des Funtigs geht aus folgender Eintragung im Funtigbuch des Jahres 1862 hervor: „Altrei, den 9. November 1862 Bedüngnisse wegen dem Funtig-Korn. Das Korn, so im Funtig ist, wird ausgelichen und muß jedes Jahr im Herbst wieder zurückgestellt wer den. Für jeden Star muß ein halb Masl Korn Zins bezahlt werden. Star und Masl sind im Funtig Ei genthum des Funtigs und wird aufseiben aus und eingemessen. Jeder, so Korn ausnimmt, muß einen Bürgen, welcher Bürg und Zahler ist, geben, sonst bekommt er kein Korn
im Herbst nicht einzahlt, er dennoch den Zins zu bezahlen verbunden ist, wovon der Funtigier selben einzuheben verbunden wird. Das gegenwärtige Korn ist schön, dürr und sauber, welches auszugeben ist, daher ist vorzüglich darauf zu achten, daß schönes, sauberes, gut gedörrtes Korn wieder einbezahlt werde. Dafür ist der Funtigier verantwortlich. Es wäre gut, wenn die eingezahlten Zinse in einen besonderen Ort eingethan würden, um so eine be stimmbare Klarheit über der Verwaltung zu haben. Um Martini