¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
, z. B. die Herzoge, Grafen etc, Wie gelangten nun die geistlichen Hochstifte und Klöster zur Immunität? Der Hergang war folgender. Die reichen, durch Geschenke der Könige und Privatwohlthäter, durch Vermächtnisse, Erbschaft, Kauf und Tausch erworbenen Be sitzungen dieser Stifte waren häufig vielen und verschiedenen An griffen und Gewaltthätigkeiten der Laien ausgesetzt, Wohl suchten sich die geistlichen Anstalten dadurch zu schützen, dass sie sieh unter den unmittelbaren Schutz der Könige stellten 1 ). Allein
da gerade diejenigen, welche den Schutz handhaben sollten, die kaiserlichen Beamten, nicht selten selbst zu den Bedrängern der geistlichen In stitute gehörten, so mussten die Stifte und Klöster einen andern Weg einschlagen, um zur Sicherheit ihrer Besitzungen und ihres Daseins zu gelangen. Diesen Zweck konnten sie nur erreichen, wenn sie und ihr Besitzthum von jeder Einmischung der königlichen Beamten (Grafen und Hichter) befreit, und die Verwaltungs- und Jurisdictions- Gewalt, welche die öffentlichen
Beamten im Hamen des Königs über die Leute und Güter der Stifte und Klöster ausübten, diesen selbst übertragen wurde; und das geschah auch, Könige und Kaiser be- ') Die Formel, mit welcher die Könige den Stiften und Klöstern ihren Schutz zusicherten, lautete: »Quapropter jubemus, ut praedicitis Episcopus et ecclesia cum omnibus juste et legaliter ad eam aspicientibus hominibus et rebus sub nostra defensione et mundiburdio consistant 4