¬Die¬ nationale Einheitsbewegung in Deutschtirol im Jahre 1848.- (Schlern-Schriften ; 43)
en. Will man in Österreich das Prinzip der Revolution und des Rassenkampfes nicht permanent werden lassen, so presse man nicht Heterogenes zusammen. Nur als Föderativstaat sei Österreich fernerhin möglich, nur als solcher könne er seine Bestimmung, ein Organ der Vermittlung zu sein, erfüllen. Ob sich aber nun ein Föderativstaat auf einzelne Provinzen oder auf nach nationalen Gesichtspunkten vereinigte Länder- komplexen aulbaut, mache keinen wesentlichen Unterschied. So liege die Durch führung der §§ 2 und 3 gerade
im Interesse Österreichs. Auch früher hätten ja die deutsch-österreichischen Provinzen als ein eigener Kreis einen integrierenden Be standteil des hl. römisch-deutschen Reiches gebildet, während Ungarn und das Herzogtum Mailand diesem nicht angehörten, mit den deutsch-österreichischen Provinzen zusammen aber die österreichisch-h absburgisehe Hausmacht bildeten. Niemand habe damals über ein Zerreißen Österreichs geklagt, niemanden der Ge danke eines Aufgehens Österreichs in Deutschland bedrückt, obwohl
der Zustand an 1000 Jahre gedauert habe. In einem aus der ,, Salzburger Zeitung' übernommenen Artikel 2 ) wird bestritten, daß es einen gesamtösterreichischen Patriotismus gebe, so wie es eigentlich auch nie einen Österreichischen Gesamtstaat gegeben habe. Besitze doch Ungarn bis auf den heutigen Tag noch eine von den übrigen Provinzen ver schiedene Verfassung, es sei von den übrigen Provinzen durch eine eigene Zollgrenze geschieden und habe den gemeinschaftlichen Monarchen nie Kaiser, sondern nur König
genannt. Den Italienern sei eine eigene Verfassung bereits in Aussicht gestellt. Die übrigen Provinzen hätten eine solche teils bis ins 17. Jahrhundert oder noch länger besessen, weshalb es bis zum Jahre 1804 keinen Kaiser oder König von Öster reich, sondern nur einen König von Ungarn, Böhmen usw. gegeben habe. So wenig die nichtdeutschen Provinzen Österreichs gegen die Teilnahme der deutschen am Frankfurter Parlament Einspruch erhoben hätten, so wenig seien
sie zu einem solchen gegen die §§ 2 und 3 jetzt berechtigt 3 ). Die §§ 2 und 3 seien nichts anderes als die notwendige Folge der durch die deutschen Parlamentswahlen eingeleiteten *) Die Gefahr einer solchen Herrschaft wird eingehend in einem aus der „Salzburger Zeitung' abgedruckten, von Karl Leiter verfaßten Artikel der Ibr. Ztg. 1848, Nr. 103 und 104, ausge führt und darin auch darauf hingewiesen, daß, wenn die Abgeordneten der rein slavischen Provinzen Galizien und Dalmatien aus dem österr. Reichstag ausschieden, der Einfluß des Slaventums