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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 32 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
— 26 der Entsckliesstmgen Sigmunds gegen Torwürfe wegen angewendeten Zwanges sicherzustellen. Das Erste, was Friedrich von Sigmund ver langte, war die Freisprechung von aller Terantwortung und Rechnungs legung über Einnahmen, und Ausgaben, und über alle Handlungen während der Verwesung bis zum genannten Tage. Herzog Sigmund stellte diesen Quittbrief noch am Tage seiner Majorenn-Erklärung aus 1 ). Dann ging es an die Unterhandlungen wegen weiterer Fort führung der Regentschaft in Sigmunds Landen

*, sie begannen am 4. Juli. Die Form, in welche sie gekleidet wurden, trug ein sehr unschuldiges Aussehen. Herzog Sigmund sollte die Regierung seiner Lande auf weitere sechs Jahre dem Könige Friedrich überlassen, die Ueberlassung sollte aber so freiwillig als möglich erscheinen; darum sollte der Antrag von ihm ausgehen, er sollte seinen Vetter bitten, in Anbetracht seiner Jugend und der schweren Zeitläufe ihn und sein Land noch auf sechs Jahre in seiner Vormundschaft, Regierung und Verwesung zu behalten

2 * ); und Herzog Sigmund that es. Die Urkunde hierüber wurde am 31. Juli ansgefertigt 8 ). Acht Tage später, am 6. August, liess sich Friedrich in einer eigenen Urkunde von dem Herzoge Sigmund noch insbesondere von aller Rechenschaft über die Barschaft und fahrend Hab und Hut, welches er nach dem Tode des Herzogs Friedrich sich zugeeignet, gänzlich ledig und losspreehen 4 ). Sigmund erfüllte Friedrichs Ver langen und berief sich zur Begründung seiner Verzichtleistung auf die gute Behandlung, die er als Mündel

von seinem Vormunde erfahren, und auf das gleiche Vorgehen seines Vaters, der als Vormund der Söhne des Herzogs Ernst dessen Hab und Gut ebenfalls mehrere Jahre innegehabt habe 5 * * ). Mit diesen von dem Herzoge Sigmund ausgestellten Quitt- und Verzichtbriefen war die Haller Verschreibung vom 25. Juli 1439, so weit es von Friedrich und Sigmund abhing, für erloschen erklärt, dadurch aber die in derselben Verschreibung der Tiroler Landschaft gegebenen Zusicherungen und eingeräumten Rechte nicht wenig ver letzt

worden. Es ist nicht unwichtig, die Einflüsse und Mittel kennen *) "Urkunde bei Chmel; Materialien I. 126. a ) Sehrötter, Abhandlungen ans dem Österreich. Staatsrechte V. 325 , beruft sieb auf eine: Wien, St. Ulrichstag, 4. Juli, ausgestellte Urkunde, in -welcher Herzog Sigmund seine Bitte verbringt. *) Urkunde bei Chmel, a. a. 0 . p. 125. 4 ) Darunter wird wohl der von Herzog Friedrich hinterlassene Schatz zu ver stehen sein. Yergl. oben S. 21 und 24 . s ) Friedrich stellte aber seinem Neffen

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 34 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
28 nicht neben seiner officiellen Epistel auch im Privatumgang e mit Sig mund im Sinne Friedrichs thätig gewesen wäre. Was die Behauptung betrifft, Herzog Sigmund habe bei seinen Verzichtleistungen vollkommen freiwillig gehandelt 1 ), so beruht sie auf Verkennung der Thatsachen; Sigmund war aus der Vormundschaft entlassen worden, um durch den Schein der ihm gegebenen Freiheit etwaige Klagen der Tiroler zurück weisen zu können, eigentlich aber, um ihn unter demselben Scheine der Freiheit

neuerdings in vormundschaftliche Abhängigkeit, und zwar auf sechs Jahre, zu versetzen. Das Ganze war ein auf Täuschung berechnetes Manöver. § 4. Der Landtag zu Meran. Im Laufe des Octobers gelangten, wie oben bemerkt, die ersten Nachrichten über das zwischen dem Könige Friedrich und dem Herzoge Sigmund getroffene üebereinkommen nach Tirol ; bald folgten die Zu schriften der beiden Fürsten. Die Entrüstung war eine ausserordent liche. Man konnte nicht begreifen, mit welchem Rechte solche Ver einbarungen

nur zwischen Friedrich und Sigmund ohne Wissen und Zuziehung der Tiroler Landschaft getroffen werden konnten, da die Haller Verschreibung nicht ?on Friedrich mit Sigmund, sondern mit den Ständen zu Stande geko mm en war. Man betrachtete das Vor gehen Friedrichs als eine Verletzung der Verschreibung und als Bruch des feierlich gegebenen Versprechens, für dessen Erfüllung man Brief, Unterschrift und Siegel Sri Majestät in Händen habe. Die Verschrei bung habe nicht einseitig und ohne Erfüllung aller in ihr enthaltenen

Verpflichtungen für kraftlos und erloschen erklärt werden können; denn so richtig es sei, dass mit dem 25, Juli 1443 die vier Jahre der Vormundschaft zu Ende gingen, so unwahr sei es, dass desshalb alle übrigen Bedingungen und Versprechungen ihre Geltung verloren haben. Wie König Friedrich schon das Gelöbniss, den jungen Fürsten nicht aus dem Lande zu führen, und den von dem Herzoge Friedrich Unterlassenen Schatz unverrückt für den Herzog Sigmund im Lande zu lassen, nicht eingehalten habe, so setze

er sich jetzt auch über jenen Vertragspunkt hinweg, durch welchen er sich verpflichtete, nach Verlauf der vier Vormundschaftsjahre dem Herzoge Sigmund alle seine Lande, Schätze und Briefe ohne Verzug zu überantworten und alle Amtsleute und die ganze Landschaft der ihm als Vormund geschworenen Eide zu entbinden. Das gerade Gegentheil von allem dem sei ge schehen. Auf die Freiheit und Selbstständigkeit des Herzogs Sigmund b Dieses behauptet Sehröt.ter a. a. 0. p. s 19*

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 74 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
68 recht in der Grafschaft Tirol auf die sechs Jahre*), und trat ihm alle aus den vier Jahren der Vormundschaft noch ausständigen Remanenzen ab 8 ). Allein während dieser Gunstbezeugungen traf er mit seinem Bruder Aibreeht hinter dem Rücken Sigmunds eine geheime Ver einbarung für den Fall, dass nach Ablauf der sechs Jahre die Tiroler gegen die beantragte Ländertheilung Schwierigkeiten machen würden. Sie gelobten, sich mit aller Macht zu unterstützen, damit Sigmund und die Tiroler

ihnen von wegen der Grafschaft Tirol an der Etsch und im Innthale eine redliche Theibmg bewilligen müssten. Den Schluss aller dieser langwierigen von Friedrich in herrsch süchtiger und engherziger Weise geführten Verhandlungen bildete endlich eine gegenseitige Verzichtleistung auf alle Ansprüche, die von der einen oder der andern Seite erhoben werden könnten. Herzog Sigmund sagt den König ledig und los von aller Rechenschaft über Alles, was Sigmunds Vater hinterlassen, und Friedrich nach dessen Tode sieh

zugeeignet hatte. König Friedrich hingegen gibt die Ver schreibung, mit welcher Sigmund sich verpflichtet hatte, noch sechs Jahre unter der Vormundschaft zu bleiben, zurück. Die Haller Ver schreibung soll ab und todt sein. Die Verzicbtleistungen batten aber noch ein kleines Nachspiel. Am 2. April hatte Friedrich den Herzog Sigmund und die Tiroler Landschaft genöthigt, ihn wegen der Remanenzen aus der Vormund schaftszeit mit 30,000 Ducaten in Gold sicherzustellen. Am 7. April hatte er dieselben Remanenzen

an Sigmund abgetreten * * 3 ); am 8. April forderte er sie neuerdings und verlangte für die richtige Auszahlung Bürgschaft 4 * ). Um endlich einmal zu einem Ende zu kommen, ver spricht Herzog Sigmund urkundlich die 30.000 Ducaten in zwei Ter minen zu zahlen, und stellt dem römischen Könige 19 Edle als Bürgen & ). So endlich war man an den Abschluss eines Streites gelangt, der vom 25. Juli 1443 bis zum 9. April 1446, nahe drei Jahre gedauert, das ') Urkunde dd. Wien l, April: Des Hauses Oesterreichs

Freiheiten in Bibi. Tirol. Tom. 562. 2 ) de codem dato in Ohmeis Materialien I. 2. p. 204. *) Siehe Anmerkung 2. 4 j Urkunde dd. 8. April 1446 Original im Regierungs-Archiv zu Innsbruck. ®) Die Bürgen waren neben dem Bischöfe Johann von Brixen. Vogt Ulrich von Matsch. Hauptmann an der Etsch, Sigmund von Niedernthor, Hans von Spaur, Sigmund von Seblandersberg, Hei nrich von Mörsherg, Wolfgang von Freundsberg Parcival von Annenherg, Oswald Sehner, Heinrich und Jörg Lichtenst einer, Anton von Thun, Caspar

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 6 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
§ 2 . § S. 8 4. 8 5. 8 K. 8 7. 8 8 - 8 A- 8 10 . 8 11 . § 12 . Seite d. Die Soimenburger Händel . . 148 e. Die Anfänge des Kampfes gegen Sigmunds Fürstem-echte . 140 f. Der Kampf der Immunität des früheren Mittelalters gegen Sig munds Landesfürstenthum . . . . . . . .149 Herzog Sigmund erhält die Vorlands und verschreibt sie seiner Ge mahlin. — Der Plappart-Krieg Der Wiederausbrueh der Feindseligkeiten zwischen Cusanus und Sigmund \ a, Papst Pius II. (Aeneae Sylvius) will vermitteln

und die Gegenwehr ... . . . .-•} . 280 Der Reichstag in Augsburg und der Landtag in Innsbruck. 1474 . .241 Fortdauernde Türkengefahr und Gegenwehr. Die Landtage in Inns bruck, Bruneck und Bozen . 254 V. Hauptstück. Die letzten Regierungs/jahre des Erzherzogs Sigmund von 1478 bis 1490, . § 1. Ueberblick . . . . . - . . ■ . ... 271 § 2. Sigmund ordnet sein Hofwesen 1481 . . . . .. . . 278 tz 8. Sigmund« zweite Vermählung und der Landtag in Hall 1484 . . 284 § i. Sigmunds mit der Landschaft vereinbarte Landes

und in der Regierung Sigmunds . . .... . . . ... . . 825 ' 8 9. Der Landtag zu Heran im November, 1487. Die Landstände nöthigen den Erzherzog Sigmund zur Annahme einer von ihnen vorgezeich neten Hof- und Landesordnung . . . . . . .888 8 10- Einschreiten des Kaisers vorzüglich wegen der Ansprüche der Her zoge von Bayern 1488 . . . . .... . , 846 8 11. Zerwürfmiss zwischen dem Erzherzoge Sigmund und den Land ständen . , . . . .... .... .858 8 12, Der Landtag zu Innsbruck 1490. Die Abtretung Tirols an den römi schen

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 104 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
— 98 — TJnd diese Sorgfalt wendete Herzog Sigmund dem Münzwesen nicht ausschliesslich wegen des bedeutenden Vortheiles zu, welchen der Schlagschatz seiner Kammer zuführte x ), sondern weil er ein gutes und geordnetes Münz wesen als eine Angelegenheit betrachtete, welche Handel und Wandel und alle Interessen seines Volkes tief berührte. Darum zog er bei Verhandlungen über das Münz wesen die Land- s tan de zur Theilnakme heran. So forderte er am 18. August 1458 alle Edelleute, Städte und Gerichte

auf, aus jedem Gerichte, jeder Stadt und jedem Markte zwei Männer auf den Erchtag vor St. Egidi, 30, August, zum Landtage nach Innsbruck zu entsendeu, um über „Münz und andere La ndes-Noth dürft 6 zu verhandeln. Nach Burgleb ners Angabe verlegte Herzog Sigmund im Jahre 1450 die Münze von Meran nach Hall im Innthale 2 ), was nicht voll kommen richtig ist; denn Lukas Kuchenmann und Hermann Grün hofer erscheinen noch im Jahre 1478 urkundlich als Münzmeister zu Meran 3 ). Hat Burglehners Angabe etwas Wahres

an sich, so müsste angenommen werden, dass Herzog Sigmund neben der in Meran forfc- bes lebenden Münze eine zweite in Hall errichtet habe. Spater aller dings ging die Münze in Meran ein, und die Groschen, welche Sigmund 1483 zu münzen anfing und mit seiner Umschrift umgab 4 ), gingen aus der Haller Münze hervor, sowie dieser Münzstätte die Ehre zu Theil wurde, dass die ersten grossen Silberstüeke, welche Sigmund ') Nach einer Münzreehnung bezahlte dev Münzmeister Lukas Kuchemnann im Jahre 1460 dem Herzoge

, Sparbereck genannt, da wo später der Neubau des fürstlichen Stiftes auf- geführt wurde und kam 1567 in die Schmiede nach Haseek. s ) Am 12. Jänner 1472 gebot Herzog Sigmund dem Lukas Kuchenmann, seinem Münzmeister an Meran, den Wolfgang Pekhen, dem er das Stempel* * graber-Amt übertragen, dieses ungestört ausüben zu lassen. (Urk. im k. k. Geh. Archiv in Wien.) Im folgenden Jahre 147 C schloss Herzog Sigmund den Münz- Vertrag mit Kuchenmann und Grünhofer den Münzmeistern an Meran. — Burg- 1 ebner

selbst berichtet zum Jahre 147 3, dass zu Meran gemünzt würde auf 1 Loth 15 kr.; Vierer 80 auf 1 Loth. (a. a. 0.) 4 ) In diesem Jahre fing Herzog Sigmund ah Groschen zu münzen; jeder galt 6 Kreuzer, daher sie auch Sechser genannt wurden. Sie trugen die Umschrift: Sigismundus Archidux Austriae, Gross ns Comitis Tirolis. (Bibi. Tirol. Tom. 99. Verschiedene Preise.)

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 116 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
110 - faeher Verwicklungen mit dem Herzoge Sigmund wurde, und am Bude das heftige Auftreten des Erzherzogs Älbrecht und der Tiroler Land schaft gegen die Gradner herbeiführte. Im Sinne der Neustädter BÜbereinkunft trat Erzherzog Albxeeht in den Jahren 1453 und 1454 mit Forderungen an den Herzog Sigmund heran, ungewiss ob er nur erhöhte Zahlungen für die 1450 an Sigmund abgetretenen vorder- österreichischen Länder oder ob er, obgleich erst vier von den zu, Innsbruck stipulirten acht Jahren

verflossen waren, die gänzliche Zurück stellung derselben verlangte 1 * ). Waren nun die Forderungen der einen oder der andern Art, sie mussten den Herzog Sigmund entrüsten; er war den zu Innsbruck 1450 übernommenen Verpflichtungen getreu nachgekommen und hatte die zu den bestimmten Fristen treffenden Zahlungen richtig geleistet 8 ); die Zurückforderung der schwäbischen Länder war eine Verletzung des Innsbrucker Uebereinkommens. Ueber- dies musste ihn die durch die einseitige Erhebung der steierischen

Linie zur erzherzoglichen Würde erfahrene Zurücksetzung, sowie die zwischen Friedrich und Älbrecht ohne sein Wissen errichtete, ihn nahe berührende Hausordnung tief kränken. Herzog Sigmund verweigerte daher, den Neustädter Beschlüssen entgegen zu kommen. Dass nun auch Erzherzog Älbrecht über diese Weigerung zu grollen anfing, ist begreiflich; wie es aber kam, dass sein Zorn sich über die Gradner entlud, erklärt das Folgende. Es musste den Erzherzog erbittern, dass Sigmund ihm das ver weigerte

, was er mit vollen Händen seinen Günstlingen zumass: Herr schaften, Einkünfte u. s. w. Dann schrieb er Sigmunds Widerstand vorzüglich dem Einflüsse dieser Räthe zu, hielt also sie für seine grössten Gegner ; ferner kannte er die Erbitterung der Tiroler gegen die Gradner, konnte daher auf ihre Mitwirkung rechnen; endlich war auch der Schein des Rechtes für ihn, weil Sigmund nach den Inns brucker Verträgen nicht berechtigt war, Fremden etwas zu verpfänden oder zu verkaufen, ehe er es dem Erzherzoge angeboten hätte

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 196 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
— 190 Am 6. Mai vereinbarten die beiden Fürsten, Sigmund und George in Bozen einen Zusatz zu den Gompaetaten, in welchem bestimmt wurde, wie es während einer Sedisvacanz in-Trient dem Grafen von Tirol gegenüber gehalten werden sollte. Tn Anbetracht der selbst mit blutigen Gewalttaten verbundenen Irrungen und Kriege, welche in vergangenen Zeiten nicht selten in der Zwischenzeit vom Tode des einen Bisehofes bis zur Wahl des Nachfolgers zum grössten Schaden des Gotteshauses entstanden

waren, wollte Bischof Georg der Wieder holung ähnlicher Unruhen Vorbeugen. Er traf daher mit dem Herzoge Sigmund die Vereinbarung, dass sogleich nach seinem, des Bischofes, Tode alle Hauptleute, Pfleger, Vicare der Stadt Trient und des Castells und aller andern Städte, Schlösser und Gerichte bis zur Wahl und Bestätigung des Nachfolgers nur ihm, und selbst dem künftigen Bischöfe nicht eher den Gehorsam schwören sollten, er habe denn zuvor sich zu Allem verpflichtet, wozu sich Bischof Georg verschrieben. Es war somit

dem Herzoge Sigmund für die Zeit der Sedisvacanz die Herrschaft über Trient übertragen 1 ). Zwei Jahre später finden wir den Bischof Georg wieder in Inns bruck und Bozen in Unterhandlungen mit dem Herzoge Sigmund, wobei es sich um eine neue Ordnung ihres beiderseitigen Verhältnisses zur Stadt Bozen handelte. Hier übten die Grafen von Tirol und die Bischöfe von Trient seit dem Anfänge des 13. Jahrhunderts die Juris- dictioms- und andere Rechte bald gemeinsam bald einzeln aus. Colli sionen waren dabei

nicht zn vermeiden und wurden nur vorübergehend durch Vereinbarungen beschwichtigt 8 ), die Quelle von Streitigkeiten aber nicht beseitigt. Dies mag einer der hauptsächlichsten Gründe ge wesen sein, welche den Herzog Sigmund bestimmten, den Bischof Georg zu bewegen, das bischöfliche Stadtgericht in Bozen, d. h. seinen An- theil an den dortigen Jurisdictions-Rechten an ihn abzutreten 3 ). Der Bischof willigte in Sigmunds Begehren, aber nur auf seine Lebens dauer und unter folgenden Bedingungen: Herzog Sigmund

müsse die Bürger bei ihren althergebrachten Rechten und Freiheiten schützen; der bischöflichen Kammer müsse die sogenannte Küchensteuer im Be trage von hundert Mark Meran er - Münze, welche die Stadtbewohner jährlich zu bezahlen schuldig seien, Vorbehalten bleiben; er müsse das Recht haben, in Bozen einen bischöflichen Amtmann zur Einhebung J ) Urkunde dd. Bozen, 6. Mai 1460 a. a. 0. 2 ) Siehe meinen I. Bd. 8. 661 u. f. *) Herzog Sigmund bezeichnete als Grund seines Begehrens die Förderung

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 166 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
160 Herzog© Albrecht und Sigmund in Betreff der Geldschulden und anderer Sachen, die von dem Todfalle des Cyllier herrührten, und welche sie gegen den Kaiser erheben könnten, aufgegeben sein. Den Herzog Sigmund müsste aber Friedrich bezüglich seines dritten Theiles der Renten und der Cyllischen Sachen halber mit Zuweisung von Schlössern; Gülten und Geld zufriedenstellen. Etwaige hierüber entstehende Strei tigkeiten sollen sie durch die Stände entscheiden lassen 1 2 ). Kaiser Friedrich wies

alle drei Vorschläge zurück 3 ),; wurde aber von den beiden Herzogen gezwungen auf drei Jahre folgenden Ver gleich einzugehen: Der Herzog Albrecht soll mit voller Macht das Land ob der Enns, Friedrich das Land unter der Enns besitzen, Her zog Sigmund mit einer Summe Geldes befriedigt werden, welche genau dem dritten Theile der Erträgnisse des Landes Oesterreich entspricht. Zwischen den Herzogen Albrecht und Sigmund wurden hierauf Vereinbarungen getroffen, welche mit der Geschichte Tirols in naher

Beziehung standen. Sigmund scheint mit obiger Vertheilung nicht vollkommen einverstanden gewesen zu sein; er hielt den ursprüng lichen Antrag, dass aus Ladislaus hmterlassenen Ländern drei Theile gemacht und einer ihm eingeräumt werden sollte, aufrecht. Da Kaiser Friedrich für dieses Begehren vom Anfänge her nicht zu gewinnen war, und auch Herzog Albrecht nicht darauf eingehen wollte, bot dieser seinem Vetter einen Tausch an, durch welchen ihm ein Ersatz für den dritten Theil von Oesterreich zugewendet

werden sollte. Er versprach ihm alle vorderösterreichischeu Länder, deren Regierung er nach dem Tode des Herzogs Friedrich erhalten hatte, abzutreten gegen Verzicht leistung von Seite Sigmunds auf den von ihm angesprochenen dritten Theil aus dem Erbe des Königs Ladislaus. Am 10. Mai 1458 stellten sich die beiden Fürsten gegenseitig die Vertrags- und Verzichtleistungs- Urkuhden aus. Herzog Albrecht bezeugt, dass er seinem Vetter; dem Herzoge Sigmund, alle Lande, Städte, Leute, Güter, Gülten und Renten, welche dem Hause

Oesterreich jenseits des Arls und Verns in Eisass, Sundgau, Breisgau, Hegau, auf dem Schwarzwald und in der Herr schaft Burgau und an anderen Orten in Schwaben gehören, mit voller Vemchtleistung abtrete 3 ), Herzog Sigmund erklärt in seiner Urkunde, dass er von dem Fürstentbume Oesterreich ob und unter der Enns, welches nach Ladis-, laus Tod erblich an Kaiser Friedrich, Herzog Albrecht und an ihn *) Urkunde in Font. rer. Austriaear, VII. p. 152—155. 2 ) Ebend. p, 158— 157 . 3 ) Urkunde in Chm eis

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¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 143 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
137 setzt 1 ) und die Verwaltung der Temporalien im Jahre 1446 von dem Basler Concil dem Herzoge Sigmund auf 5 Jahre übertragen worden 2 ). Bei diesem Streben des Herzogs Sigmund nach Erweiterung seiner landesfürstlichen Macht und zwar auf Kosten der zwei geistlichen Hoch stifte Trient und Brixen, erblickte er in dem Vorgehen des päpstlichen Stuhles nur die Absicht, seinen Bestrebungen einen Damm zu setzen und seinen Einfluss auf die Besetzung der bischöflichen Stühle von Trient und Brixen

zu vernichten. Er zweifelte umsoweniger an dieser Absicht des apostolischen Stuhles, als sie in dem Breve des Papstes an das Domcapitel von Brixen mit den Worten ausgesprochen erschien, „dass der Gewählte die Rechte dieser Kirche mit Kraft vertheidigen werde 3 ). Der Streit des Herzogs Sigmund und des Capitels von Brixen mit dem apostolischen Stuhle dauerte bis in das folgende Jahr hinein, und wurde endlich durch den zum Vermittler ernannten Erzbischof Friedrich IV. von Salzburg im März 1451 beigelegt

. Der Cardinal Cusanus wurde als Bischof von Brixen anerkannt, aber auch das Ver- hältniss, in welchem er zu dem Herzoge Sigmund als Grafen von Tirol stehen sollte, in einem eigenen Vertrage geregelt. Der Cardinal sollte als Bischof von Brixen gegen den Herzog als Vogt des Hoch stiftes und gegen dessen Land sieh verhalten und thatsächlich er weisen, wie seine Vorfahren, die Bischöfe von Brixen, sich verhalten und erwiesen hatten. Er sollte die dem Stifte gehörigen Burgen und Schlösser mit Leuten besetzen

, die dem Herzoge angenehm wären, damit diesem und seinen Landen kein Schaden daraus entstünde. Der Cardinal fertigte über die gestellten- Forderungen eine Verschrei bung aus, welche in den späteren Verwickelungen zwischen ihm und Sigmund von grosser Wichtigkeit wurde. Er versprach als Bischof von Brixen dem Herzoge und dessen Lande alles zu leisten, was seine Vor gänger auf dem bischöflichen Stuhle geleistet hatten und zu leisten ver pflichtet waren, auch des Bisthums Burgen und Schlösser mit bekannten Leuten

zu besetzen und zwar nach seinem besten Verstehen, damit Herzog Sigmund, seine Lande und Leute vor Schaden bewahrt blieben. Dagegen glaubte Cusanus das Vertrauen aussprechen zu dürfen, dass auch der Herzog ihm und seinem Stifte gleichfalls jene Freundschaft und Förderung erweisen werde, die er und seine Vorfahren, die Fürsten von Oesterreich, dem Stifte bisher erwiesen hätten. Aller Unwille, der *) Ebend. Der Krieg mit Trient p. 41—48. s ) Ebend. S. 78—75, 9 ) Original-Urkunde im Innsbrucker Archiv

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¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 193 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
187 — Ausbildung die Verfassung der Tiroler Landstände bis zum Ende der geräuschvollen Cusanisehen Streitigkeiten gelangt war. Tn den meisten Fällen, in denen der Landstände und ihrer Thätig- keit seit dem Regierungs-Antritte des Herzogs Sigmund gedacht wurde, wird ihrer, ohne nähere Angabe ihrer Gliederung nach Ständen, ein fach mit dem Collectivnamen „die Landschaft“ Erwähnung gethan, so übertrug Herzog Sigmund 1450 die Beilegung des über die Berg gerichtsbarkeit zu Sehwaz und Gossensass

entstandenen Streites der Landschaft 1 ). In dem zwischen dem Erzherzoge Albrecht und Herzog Sigmund wegen der Gradner eingetretenen Zerwürfnisse appelliren Beide im Frühjahre 1455 an die Landschaft 2 ); im September desselben Jahres erklärt derErstere, vor der Landschaft Recht nehmen zu wollen 3 ). Auf dem Landtage zu Brixen, Ende September 1455, wird Herzog Sigmund von der Landschaft gezwungen, sich der Gradner zu ent- schlagen 4 ). Im Thurgauer Kriege ernennt Sigmund Mitglieder der Landschaft

in die Landschaft nehmen wir ein eigenthümliches Schwanken wahr. Spuren, dass der Prälatenstand den übrigen Landständen beigezählt wurde, finden wir. Als 1456 Herzog Sigmund in seiner Fehde gegen die Gradner sich „an die getreue Landschaft“ um Hilfe wendete, forderte er „alle Prälaten und Andere des geistlichen Standes“ und alle Herren, Bitter und Knechte, alle Amtleute und Unterthanen der Grafschaft Tirol zur Hilfeleistung auf 7 ). Hier wurden allerdings die Prälaten zu dem angegebenen Zwecke aufgeboten

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 23 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
17 — Auf der andern Seite übernahm Herzog Friedrich durch seine Zustim mung zu den in der Verschreibung enthaltenen Bedingungen feierlich die Verpflichtung, alles, was er angenommen, auch treu einzuhalten und zu erfüllen. Am Tage nach der Annahme der Verschreibung durch Herzog Friedrich, 29. Juli, ritt ein Ausschuss von Rathen und Landherren auf das Schloss Taur zum Herzoge Sigmund, und setzten den weit über sein Alter entwickelten und verständigen jungen Fürsten 1 ) von Allem, was in Hall

ein. Am 28. Juli hatte Herzog Friedrich, als er im Rathhausgarten zu Hall den ihm vorgelegten Entwurf der Verschreibung mit Vergnügen annahm, die Landschaft aufgefordert, ihre Rechte und Freiheiten ihm zur Bestätigung vorzu- *) Bericht des franz, Gesandten Gaucourt über seine Unterhaltung mit dem Knaben Sigmund zwei Monate vor dem Tode des Herzogs Friedrich bei Chmel: Oesterreich. Geschichtsforscher II. p. 809. *) Haller Chronik p. 40. Burglehner p. 458. 3 ) Ebendort p. 40 und p, 810, 4 ) Aua der Verschreibung

geht klar hervor, dass die Tiroler Landschaft den Herzog Sigmund als ihren Erb fürsten betrachtete, und das Land als ein selbst ständiges, von jeder Theilung ausgeschlossenes Erbe ihm erhalten wissen wollte. Darum wird Sigmund in der Urkunde der »nagste angeunde erbe seines vatters zu seinen (dessen) Rechten* genannt; darum musste Friedrich sich verpflichten, das Land, wenn Herzog Albrecht auf einer Theilung bestehen und Tirol in die selbe einbeziehen wollte, noch vor der Theilung an Sigmund

und an die Landschaft herauszugehen; darum wurde Friedrich zu dem Gelöb nisse verpflichtet, nach Ablauf der Vormundschaft Land und Schätze ohne Wei gerung und Aufschub an Sigmund abzutreten. Jäger, Geich, il, landet, Verf. Tirols. II, Bä., S. 2

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 147 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
— 141 — pfändete Hoehstiftskerrschafteu einzulöseu, Die Freundsberger waren nickt wenig überrascht; sie wendeten sich an Herzog Sigmund, der als Landesfürst bei einer Verfügung über Steinach und wohl auch über Matrei mitzusprechen berechtigt war 1 ). Sigmund, schon wegen des Schrittes, den Cusanus am kaiserlichen Hoflager in Neustadt ge- than, gegen denselben misstrauisch, nahm sich der Freundsberger an und trat dem Cardinal hindernd in den Weg. Noch im Laufe des Jahres 1453 ergab

sich ein neuer Anlass, bei welchem Cusanus seine Ansicht von den weltlichen Rechten seines Bisthums und von seinen Beziehungen zur Grafschaft Tirol durch- blicken liess. Herzog Sigmund berief auf Michaeli, 29. September, einen Landtag nach Innsbruck, der sich vorzüglich mit einer M ü n z- ordnung zu befassen hatte. Da zeigte es sich, wie ängstlich Cusanus selbst den Schein einer Abhängigkeit von der Grafschaft Tirol von sich ferne zu halten bemüht war. Er trug Bedenken, den Landtags- beschlüssen gemäss

sieh Zerwürfnisse entwickeln konnten, zur Genüge vorhanden. C. Der Landtag vom 29. September 1453. Der auf das vorstehende Datum vom Herzoge Sigmund nach Innsbruck einberufene Landtag verdient noch eine besondere Berücksichtigung, zwar nicht wegen der Wichtigkeit der Gegenstände, über welche verhandelt wurde, da wir diese nicht weiter kennen, als wie Herzog Sigmund sie in dem Einberufungs - Schreiben mit den wenigen Worten bezeichnete: „er berufe den Landtag von mancherlei Gebrechen, Nothdurften

auf und empfingen sie wieder von ihm zu Lehen, sie mochten nun (was -streitig gewesen zu sein scheint) ihr Eigen oder des Stiftes Brisen Lehen gewesen sein. Sinnaeher Y. 467. — Im Jahre 1450 am 20. Aug. belehnte Herzog Sigmund den Victor Trautson von Matrei mit den zwei Vesten zu Matrei. Lichnowsky reg. VII.

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 229 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
— - 223 — 6er Friedensschluss zu Stande, der von dem Herzoge schmerzliche Opfer forderte, darunter die bedeutendsten: Herzog Sigmund musste den Eidgenossen der 8 Orte sammt Solothurn 10.000 Gulden Kriegs- kosten-Entsehädigung zahlen; als Pfand für die richtige Auszahlung sollte ihnen die Stadt Waldshut und der Schwarzwald haften; die benannte Entschädigungs - Summe musste auf nächsten Johannistag (24. Juni 1469) erlegt werden, im Falle einer Verzögerung das Pfand den Eidgenossen bleiben

1 2 ). Dass Herzog Sigmund einen so schmerzlich ihm abgezwungenen Frieden nicht mit gutem Willen erfüllte, ist begreiflich. Der Krieg war nicht von ihm, sondern von den Eidgenossen provocirt worden, und nun waren diese es, welche Entschädigung forderten, und dabei nur zu deutlich durchblicken Hessen, dass sie auf das Pfand selbst speculirten. Händelsucht und Uebermutb zeichneten die Eidgenossen damals aus. Von allem, was nun weiter in unmittelbarer Verbindung mit dem abgelaufenen Kriege geschah, sei

nur erwähnt, dass Kaiser Friedrich am 25. und 26. Mai 1469 alles, was vor Waldshut ver handelt worden war, cassirte, mit dem ausdrücklichen Verbote an Herzog Sigmund, die 10.000 Gulden zu bezahlen bei einer Pön von 100 Mark Goldes, und an die Eidgenossen, sie zu fordern oder zu nehmen bei der Pön von Acht und Aberacht 8 ). § 9. Die Erneuerung der Verträge mit Trient auf dem Landtage 1468. Am 6. August 1463 hatte der Bischof von Trient, Georg Hacke, die weltliche Verwaltung des Fürstenthums ans den oben

S. 191 an gegebenen Gründen dem Herzog Sigmund auf zwei Jahre übertragen. Als dieser Termin ablief und Bischof Georg im August 1465 sich eben zur Wiederaufnahme der Selbstverwaltung auf der Rückreise nach Trient befand, starb er am 22. desselben Monats zn Matrei. Während seiner Krankheit hatte er für die Dauer derselben am 2. August seinen Coadjutor, Wolfgang Neidlinger beauftragt, das Regiment gemein schaftlich mit dem Herzoge Sigmund zn führen 3 * ). Des Bisehofes Tod änderte aber diese Anordnungen

, und Herzog Sigmund liess ungesäumt durch zwei Commissäre, Leonhard von Vels- eck und Bartholomäus Lichtensteiner den Tridentinera den Eid des Gehorsams abnehmen, bis ein neuer Bischof gewählt und bestätigt '} Tschudi a. a. 0. p. 690—691. 2 ) Urkunde da. Graz 26. Mai 1469 in Font. rer. Ausfcriac. II. p. 846—348 und Chmel Regest. Kaiser Friedrichs III. Bd. II. nr. ,5570—5574. Siehe oben S. 194.

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 191 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
185 — stellenden Satz hinzu; „und sonst der Friede nicht gehalten werden möge 1 ). Herzog Sigmund war aber keineswegs geneigt, die Eidgenossen sich in die Gradner Sache einmischen zu lassen; er lehnte ihren An trag ab mit Berufung auf den Constanzer Frieden, durch welchen sein Streit mit den Gradnern nicht als eine eidgenössische, sondern als eine Privatsache erklärt worden war. Allein nur zu bald zeigte es sieh, dass es den Eidgenossen nicht um einen freundlichen Austrag des Gradner Handels

, sondern um einen neuen Vorwand und Anlass zur Wiederaufnahme der Feind seligkeiten mit Sigmund zu thun war; denn schon unter dem 6. Oc- tober erhielt er von der Stadt Zürich und gemeinen Eidgenossen Zu schriften, worin sie im Widerspruche mit dem Constanzer Beschlüsse die Behauptung aufstellten, dass die Gradner als Bürger der Eid genossenschaft im Constanzer Frieden begriffen seien 2 ). Es mussten Einflüsse von einer Seite her stattgefunden haben, welche die Eid genossen umzustimmen suchten

, um sie für die Wiederaufnahme des Krieges gegen Sigmund zu gewinnen. Und wirklich; die Beziehungen zwischen Beiden verwickelten sich durch eine lange Beihe von Streitig keiten hindurch so sehr, dass man um den Anfang des Jahres 1464 beinahe wieder auf dem Punkte stand zum Schwerte zu greifen 3 ). Da schlug Herzog Sigmund einen neuen in dem Streite mit den Gradnern von ihm noch nicht betretenen Weg ein; er übertrug den ganzen Handel an den Kaiser Friedrich mit der Bitte, denselben den Eidgenossen zu entziehen

. Zwischen Friedrich und Sigmund gestaltete sich jetzt ein freundschaftliches Ver hältnis, Auf dem Landtage zu Linz, am 2. Jänner 1464, trat Herzog Sigmund den ihm nach dem Tode des Königs Ladislav zugefallenen dritten Theil des Landes Oesterreich 5 ) an den Kaiser ab 6 ); dafür ver- *) a. a, 0. 27. Juni 1461. 2 ) a. a 0. 6. October 1461, 8 ) Siehe die Fehde der Gradner etc. Im Seperat-Abdruck p. 60—64. 4 ) Urkunde im Schatz-Archiv dd. Innsbruck 16. März 1464. 6 ) Siehe oben S. 159—161. 6 ) Fritz, Geseh

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 207 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
201 oben bezeichneten Grenzlinie, und Stock und Galgen von Martinsbruck bis Pontalt immer als Eigentbum der tirolischen .Herrschaft gegolten haben 1 ). Bot sich Gelegenheit, auf dem streitigen Boden eine Erwer bung zu machen, oder ein Hecht zur Geltung zu bringen, so wurde rasch zugegriffen , so als 1464 Herzog Sigmund das Schloss und die Herrschaft Trasp von dem Vogte Ulrich von Matsch zu kaufen bekam 2 ). Mit dieser Erwerbung gewann Herzog Sigmund einen starken Stütz punkt zur Befestigung

seiner Herrschaft auf dem streitigen Gebiete. Nebenbei wurde der Grundsatz, dass die Landesherrschaft in Tirol nur dem Herzoge zustehe, Tirol ab er, wie die Bisthümer Trient und Brisen, so auch den zu Chur gehörigen Diöcesan- Antheil umfasse, immer schärfer hervorgehohen. Wie Herzog Sigmund diesen Grundsatz schon gegen die Bischöfe von Trient und Brisen zur Geltung zu bringen bemüht war, so ergriff er die erste sich darbietende Gelegenheit, ihn gegen den Bischof Ortlieb von Chur geltend zu machen. Da gerade

um diese Zeit in den zwischen Tirol und Bünden streitigen Gränzgebieten reiche Silbergruben entdeckt wurden, liess sieh Bischof Ortlieb 1459 von Kaiser Friedrich mit allen innerhalb seines Bisthums gelegenen Bergwerken belehnen 3 ). Eine solche Belehnung musste die wirklichen Rechte oder wenigstens die Ansprüche des Herzogs Sigmund sehr beeinträchtigen; er forderte vom Kaiser die Einschränkung der Belehnung, da sie nach seiner Ansicht einen Eingriff in seine Rechte enthielt. Bei dieser Gelegenheit

war es, wo Sigmund den Grundsatz: „dass die obenbenannten Bis thümer innerhalb der Grafschaft Tirol liegen, und die Bergwerke sammt den dazugehörigen Wäldern des Her zogs als Herrn und Landesfürsten seien“, mit aller Schärfe hervorhob, und wollte, dass der Landesherrschaft durch ein kaiser liches Mandat den Bischöfen gegenüber Anerkennung verschafft werde 4 ). Aus demselben Grunde gab Herzog Sigmund seinem Gesandten Hilde brand Rasp, Pfleger zu Laudeck, den Auftrag mit dem Bischöfe von Chur zu unterhandeln

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 359 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
353 kommen oder unsere Machtboten senden werden. Dort sollen die Dinge, wie es oben lautet, vollzogen werden. Zu Urkund dessen haben wir Bischöfe beiden Parteien gleichlautende Abschriften dieses Vertrages gegeben 1 ). Mit diesem Vertrags-Entwürfe zeigte sich wohl Kaiser Friedrich einverstanden; am 4. December stellte er zu Esslingen seine Zustim mungs-Urkunde aus; allein keine Spur davon liegt vor, dass der Erz herzog Sigmund und die Herzoge von Baiern entweder persönlich

oder durch Bevollmächtigte am achten Tage nach hl. 3 Könige 1489 zu Augsburg erschienen wären oder ihre offenen Briefe dahin geschickt hätten; denn einerseits war es den Herzogen von Baiern mit dem Voll züge nicht voller Ernst, anderseits fehlte es dem Erzherzog Sigmund an Geld, da der Vollzug des Ausgleiches von der Bezahlung so be deutender Summen abhängig gemacht worden war. Das Ergehniss des Ganzen war demnach, dass es bei der Vergleichsverhandlung vor läufig sein-Bewenden hatte; faktisch blieb der Herzog Georg

im Be sitze von Burgau und der Herzog Albrecht im Besitze seiner Ansprüche auf die ihm verschriebenen Länder. Erst als, wie gezeigt werden wird, Erzherzog Sigmund 1490 alle seine Länder an den römischen König Maximilian abtrat, wurde der Streit wegen Burgau und der vorderen Länder definitiv ausgetragen. § 11. Zerwürfnisse zwischen Erzherzog Sigmund und den Landständen. Am Hofe des Erzherzogs Sigmund war seit dem Meraner Land tage eine nicht unbedeutende Trübung des friedlichen Verhältnisses

zwischen dem Fürsten und den von demselben Landtage ihm zuge ordneten Käthen und der Landschaft entstanden. Die damals fest gestellte Hof- Regierungs- und Landes-Ordnung sollte nach den Be schlüssen des genannten Landtages drei Jahre unverändert eingehalten werden. Sigmund hatte sie Artikel für Artikel beschworen und bei - fürstlicher Würde und Ehre zn halten und dawider nicht zu handeln gelobt. Allein, waren es wieder Einflüsse, die ihn umstimmten, oder war es seine eigene Unbeständigkeit und das Wiedererwaehen

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 83 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
Die Bitte und Drohung scheint auf beide Fürsten keinen Eindruck gemacht zu haben, das beweisen die oben aufgezählten Zahlungen. Herzog »Sigmund musste sich daher helfen wie er konnte. Zunächst war er auf die Einkommensquellen angewiesen, die das Land seiner fürstlichen Kammer bot. Unter diesen standen die Saline in Hall und die verschiedenen Zollgefälle oben an. Sie waren an und für von bedeutendem Ertragnisse i), ob aber Herzog Sigmund von ihnen eine ausgiebigere Hilfe bezog

, kann nicht nachgewiesen werden, da nicht bekannt ist, ob und mi/ welchen Anweisungen und Verpfan dungen sie belastet waren 8 ). Blickt mau auf die anderen Hilfsquellen, welche Sigmund heranziehen musste, so dürften sie ihm keine ergiebige Ausbeute geliefert haben; er musste zu Verpfändungen, Anlehen und Steuererhebung greifen. Chmel weist in der Geschichte Kaiser Fried richs IV. (III.) mehrere Verpfandungen nach, deren Gegenstände Güter, Hofe, Zinse, selbst Korn waren, welche, um 19, 41, 87 bis 400 ff hereinzubringen

, hingegeben werden mussten 8 ). Die Summe von 15.000 Gulden, d. i. die Hälfte (1er für Friedrich in Salzburg zu er legenden 30.000 Gulden, konnte Herzog Sigmund nur auf dem Wege eines Anlehens bei einem Nürnberger Bürger, Namens Lukas Kein- nater, erhalten 4 ): Eine von seinem Vater herrührende Schuld an einen Bürger, Namens Jakob Perroman, welche König Friedrich während der Vormundschaft hätte tilgen sollen, fand Herzog Sigmund ungetilgt vor; sie betrug 3639 ungarische Ducaten. Sigmund konnte

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 115 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
109. — liehen Acte war Friedrichs Bruder Albrecht; von Tirol und Ungarn, mit Ausnahme des vor Kurzem zum Bischöfe von Brixen beförderten Cardinais Cusanus, Niemand 1 ). Bei dieser Zusammenkunft in Neustadt müssen auch Verhand lungen stattgefunden haben, welche auf die Vernichtung der zwischen den Herzogen Albrecht und Sigmund 1450 geschlossenen Verträge ab zielten. Nur daraus erklärt sich die bald darauf von dem Erzherzoge Albrecht an Sigmund gestellte Forderung, mit welcher er die Ab tretung

die Graf schaften Habsbnrg, Kyburg, Pfirt und alle andern Erblande, Städte, Leute und Güter ausserhalb des Arls und Verns. Nun waren aber mehrere dieser oberen Erblande im Vertrage von 1450 von dem Her zoge Albrecht an Sigmund auf acht Jahre abgetreten 2 ) und vom Letzteren dafür bereits ein grosser Theil der damals stipulirten Summe bezahlt worden. Kaiser Friedrich sicherte seinem Bruder, um die Regierung der ihm zugewiesenen Länder desto löblicher führen und seinen fürst lichen Stand desto besser

einhalten zu können, eine Summe von 108.000 Gulden zu, die auf gewisse Städte verschrieben werden sollten. Da aber die Länder und Herrschaften, welche Herzog Sigmund regierte, weit einträglicher und in viel friedlicherem Stande wären als die ihrigen, so ermächtigte Friedrich seinen Bruder, mit Sigmund zu unter handeln, dass auch dieser, wie es nicht anders als billig wäre, zur fürstlicheren Ausstattung Albrechts beitragen sollte 3 ). Nur zu bald zeigte es sich, dass diese Neustädter Hausordnung, zumal

die dem Erzherzoge er theil te Ermächtigung, die Quelle viel- *) Urkunde dd. Neustadt 6. Jan. 1453 bei Chmel, Materialien II. SG. — Dass Cusanus nicht im Aufträge Sigmunds am kais. Hoflager weilte, geht am besten daraus hervor, dass er sich von Friedrich daß Bergwerks-Privilegium des Kaisers Friedrich II. vom Jahre 1218 bestätigen liess, welches später die Quelle der Zerwürfnisse zwischen Herzog Sigmund und Cusanus wurde. 2 ) Siehe oben S. 107—108. a ) Urkunden dd. Neustadt vom 8. bis 10. Jän. 1453 in'Chm eis

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 278 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
272 theilung der Erzherzogs-Würde 1 ). Sigmund hingegen hielt auf dem [Reichstagen zu Regenshur g und Augsburg treu zum Rais er. Im Ver kehre mit den Vertretern des Landes Tirol sahen wir den Erzherzog auf den Landtagen in allen wichtigen Angelegenheiten Hand in Hand gehen. Mit dem Jahre 1478 trat in allen diesen Verhältnissen eine grosse Veränderung ein. Erzherzog Sigmunds frühere Kraft schien in seinen nun folgenden Regierungsjahren in fast willenlose Schwäche, und seine geistige Rührigkeit

, ein Bild, welches (nur in potenzirtem Grade) Aehnlichkeit hatte mit der heillosen Wirthschaft ') In Betreff dieses Actes muss auffallen, dass das Diplom, mit welchem Kaiser Friedrich seinen Vetter Sigmund 'zum Erzherzoge erhebt, nicht bekannt ist; wir besitzen nur den von Sigmund am 8. Deceruber 1477 zu Innsbruck ausgestellten Revers, in welchem er dem Kaiser das Versprechen gibt, dass der Gebrauch des Titels »Erzherzog* der kaiserl. Majestät und ihren Erben »an ihren und unseres Hauses Oesterreichs

. Das Motiv zur Schöpfung dieses Titels: »Arehidux*, mögen eben die 3 oder mit Unter- und Oberösterreieh — 5 Herzogthümer gewesen sein, während Sigmund nur Oomes Tirolis war, wie er denn auch auf seinen Münzen sich als solchen nannte: Arehidux Austriae, Bornes Tirolis. b W ohl nur darauf hat die Characteristik bei Lequile (Pietas austriae. Qeni- ponte 1655 p. 267) Bezug, wenn er dem Erzherzoge Sigmund den Beinamen »Simplex* gibt. s ) Unter den oben bezeichneten Weibern ragte durch Ränke und Liederlich

keit vor allen andern hervor, Anna Spiess, das Weib des Ritters Leopold Spiess von Friedberg. Siehe S. 802—304 meiner Abhandlung: »Der Uebergang Tirols, . . . von dem Erzherzoge Sigmund an den römischen König Maximilian von 1478—1490 in dem Archive für Österr. Geschichte Bd. 51 von 297—448.* — Ich bemerke hier, dass ich mich im Laufe meiner Darstellung öfter auf diese Abhandlung berufen werde.

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Jahr:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 326 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
320 — Wendung fttr den, Castelbarker motivirte Sigmund mit der Hinweisung auf üe Dienste, welche derselbe ihm in den früheren. Kriegsliufen geleistet, und auf die Verdienste des Vaters, der Castelbarker, der, wie Herzog Sigmund sich ausdrückt : , um meinetwillen viel gelitten hat, und vom Leben zum Tode gebracht worden sein soll 1 ).* * Kaiser Friedlich entsprach der Bitte des Erzherzogs ; denn am 6. Juli 1479 fällte Sigmund seinen schiedsrichterlichen Spruch zwischen den Castelbarkern

und deren Erben mit genügenden Verziehtbriefen aller Ansprüche ledig zahlen. Beide Parteien gelohten den Spruch zu erfüllen 8 '). Es muss anffaUen, dass des Bisehofes von Trient bei diesem Ausgleiche ' gar nicht gedacht wurde. Dass sich Bischof Hinderbach eine einfache Ignorirung nicht gefallen lieas, ist sicher, dazu war er ein zu kräftiger Vertheidiger seiner Rechte. Wahrscheinlich wirkte Kaiser Friedrich begütigend auf ihn und auch auf Sigmund zu Gunsten des Bischofes * denn der Rechtsspruch lautete

nicht auf Wiedereinsetzung der Castel- barker im ihre ehemaligen Besitzungen,, sondern im Sinne der Ver fügung des Bischöfe« Georg vom Jahre 1456. Im Jahre 1480 begegnen wir Verhandlungen zwischen dem Hoch stifte Trient, Herzog Sigmund und der Republik Venedig zum Beweise, dass es auch, zwischen diesen an Reibungen nicht fehlte; so am 28. Juli einer Beilegung von Streitigkeiten, welche wegen Gebiete-Verletzungen durch die in den, örenzachlössern gelegenen Besatzungen entstanden waren 9 ): am 4. August

einer schiedsrichterlichen Beilegung einiger wegen Viehabtrieb und wieder wegen Gebiets-Verletzung entstandener Irrungen zwischen, Herzog Sigmund und dem Bischöfe von, Trient einerseits und der Republik, Venedig anderseits 4 ); am 15. August Vertragen zwischen *) Urkunde M. Innsbruck, Montag poni Judicn,(29. März) 1479. K. k. geh. Archiv. *1 Urkunde di. Iao*bruek, Erchtag nach St. Ulrich ( 0 . Juli) 1479 ». a, O. Di« Idea della storia etc. hat diese Urkunde unter dem Datum'; » Decomber 1479 p. lü offarhar fehlerha.lt

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1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Seite 64 von 547
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VII, 539 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern-ID: 105363
und die Einbegleitung des jungen Landesfürsten erforderte; denn Niemand glaubte etwas anderes, als dass König Friedrich den Herzog Sigmund nach Tirol entlassen werde. Die Gesandtschaft sollte aus zahlreichen Bittern und Knechten bestehen, welche in Aufsehen erregendem Waffenschmucke den Zug zu dem auf den 12. December an beraumten Tage nach Salzburg anzutreten hätte 2 ). Allein man täuschte sich in seinen Erwartungen, die Verhandlungen in Salzburg zerschlugen sich. Balthasar von Welsberg hatte Recht

, wenn er an den Grafen von Görz schrieb, man besorge, dass aus dem Unfrieden, in welchem man in Salzburg von einander schied, nichts Gutes ent stehen werde 3 ). König Friedrich zog es vor, wieder abseits von der Tiroler Land schaft mit dem Herzoge Sigmund zu unterhandeln, oder richtiger gesagt, ihn noch mehr von sich abhängig zu machen durch Bedin gungen, unter denen er ihn nach Tirol zu entlassen bereit wäre. Sie bestanden wesentlich in der Forderung, Herzog Sigmund soll den Gedanken, dass er der Erbe Tirols

war nur noch einer ebendahin angesagt worden, der am 22. Mai 1446 gehalten werden sollte, um diese Zeit war aber Herog Sigmund schon als Landesfürst in Tirol. *) Bericht der obigen und ebendaselbst. Nach diesem Berichte könnte man annehmen, dass Friedrich und Sigmund persönlich in Salzburg anwesend waren; denn in demselben heisst es: »auch lassen wir Euer Gnad wissen, dass unser Herr der Künig und Herzog Sigmund und die landfschaft an (ohne) end (Aus gleich) von einander geschaiden sein,* Chm eis Regest, wissen

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