¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
160 Herzog© Albrecht und Sigmund in Betreff der Geldschulden und anderer Sachen, die von dem Todfalle des Cyllier herrührten, und welche sie gegen den Kaiser erheben könnten, aufgegeben sein. Den Herzog Sigmund müsste aber Friedrich bezüglich seines dritten Theiles der Renten und der Cyllischen Sachen halber mit Zuweisung von Schlössern; Gülten und Geld zufriedenstellen. Etwaige hierüber entstehende Strei tigkeiten sollen sie durch die Stände entscheiden lassen 1 2 ). Kaiser Friedrich wies
alle drei Vorschläge zurück 3 ),; wurde aber von den beiden Herzogen gezwungen auf drei Jahre folgenden Ver gleich einzugehen: Der Herzog Albrecht soll mit voller Macht das Land ob der Enns, Friedrich das Land unter der Enns besitzen, Her zog Sigmund mit einer Summe Geldes befriedigt werden, welche genau dem dritten Theile der Erträgnisse des Landes Oesterreich entspricht. Zwischen den Herzogen Albrecht und Sigmund wurden hierauf Vereinbarungen getroffen, welche mit der Geschichte Tirols in naher
Beziehung standen. Sigmund scheint mit obiger Vertheilung nicht vollkommen einverstanden gewesen zu sein; er hielt den ursprüng lichen Antrag, dass aus Ladislaus hmterlassenen Ländern drei Theile gemacht und einer ihm eingeräumt werden sollte, aufrecht. Da Kaiser Friedrich für dieses Begehren vom Anfänge her nicht zu gewinnen war, und auch Herzog Albrecht nicht darauf eingehen wollte, bot dieser seinem Vetter einen Tausch an, durch welchen ihm ein Ersatz für den dritten Theil von Oesterreich zugewendet
werden sollte. Er versprach ihm alle vorderösterreichischeu Länder, deren Regierung er nach dem Tode des Herzogs Friedrich erhalten hatte, abzutreten gegen Verzicht leistung von Seite Sigmunds auf den von ihm angesprochenen dritten Theil aus dem Erbe des Königs Ladislaus. Am 10. Mai 1458 stellten sich die beiden Fürsten gegenseitig die Vertrags- und Verzichtleistungs- Urkuhden aus. Herzog Albrecht bezeugt, dass er seinem Vetter; dem Herzoge Sigmund, alle Lande, Städte, Leute, Güter, Gülten und Renten, welche dem Hause
Oesterreich jenseits des Arls und Verns in Eisass, Sundgau, Breisgau, Hegau, auf dem Schwarzwald und in der Herr schaft Burgau und an anderen Orten in Schwaben gehören, mit voller Vemchtleistung abtrete 3 ), Herzog Sigmund erklärt in seiner Urkunde, dass er von dem Fürstentbume Oesterreich ob und unter der Enns, welches nach Ladis-, laus Tod erblich an Kaiser Friedrich, Herzog Albrecht und an ihn *) Urkunde in Font. rer. Austriaear, VII. p. 152—155. 2 ) Ebend. p, 158— 157 . 3 ) Urkunde in Chm eis