber der ausschliesslichen Verfügung des Kaisers zu stehende

kaiserliche Kasse (fiscus) fielen. Da aber die kaiser liche Gewalt bald (schon unter Tiberius) die senatorische verschlang und die Kaiser mehr und mehr selbstherrlich über die Staatsmittel verfügten, so verlor jene Eintheilung der Provinzen allmälig ihre praktische, und im Beginne des III. Jahrh. durch Verschmelzung des „Fiskus'' mit dem „Aerar' auch die letzte formelle Bedeutung. 1 – Unter Augustus führten die Statthalter der kaiserlichen Pro vinzen den Titel Proprätor oder Legat im Gegensatz

zu den durch Prokonsuln regierten senatorischen Provinzen. Aber den nach Augustus erworbenen kaiserlichen Provinzen (deren Zahl sieh bis auf Trai an verdreifachte) scheinen schon vom ersten Anfang an theils ebenfalls „Prokpn so In', theils „Pr oprätören' und theils „Prokuratoren' (procuratores, Bevollmächtigte) als Statt halter vorgesetzt worden zu sein. Diese drei Arten kaiserlicher Statthalter unterscheiden sich aber keineswegs sachlich, sondern nur dein Range nach, indem die prokonsularischen (die den grösseren

Provinzen vorgesetzt zu werden pflegten) die oberste, die prokuratorischen dagegen die unterste Stufe einnahmen. Was Rätien insbesondere betrifft, so scheinen dessen Statt halter bis in die zweite Hälfte des II. Jahrh. procuratores, von dort bis gegen Ende des III. Jahrh, propractorcs (oder auch legati Augusti pro praetore — wörtlich: vom Kaiser statt des Prätors Abgeordnete) und endlich praesides (Vorsteher) geniessen zu haben. Denn dass Rätien um das Ende des I. Jahrh. noch von Pro kuratoren regiert

wurde, wird ausdrücklich gemeldet*) und dass unter Traian noch immer 11 Provinzen, unter welchen auch Rätien i n,„4i «Jäter noch zwischen Krongut (wozu namentlich I Immerlun wrote auch* Provi»«» g»WW») das kaiserliche Grundcigcntiium ui S taatsgii t unterschieden. Norirum Tracia et '<) Tacitus, hist. 1, It: »<>« Matmtama , 1act.a, Honcum, quae aliae (sc. provincia«) procuratoribua con

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 195 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
selbst, so hatte auch diese Organisation den Zweck, die Verwaltung des Weltreiches zu erleichtern und übersehbar zu machen, und da die Selbstbe stimmung der römischen Bürger, Gemeinden und Provinzen dann- zumal schon in hohem Grade erschlafft war, so Ii ess sich die un geheure Staatsmaschine nicht anders in Gang erhalten als durch möglichste Ausbildung des Beamtimgssystems und gleichzeitige Ver kleinerung der Provinzen, 2 ) Freilieh ist nicht anzunehmen, dass die K eich so rganisation, die uns in der Notitia Dign. überliefert

auch schon die meisten Provinzen ver kleinerte. 3 ) Wenigstens ist dies zufolge des ältesten auf uns ge kommenen Verzeichnisses der römischen Diözesen und Provinzen anzunehmen, von welchem man glaubt, dass es auf Grundlage der Diocletianiseheu Reichsorganisation aufgesetzt wurde. 4 ) l i Diocletian nahm nämlich bekanntlich den Maximian zum Mitregenten, Augustus, soda un jener (für den Orient) den Gal eri vis, dieser (für den Occident) den Constanti ub (Chlorus) als Cäsar oder Unterregent an. ') Lac taut

ins (der nach Constantin M. lebte) schildert in seinem Buch de noch. persee, c. 1 diese Beamtenhierarchie; wie folgt: provincia« in frusta coecisae, multi praesides et plura officia singulis regionihus incubare, Hem ratio nales multi et magistri et vicarii praefectorum. '> Vgl. Becker und Marquart, Bandb. der röra, Altcrth, S. 306 und Preuss, Kais. Diocletian und seine Zeit. l ) Ueber diesen sog. Vero neser Katalog s. Mo mm sen. Verzeichnis» der römischen Provinzen, aufgesetzt um 297 (in den „Abhandlungen der Akademie

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 140 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
als eine Ehrenpflicht des römischen Bürgers. Daher bestan den die römischen Legionen ausschliesslich aus Bürgern des Stadtgebietes von Eom und solchen, die mit dem Bürgerrecht be sonders beschenkt worden waren. Nachdem sodann im J. 89 v. C., in Folge des grossen italischen Bürgerkrieges (Bundesgenossen krieg genannt) ganz Italien das römische Bürgerrecht erlangt hatte, waren sämmtliche Italiker zum Dienste in den Legionen berechtigt geworden. Was die Provinzen betrifft fin solche war das ganze übrige Reich

eingetheilt), so waren dieselben von dem Kriegsdienste zwar keineswegs befreit, aber die in den Provinzen ausgehobene Mann schaft bildete keinen Bestan d theil der römischen Legionen und Wurde überhaupt nicht in Legionen, sondern nur in Kohorten (cohortes) und, was Reiterei war, in Reiterflügel (alae) eingetheilt. Diese Truppen, welche Hülf Struppen (auxilia) Iiiessen, wurden zum Theil zur Verstärkung der Legionen verwendet, und zwar gewöhnlich so, dass einer Legion mindestens ebensoviel Hülfs

- 'inanngchaft an Fussgängern und Reitern zugetheilt wurde; zum Theil aber dienten sie auch in Provinzen, in welchen keine Legio nen waren, zur Besetzung fester Plätze, welche sei es die Grenze, Wo diese an Feindes Land stiess, sei es die Strassen schützen sollten. 1 – Wie die Verwendung dieser Hülfstruppen sich nach dem Bedürfniss richtete 2 ), so war auch ihre Zahl keine fixe. 3 ) Legionen besetzt gewesen sei, angibt, es sei dieselbe erst unlängst bezwungen forden. Und doch war die Eroberung Spaniens schon

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