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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1938
¬Die¬ nationale Einheitsbewegung in Deutschtirol im Jahre 1848.- (Schlern-Schriften ; 43)
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Seite 140 von 174
Autor: Gschließer, Oswald ¬von¬ / von Oswald von Gschließer
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IV, 168 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Nationalbewegung ; z.Geschichte 1848
Signatur: II Z 92/43
Intern-ID: 104666
en. Will man in Österreich das Prinzip der Revolution und des Rassenkampfes nicht permanent werden lassen, so presse man nicht Heterogenes zusammen. Nur als Föderativstaat sei Österreich fernerhin möglich, nur als solcher könne er seine Bestimmung, ein Organ der Vermittlung zu sein, erfüllen. Ob sich aber nun ein Föderativstaat auf einzelne Provinzen oder auf nach nationalen Gesichtspunkten vereinigte Länder- komplexen aulbaut, mache keinen wesentlichen Unterschied. So liege die Durch führung der §§ 2 und 3 gerade

im Interesse Österreichs. Auch früher hätten ja die deutsch-österreichischen Provinzen als ein eigener Kreis einen integrierenden Be standteil des hl. römisch-deutschen Reiches gebildet, während Ungarn und das Herzogtum Mailand diesem nicht angehörten, mit den deutsch-österreichischen Provinzen zusammen aber die österreichisch-h absburgisehe Hausmacht bildeten. Niemand habe damals über ein Zerreißen Österreichs geklagt, niemanden der Ge danke eines Aufgehens Österreichs in Deutschland bedrückt, obwohl

der Zustand an 1000 Jahre gedauert habe. In einem aus der ,, Salzburger Zeitung' übernommenen Artikel 2 ) wird bestritten, daß es einen gesamtösterreichischen Patriotismus gebe, so wie es eigentlich auch nie einen Österreichischen Gesamtstaat gegeben habe. Besitze doch Ungarn bis auf den heutigen Tag noch eine von den übrigen Provinzen ver schiedene Verfassung, es sei von den übrigen Provinzen durch eine eigene Zollgrenze geschieden und habe den gemeinschaftlichen Monarchen nie Kaiser, sondern nur König

genannt. Den Italienern sei eine eigene Verfassung bereits in Aussicht gestellt. Die übrigen Provinzen hätten eine solche teils bis ins 17. Jahrhundert oder noch länger besessen, weshalb es bis zum Jahre 1804 keinen Kaiser oder König von Öster reich, sondern nur einen König von Ungarn, Böhmen usw. gegeben habe. So wenig die nichtdeutschen Provinzen Österreichs gegen die Teilnahme der deutschen am Frankfurter Parlament Einspruch erhoben hätten, so wenig seien

sie zu einem solchen gegen die §§ 2 und 3 jetzt berechtigt 3 ). Die §§ 2 und 3 seien nichts anderes als die notwendige Folge der durch die deutschen Parlamentswahlen eingeleiteten *) Die Gefahr einer solchen Herrschaft wird eingehend in einem aus der „Salzburger Zeitung' abgedruckten, von Karl Leiter verfaßten Artikel der Ibr. Ztg. 1848, Nr. 103 und 104, ausge führt und darin auch darauf hingewiesen, daß, wenn die Abgeordneten der rein slavischen Provinzen Galizien und Dalmatien aus dem österr. Reichstag ausschieden, der Einfluß des Slaventums

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1938
¬Die¬ nationale Einheitsbewegung in Deutschtirol im Jahre 1848.- (Schlern-Schriften ; 43)
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Seite 131 von 174
Autor: Gschließer, Oswald ¬von¬ / von Oswald von Gschließer
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IV, 168 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Nationalbewegung ; z.Geschichte 1848
Signatur: II Z 92/43
Intern-ID: 104666
, insbesondere der österreichisch-deutschen Provinzen zu Deutschland zusammen. Die Lage dieser Provinzen sei aber nun durch die ArnialiniP i der §§ 2 und 3 des deutschen Verfassungsentwurfes eine kritische geworden; sie müßten sich daher in dieser Sache gemeinsam beraten und sollten einmütig vorgehen. Derselbe Gedanke liege dem Vorschlag des ständischen Veroxdnetenkollegiums von Oberösterxeich vom 15. Okto ber, betreffend eine Konferenz von Abgeordneten aus allen deutsch-österreichischen Provinzen

(mit Ausnahme der Sudetenländer) zugrunde, welcher bereits die Zu stimmung des ständischen Ausschusses des Tiroler Landtages erhalten habe 3 ). Fin den Fall, als aus diesem Plan nichts werden sollte, hätte der Tiroler Landtag die Sache aufzugreifen und der Ausschuß beantrage zu diesem Zweck die Wahl von zwei Abgeordneten, welche sich in die deutsch-österreichischen Provinzen Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Krain zu. begeben hätten, um deren An sichten über das künftige Verhältnis

dieser Provinzen zu Österreich und Deutschland zu erfahren, sie zu einer gemeinschaftlichen Abgeordnetenkonferenz einzuladen und ihnen die Notwendigkeit gemeinsamen Beratens und Handelns vorzustellen. In der Sitzung vom 11. November 4 ) wurde dieser Antrag zum Beschluß erhoben und zu gleich auch beschlossen, eine allfällige Konferenz der Abgeordneten der deutsch- Österreichischen Länder mit zwei Abgeordneten zu beschicken 5 ). Während in der vorangegangenen Debatte Dr. Haßlwandter, dem hierin der gleichfalls

auch dem Reichstag angehörende Abgeordnete Straßer sekundierte, in einer Separat Verein barung der deutschen Provinzen Österreichs einen Eingriff in die Rechte des Reichs tages erblickte und wenn schon, so in alle Provinzen Österreichs, nicht nur in die deutschen, insbesondere auch nach Böhmen, Abgeordnete zum erwähnten Zweck *) ^ e AtHg, d. l'rov. Landtages v. T. i. J. 1848, II, 2. Sifczungsprotokoll. ®) Ebendort, 4. Sitzungaprotokoll. 3 ) Vgl. Hugelmann, a. a. 0., S. 242f. und 264ff. 4 ) ^ rcr hdlg. (J. Prov

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