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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 438 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
Z 47. Einverleibung der Beschränkung von Rechten. 1Z8. 409 Hievon werden verständigt: 1. Herr Friedrich Bauer unter Anschluß der Originalbeilage 2. Herr Gustav Raiudl als laut Beschlusses L des k. k. Bezirksgerichtes Linz vom 15. Juni 1900 GZ. — erbserklärter Erbe nach Herrn Julius Raiudl uuter Anschluß der Beilage Z, 3. das k. k. Zentraltaxamt, 4. das k. k. Bezirksgericht Linz als Abhaudlungs- Bemerkung des Referenten: behörde, b. der I, ». Eà„zhà,>gzgk°inà Herr Handlungsakten: 40000

x. 6. der Steuer uud Wahlkataster des Magi strates Wien. K. k. Landssgericht Wien, Abt. II dei: . . . 1Z8. Eigentumsrecht auf beschränkte Anteile fiir die Erben» Zusammenzichung dieser Anteile mit den den Erben bereits teils unbeschränkt, teils beschränkt gehörigen Anteilen. Sachverhalt: Franz und Gustav Sauer besitzen von dem Hause in Währing Konskr.-Nr. 16 je unbeschränkt und beschränkt durch das Veräußerungsverbot. Jeder der beiden Genannten erwirbt im Erbschaftswege nach Emma Walter ^/gg desselben Hauses

Ant der Beschränkung durch das Veräußerungsverbot in Gemäßheit der im Abs. 5 des Emma Walterschen Testamentes enthaltenen Bestimmung. Aus Grund der Eiuautwortungsurkunde nach Emma Walter schreiten nun Franz And Gustav Sauer um die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes ein. Emma Walter war Eigentümerin von Anteil obigen Hauses. K. Alls Gruud der Einantwortuugsurkuude .à. dà 15. Dezember 1900 GZ. — nach der am 19. Novem ber 1899 verstorbenen Emma Walter wird 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes

auf den in die Verlassenschaft gehörigen Anteil des Hauses in Währing Konskr.-Nr. 16 Grundbuch Währing Einlage Z. 120 für Franz Saner und Gustav Sauer zu gleichen Teilen, mithin für jeden zu des ganzen Hauses, 2. die Einverleibung der Beschränkung dieser Anteile durch das im Absatz 5 des Testamentes der Emma Walter ciào. Wien den 1. November 1890 angeordnete Veräußeruugsverbot bewilligt, wonach sohiu Franz Sauer nnd Gustav Sauer je des ganzen

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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 719 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
690 Das Grundbuch im allgemeinen. Nr. und Einlage Z. 812 des I. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 9 für die Forderung des Gustav Vockner im Betrage von 2900 IL samt Anhang einverleibten Pfandrechtes bewilligt, welche m v Postz. 9 eingetragen wurde. Eigentümer des Hauses ist Robert Eibner. Gegen diese Bewilligung hat Gustav Bvckner durch Or. Heinrich N. den Rekurs ein gebracht, welcher in L Postz. 11 angemerkt wurde. Nach Anforderung der Gesuchsbeilage von Robert Eibner wurde der Rekurs vorgelegt

. Das k. k. Oberlandesgericht in Wien als Rekurs gericht hat in der Grundbuchssache des Robert Eibner wegen Einverleibung der Löschung eines Pfandrechtes infolge Rekurses des Gustav Vockner durch Di'. Hein rich N. gegen den Beschluß des k. k. Landesgerichtes Wien vom là. Juni 1900 GZ. —, womit auf Grund der Löschungsquittung ààv. Wien den 1. Juni 1900 die Einverleibung der Löschung des auf dem Hause in der Blutgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 812 des I Bezirkes in Wien in L! Postz. 9 für die Forderung des Gustav Vockner

die Löschungseinverleibung in O Postz. 10, sowie die Rekursanmerkung in 0 Postz. 11 zu löschen. Hievon werden verständigt: 1. Herr Or. Heinrich R. als Machthaber des Herrn Gustav Vockner unter Anschluß der Beilagen des Rekurses GZ. —, 2. Herr Robert Eibner nnter Anschluß der Beilagen des Gesuches GZ. —. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . .

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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 405 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
Z76 Das Grundbuch im allgemeinen. 2. Herr Ferdinand Ender, 3. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß einer amtlich zu beglaubigenden Abschrift der Beilage ^ verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den .... ÄS. Einschreiten um Einverleibung des Simultanpsandrechtes bei jedem einzelnen Gerichte» Sachverhalt: Friedrich Mayer bestellt für die Darlehensforderung des Gustav Popper per 6OM R samt Anhang als Hypothek sein Haus im VII. Bezirke in Wien als Haupteinlage und fein Haus in Dornbach

als Nebeneinlage. Gustav Popper schreitet um Einverleibung des Pfandrechtes bei dem LG. Wien ein mit dem Begehren um Übersendung der Urkunde nach dem Vollzuge an das Bezirksgericht Hernals, bei welchem er gleichzeitig um Pfandrechtseinverleibung auf das Haus in Dornbach eingeschritten ist. ^ Auf Grund des Schuldscheines àà Wien den 26. Oktober 1903 wird die Einverleibung des Pfandrechtes auf das Hans in der Zollergasse Konskr.- Nr. und Einlage Z. 716 des VII. Bezirkes in Wien für die Forderung des Gustav

Popper im Betrage von 6000 X samt 6'/^ Zinsen und der Kaution für Neben gebühren im Betrage von 240 X bewilligt. Hievon werden 1. das k. k. Bezirksgericht Hernals unter An schluß der Originalurkunde ^ nut dem Ersuchen um Bekanntgabe der Erledigung des vom Gesuchsteller dort eingebrachten Gesuches behufs Anmerkung der Simul tanhaftung und der dortigen Nebeneinlage bei der hier zu bestellenden Haupteinlage, 2. Herr Gustav Popper, 3. Herr Friedrich Mayer, 4. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß

einer amtlich zu beglaubigenden Abschrift der Urkunde verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den .... Ivo. Afteryfandrecht ms eine simultan hastende Forderung. Einlagen bei verschiedenen Gerichten. Sachverhalt: Auf den dem Gustav Braun gehörigen Realitäten, und zwar auf dem Hause in der Wollzeile Konftr.-Nr. und Einlage Z. 14 des I. Bezirkes Wien in v Postz. 25 als Haupteinlage und auf dem Hause in der Domgasse Konskr.-Nr. 16 in Linz Einlage Z. 20

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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 721 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
Das Grundbuch im allgemeinen. Pfandrechtes bewilligt wurde, infolge Rekurses des Gustav Bockner abgeändert und die begehrte Löschung des Pfandrechtes abgewiesen worden ist, folgenden Beschluß gefaßt: Es wird dem Revisionsrekurse keine Folge ge geben und der angefochtene Beschluß bestätigt. Begründung: Vom k. k. Obersten Gerichtshofe, Wien den. . . Erledigung der zweiten Instanz wie im Beisp. 297. Erledigung der ersten Instanz: ö. Das Grundbuchsamt erhält den Auftrag, die in e Postz

. 12 angemerkte obergerichtliche Abweisung GZ. — zu löschend) Hievon werden verständigt: 1. Herr Vr. Peter K. als Machthaber des Herrn Robert Eibner unter Anschluß der Beilagen des Revisionsrekurses GZ. —, 2. Herr Or. Heinrich N. als Machthaber des Herrn Gustav Bockner unter Anschluß der Beilagen des Rekurses GZ. —. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . i-, Nach dem Bollzuge dieser Erledigung wird der Grundbuchsstand folgender sein: (! Postz. 3 Aus Grund des Schuldscheines àà Wien den LO. April 1888

wird das Pfandrecht für die Forderung des Gustav viàs l0, 11 12, 13 Wockner im Betrage von MOV samt 6°/^ Zinsen »nd 400 ^ Kaution einverleibt. Postz. 1V Auf Grund der Löschnngsquittung ääo. Wien den 1. Juni g' 1900 wird die Löschung des Pfandrechtes Postz. g fjjr vià 11 12, 13 die Forderung des Gustav Vockner im Betrage von 2000 X samt Anhang einverleibt. Postz. 11 Der Ràs GZ. — gegen die Löschungsbewilligung GZ. — viäs 12, 13 aà 9, 10 Postz. 1<Z wird angemerkt. Postz. 12 Die mit obergerichtlicher

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Bücher
Jahr:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Seite 383 von 990
Autor: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 6.893
Intern-ID: 344707
). Die Eintragungsgebühr ist dieselbe wie bei jeder Zwangsweisen Pfandrechtseinverleibung (S. 265 ff. und 339.). 88. Pfändung einer bücherlich sichergestellten Forderung. Das bewilligende Gericht zugleich Buchgericht und Exekutionsgericht. Sachverhalt: Franz Maier begehrt gegen Gustav Steiner die Pfändung der For derung des letzteres gegen Joses Smger per 800 X samt Nebengebühren zum Zwecke der Überweisung dieser Forderung zur Einziehung. Diese Forderung haftet auf dem Hause K. Nr. 21 in Amstetten; er schreitet

deshalb beim Bezirksgericht Amstettm ein. V. Auf Grund des Urteiles ^ vom 31. Juli 1900 GZ- wird dem Herrn Franz Maier, Privat in Amstetten, wider Herrn Gustav Steiner, Gastwirt in Amstetten, zur Hereinbringung feiner vollstreckbaren Forderung im Betrage von 560 X samt 5'/^ Zinsen feit 15. April 1900, 62 X Prozeßkosten und den auf 14 X 24 k bestimmten Kosten dieses Ansuchens die Exekution mittels bücherlicher Einverleibung des Pfand rechtes auf die Forderung bewilligt, welche dem Ver pflichteten

Gustav Steiner gegen Josef Singer, Kauf mann in Amstetteu, auf Grund des Schuldscheines vom 10. Jänner 1897 im Betrage von 800 X samt Nebengebühren zusteht und auf dem Hause Konskr.-Nr. 21 in Amstetten, Grundbuch Amstetten Einlage Z. 126, in 0 Postz. 12 pfandrechtlich sichergestellt ist. Dem Herrn Josef Singer wird verboten, zur Berichtigung der gepfändeten Forderung oder auf

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