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Bücher
Jahr:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Seite 139 von 426
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IX, 419 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
Intern-ID: 105362
131 weiblicher Launen, noch als zudringliche Betteleien lüsterner Günst linge erscheinen lässt. Der ganze Torgang war ein Anstürmen der Landherren zur Be nützung der Gelegenheit, ihre verlorene Macht wieder zu gewinnen. Die Machtstellung, welche sie unter dem Könige Heinrich und unter den ihrer Unterstützung bedürftigen Luxemburgern erlangt hatten, und wo sie in den wichtigsten Landes-Angelegenheiten das entschei dende Wort sprachen, war unter der Regierung des Brandenburgers, besonders

durch Konrad von Teck, gewaltsam gebrochen worden; jetzt, wo eine schwache Frau die Zügel der Regierung in ihre Hände nehmen sollte, schien die Zeit gekommen zu sein, in welcher sie die verlorne Macht und Stellung wieder gewinnen könnten. Daher das gemeinsame Anstürmen, wie nach Verabredung, zuerst um der schwachen Fürstin die Hände zu binden, dann um unter gegründeten oder ge suchten Vorwänden sich durch Einräumung von Herrschaften, Gütern und anderen Einkommensquellen in der wiedergewonnenen Macht

musste; denn der ganze Inhalt der Verschreibung bezeugt, dass die Absicht der Landherren dahin ging, die Fürstin von sich abhängig zu machen, und alle Gewalt in ihre Hände zu bringen. Schon die Einleitung in die Verschreibung beginnt mit dem ihr abgenöthigten Bekenntnisse, dass sie nicht im Stande sei, ohne die Hilfe der Landherren die Regierung über Land und Leute so zu führen, wie es ihr eigenes Bedürfniss, und der Nutzen von Land und Leuten erfordere. Darum habe sie, damit für sie selbst und für ihre Regierung

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Bücher
Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 352 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
— 346 reckten und natürlichen Erben den N. N. als Haupfcleuten iui Inn« thale und Etschlande oder ihren nachgesetzten Hauptleuten zur Unter stützung der Landschaft in allweg willig, gehorsam und gewärtig sein in allen Stücken, die sie von euch verlangen werden. Auch sollt ihr die auf dem ebengehaltenen Landtage zu Meran festgestellte Landes ordnung und Regierung, welche der Erzherzog auf drei Jahre für sich und seine Pfleger und Amtleute zu halten verwilligt hat, besonders

. In den Monaten von Dezember 1487 bis April 1488 wurde hierauf die Beeidigung auf die neue Landesordnung und die Huldigung durchgeführi Das Schatz- Archiv in Innsbruck birgt in seiner 129. Lade 16 Reverse, zwei von den Prälaten Caspar von Georgenberg und Johann von Stams, die übrigen von Pflegern verschiedener Gerichte ausgestellt. Auf den zwei Landtagen zu Hall und Meran waren somit die Hebel, an denen Sigmunds Regierung seit mehr als 10 Jahren zum grössten Schaden des Landes gelitten, beseitigt worden

. Die verräthe rische Umgebung Sigmunds war vom Hofe, von der Regierung und aus dem Lande entfernt; die widerrechtliche Veräusserung von Ländern widerrufen; der Krieg mit Venedig beigelegt; zur Tilgung der grossen Schulden Anstalten getroffen, und Sigmund selbst, durch die erhöhte Macht, welche die beiden Landtage den Standen einge räumt, sowie durch die von den Landständen ihm vorge zeichnete Hof- und Landes Ordnung an die Einhaltung einer geordneten Wirthschaft und Regierung gebunden. Man glaubte ruhigen

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Bücher
Jahr:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Seite 198 von 426
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IX, 419 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
Intern-ID: 105362
Es dürfte aber hier der Platz sein, Leopolds Streben und die Bestimmungen der Österreich]sehen Hausgesetze in Betreff der Län derverwaltung näher ins Auge zu fassen. Was den ersten Punkt, Leopolds Streben nach voller Gleich stellung mit seinem Bruder, oder nach Abtretung eines Theiles der habsburgischen Länder an ihn zur vollen selbstständigen Regierung betrifft, so war sie zu einem grossen Theile ganz überflüssig; denn faktisch bestand bereits seit dem Tode des Herzogs Rudolf

das Eine wie das Andere mit wenigen Beschränkungen. Sehr viele Urkunden über Regentenhandlungen der beiden Herzoge sind von ihnen ge meinsam ausgestellt, beweisen somit die brüderliche Eintracht ihrer Regierung '). Andere hinwieder sind von Albrecht oder von Leopold allein ausgestellt, was daher kam, weil sie die Lander, ohne eine eigentliche Theilung vorgenommen zu haben, in zwei Verwaltungs gebiete geschieden hatten; Gleich vom Anfänge her weilte Herzog Leopold den grösseren Theil der Zeit in Tirol und in den Vorlanden; Herzog

Albrecht hingegen in Wien und in den innerösterreichischen Ländern. Beide übten in ihren Verwaltungsgebieten die Regenten handlungen aus, Leopold jedoch, wie er es in einer für den Bischof von Brisen ausgestellten Urkunde selbst bezeuget „als Stellver treter seines Bruders“ 2 ). Leopolds Forderung war somit, wie wir oben bemerkten, nicht blos überflüssig, da er sowohl an der gemein samen Regierung mit seinem Bruder theilnahm, als auch einen grossen Theil der habsburgischen Länder ziemlich selbstständig

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