¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
114 Drittes Euch, Mit einem entthronten Fürsten können keine den Stat ver bindliche Verträge abgeschlossen werden. Das nicht mehr wirkliche Statshaupt, ausser Stande zu regieren, kann eben deshalb den Stat auch nicht repräsentiren. Jakob II. konnte nach seiner Flucht lind nachdem das Parlament seine Absetzung in Form der angenommenen Abdankung erklärt hatte, nicht mehr England vertreten, noch die Bourbonen Frankreich während ihres Exils. Dasselbe gilt von den vertriebenen italienischen
und deutschen Fürsten dieser Tage. Napoleon III. war als Kriegsgefangener (Sept. 1870) nicht mehr berechtigt, Frankreich zu vertreten und ebenso wenig die Kaiserin Eugenie, trotz ihrer Regentschaftsvollmachten nach ihrer Flucht nach England. Selbst wenn man annimmt, dass das Recht solcher entthronten Fürsten noch nicht erloschen und je nach Umständen wieder herzustellen sei, so muss doch, so lange dieses Recht nicht ausgeübt werden kann, auch die daraus abgeleitete Repräsentation ruhen. Die Zumutlmng
ein Stat, wenn er eine neue Regierung anerkennt, zugleich seine Meinung über den revolutionären Anfang der neuen Gewalt ausspricht, wie das bei Gelegenheit der Anerkennung des neuen Königreichs Italien durch Frankreich am 15. Juni 1861 und durch Preussen am 21. Jnli 1862 geschehen ist. 120. Die Legitimität oder Illegitimität des Ursprungs einer Stats- regierung ist eine Rechtsfrage, voraus des Stats-, erst in zweiter Linie des Völkerrechts. Auch eine ursprünglich durch Rechtsbruch erhobene Regierung