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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 117 von 242
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2002
Intern-ID: 245260
Regionalrat und Regionalregierung Italien setzt sich aufgrund seiner Verfassung die neulich durch das Ver fassungsgesetz vom 18.10.2001 Nr. 3 abgeändert wurde, aus Ge nieinden, Provinzen, Großstädten, Regionen und aus dem Staat zusam men. Die Regionen sind Gebietskörperschaften mit bestimmten eigenen Machtbefugnissen und Aufgaben, die von den Organen der Region (Re gionalrat, Regionalausschuss und Präsident des Regionalausschusses} Wahrgenommen werden. Von den insgesamt 20 italienischen

Regionen besitzen fünf (Sizilien, Sardinien, Friaul-Julisch Venetien, AostaTalA/allée d'Aoste und Trentino-Südtirol) ein Sonderstatut, das diesen Regionen wegen ihrer geographischen Lage und Geschichte eine besondere, ge genüber den Regionen mit Normalstafut mehr ausgeprägte Selbstver waltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol setzt sich aus zwei Provinzen zusammen: Die Autonome Provinz Bozen, welche Südtirol umfasst und die Autono me Provinz Trient, welche das Trentino umfasst. •m Rahmen

der vom Sonderstatut zuerkannten Autonomie hat jede die ser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die von den Organen des Landes wahrgenommen wird: es sind dies der von der Bevölkerung ge wählte Landtag sowie die ihrerseits vom Landtag gewählte Landesre gierung und deren Oberhaupt, der Landeshauptmann. Das Verfassungs gesetz vom 31. Jänner 2001, Nr. 2, hat weitgehende Statutsänderungen bezüglich der institutionellen Beziehungen zwischen der Körperschaft Region und den autonomen Provinzen eingeführt

, die in ihrer Gesamt heit ab den nächsten, auf Landesebene - und nicht mehr auf regionaler Ebene - durchzuführenden Wahlen nach Beendigung der laufenden Legislaturperiode zum Tragen kommen werden. Beispielsweise ist darin vorgesehen, dass die Gesetzgebungsbefugnis im Bereich des Wahlrechtes nun bei den beiden autonomen Provinzen liegt. Dem Regio nalrat obliegt es weiterhin, allerdings auf Vorschlag und auf Veranlassung der beiden Landtage, die Initiative für Statutsänderungen voranzutreiben. ZUSTÄNDIGKEITEN

DER REGION Sachgebiete der primären Gesetzgebungsbefugnis (Art. 4 des Statutes): 1. Ordnung der Regionalämter und des zugeordneten Personals; 2. Ordnung der halbregionalen Körperschaften; 3. Ordnung der örtlichen Körperschaften und der entsprechenden Gebietsabgrenzung; 4. Enteignungen aus Gründen der Gemeinnützigkeit, soweit sie nicht Arbeiten betreffen, die vorwiegend und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 88 von 242
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2002
Intern-ID: 245260
. Mit dem Verfassungsgesetz vom 31. Jänner 2001, Nr. 2, betreffend die Reform der Statute der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut sowie mit dem Verfassungsgesetz vom 18. Oktober 2001, Nr. 3, betreffend Änderungen der Italienischen Verfas sung, kam es zu einem Umbau des institutionellen Gefüges zwischen der Region einerseits und den beiden Provinzen andererseits. Demnach bilden nun die beiden autonomen Provinzen von Bozen und Trient die Region, sind also sozusagen deren tragende Säulen. Die wichtige Neuerung bedeutet

. Mit dem neuen Autonomiestatut von 1972 wurde die Zahl der Abgeordneten des Regionalrates auf insgesamt 70 Abgeordnete festgetegt, die sich ent sprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilten. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol dann im Jahre 1983 einen Abgeordneten dazugewonnen, womit beide Provinzen

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 115 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
ihrer geographi schen Lage und Geschichte eine besondere, gegenüber den Regionen mit Normalstatut ausgedehntere Selbstverwaltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol gliedert sich heute somit in zwei Provinzen oder Länder: Die “Autonome Provinz Bozen“, welche Südtirol umfasst, und die “Autonome Provinz Trient”, welche das Trentino umfasst. Im Rah men der Regionalautonomie hat jede dieser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die Landesautonomie. Diese Landesautonomie wird von den Organen des Landes

wahrgenommen; es sind dies der von der Be völkerung gewählte Landtag sowie die ihrerseits vom Landtag gewählte Landesregierung und deren Oberhaupt, der Landeshauptmann. Das am 25. Oktober 2000 vom italienischen Parlament endgültig genehmigte Verfassungsgesetz zur Reform der Statute der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut hat einen Umbau der Region zur Folge, der in Zukunft hauptsächlich eine Koordinierungsfunktion zwischen den beiden Län dern Südtirol und Trentino zukommen wird. Das Wahlrecht

Gebietsabgrenzungen von Gemeindegebieten; 4. Enteignungen aus Gründen der Gemeinnützigkeit, soweit sie nicht Arbeiten betreffen, die vorwiegend und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind; 5. Anlegung und Führung der Grundbücher; 6. Feuerwehrdienste; 7. Ordnung der Sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörper schaften; 8. Ordnung der Handelskammern; 9. Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Ge-

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 87 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
. des Trentiner Landtages. Der Regionalrat hat 70 Mitglieder, 35 Abgeordnete werden in Südtirol ge wählt, 35 Abgeordnete im Trentino. Mit dem am 25. Oktober 2000 vom italienischen Parlament endgültig verabschiedeten Verfassungsgesetz zur Reform der Statute der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut (Verf. Ges. Nr. 2 vom 31.1.2001) kommt es zu einem Umbau der Region mit einer gleichzeitigen Aufwertung der beiden Landtage von Bozen und Trient. Die Abgeordneten werden als Abgeordnete zum Landtag gewählt

und des Trentiner Landtages an die Bevölkerungszahil des Landes gebunden, wobei auf je 15.000 Einwohner oder auf einen Bruchteil von mehr als 7500 Einwoh nern jeweils ein Abgeordneter entfiel. Mit dem neuen 'Autonomiestatut von 1972 wurde die Zahl der Abgeordneten des Regionalrates auf insge samt 70 Abgeordnete festgelegt, die sich entsprechend der jeweiligen Bevdtkerungszah! in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren

Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abgeordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948, 1952, 1956, 1960, 1964, 1968), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973, 1978, 1983, 1988, 1993, 1998) neu gewählt.

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 87 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abgeordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948, 1952, 1956, I960, 1964, 1966), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973, 1978, 1983, 1988, 1993, 1998) neu gewählt

. Die Gesetzgebung Bereits das „erste“ (oder „alte“) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem das „neue' Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landes gesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzesinitiativen von einzelnen

5
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 115 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
ihrer geographi schen Lage und Geschichte eine besondere, gegenüber den Regionen mit Normalstatut ausgedehntere Selbstverwaltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol gliedert sich heute somit in zwei Provinzen oder Länder: Die „Autonome Provinz Bozen“, welche Südtirol umfaßt, und die „Autonome Provinz Trient“, welche das Trentino umfaßt. Im Rah men der Regionalautonomie hat jede dieser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die Landesautonomie. Diese Landesautonomie wird von den Organen des Landes

der Gemeinnützigkeit, soweit sie nicht Arbeiten betreffen, die vorwiegend und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind; 5. Anlegung und Führung der Grundbücher; 6. Feuerwehrdienste; 7. Ordnung der Sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörper schaften; 8. Ordnung der Handelskammern; g, Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Ge nossenschaften; 10. Meliorierungsbeiträge in Zusammenhang mit öffentlichen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 115 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
ihrer geographi schen Lage und Geschichte eine besondere, gegenüber den Regionen mit Normaistatut ausgedehntere Selbstverwaltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol gliedert sich heute somit in zwei Provinzen oder Länder: Die „Autonome Provinz Bozen', welche Südtirol umfaßt, und die .Autonome Provinz Trient', welche das Trentino umfaßt. Im Rah men der Regionalautonomie hat jede dieser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die Landesautonomie. Diese Landesautonomie wird von den Organen des Landes

der Gemeinnützigkeit, soweit sie nicht Arbeiten betreffen, die vorwiegend und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind; 5. Anlegung und Führung der Grundbücher; 6. Feuerwehrdiemste; 7. Ordnung der Sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörper schaften: 8. Ordnung der Handelskammern; 9. Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Ge nossenschaften; 10. Meliorierungsbeiträge in Zusammenhang mit öffentlichen

7
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 27 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
und sloweni schen Minderheiten. König Viktor Emanuel sichert in sei ner Thronrede am 1. Dezember 1919 den neuen Provinzen „sorgfältige Wahrung der lokalen Institutionen und der Selbstverwaltung“ zu. Doch gewährt auch das vorfaschi stische Italien den Südtirolern keinerlei autonome Rechte. 28.10.1922 Am 28 . Oktober 1922 treten die Faschisten den Marsch auf Rom an. Am nächsten Tag übergibt der schwache König dem Führer (Duce) der faschistischen Partei, Benito Mussolini, die Regierung und damit die Macht

oder in abgelegene Orte Süditaliens verbannt. Alle deutschen Lehrpersonen werden des Dienstes enthoben oder in die altitalienischen Provinzen versetzt. Ebenso werden alle deutschen Beamten ent lassen und keine neuen mehr eingestellt. Kanonikus Michael Gamper schafft mit Hilfe von mutigen Lehrkräften ein über das ganze Land verbreitetes Netz von deutschen Geheimschulen (Katakombenschulen). Der Klerus er zwingt den Religionsunterricht in der Muttersprache. Er muß allerdings in Räumen außerhalb der Schulen erteilt

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 13 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
. Verwaltungsmäßig war Südtirol auf drei Provinzen aufgeteilt: Rätien, Noricum und Venetia cum Histris. Nach dem Niedergang Westroms scheinen sich die Ost goten auch in unserem Gebiet behauptet zu haben. In der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts dringen schon die Franken ein; diese werden (ab 568) von den Langobar den, welche sich von der Poebene nach Norden ausbrei ten, vorläufig zurückgedrängt. 590 kommt es zu einem Frankeneinfall, um 600 sind Auseinandersetzungeni der Bayern mit den Langobarden nachweisbar

, in Buchenstein und in Ampezzo konnte sich das Alpenromantsche, welches hier Ladinisch genannt wird, bis heute erhalten. Nach dem Ersten Weltkrieg auf die drei Provinzen Bozen, Trentino und Belluno aufgeteitt, wur den 1961 26.000 Ladiner gezählt, von denen 13.000 in der Provinz Bozen (Gröden und Gadertai), 6000 in der Provinz Trient (Fassatal) und 7000 in der Provinz Belluno (Ampezzo und Buchenstein) lebten.

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 27 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
der deutschen und sloweni schen Minderheiten. König Viktor Emanuel sichert in sei ner Thronrede am 1. Dezember 1919 den neuen Provinzen „sorgfältige Wahrung der lokalen Institutionen und der Selbstverwaltung“ zu. Doch gewährt auch das vorfaschi stische Italien den Südtirolern keinerlei autonome Rechte. 28.io. 1922 Am 28. Oktober 1922 treten die Faschisten den Marsch auf Rom an. Am nächsten Tag übergibt der schwache König dem Führer (Duce) der faschistischen Partei, Benito Mussolini, die Regierung

oder in abgelegene Orte Süditaliens verbannt. Alle deutschen Lehrpersonen werden des Dienstes enthoben oder in die altitalienischen Provinzen versetzt. Ebenso werden alle deutschen Beamten ent lassen und keine neuen mehr eingestellt. Kanonikus Michael Gamper schafft mit Hilfe von mutigen Lehrkräften ein über das ganze Land verbreitetes Netz von deutschen Geheimschulen (Katakombenschulen). Der Klerus er zwingt den Religionsunterricht in der Muttersprache. Er muß allerdings in Räumen außerhalb der Schulen erteilt

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 27 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
und sloweni schen Minderheiten. König Viktor Emanuel sichert in sei ner Thronrede am 1. Dezember 1919 den neuen Provinzen „sorgfältige Wahrung der lokalen Institutionen und der Selbstverwaltung“ zu. Doch gewährt auch das vorfaschi stische Italien den Südtirolern keinerlei autonome Rechte. 28.10.1922 Am 28. Oktober 1922 treten die Faschisten den Marsch auf Rom an. Am nächsten Tag übergibt der schwache König dem Führer (Duce) der faschistischen Partei, Benito Mussolini, die Regierung und damit die Macht

oder in abge’egene Orte Süditaliens verbannt. Alle deutschen Lehrpersonen werden des Dienstes enthoben oder in die altitalienischen Provinzen versetzt. Ebenso werden alle deutschen Beamten ent lassen und keine neuen mehr eingestellt. Kanonikus Michael Camper schafft mit Hilfe von mutigen Lehrkräften ein über das ganze Land verbreitetes Netz von deutschen Geheimschulen (Katakombenschulen). Der Klerus er zwingt den Religionsunterricht in der Muttersprache. Er muß allerdings in Raumen außerhalb der Schulen erteilt

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