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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 639 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
634 Das Versaffuiigsgesetz üom 4, Marz 1849. als ein Ganzes angehen, also namentlich das Kaiserhaus und die Rechte der Krone, vie Beziehungen des Reiches zu andern. Staaten, wie auch zur Kirche, das höhere UnterrichtSwesen, die Land- und Seemacht, den Reichshaushalt w. betreffen. Ter 7. Abschnitt: von der gesetzge benden Gewalt. Diese wird in Bezug auf Rnchsangelegenheiten von dem Kaiser im Vereine mit dem Reichstage, in Bezug auf Lan desangelegenheiten von dem Kaiser im Vereine

mit den Landtagen aus- geübt. Der 8. Abschnitt: von dem Reichstage. Der allgemeine österreichische Reichstag hat aus zwei Abtheilungen: dem Ober- und dem Unlerhause, zu bestehen, und wird alljährlich vom Kaiser, in der Regel nach Wien, berufen. DaS Oberhaus wird gebildet aus Abge ordneten, welche für jedes Kronland von dessen Landtage gewählt wer den ; ihre Zahl beträgt die Hälfte jener des Unterhauses. Jedes Kron- land sendet zwei seiner Landtagsmitglieder als Abgeordnete zum Reichs tage; die übrige Zahl

und politischen Rechte, österreichischer Staatsbürger wenigstens seit 5 Jahren, und mindestens 30 Jahre.alt sein. Ein Beschluß kann nur durch ab solute Stimmenmehrheit zu Stande kommen. Dem Kaiser, so wie je dem der beiden Häuser, steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Die Uebereinstimmung des Kaisers und der beiden Häuser ist zu jedem Ge setze erforderlich. Dem Reichstage steht die Theilnahme an der Gesetz gebung über die Reichsangelegenheiten zu, und es nehmen daran die Abgeordneten

aus allen Krouländern Theil. Der Kaiser vertagt und schließt den Reichstag, kann auch zu jeder Zeit die Auflösung des gan zen Reichstages oder eines seiner Häuser anordnen. Die Wiederberu- fung des Reichstages muß, im Falle der Auflösung, innerhalb drei Monaten erfolgen. Der 9. Abschnitt: von den Landesverfas sungen und den Landtagen. In Landesangelegenheiten werden die Kronländer von den Landtagen vertreten. Für Ungarn, Kroatien, Siehenbürgen und die Militärgränze werden eigene Statuten erscheinen.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 275 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
werde. Der Kaiser gab ihm für diese gemeinnützige Handlung sein besonderes Wohlgefallen zu erkennen, und selbst die „Constitution", ein gegen Verdienste hoher Staatsdiener gern mit Blindheit geschlagenes Blatt, konnte nicht um hin. ihren Beifall über ein so namhaftes Opfer zu äußern. Man knüpfte an dieses lebhafte Erwachen des Patriotismus die günstigsten Hoffnungen, und glaubte den ganzen schlimmen Streit bei- gclegt. Fürst Windischgrätz, bei allen Gelegenheiten von seinem biede ren Vertrauen überrascht

zu lassen. Zur Ehre der Residenz hoffe ich, daß mein Vertrauen nicht getäuscht wird". Tages daraus wurde im StefanSdome ein solennes Hochamt für die glückliche Wiederkehr der Ruhe und Sicherheit abgehalten. General Sardagna wurde zum Stadtcommandanten ernannt. Um die günstige Stimmung zu erhöhen, erfloß vom Throne, oder, besser gesagt, unmittelbar aus dem Herzen Kaiser Ferdinand's, ein neuer Gnadmact. Zwar hatte der sogenannte „Verein der VolkSfrmnde", dessen Versammlungsort der Gasthof zur „Kaiserin

von Oesterreich" war, am 2v. März dem Erzherzoge Alb recht ein Bittgesuch um umfassende Amne stie für alle politischen Gefangenen, zur Beförderung an den Kaiser über geben. Der Erzherzog überreichte auch die Petition sogleich dem Monar chen , konnte aber keinen Einfluß mehr darauf nehmen, denn schon hatte der Kaiser auS eigener Veranlassung ein Amnestiedecret *) unterzeichnet. *) »Wir Ferdinand der Erste, dsn Gottes Gnade» Kaiser von Oesterreich, Kö nig von Ungarn und Böhmen rc. ,c.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 65 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
60 Zustände in Ungarn. M ziehen, und sich gegen etwaige Ueberreste der Projekte Kaiser Josefs U. Von Seite der österreichischen Regierung, zu verwahren. Graf Ficquelmont in seiner schon genannten Schrift bedauert, daß Kaiser Franz l. nicht den Moment feiner Rückkehr von Paris dazu auö- ersehen habe, den Landtag zu dem gedachten Behufs einzuberufen, weil . damals der moralische Einfluß der großen Erfolge, welche er errungen, und die Ehre, welche ihm Europa dadurch erwies, daß es sich in Wim

zum Congresse Versammelte, hingereicht haben würden, um ihm die Ge wißheit zu verschaffen, daß kein Geist factiösenWiderstandes Mittel finden würde, sich im Lande zu organisiren, und noch viel weniger in den Be rathungen deS Landes zu Tage zu treten. Beseelt vom Geiste wahrer Gerechtigkeit, wie es Kaiser Franz immer war, würde es ihm gelungen sein, jedes Mißtrauen selbst bis auf den geringsten Keim, aus dem Lande zu Verscheuchen. Man zögerte damit. AlS aber 1825 der Landtag einbe- rufen wurde

, hatte während der zehn Jahre, die feit Beendigung der Kriege verflossen, sich ein neuer Geist der Ungarn bcmäch igt. Die alte Föderativ-Stellung Ungarns war seit dem Tage, wo Kaiser Franz I. die deutsche Reichs kröne abgelegt hatte, eine ganz andere geworden. Früher, hatte der Glanz, den die römisch-deutsche Kaiserkrone der Macht des Herrschers in Oesterreich beifügte, und der hiermit in Europa ihm ver liehene Einfluß, keinen Gedanken einer Trennung von dieser Föderation aufkommen lassen. Nach der neuen politischen

gewichts, welches die Grundlage jedes Föderativstaates bilden soll , auf gehoben. Hören wir, was der so tief eingewekhte Graf Ficguelmont über diese Verhältnisse sagt: „Die wichtigen Angelegenheiten konnten nicht ohne die Mitwirkung des Landtages erledigt werden. Die Beschwerden deS Landes waren daher beträchtlich angewachsen. Viele Interessen hat ten unter dem Aufschübe gelitten. Man stellt sich in Wien die Frage, in welchem Geists die Regierung vorzugehen habe. Der Kaiser und diesem-

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 568 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
Horizonte. Schönbrunn hatte eine kaum ausreichende Besatzung, und von dem wilden Ueber- muthe des Wiener Proletariates war Alles zu fürchten; ja, die Er mordung einer hohen Frau war bei den Octobristm eine beschlossene Sache. Bei so dringender Gefahr blieb dem Kaiser und den übrigen Mitgliedern seines Hauses abermals Nichts übrig, als schleunige Ent fernung. Am frühen Morgen des 7. October erhielten die hierzu in Schönbrunn versammelten Truppen — das Regiment Mengen-Küras- stere, ein Flügel Graf Wrbna

Chevaurlegers, eine Grenadiercompa- gme von Koudelka, das 12 . Zägerbataillon, zwei Bataillone Heß, zwei Compagnieen Kaiser, 3 Compagnieen Nassau-Infanterie, eine Compagnie E. H. Stephan und acht Geschütze: zusammen gegen 5060 Mann — den Befehl, den Kaiser auf der Reise zu begleiten, und um 6 Uhr wurde von Schönbrunn aufgebrochen. Das Militär geleitete seinen hohen Schützling mit lautem Jubel. Auch das Landvolk bezeugte ihm auf der ganzen Reise die aufrichtigste Sympathie. In der Umge bung

von Sieghartskirchen, wo der Kaiser das erste Nachtquartier nahm, brannten allenthalben auf den Bergen Freudenfeuer. In Olmütz wurden die Pferde ausgespannt, der Kaiser vom Wolke in die Stadt gezogen, und Tag für Tag wallfahrtet en Hannakcnschaaren nach der improvifirten Hofburg, ihre Unterthänigkekt zu bezeugen. Wehmüthig rührend, väterlich warnend klang die von dem Kai ser bei seiner Abreise hinterlaffene Botschaft an den Reichstag, worin 36 ^

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 462 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
Prozeß gegen Jellachich und seine etwaigen Mitschuldigen, in Aussicht gestellt, endlich dessen Enthebung von seiner Banalwürde und allen militärischen Bedienstungen bis zu seiner vollstän digen Rechtfertigung, ausgesprochen wurde. Der Kaiser halte zwar dieses Manifest unterzeichnet; aber nur bei einer gewissen Eventualität, welche kekneSweges eintrat, sollte es ver öffentlicht werden *). Doch die ertreme ungarische Partei im Pesther Mi nisterium konnte es nicht über sich gewinnen

, ein ihr so willkommenes Document unbenutzt zu lassen, und so machte sie— gegen das mit ihrem Präsidenten in Innsbruck getroffene Uebereinkommen — daS Manifest " n am 16. Juni in Pesth bekannt. in 12. Juni trat Jellachich, an der Spitze der kroatischen Depn- seine Reise nach Innsbruck an. Der hier anwesende ungarische Minister des Auswärtigen,. Fürst Paul Esterh-.zy, hatte von Pesth den gemessenen Auftrag, ohne sein Beisein keine Zusammenkunft des Ban, Weder mit dem Kaiser, noch mit einem kaiserlichen Prinzen

zu gestatten, Beweis genug, weich' eine Freiheit des Handelns dem apostolischen Kö nige damals geblieben war. Eine Audienz des Ban's bei dem Kaiser wurde durch ungarische Einmischung vereitelt. Jellachich bat nun, statt der Privaiandienz, um eine öffentliche, und diese wurde für den 19. Juni Fürst Esterhazy wurde hiervon verständigt, um der Audienz bei- alS 5”™'. lm V' m ^^eich eröffnet, daß der Kaiser die Kroaten nicht _ eputirte, sondern ali Privatpersonen empfangen werde, denen Seine ajkstäk Höchst,hre

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 339 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
wenig einverstanden; sondern als die Provinz die Bitten Wien's um Rückkehr des Kaisers zu unterstützen aufgefordert würde, erwiedcrte er: er könne nicht bemtheilen, ob Wien jetzt der Ort fei, wo der Kaiser sich in seinem konstitutionellen Wirkungskreise frei bewegen könne. Die Stimmung Tirols gegen Wien war durch den 26. Mai begreiflicher weise um Nichts gebeffert worden. Aus mehren anderen Provinzen, aus Mähren, Schlesien, Kram, dem obderennsischen Salzkammerguterc. hatten die Ergebenheitsadressen

an den Kaiser ihren Fortgang, und waren eben so viele indirecte Demonstrationen gegen Wien. Am meisten Sorge aber machte dem Wiener BürgerauSschuffe die offenbare Lossagung Böh mens, auf welche wir im nächsten Kapitel zu sprechen kommen weOm. ES mußte nun noch abgewartet werden, was der Kaiser selbst Zu dem Allen sagen werde. Es währte nicht lange, so erfolgte von ihm eine Ansprache „an die getreuen Bewohner seiner Residenz." Sie ließ die Vorgänge des 26. Mai unerwähnt, und sah in der Milde

und Versöhnlichkeit, die sie athmete, allerdings dem Herzen des Kaisers Fer dinand ähnlich; aber sie war doch nicht so der volle Ausdruck seiner Überzeugung, wie sein Manifest vom 20. Mai es gewesen, in welch' letzterem der Kaiser allein, ohne Gegenzeichnung eines Ministers, ge sprochen hatte, während diesmal die Gegenzeichnung zweier Minister dm Beiklang eines fremden Einflusses verrieth. Der eine der mitunter fertigten Minister, Baron Weffenberg, „ein chrenwerther Diplomat und Liberaler von altem Schrot

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 157 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
152 Der Ruf nach Constitution. heit entgegnete ihm ein Anderer: „baf auf solche Weise die Großmuth des besten Monarchen erschöpft werden müsse, und daß es daher wohl zweckmäßiger sein würde, statt einzelner, sich gegenseitig ergänzender For derungen, mit Einem Male Etwas zu Verlangen, in welchem- alles Andere enthalten sei, nämlich: Constitution." Diese schonende Wendung hieß einfach so viel: als dem Kaiser lieber mit Einem Male Alles abzwingen, um ihn der Unbequemlichkeit zu uberheben

, sich nach und nach Einest nach dem Anderen abzwingen zu lassen. DaS Wort: „Constitution", fiel wie ein Funkein eine Pulver- tonne. Man war froh, rin neues Schiboleth gefunden zu haben, nach dem die bisherigen schnellen Zugeständnisse der Regierung beinahe schon verlegen um die Titel neuer Forderungen gemacht hatten. Niemand wollte sich erinnern, daß es einerseits auch Preßfreiheit ohne Constitu tion (z. B. für kurze Zeit in Oesterreich selbst , unter Kaiser Josef H.), andererseits auch Constitutionen ohne Preßfreiheit

, als ob die Sache eben so schnell, wie der Name, zu improvisiren wäre. Die Menge schrie: sie. werde auf ihrem Platze warten, und diesen nicht eher verlassen, denn die Constitution müsse noch heute gegeben werden! Die Unmöglichkeit hiervon sahen selbst die Wortführer ein, und befragten daher die Menge: ob sie sich dabei beruhigen würde, wenn heute noch der Kaiser oder ein kaiserlicher Prinz sich zeigte, um durch persönliches Erscheinen die bevorstehende Ertheilung einer Constitution zuzusichern

. Man war damit zufrieden, und eine Volksdeputation begab sich in die Burg, in welche bereits durch einen Literaten, der, wie bisher in seinen Dramen, nunmehr auch außerhalb des PodiumHDolitik ohne Handlung machen wollte, die vorwitzige Meldung von dem Amücken tobender Rot ten gebracht worden war. . --, . ■ Die Deputation wurde .zum. Fürsten Wjndischgrätz geführt: Der Kaiser war zu unwohl und angegriffen, um sich persönlich zu zeigen, und von den Erzherzogen im Augenblicke keiner anwesend. Hingegen beauf-

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 251 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
Weile zu warten. Allein die Nachricht drang auf anderen Wegen in das Publicum; schon in den Mittagsstunden fanden in Lemberg starke Zusammenläufe statt, und in dem Hause eines Schneiders lag eine Petition auf, zu deren Unterschrift man sich her- beidrängte. Des Nachmittags versammelten sich unübersehbare Volks- Hausen vor der Gewerbe-Akademie, wo der Redakteur Dobrzänski fol gende Anträge stellte: Aufhebung der Censur; eine conftilutionelle Ver fassung; der Kaiser von Oesterreich wolle den Titel

und Hinterhalt entworfen. Eine LoSreißung von Oesterreich wagte man nicht in den Mund zu nehmen, da die Bauern zwei Jahre früher bewiesen hatten, daß sie vor Allem „Kaiserliche" sein wollten und auf den Namen „Polaken" wenig Ansprüche machten. Man half sich nun damit, den Kaiser von Oesterreich selbst zum „König von Po len" zu machen und hiermit das neue polnische Reich vorerst unter scheinbar legaler Form einzuschwärzm. Dieser Seitenweg bot zugleich die angenehme Aussicht, den Kaiser von Oesterreich

in einen CollisionS- krieg mit dem Kaiser von Rußland zu verwickeln, gegen welchen man zur Volksbewaffnung erb ölig war, die zugleich wider die „aufrührerischen" ruthenischen Bauern gerichtet werden konnte, wenn diese als „Oester reicher" gegen die zweite Auflage eines Polemeiches protestirt hätten. Eine von der ganzen Volksmenge begleitete Deputation brachte die Petition aus das Schloß zum Gouverneur, der vom Balcon herab

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 297 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
Freiheit des Landes". Zu ihren wesentlichsten Bestimmungen gehörten: „Allen Volksstämmen ist die Unverletzlichkeit ihrer Sprache und Nationalität gewährleistet. Die Person des Kaisers ist geheiligt und unverletzlich. Er ist für die Ausübung der Regierungsgewalt unver antwortlich; seine Anordnungen bedürfen aber zur vollen Giltigkeit der Mitftrtigung eines verantwortlichen Ministers. Dem Kaiser gebührt die vollziehende Gewalt allein, und er übt die gesetzgebende Gewalt im Vereine mit dem Reichstage

aus. Er besetzt alle Staatsämter, verleiht alle Würden, Orden und Adelsgrade, führt den Oberbefehl und ver fügt über die Land- und Seemacht. Er erklärt Krieg und schließt Frieden und Verträge mit fremden Regierungen. Alle Verträge mit fremden Staaten bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Reichs tages. Dem Kaiser steht die Belohnung ausgezeichneter Verdienste zu; er hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung, welches jedoch bei verurtheilten Ministern von dem Einschreiten einer der beiden Kam mern

des Reichstages abhängig ist. Alle Rechtspflege geht vom Kaiser aus, und wird in seinem Namen ausgeübt. Im Reichstage hat der Kaiser das Recht zum Vorschläge von Gesetzen, die Sanction aller Gesetze steht ihm allein zu. Er beruft jährlich den Reichstag und kann ihn vertagen oder auslösen, in welchem Falle unter Einhaltung der Frist von neunzig Tagen ein neuer Reichstag einberufen wird. Allen Staats bürgern ist die volle Glaubens- und Gewissens-, so wie die persönliche

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 122 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
Erste Deputation der Universität. jjy wegen, indem letztere - Von jugendlicher Eitelkeit getrieben, auf persön licher Unterfertkgung der Adresse beharrten. Um eilf Uhr verfügten sich Hye und Endlicher in die Burg, um Audienz bei dem Kaiser zu erbitten. Vom Staats- und Constrenz-Mi- nifter Grafen Kolowrat an den Erzherzog Ludwig gewiesen, trugen sie Demselben, unter gründlicher Auseinandersetzung der Motive, ihre Bitte um unmittelbare Audienz bei dem Kaiser, vor. Der biedere Erzherzog fand

mit Recht Anträge solcher Art und solcher Form nicht in der Ordnung, und verhehlte feine Ansicht nicht. Da entfuhr dem Munde des in Affe et gerathenen Endlicher die Aeußerung, welche zwar Wohl- Welse nicht in der Adresse stand, die aber allerdings zwischen den Zei len derselben gelesen werden wollte: daß nämlich Fürst Metternich im Kaiserreiche (die Aula führte hier bereits das Wort für das Kaiser reich) übel ungeschrieben sei, und daß die Liebe der Bevölkerung zu einzelnen Gliedern des angestammten

Herrscherhauses auf dem Spiele stehe, wenn man den Staatskanzler noch ferner in der bisherigen Weise wirken lasse. Dem Erzherzoge sagte sein gesunder Sinn, daß die Aula schwerlich so tief in das Herz der Bevölkerung zu blicken befugt noch geeignet stk; er entließ daher die Deputation kalt und ohne Hoffnung auf die erbetene Audienz bei dem Kaiser. Dennoch drängte den Erzher zog seine angeborene Gutmüthigkeit, den beiden Professoren in das Vorzimmer zu folgen, wo er mit seiner gewöhnten Aufrichtigkeit

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 644 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
zu sagen Ab neigung gegen RegicrungSsormcn zu bemerken gefunden, die dem heutzutage obenanstkheuden Bedürfniß und Sehnen der Völker nach Ruhe und gründlich geordneten Zuständen störend in den Weg treten. Sollte der Kaiser unter diesen Umständen eine Bahn weiter verfolgen, die nach einer so weitverbrei teten und so wohl begründeten Ueberzeugung, der der Kaiser die eigne Brust nicht verschließen konnte, im besten Fall nicht zum Ziel führte und noch wahrscheinlicher den Staat neuen Gefahren auSsctztc

Staatensystem, dem dasselbe angehört, gewesen, und Se. Maj. der Kaiser konnte umsoweniger gesinnt sein, sich dieselbe zu Schulden kommen zu lasse», als keinerlei eidliche Verpflichtung Sie an den Wortlaut der Verordnungen vom 4, März bindet, und als dieselben sonach immer noch in die Claffe derjenigen landesherrlichen Verfügungen gehören, die der Regent nach seiner gewissenhaften Uebcrzeugung über dasjenige, was dem Wohl des Staats frommt, für die er aber nur Gott allein verantwort lich ist, erläßt

, modisicirt und abäudert. Auf diesem Punkt der Auffassung angelangt, mußte es für den Kaiser und für die dessen Ansicht theilenden Rathgebcr der Krone die nächste Aufgabe sein, dem bisherigen Stand des ZnwartenS und der Ungewißheit mit Offenheit ein Ziel zu setzen und den Uebergang anzubahnen von dem formell als Landesgesetz bestehende», allein sactisch nie in das Leben getretenen Verfassungsgesetz vom 4. März zur Grün dung anderer, der Lage des Reichs mehr angemessener und dessen Zukunft bes-

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 322 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
demngen, zu welchen das Volk Anstalt machte^ ^ ^n Kaiser Den Juden warf man vor, durch ch ^ ^ Seite der vertrieben zu haben, und es bedurfte so« \ Volk von Insulten verständigen Bürger, vieler Anstrengung, gegen Jene zurnckznhalien. Ä( , g nt {„ nn «g deS Die allgemeine Bestürzung, welch V ^ Geldmarkt, diesen Kaisers in Wien erzeugt hatte, versetz ch „ a u äunaeni empfindlichen Zitteraal d S politischen MeereS, >n und zur Ra- mZ strömte zur Sparkasse wegen Erhebung der « ^ M ttonalbank wegen

von Wien und ° ° ^ Deputation sich Illegalen, Regierern losznsagen, und al» r» h ■. ^„^alt in nach Innsbruck begab, um den Kaiser z ' Mren ange- Prag ,n nehmen, wurden ihr von den «»i-.n alle.h nd than, die ebenfalls einer Demonstration gegen Wien sehr ähnlich sahen. Wien lief Gefahr, m.l allen t« Errungenschaften, von aufm $et ^ Da wur- unbehagliche Wahrnehmung steigerte d « angst!Mn $ 1 Deputatio- den nun Adressen über Adressen zur Unterschrrf a sg ' okMSbruck neu über Deputationen, von Männern

und ^ ^nfent- entsendet, m den Kaiser, dem man, so lange er da gew ,

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 494 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
, selbst bis auf den letzten Mann, insolange verther- digen werde, bis nicht Se. Majestät der Kaiser über diese neutrale Festung, als welche man sie von Jedermann respectirt wissen wolle, anderweitig verfügen werde. — Bon eben so großer Wichtigkeit war die Erhaltung der Festung TemeSv/.r, wo der energische Commandant, Feldmarschall-Lieutenant Baron Rukawina, zu Anfang Octobers das Martialgesetz verkünden ließ. Der Magistrat weigerte sich, demse en Folge zu leisten, und erklärte, geleitet durch den Notar Urbany

, d,e Manifeste für ungiltig. Hierauf erhielt der Magistrat zw et Stunden Bedenkzeit zur Ablieferung der Waffen und Anerkennung v eS Martial- gesetzeS. Als diese Frist erfolglos verstrichen war, rückte die Garnison — zwei Bataillons dcS 4!., ein Bataillon des 3l. und ein Sà - lon des 61. Infanterie,Regiments, dann eine Escadron dcS 2. h a- nen-Regiments und eine sechspfündige Fußbatterie theilweise vo das Ralhhaus und das Comitatsgebäude, und brachte hierdurch an ere Gesinnungen hervor, so daß man dem Kaiser

ein Lebehoch rief. Ablieferung der an jenen beiden Gebäuden aufgehäuften Waffen gmg ruhig von Statten, und so war auch diese Festung jetzt ein emein gut der Monarchie zu nennen. Niemand war über die Treue der Offiziere für ihren Kaiser, und über den Widerstand, d en Diese den ungarischen Minifterialverordmm- gen entgegensetzten, mebr erbittert, als Koffulb. Dem Kriegsminister

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Seite 640 von 738
Autor: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: IV, 730 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur: II A-6.673
Intern-ID: 178666
der Landesgcsetze zu überwachen. Zu jedem Lan desgesetze ist die Uebereinstimmuug des Kaisers und des Landtages er forderlich. Der io. Abschnitt: von der vollziehenden Gewalt. Die vollziehende Gewalt im ganzen Reiche ist Eine und untheilbare, und steht ausschließend dem Kaiser zu, der sie durch verantwortliche Minister und die denselben untergeordneten Beamten und Bestellten ausübt. Wenn der Reichstag oder der Landtag nicht versammelt ist, und dringende, in den Gesetzen nicht vorgesehene Maßregeln mit Ge fahr

auf dem Verzüge nöthig werden, so ist der Kaiser berechtigt, die nöthigen Verfügungen, unter Verantwortlichkeit des Ministeriums, mit provisorischer Gesetzeskraft zu treffen, jedoch mit der Verpflichtung, dar über dem Reichs- oder beziehungsweise Landtage nachträglich die Gründe und Erfolge darzulegen. Der li. Abschnitt: von dem Reichsrathe. An die Seite der Krone und der vollziehenden Reichsgewait tritt ein Reichs rath, dessen Bestimmung ein berathender Einfluß auf alle jeneÄngelegenhei- ten

sein soll, worüber er von der vollziehenden Reichsgewalt um sein Gutachten angegangen wird. Die Mitglieder des Reichsrathes ernennt der Kaiser. Der 12. Abschnitt: von der richterlichen Gewalt. Diese wird selbstständig von den Gerichten geübt. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Reiche aus. Es sollen künftig keine Patrimonialgerichte be stehen. Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt und von einan- ander unabhängig gestellt werden. Das Gerichtsverfahren soll in der Regel öffentlich unv mündlich sein. In Strafsachen

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